Mountainbiken im Privatwald

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Hallo liebe Leute,

hatten heute eine relativ unangenehme Begegnung mit einem angeblichem Besitzer eines Privatwaldes.

Problem: Unser Lieblingstrail geht durch seinen Privatwald, ist aber schon seit jeher ein Wanderweg, auf dem oben nur ein Pferdeverbotsschild steht.

Dass der "Besitzer" auch noch anderweitig unangenehm aufgefallen ist (Verhalten usw.) will ich mal aussen vor lassen, mich interessiert lediglich, ob er uns dort das Mountainbiken verbieten darf. Wir haben kein Interesse da was zu bauen, bzw. zu verändern und fahren dort lediglich.

Die Frage ist nun, ob man uns hier in NRW einfach so davon abhalten darf dort zu Mountainbiken, wir würden nächstes mal gerne was handfestes haben...

lg
 
Kurz und knapp.

Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesforstgesetz - LFoG),
Bekanntmachung der Neufassung vom 24. 4. 1980
Stand 14.06.2002

§ 2 Betreten des Waldes
(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.

§ 22 Betreten, Bereiten, Befahren
(3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt; darüber hinausgehende Reit- und Befahrensmöglichkeiten können die Waldbesitzenden gestatten, soweit dadurch nicht die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter beeinträchtigt werden. Die untere Forstbehörde kann auf Antrag der Waldbesitzenden Straßen und Waldwege sperren, wenn besondere Schäden einzutreten drohen oder bereits eingetreten sind. Nicht erlaubt ist das Reiten im Wald auf Straßen und Waldwegen mit besonderer Zweckbestimmung. Die Waldbesitzenden machen die Zweckbestimmung durch Schilder kenntlich. Die Markierung von Straßen und Waldwegen als Wanderwege oder Fahrradwege ist keine besondere Zweckbestimmung im Sinne des Satzes 2.
 
TIM gibt es soweit ich weiß nur in NRW. Manche andere Städte haben eigene Karten Online. Für Ganze Länder kenne ich aber auch nur TIM.

Aber frag doch mal im GPS Unterforum. Da gibet sicher mehr informationen zu karten als hier ;)
 
aus interesse las ich gerade das forstgesetz des saarlandes durch. das hier find ich ulkig:
Das Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung ist jedermann gestattet.
Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Wald ist nur
auf Straßen und Wegen gestattet; die Pferde müssen gekennzeichnet sein.

jaja, pferde sollen als solche auch erkennbar sein :D
 
So ist es. Bei Zweifelsfragen lohnt sich auch ein Blick in die amtliche Topographische Karte, die man online hier einsehen kann http://www.tim-online.nrw.de/tim-online/nutzung/index.html In der Legende zu zur Topographischen Karte sind die gestrichelt eingezeichneten Wege als "Radfahrwege" bezeichnet;)

Allerdings haben die Topo-Karte keine widmende Wirkung. Aberwelcher Laie soll schon den Unterschied zwischen einem Radweg nach StVO und einem "Radweg" in einer Topo-Karte kennen (die Herausgeber der Karten meinen, das wäre der Fall...).

Im vorliegenden Fall gehe ich mal davon aus, daß der Weg schon deshalb ein Weg ist, weil er mit einem Verbot für Reiter gekennzeichnet ist und Reiter sich nur auf Wegen fortbewegen dürfen. Anderswo hätte das Schild insoweit keinen Sinn (oder man müßte überall Sperrschilder hinstellen, wo ohnehin nicht geritten werden dürfte, da sähe dwe Wald sicher hübsch aus.....).

Insoweit könnte da auch schlecht z.B. geltend gemaht werden, daß man beim Befahren des Weges die Natur mehr als zulässig stören würde (anders wäre das nach Maßgabe des Einzelfalles, weil vermeidbar, bei illegalen Trails).
 
aber was ist ein "fester Weg" im sinne des gesetzes, §2(2)? jeder wanderweg oder nur asphaltierte oder zumindest mit schotter o.ä. befestigte wege?
 
Zuletzt bearbeitet:
also ist mit "fester weg" vllt. eher ein weg gemeint, der "fest" im sinne von unveränderlich, immer an derselben stelle, ist, um ihn von einem einfachen trampelpfad zu unterscheiden, der nächstes jahr schon zugewachsen oder in seinem verlauf verändert sein kann? dann wäre ja allein das pferdeverbotsschild schon ein deutlicher hinweis auf einen solchen festen weg. im übrigen scheint es ja kein allzu steiler mörder-trail zu sein, wenn dort auch pferde unterwegs sein können (oder handelt es es sich evtl. um ein maultier-verbotsschild ;-) ?)
 
Das weiß keiner so richtig, aber nicht jeder feste Weg muß auch befestigt sein.

Richtig, denn sonst hätte der Gesetzgeber ja auch von "befestigten Wegen" sprechen können.

also ist mit "fester weg" vllt. eher ein weg gemeint, der "fest" im sinne von unveränderlich, immer an derselben stelle, ist, um ihn von einem einfachen trampelpfad zu unterscheiden, der nächstes jahr schon zugewachsen oder in seinem verlauf verändert sein kann?

Das wäre eine Auslegungsmöglichkeit. Möglich wären aber noch ein paar weitere Bedeutungen vgl. http://de.wiktionary.org/wiki/fest
 
Die Forst hier in Göttingen hat da ganz eigene Vorstellungen, was ein "Weg" ist: Nur befestigte, geschotterte "Forstautobahnen" sind Wege und dürfen befahren werden. Wanderwege sind keine Wege, dürfen also auch nicht befahren werden. Allerdings gibt es hier trotz dieser etwas seltsamen Annahme kaum Probleme mit der Forst.
 
also ist mit "fester weg" vllt. eher ein weg gemeint, der "fest" im sinne von unveränderlich, immer an derselben stelle, ist, um ihn von einem einfachen trampelpfad zu unterscheiden, der nächstes jahr schon zugewachsen oder in seinem verlauf verändert sein kann? dann wäre ja allein das pferdeverbotsschild schon ein deutlicher hinweis auf einen solchen festen weg. im übrigen scheint es ja kein allzu steiler mörder-trail zu sein, wenn dort auch pferde unterwegs sein können (oder handelt es es sich evtl. um ein maultier-verbotsschild ;-) ?)

Es gibt oft genug Verbotsschilder, die formal völlig überflüssig sind.

Siehe http://www.igsz.eu/RV/RV1.htm#Schilda-XII

Aber Dein Ansatz, daß der Weg ja immerhin so fest sein müßte, daß Pferde odder Maultiere dort laufen könnten, ist m.E. sicher zielführend, daß dort ein fester Weg ist. Denn sonst müßte man ihn ja nicht sperren, weil´s dann ohnehin nicht erlaubt wäre.
 
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