Biosphäre Bliesgau - Die Kernzone Kirkel

Besteht nicht auch die Möglichkeit einige dieser Listen in den Homburger Bikeläden erreichbar zu machen?
Das wäre doch sicher machbar und wäre sicher sehr effektiv!


Gesendet von meinem Hosentaschenfernseher
 
Es bestehen alle Möglichkeiten - man muss nur tun!
Bringe morgen ein paar blanko Listen als Kopie mit. Ansonsten gibt sie Dietmar Schäfer gerne jedem mit der ne Idee zum Auslegen hat.
Vielleicht kann sie ja auch jemand einscannen und so virtuell verfügbar machen.
Können ja dann rechtzeitig zugeschickt oder abgegeben werden vor dem offiziellen Abgabetermin
 
Ich werd mir dann eine Liste besorgen. Will sie auf jeden Fall mit auf die Arbeit nehmen. Kann die dann auch gern einscannen. Komme aber frühstens Montag dazu nach Kirkel zu fahren.

Gesendet von meinem Hosentaschenfernseher
 
Sollen wir uns nicht nächste Woche mal wieder treffen? Wenn wir Dietmar Schäfer mit dazu einladen und Michael Hilberer Zeit hat, könnte man den Inhalt der Online Petition grad festlegen und dann Nägel mit Köpfen machen. Erstellt ist so ein Teil ja wahrscheinlich recht schnell. Ich sehe hier auch kein entweder oder. Wir sollten alle Kanäle Nutzen, die wir haben...
Bei mir ginge Mo. und Mi.
 
...
Meine Recherchen haben ergeben, dass das LWaldG des Saarlandes laut Amtsblatt am 26.06.2013 nochmals nouvelliert wurde. D.h. die Angaben auf der DIMB-Seite sind eindeutig veraltet. Der geänderte Paragraf 25 "Betreten des Waldes" besitzt nun einen neuen Wortlaut / Ergänzung! Bei dieser Nouvelle hat man sich der Definition von "Waldwegen" aus dem Rheinland-Pfälzischen Waldgesetz bedient !!!
...

@<NoFear> Wo hattest du denn diese Info her? Das Gerücht der Novellierung habe ich jetzt schon mehrfach gehört, aber nirgends was dazu gefunden.

Der Kommentar der DIMB Seite http://www.dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/318-die-rechtslage-im-saarland bezieht sich nach meinem laienhaften Verständnis auf den gleichen Text, zu dem man auch von der Seite des Saarlandes navigiert: http://sl.juris.de/cgi-bin/landesre...ris.de/sl/gesamt/WaldG_SL.htm#WaldG_SL_rahmen

Wir versuchen grad zusammen mit der Rechtsabteilung der DIMB rauszufinden, was den nun tatsächlich Sache ist. Dazu trage ich vorab ein paar Infos zusammen. Dafür wäre die Info sehr hilfreich.

Grüße,

Sascha
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus Sascha!

Also die Info über eine Gesetzesnovelle stammt aus dem Amtsblatt. Habe hierzu im WWW recherchiert und noch vor ein paar Wochen per Google den Gesetzestext eindeutig finden können. Habe eben nochmals gesucht und habe etwas länger gebraucht:

Aber dein Link => http://sl.juris.de/cgi-bin/landesre...ris.de/sl/gesamt/WaldG_SL.htm#WaldG_SL_rahmen
deckt sich mit meinem Suchergebnis => http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin...xz=747576583&a1=0708&c1=1&c2=05&c3=03&c4=0301

Vergleichen wir den jurisischen Wortlaut in § 25 LWaldG – Betreten des Waldes


alt:
Waldgesetz für das Saarland, (Landeswaldgesetz - LWaldG), Gesetz Nr. 1069,
Vom 26. Oktober 1977,(Amtsbl. S. 726), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 5. April 2006

§25 Betreten des Waldes

(1) Das Betreten des Waldes zum Zweck der naturverträglichen Erholung ist jedermann gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen sowie das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Wege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußpfade sind keine Wege.


neu:
Waldgesetz für das Saarland, (Landeswaldgesetz - LWaldG), Gesetz Nr. 1069, Landesrecht Saarland
Vom 26. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 1009), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (Amtsbl. I S. 268)

"(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der naturverträglichen Erholung ist jedermann gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen sowie das Reiten im Wald ist nur auf Wegen und Straßen gestattet. Wege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußpfade sind keine Wege.

- der Wortlaut ist in der Tat der selbe - die Novelle bezieht sich auf die § 50 und 55 (§§ 50 und 55 geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (Amtsbl. I S. 268))

- Ich habe mich beim Vergleich der Gesetzestexte auf einen Link bezogen, der am Anfang des Freds (19. oder 20. Post) genannt wurde: http://www.s162552179.online.de/DIMB-BETR.htm#SAARLAND diese Quelle der DIMB ist "veraltet"...


- Darüber hinaus müssen aber auch die zugeordneten Dokumente/ Rechtsvorschriften gelesen werden: http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin...xz=174164194&a1=0708&c1=1&c2=05&c3=08&c4=0801

(2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig...
abseits von Straßen und Wegen Rad fährt oder reitet...

(3) Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nummer 2, 3 und 7 können mit einer Geldbuße bis zu 15.000 Euro, alle übrigen Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
War heute in Kirkel und hab mir eine Unterschriftenliste besorgt.
Ich versuch die mal hier anzuhängen.

Vielleicht kann ja der ein oder andere sie auf der Arbeit mal auslegen. Oder auch den Bikeläden eures Vertrauens aushändigen.

Ist jemand vielleicht auch in der Untergruppe bei unseren Nachbarn hier im Forum unterwegs? Vielleicht da auch mal drauf Aufmerksam machen. Da kann man sicher den ein oder anderen noch erreichen.

Hat jemand noch eine Adresse und den Endtermin der Aktion zur Hand, so dass man dann die Listen rechtzeitig mit der Post abschicken kann?
 

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- der Wortlaut ist in der Tat der selbe - die Novelle bezieht sich auf die § 50 und 55 (§§ 50 und 55 geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (Amtsbl. I S. 268))

- Ich habe mich beim Vergleich der Gesetzestexte auf einen Link bezogen, der am Anfang des Freds (19. oder 20. Post) genannt wurde: http://www.s162552179.online.de/DIMB-BETR.htm#SAARLAND diese Quelle der DIMB ist "veraltet"...


- Darüber hinaus müssen aber auch die zugeordneten Dokumente/ Rechtsvorschriften gelesen werden: http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin...xz=174164194&a1=0708&c1=1&c2=05&c3=08&c4=0801

(2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig...
abseits von Straßen und Wegen Rad fährt oder reitet...

(3) Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nummer 2, 3 und 7 können mit einer Geldbuße bis zu 15.000 Euro, alle übrigen Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Hi Christian,

danke für die Rückmeldung. Dass die Texte gleich sind beruhigt mich ein wenig, denn der DIMB Kommentar bezieht sich damit offenbar auf den "richtigen" Text :)

Den Punkt mit der Ordnungswidrigkeit nehme ich auch noch in meine Anfrage mit auf. Aus meiner laienhaften Sicht, dreht es sich aber nach wie vor auch hier um die Frage, was ist ein Weg... Laut Kommentar der DIMB ist der Zusatz "Fußpfade sind keine Wege" jedenfalls äußerst wackelig :)

Wie auch immer, sobald ich eine Antwort habe, werde ich die hier veröffentlichen.

Viele Grüße,

Sascha
 
Also vllt. noch kurz was zu diesem Zusatz. Man hat sich bei der Gesetzesnovelle von 2009/ 2013 meinen Informationen zufolge dem Wortlaut des Waldgesetzes von Rheinland-Pfalz bedient. Dort ist ja bekannt, dass man den Gesetzestext auf Wege/Pfade mit 2 Metern ausgelegt hat. Dies würde bedeuten, dass es auch an der Saar eine 2m-Regel gibt. Bei der Veranstaltung in Wittersheim hat der Naturparkranger sogar von Wegen über 3 Metern gesprochen (absoluter Quatsch, ich weiß... jeder Waldnutzer hat eine "eigene" Vorstellung von dem was ein WEG ist :) ) Eine eindeutige Rechtssicherheit gibt es demzufolge sicherlich nicht. Dennoch "verschärft" der Zusatz die Nutzung von "Wegen" im Wald...
 
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Den Punkt mit der Ordnungswidrigkeit nehme ich auch noch in meine Anfrage mit auf. Aus meiner laienhaften Sicht, dreht es sich aber nach wie vor auch hier um die Frage, was ist ein Weg... Laut Kommentar der DIMB ist der Zusatz "Fußpfade sind keine Wege" jedenfalls äußerst wackelig :)

Wie auch immer, sobald ich eine Antwort habe, werde ich die hier veröffentlichen.
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Ich weiß nicht genau, was Du von der DIMB erwartest; unsere Rechtsauffassung ist ja hier mehrfach verlinkt. Zum Thema "Wann ist ein Weg ein Weg" hat sich HelmutK (bis kürzlich Rechtsreferent der DIMB und Autor der Kurzkommentierung) ebenfalls bereits mehrfach geäußert, unter anderem hier: http://www.mtb-news.de/forum/t/wird...e-in-baden-wuerttemberg.695105/#post-11889133 .

Eine Garantie, das sich ein Richter, der sich mit dem Thema befassen muss, dieser Rechtsauffassung anschließt, kann und wird Dir aber keiner geben.
 
Hallo NoFear,

Ich finde deine Argumentation richtig:

Man hat sich bei der Gesetzesnovelle von 2009/ 2013 meinen Informationen zufolge dem Wortlaut des Waldgesetzes von Rheinland-Pfalz bedient. ... Eine eindeutige Rechtssicherheit gibt es demzufolge sicherlich nicht. Dennoch "verschärft" der Zusatz die Nutzung von "Wegen" im Wald...

Diese führt mich allerdings zu der Frage:
Wurde der DIMB bei der Gesetzesnovelle von 2013 zu den Ausschusssitzungen eingeladen bzw. wurde der DIMB als betroffene Gruppe bei der Novelle des Gesetzes angehört?

@hillecrane: Könntet ihr bitte die Protokolle der entsprechenden Ausschusssitzungen prüfen?

Falls der DIMB als betroffener Verband nicht angehört worden ist, könnte man überlegen, ob die eine oder andere Oppositionsfraktion nicht ein Normenkontrollverfahren im Landtag bzw. eine Normenkontrollklage beim saarl. Verfassungsgericht strebt. Das wären dann die ganz schweren rechtlichen Geschütze...

Z.B. wurde doch in Hessen ein gemäßigter Entwurf erstellt und in BW ist doch diese besagte 2 Meter Regel wieder in der Diskussion.
Außerdem wie handhaben eigentlich die Pfälzer diese Thematik mit ihren eigenen MTB Strecken?

Gruß N.
 
@mw.dd ich erhoffe mir eine Aussage darüber, ob der oben zitierte Kommentar noch aktuell ist, oder ob sich etwas daran geändert hat, weil sich durch die Gestzesnovellierung die Lage verschärft hat. Ich habe sicherlich meine eigene Meinung dazu. Auf der anderen Seite gibt es die wildesten Gerüchte darüber, was aktuell Stand der Dinge ist (die ich persönlich nicht im Gestz reflektiert sehe). Da ich/wir kein Jursit bin wollen wir (die Gruppe, die sich vor Ostern zum Thema getroffen hat) aus erster und vor allem juristischer Hand erfahren, was jetzt Stand der Dinge ist, um eine bessere Basis für die Diskussionen zu haben. Außerdem geht es um die Frage, ob es schon Erfahrungen mit der Sondersituation rund um die Kernzone gibt, und wie sich diese auf obige Fragen auswirkt.

Dass ein Richter immer anders entscheiden kann, wenn es hart auf hart kommt ist mir auch klar.
 
Hallo NoFear,

Ich finde deine Argumentation richtig:



Diese führt mich allerdings zu der Frage:
Wurde der DIMB bei der Gesetzesnovelle von 2013 zu den Ausschusssitzungen eingeladen bzw. wurde der DIMB als betroffene Gruppe bei der Novelle des Gesetzes angehört?

@hillecrane: Könntet ihr bitte die Protokolle der entsprechenden Ausschusssitzungen prüfen?

Falls der DIMB als betroffener Verband nicht angehört worden ist, könnte man überlegen, ob die eine oder andere Oppositionsfraktion nicht ein Normenkontrollverfahren im Landtag bzw. eine Normenkontrollklage beim saarl. Verfassungsgericht strebt. Das wären dann die ganz schweren rechtlichen Geschütze...

Z.B. wurde doch in Hessen ein gemäßigter Entwurf erstellt und in BW ist doch diese besagte 2 Meter Regel wieder in der Diskussion.
Außerdem wie handhaben eigentlich die Pfälzer diese Thematik mit ihren eigenen MTB Strecken?

Gruß N.


Durch das Anprangern der Nichtbeteiligung von bestimmten "betroffen Gruppen" wirst du glaube ich kein Normenkontrollverfahren erreichen. Ein Versuch ist es jedoch wert... Es muss von Seiten des Souveräns genügend "Druck" aufgebaut werden! Die PRESSE als vierte Gewalt muss auch mit einbezogen werden...
 
Hallo @<NoFear> ,

Das Anprangern können wir nicht übernehmen, sondern die müsste eine Fraktion im Landtag übernehmen.
@hillecrane : Seht ihr hier die Möglichkeit dazu?

Parallel dazu ist der Weg, welchen @saschakiefer und @mw.dd gehen richtig, den DIMB und die Presse einzubinden.
Hat schon jemand mal einen Leserbrief an die einschlägigen Magazine geschrieben?

Vielen Dank und Gruß
N.
 
Hallo,

wir prangern natürlich gerne, wenn es etwas zum Prangern gibt. ;-)
In diesem Fall haben die letzten beiden Novellierungen des Waldgesetzes (2012 und 2013) allerdings nicht zu einer Verschlechterung der Situation geführt.
Die 2012er Änderung hat sich auf das Katasteramt bezogen, die 2013er Änderungen hat eine Befristung des Gesetzes auf den 31.12.2012 gestrichen, da das Gesetz bereits eine Befristung bis 2018 besitzt. (Ja, so sorgfältig werden im Saarland Gesetze geschrieben...).
Wie dem auch sei, entsprechend gab es keine Anhörungen, da es ja auch keine Betroffenen gab.

Das aktuelle Saarländische Waldgesetz sieht keine klare Definition der Wege vor, weshalb wir die Einschätzung des DIMB teilen:
Im LWaldG finden sich keine weiteren Anhaltspunkte in Bezug auf die Unterscheidung zwischen einem forstlichen Wirtschaftsweg und einem "Fußweg/-pfad". Hier kann eine Auslegung ansetzen, muss aber auch den Regeln der Auslegung folgen und beim Wortsinn starten. Es lohnt sich also ein Blick in Wörterbücher oder im Internet ins Wictionary. Danach ist ein forstlicher Wirtschaftsweg jedenfalls auch ein Weg im Wald, so wie auch ein Fußweg ein Weg ist; ein Pfad ist ein schmaler Weg und somit auch ein Weg. Wir reden also letztlich immer nur über Wege und der Gesetzgeber hat sich weitere Ausführungen darüber, worin sich diese unterscheiden bzw. unterscheiden lassen, erspart.

Hätte der Gesetzgeber die Wege z. B. in Bezug auf ihre Wegesbreite unterscheiden wollen, so hätte er dazu etwas im Gesetz sagen müssen; das hat er aber nicht. Wenn man dann noch zur Kenntnis nimmt, dass der Gesetzgeber einen Unterschied zwischen Fußweg (= Weg) und Fußpfad (=schmaler Weg) macht, dann müsste man, wenn man meint, das habe etwas mit Wegesbreitenregelungen zu tun, auch die Frage beantworten können, welche Unterschiede bzgl. der Breite bei Fußpfaden, bei Fußwegen und bei forstlichen Wirtschaftswegen bestehen und wie man diese feststelt. Der Gesetzgeber sagt dazu jedenfalls nichts und das brauchte er auch nicht.

Des öfteren wird die Auffassung vertreten, dass unter forstlichen Wirtschaftswegen nur solche Wege zu verstehen seien, die man ganzjährig mir zweispurigen Kraftfahrzeugen befahren könne und dass solche Wege mindestens drei Meter breit sein müssten; im Gesetz steht das allerdings nicht. Das Bundesland Hessen hat von einer derartigen Formulierung in dem am 27.06.2013 verabschiedeten neuen Waldgesetz Abstand genommen. Unseres Erachtens beschränkt sich der Begriff "forstlicher Wirtschaftswege" auch nicht auf Wege, die man ganzjährig mit zweispurigen Kraftfahrzeugen befahren kann. Hier lohnt sich ein rechtsvergleichender Blick in das LWaldG für Schleswig-Holstein:

"Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege, die von zweispurigen Fahrzeugen ganzjährig befahren werden können (Fahrwege)...."

Die dort zur Definition des Begriffs "Fahrwege" verwendete Beschreibung forstlicher Wirtschaftswege wäre unnötig gewesen, wenn nur solche Wege als forstliche Wirtschaftswege gelten würden, die ganzjährig mit zweispurigen Fahrzeugen befahren werden können. Im Gegenteil - die Regelung in Schleswig-Holstein belegt vielmehr sogar, dass es auch forstliche Wirtschaftswege gibt, die eben nicht ganzjährig mit zweispurigen Fahrzeugen befahren werden. In Anbetracht des Umstandes, dass zu einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft z. B. auch Reviergänge gehören, verwundert dies auch nicht weiter. Auch ein Vergleich zu gesetzlichen Regelungen in Brandenburg und Niedersachsen, in denen in einem bestimmten Kontext ebenfalls von "Wegen", die man mit zweispurigen Kraftfahrzeugen befahren kann, die Rede ist, stützt diesen Befund.

Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass im Saarland auf allen zumindest naturfesten Waldwegen unabhängig von deren Breite das Radfahren erlaubt ist. Soweit darüber hinaus das Radfahren im Einzelfall verboten ist, ist dies durch entsprechende amtliche Verbotskennzeichen ersichtlich zu machen.

Aber das gilt natürlich so nicht für die Kernzone. Wie ist der Stand bzgl. Online-Petition? Habt Ihr Euch in OTW darüber unterhalten?

Grüße,
Michael
 
Um es kurz zusammenzufassen:
Wie Sascha richtig eingeleitet hat wollen wir von den juristen der DIMB eine Klärung des Ist- Zustandes.
Wenn die Sache nun wie von Micha.DD angedeutet nicht klar ausgelegt werden kann sehen wir (falls dem so ist)
denke ich umsomehr Handlungsbedarf die Sache zu klären, und zwar so dass das biken klipp und klar legal ist
und wir im Falle eines Falles (z.B. mal ein Unfall mit einer Jugendgruppe) eben nicht auf die wohlwollende Auslegung eines schwammigen Gesetzes hoffen müssen.
Der aktuelle Bikesport findet auf Pfaden statt, da beisst die Maus kein Faden ab und grad wenn ich attraktive Angebote auch für Jugendförderung etc bieten möchte dann muss ich diese Tatsache bedenken.
Und insbesondere das Saarland, das sich auf jeder Tourismusmesse als das "Radland" schlechthin darstellt.
Hier muss denke ich auch in diesem Zuge dringend den betreffenden Ministerien (Tourismus, wirtschaft, etc.)
mal das wahre Potential unserer Landschaft erklärt werden und nicht nochmal eine 100km Schleife über Asphalt und Schotter als
Bikeweg ausgeschildert werden.

Bezüglich der Online Petition gibt es nix neues, da sich niemand von uns damit auskennt.
Denke die Zeit wird da jetzt eh knapp werden.
Vielleicht sollte man diese dann für den Fall im auge behalten, dass das Waldgesetz an sich auf den Prüfstand muss.
Diese Debatte ist aber klar getrennt von den gerade laufenden Geschichten mit der Biospäre zu betrachten, da das ja lediglich die Biker betreffen würde und wie gesagt ja auch noch nicht geklärt ist.
 
War heute in Kirkel und hab mir eine Unterschriftenliste besorgt.
Ich versuch die mal hier anzuhängen.

Vielleicht kann ja der ein oder andere sie auf der Arbeit mal auslegen. Oder auch den Bikeläden eures Vertrauens aushändigen.

Ist jemand vielleicht auch in der Untergruppe bei unseren Nachbarn hier im Forum unterwegs? Vielleicht da auch mal drauf Aufmerksam machen. Da kann man sicher den ein oder anderen noch erreichen.

Hat jemand noch eine Adresse und den Endtermin der Aktion zur Hand, so dass man dann die Listen rechtzeitig mit der Post abschicken kann?

Ich zitiere mich mal gerade selbst.

Bis wann müssen die Unterschriftenlisten wo liegen?

Weiß das jemand?

Gesendet von meinem Hosentaschenfernseher
 
Hallo NoFear,

Ich finde deine Argumentation richtig:



Diese führt mich allerdings zu der Frage:
Wurde der DIMB bei der Gesetzesnovelle von 2013 zu den Ausschusssitzungen eingeladen bzw. wurde der DIMB als betroffene Gruppe bei der Novelle des Gesetzes angehört?

@hillecrane: Könntet ihr bitte die Protokolle der entsprechenden Ausschusssitzungen prüfen?

Falls der DIMB als betroffener Verband nicht angehört worden ist, könnte man überlegen, ob die eine oder andere Oppositionsfraktion nicht ein Normenkontrollverfahren im Landtag bzw. eine Normenkontrollklage beim saarl. Verfassungsgericht strebt. Das wären dann die ganz schweren rechtlichen Geschütze...

Z.B. wurde doch in Hessen ein gemäßigter Entwurf erstellt und in BW ist doch diese besagte 2 Meter Regel wieder in der Diskussion.
Außerdem wie handhaben eigentlich die Pfälzer diese Thematik mit ihren eigenen MTB Strecken?

Gruß N.


Habe hier noch einen atemberaubenden TV-Beitrag gefunden, der zeigt was auf "Regierungsebene" alles am PARLAMENT "vorbei geregelt" wird und wie eine Landesregierung einfach über alle Gesetze hinweg über ein Stück Staatswald verfügen kann.
Der Beitrag hat zwar mit dem Saarland und der Situation in Kirkel selbst nichts zu tun (= offtopic), dennoch ist er sehenswert sowie lehrreich und eine absolute Schande für die Landesregierung von NRW.

http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/ndr/2014/kahlschlag-100.html
 
Okay, dank dir.
Ich hab nämlich ein paar verteilt, und die will ich auf keinen Fall zu spät wieder einsammeln.

Gesendet von meinem Hosentaschenfernseher
 
Dies wurde gestern Nacht (Hexennacht) am Kirklerwald aufgestellt...
Gewagt oder Lustig. ..?!

9u5ytypu.jpg



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Find das Plakat als "Ottweilerer" natürlich super weil ich dann ja alles darf:D

dennoch hat der Verweis auf die Kletterer einen für uns mühsamen beigeschmack, da die Kletterer den Weg einer Sonderregelung bereits durchschritten haben und in der Kernzone mehrere Tafeln ausdrücklich das Klettern an 3 Felsgruppen erlauben.
Gibt zum einen Hoffnung dass was geht, zeigt zum andern dass wir noch viel vor haben und spät dran sind...
 
Bin in der letzten zeit auch auf sperren für Biker an den einstigen der pädcha bei wanderwege gestoßen. Ein Grund für das könnte auch sein daß durch starkes befahren die pädcha schon stark beansprucht werden.
An den letzten beiden we habe ich etliche stellen gesehen an denen mit stehendem Hinterrad steile Abfahrten runter gefahren werden. Und dadurch tiefe Gräben in die pädcha gezogen werden. Damit werden für die Wanderer diese Stellen noch schwieriger.
 
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