das Zoll und Import Tutorial - weils hier oft gefragt wird

alles quatsch. in wirklichkeit ist das alles nie passiert. aber wenn ich das teil gebraucht hätte (was ich nicht habe) dann hätte mir ein persönlicher freund in hongkong bestimmt eines geschenkt, dass er zufällig grade übrig hat und hätte es richtigerweise natürlich auch als Geschenk deklariert. wir sind doch anständige Menschen :daumen:
Genau das hätte bestimmt geholfen.
Auch auf "Geschenke" sind die Abgaben zu entrichten.
 

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Re: das Zoll und Import Tutorial - weils hier oft gefragt wird
Hallo ich komme aus der Schweiz und möchte mir wohl bald ein Radon-Bike aus DE kaufen.

Ich habe schon ein paar Bikes aus DE in die Schweiz liefern lassen. Ich stelle mir aber nun die Frage, ob es wohl günstiger wäre, das Bike an eine Serviceadresse bei Basel (Weil am Rhein) zu schicken, und es persönlich zu importieren?

Hat das von euch schon jemand gemacht? Was verlangt der Zoll selbst an Abfertigungsgebühren?

Die ganze Rechnung wird halt relativ lang:
-Radon verlangt ca. 40Euro (50ChF) weniger für Versand nach DE.
-Paket an Serviceadresse zu schicken kostet ca. 11 ChF (http://www.grenzpaket.ch/de/lieferadresse-preise.html
-Dann kommen halt so Sachen wie: Abfertigungsgebühren DHL vs. Schweizer Zoll
-Ich habe ein GA- müsst also nur meine verbrauchte Zeit für die Zugfahrt nach Basel miteinbeziehen...

Hat das schon jemand komplett durchgerechnet? Lohnen sich die Umstände?

Gruss Marco
 
Gl
Hallo ich komme aus der Schweiz und möchte mir wohl bald ein Radon-Bike aus DE kaufen.

Ich habe schon ein paar Bikes aus DE in die Schweiz liefern lassen. Ich stelle mir aber nun die Frage, ob es wohl günstiger wäre, das Bike an eine Serviceadresse bei Basel (Weil am Rhein) zu schicken, und es persönlich zu importieren?

Hat das von euch schon jemand gemacht? Was verlangt der Zoll selbst an Abfertigungsgebühren?

Die ganze Rechnung wird halt relativ lang:
-Radon verlangt ca. 40Euro (50ChF) weniger für Versand nach DE.
-Paket an Serviceadresse zu schicken kostet ca. 11 ChF (http://www.grenzpaket.ch/de/lieferadresse-preise.html
-Dann kommen halt so Sachen wie: Abfertigungsgebühren DHL vs. Schweizer Zoll
-Ich habe ein GA- müsst also nur meine verbrauchte Zeit für die Zugfahrt nach Basel miteinbeziehen...

Hat das schon jemand komplett durchgerechnet? Lohnen sich die Umstände?

Gruss Marco

Glaube das Ganze wird komplizierte als du es dir vorstellst.
Ich meine du zahlst 19% des deutschen Verkaufspreises weniger, musst dafür aber die Märchensteuer daheim raufrechnen.
Dann den geringeren Versand und dann musst du das gute Stück ja noch verzollen.

Bedeutet aber wenn du es dir an eine Serviceadresse nach Deutschland schickst, musst du es erst beim deutschen Zoll als Ausfuhr deklarieren um die 19% wieder erstattet zu bekommen, um es dann wieder 5m weiter einzuführen.


Meinst du echt, der ganze Stress lohnt sich, für eventuell 15€ die bei rumkommen?
Setze dich aufs Sofa, klicke auf bestellen, dann gehst du in den Keller fegst ihn aus und legst die Decke aus für dein neues Bike, dass nach Hause in die Schweiz nach Hause geliefert wird.
 
Seit 1. Juli 2014 sind 300 CHF Warenwert Steuerfrei.

Bei der Einfuhr in die Schweiz ist eine Einfuhrsteuer in Höhe von 8% (Mehrwertsteuer) auf Nettopreise fällig.

Die in Deutschland bezahlte MwSt 19% kann man sich vom Händler zurück erstatten lassen. Was der Händler dazu braucht mit jenem klären. Im Normalfall Bankverbindung und einen Stempel vom Schweizer Zoll auf der orginal Rechnung (Ausfuhr aus Deutschland)

Wenn man in der Schweiz wohnt fährt man nach D kauft dort ein und lässt es sich vom Händler mit DHL oder Spedition schicken. Die 8% Einfuhrsteuer bezahlt man dann an den Spediteur bei Lieferung. Wenn man dann an seinem Heimatort die Ware versteuert hat .... siehe oben .... Rechnung mit Zoll Stempel an Händler und sich die MwSt überweisen lassen. Fertig. 0% Stress.

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Den Deutschen "ich kauf in China Jüngern" empfehle ich folgendr Lektüre

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zo...em-Wert/sendungen-mit-geringem-wert_node.html

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Ansonsten, hier gibt es auch noch Infos aus erster Hand, bevor man sich mit Halbwissen welches in Foren umher schwirrt, bildet.

http://lmgtfy.com/?q=einfuhrbestimmungen+für+die+schweiz
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Richtige Wahl! :daumen:
Ein weiterer mir bekannter Zöllner steht zwar auch aufs Radfahren, aber leider nur Rennrad... :ka: aber immerhin.

Auf der verlinkten Zoll Seite wird die oben bereits erwähnte Wertgrenze von 45,-€ für gelegentliche Sendungen aus einem Drittland von Privatperson an Privatperson nicht erwähnt.
Es kommt vermutlich nicht all zu häufig vor, aber Handelsreisende können ja auch mal das ein oder andere per Post in das Zollgebiet der Gemeinschaft schicken.

Näheres dazu hier:
VERORDNUNG(EG) Nr.1186/2009 DES RATES vom 16. November 2009 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen
Kapitel VI Art. 25 sowie Art. 26

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:324:0023:0057:DE:PDF
 
Hi, mal ne Frage zu den 47% Strafzoll beim Import aus China... und der Möglichkeit, dem aus dem Weg zu gehen, wenn man für den Privatgebrauch nur 3 Teile pro Monat einführt.
Angenommen ich bestelle einen Rahmen, einen Laufradsatz und ein Reserve-Schaltauge... Sind das dann 4 Teile (alle einzeln), 3 (pro Artikel) oder 2 (weil das Schaltauge zum Rahmen gehört)? Oder gar noch mehr, weil der Rahmen ja auch schon ein Schaltauge hat, und dem Ersatzschaltauge zwei Schrauben beiliegen?
 
"Um die Umgehung des zunächst auf die Einfuhr von Fahrrädern beschränkten Antidumpingzolls durch die Einfuhr von Fahrradteilen zur anschließenden Montage in der Union zu verhindern, wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 71/97 (VO Nr. 71/97) des Rates vom 10. Januar 1997 zur Ausweitung des mit der Verordnung Nr. 2474/93 ... eingeführten Antidumpingzolls [...] (ABl. EG Nr. L 16/55) der auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in China eingeführte Antidumpingzoll auf die Einfuhren wesentlicher Fahrradteile mit Ursprung in China ausgeweitet. Diese Ausweitung wurde gemäß Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 171/2008 (VO Nr. 171/2008) des Rates vom 25. Februar 2008 [...] (Amtsblatt der Europäischen Union --ABl. EU-- Nr. L 55/1) aufrechterhalten."
Fahrradteile im Postverkehr unterliegen eigentlich keiner Mengenbegrenzung, versteuert wird auch bei zB. einer Federgabel oder einem Schaltauge oder was auch immer. Naja und die Umgehung ist auch relativ. Bei der Masse an Paketen die täglich in Frankfurt oder so ankommen gehen halt auch viele so durch. Sich darauf verlassen kann man natürlich nicht.....
 
Angenommen ich bestelle einen Rahmen, einen Laufradsatz und ein Reserve-Schaltauge... Sind das dann 4 Teile (alle einzeln), 3 (pro Artikel) oder 2 (weil das Schaltauge zum Rahmen gehört)? Oder gar noch mehr, weil der Rahmen ja auch schon ein Schaltauge hat, und dem Ersatzschaltauge zwei Schrauben beiliegen?
Meine Erfahrung ist, dass da im Zollamt nicht so genau drauf geschaut wird. Gerade bei so Kleinteilen wie Schaltauge, Steuersatz, Tretlager galt das bei mir immer als Teil des Rahmens (auch eine Starrgabel wurde nicht extra auf dem Zolldokument aufgeführt).
Wenn du jetzt 4 Rahmen im Karton hättest, sähe es vielleicht anders aus. Da könnte der Privatgebrauch ja schon angezweifelt werden.
 
Gibt es das mit den 3 Teilen pro Monat um den Anti-Dumping-Zoll zu umgehen irgendwo schriftlich und offiziell zu finden? Möchte mir einen Carbon-Fully Rahmen aus China bestellen und aus verständlichen Gründen den Anti-Dumping-Zoll umgehen.

Bei meiner Recherche bin ich an offiziellen Dokumenten bisher nur auf den TARIC-Code 8714911021 (http://ec.europa.eu/taxation_custom...0151111&Area=CN&Taric=8714911021&LangDescr=de) gestoßen. Da müsste man für China das Dokument D019 "Antrag auf Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/einer Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung". Dafür bräuchte man eine EORI-Nummer vom Finanzamt. Das gibts doch aber nur für Händler?

Also wie bekommt man das nun mit dieser Variante 3 Teile pro Monat durch den Zoll?

Hab auch mal ne Anfrage per Mail an den Zoll geschickt und kann die Antwort hier ja mal reinstellen sollte was zurück kommen.
 
Ich hatte beim Zoll mal nachgefragt und folgende Antwort bekommen

Falls am Paket außen keine Rechnung angebracht ist und man das Paket persönlich beim Zollamt abholen muss (was bei meinen Bestellungen der Regelfall war):


Wenn bei dir also oben genannte Bedingungen erfüllt sind, brauchst du die 47% nicht zu zahlen.

Mir gehts also darum, das oben zitierte irgendwo schriftlich zu finden, falls es bei der Abwicklung Probleme geben sollte und mir der 48,5% Steuersatz veranschlagt wird.

Diese "Anmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur besonderen Verwendung" mit Dokument D019 (bei den Formularen auf der Zoll-Webseite wird das unter der Nummer 0212 geführt) gibt es anscheinend auch erst seit 1.8.2014. Wäre also schon wieder aktueller.

Vielleicht kennt ja jemand den aktuellen Stand?
 
Eine EORI Nummer solltest du auch als Privatperson ohne Probleme bekommen.
Diesen Beitrag habe ich zum Thema "Antidumping bei Rahmen aus CN" im Netz gefunden:
http://bikeboard.at/Board/showthrea...-Antidumping&p=2557778&viewfull=1#post2557778

Der einzige Unterschied zwischen DE und AT scheint hier die Höhe der Abgabensätze zu sein. Also 20% statt 19% Einfuhrumsatzsteuer.
Evtl. hilft Dir das ja schon weiter?
 
Hab jetzt doch nochmal durchgeklingelt beim Zollamt, hat mir keine Ruhe gelassen.

Ist alles viel einfacher, zumindest bei Versand mit EMS/Abwicklung über GDSK ab Deutschland:

Wenn das Paket in Deutschland ankommt wird man ja vom GDSK benachrichtigt, wie verfahren werden soll (Selbstverzollung/GDSK-Verzollung für ca. 27€). Da macht man dann die Internet-Selbstverzollung und gibt im letzten Blatt den Code 140 bei "beantragte Begünstigung" (unter dem Reiter "Positionsdaten" zu finden) an.

Alternativ gibt man das dem GDSK mit durch (Privatperson, Carbon-Rahmen China, lackiert, unter Stückzahl 300, unter 3 Teilen im Monat), muss dann aber eben auch darauf vertrauen, dass das richtig eingeordnet wird und man bei Zustellung auch nur die 19%+4,7% Steuern zahlt.

Der Code 140 beinhaltet eine vereinfachte Bewilligung für den unter der TARIC 8714911021 (Carbon Rahmen) erwähnten "Antrag auf Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/einer Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung". Das bewirkt dass man bis 3 "wesentliche Teile" (Rahmen, Gabel, Laufräder, die man ja theoretisch zu einem kompletten Rad zusammen stecken könnte) pro Monat als Privatmann einführen darf und sogar bis zu 300 gleichartige Teile (also z.B. gingen auch 4 gleichartige Rahmen solange man dann keine Laufräder, Gabeln mitbestellt) :D Bevor jetzt aber los zieht und über 3 Teile holen will, lieber nochmal selbst nachfragen, dass war jetzt nur wie ich es verstanden habe!!

Anleitung für die GDSK-Selbstverzollung gibts wie gehabt unter: http://www.blog.oscg.eu/2011/02/selbstverzollung-bei-der-gdsk/

Sollte es über China Post Air, DHL oder ähnliche gehen ist es etwas komplizierter. Dann muss man das irgendwie vorher ankündigen, sonst will der Postbote an der Tür im ungünstigsten Falle den 48,5% Anti-Dumping-Zoll weil das am Hauptzollamt so festgelegt wurde. Das dann noch zu reparieren wird wohl schwer bis unmöglich. Wie man das nun genau anmeldet hab ich dann nicht weiter gefragt, da ich das ja nicht benötigt habe. Sie (die Aukunft vom Zollamt) meinte nur das wär dann komplizierter, da das ja dann vorab an die richtige Stelle gehen muss, damit die Ware richtig eingeordnet wird.

So zumindest die Aussage, die ich Stand heute (11.11.2015) bekommen habe. Für alle die später hier reinschauen: Beim Zollamt über die unten nochmal genannten Kontaktdaten melden. Ich hoffe ich bekomme auf die Mail auch noch eine Antwort, denn etwas schriftlich zu haben ist im Zweifelsfall immer besser als "hat mir die Auskunft vom Zoll so gesagt" oder gar "hab ich im Forum so gelesen"!

Auskünfte für Privatpersonen
Anfragen von Privatpersonen
Zentrale Auskunft
Telefon: 0351 44834-510
E-Mail: [email protected]
Telefax: 0351 44834-590
 
Der Code 140 beinhaltet eine vereinfachte Bewilligung für den unter der TARIC 8714911021 (Carbon Rahmen) erwähnten "Antrag auf Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/einer Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung". Das bewirkt dass man bis 3 "wesentliche Teile" (Rahmen, Gabel, Laufräder, die man ja theoretisch zu einem kompletten Rad zusammen stecken könnte) pro Monat als Privatmann einführen darf und sogar bis zu 300 gleichartige Teile

Besten Dank für die Zusammenstellung!

Haste mittlerweile Bescheid bekommen und ist alles so durchgegangen mit den Nummern?? Habe mir nämlich nen Rahmen + Gabel + Steuersatz bestellt und würde die Zollanmeldung auch gerne selber machen. Würde dann ebenfalls die TARIC-Nr. und den Code 140 nehmen.
 
Ja,ging alles so durch. Für den Rahmen musst du dann noch auswählen ob lackiert oder nicht lackiert. Da gibt es beim Zoll eine Taric-Nummer Suche, da dann bis zum Schluss in die Unterkategorien gehen bis es nicht mehr weiter geht und die Nummer angeben. Im Zweifelsfall mal bei Google "Taric-Nummer finden" oder sowas eingeben Bei der Gabel das gleiche. Habe im Schreiben an dem Zoll auch erwähnt, dass ich Privatperson bin und damit im Monat 3 Fahrradteile ohne Anti-Dumping einführen darf. Bei Fragen kannst du auch beim Zoll anrufen oder E-Mail (hab die schriftliche Auskunft zur Sicherheit in Kopie mitgeschickt).
 
Ja,ging alles so durch. Für den Rahmen musst du dann noch auswählen ob lackiert oder nicht lackiert. Da gibt es beim Zoll eine Taric-Nummer Suche, da dann bis zum Schluss in die Unterkategorien gehen bis es nicht mehr weiter geht und die Nummer angeben. Im Zweifelsfall mal bei Google "Taric-Nummer finden" oder sowas eingeben Bei der Gabel das gleiche. Habe im Schreiben an dem Zoll auch erwähnt, dass ich Privatperson bin und damit im Monat 3 Fahrradteile ohne Anti-Dumping einführen darf. Bei Fragen kannst du auch beim Zoll anrufen oder E-Mail (hab die schriftliche Auskunft zur Sicherheit in Kopie mitgeschickt).

Danke für die Antwort!

Habe die Nummern schon rausgesucht. eine Nummer für die Gabel, eine für den Rahmen.
Leider verlangt die Onlinezollanmeldung eine 11- stellige Nummer, ich komme aber nur bis zu 10. Stelle und dem Hinweis, dass ich noch irgendeine Bescheinigung D019 wegen Antidumping etc Stellen brauche :eek: Habe mal danach gegoogelt: Kompliziert...
Oder wie hast du die 10-stellige nummern angegeben? Du hast auch das Onlineanmeldeformular genutzt, richtig??

Ich glaube ich rufe da mal an...

 
Deswegen ja der Code 140 damit du diesen Antrag nicht brauchst. Das ist dann die "Abfertigung zur besonderen Verwendung, einfacher Fall". Einfacher Fall heißt, du brauchst keinen Antrag und bekommst die Bewilligung wenn du den Code 140 an der richtigen Stelle angibst. Wegen der TARIC Numemr weiß ich grad nicht mehr wir ich das gemacht hatte. Den Antrag finde ich grad auch nicht auf die Schnelle. Ich glaube die fehlenden Stellen werden mit Nullen aufgefüllt, bin mir aber nicht sicher. Recherchier da nochmal nach oder im Zweifelsfall Anruf beim Zoll.
 
Ich hätte noch eine Frage zu meiner Chinabestellung:

In der Sendungsverfolgung steht, "Held by Customs". Soll also wohl beim Zoll liegen. Was ich jetzt komisch finde ist, dass das Paket nicht beim Zoll in Frankfurt oder so liegt, sondern in China im Absendeort o_O

Komisch, oder nicht? Der chinesische Zoll hat doch nix mit dem Versenden am Hut. Oder irre ich?



Viele Grüße,
Kordesh
 
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