Also, zu Deiner Sache: Deine Klamotten können als sog. "nachgesandtes Reisegepäck" ohne Einfuhrabgaben wieder eingeführt werden. Du solltest für die Formalitäten schonmal eine Kopie Deines Passes und des Flugtickets bereithalten (am besten noch eine formlose Erklärung des Sachverhalts).
Allgemein sei folgendes angemerkt: Es gibt den Zollkodex der EU mit all seinen Verordnungen etc. in denen die Einfuhr von Drittlandswaren in die EU geregelt sind. Da muss sich jeder kleine oder große Paketdienst dran halten. In der Praxis wird das natürlich alles etwas locker gehandhabt, was aber für alle Beteiligten im Ernstfall steuer- und zollrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Also, grundsätzlich ist der Einführer (also der Empfänger in der EU) für eine korrekte Zollanmeldung verantwortlich. Ein guter Paketdienst übernimmt diese nicht ganz einfache Durchführung für de Kunden, muss dafür aber (lt. Zollkodex) einen Verzollungsauftrag erhalten! Wenn also demnächst UPS oder FedEx bei Euch anruft und danach fragt, solltet Ihr froh drum sein, denn wer einmal die Verzollung selbst vorgenommen hat wird die Auslandsbestellung ziemlich bald bereuen.
Noch ein Hinweis zu den Berechnungsgrundlagen:
Der Zollwert ermittelt sich aus der Warenwert + den Frachtkosten, die bis zur EU-Grenze angefallen sind. Dieser Prozentsatz variiert je nach Entfernung des Versendungslandes (USA meist 70 oder 78%). Auf diesen Zollwert wird der Zollsatz angewandt, der meist zwischen 0 und 6,5%, bei Klamotten aber bis zu 12% betragen kann. Die Einfuhrumsatzsteuer von 16% wird auf den Warenwert und 100% Fracht berechnet! Da gibt´s auch keine Unterschiede zwischen den Paketdiensten, das ist EU-Recht! desweiteren gibt es eine Reihe Zoll-Verfahren die vom Zoll befreien, darüber kann euch aber ein guter Paketdienst Auskunft geben.
So, und jetzt viel Spaß beim bestellen.
Viele Grüße
Allgemein sei folgendes angemerkt: Es gibt den Zollkodex der EU mit all seinen Verordnungen etc. in denen die Einfuhr von Drittlandswaren in die EU geregelt sind. Da muss sich jeder kleine oder große Paketdienst dran halten. In der Praxis wird das natürlich alles etwas locker gehandhabt, was aber für alle Beteiligten im Ernstfall steuer- und zollrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Also, grundsätzlich ist der Einführer (also der Empfänger in der EU) für eine korrekte Zollanmeldung verantwortlich. Ein guter Paketdienst übernimmt diese nicht ganz einfache Durchführung für de Kunden, muss dafür aber (lt. Zollkodex) einen Verzollungsauftrag erhalten! Wenn also demnächst UPS oder FedEx bei Euch anruft und danach fragt, solltet Ihr froh drum sein, denn wer einmal die Verzollung selbst vorgenommen hat wird die Auslandsbestellung ziemlich bald bereuen.
Noch ein Hinweis zu den Berechnungsgrundlagen:
Der Zollwert ermittelt sich aus der Warenwert + den Frachtkosten, die bis zur EU-Grenze angefallen sind. Dieser Prozentsatz variiert je nach Entfernung des Versendungslandes (USA meist 70 oder 78%). Auf diesen Zollwert wird der Zollsatz angewandt, der meist zwischen 0 und 6,5%, bei Klamotten aber bis zu 12% betragen kann. Die Einfuhrumsatzsteuer von 16% wird auf den Warenwert und 100% Fracht berechnet! Da gibt´s auch keine Unterschiede zwischen den Paketdiensten, das ist EU-Recht! desweiteren gibt es eine Reihe Zoll-Verfahren die vom Zoll befreien, darüber kann euch aber ein guter Paketdienst Auskunft geben.
So, und jetzt viel Spaß beim bestellen.
Viele Grüße