Im Business to Business Bereich ist es gang und gäbe Warenmuster, engineering samples etc zu erhalten. Normalerweise legt der Sender eine pro-forma invoice bei die klarstellt dass es sich um ein Warenmuster handelt mit einem Wert von null Euro. Ich würde mich an deiner Stelle bei deinem Zollamt vorstellig werden und fragen ob du einen Rahmen mit pro-forma Invoice als Warenmuster erhalten kannst. Rücksenden ist dann das Gleiche in die andere Richtung, das interessiert dann den Zoll vom ursprünglichen Empfänger.Wie kann man dem Zoll darlegen, dass man einen Fahrradrahmen kostenfrei vom Hersteller für temporäre Testzwecke erhält und diesen nach dem Testzeitraum wieder retournieren wird? Damit ist man doch befreit von Einfuhrsteuer und Importzoll.
Wenn ich doch beides entrichten muss, kann ich mir kaum vorstellen, dass ich es bei dem Rückversand zurück erstattet bekomme. Das Gleiche gilt natürlich für den Hersteller, wenn ich ihm den Rahmen zurück schicke.
Oder reicht es bereits dem Zoll schriftlich zu beweisen, dass für den Rahmen keine Zahlung stattgefunden hat?
Ist möglicherweise einfacher den Rahmen als Warenmuster mit einem nominalen Wert von 100 Euro einzuführen und dann als Rücksendung mit einem Wert von 100 Euro zurückzuschicken.