Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald

Wäre alles zu wünschen - an dem Trail mit der Rotwildsperrung, wo der nette Kollege mw.dd seine spannende Meinung kund tat, hängt jetzt übrigens ein Verbotsschild. 👍

Super Sach!
 

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Re: Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald
Ich geb das hier mal weiter..

Projekt „Naturtrail“ des RV Edelweiss

Unsere Freunde vom RV Edelweiss 1924 Deidesheim wollen einen legalen Trail für abfahrtsorientiertes Mountainbiken realisieren. Dafür ist ein naturschutzrechtliches Gutachten nötig, das die finanziellen Mittel des Vereins leider übersteigt. Solltet ihr sie dabei mit einer Spende unterstützen oder euch mehr Infos dazu (inkl. eines kleinen Imagefilms zu dem Projekt) anschauen wollen, hier der Link:

https://gofund.me/8a6df244
 
Weil der Bereich Stabenberg in einer sog. Kernzone des Biosphärenreservats liegt. Offizielle Stellen interpretieren das mit einem generellen Nutzungsverbot aller Wege mit dem MTB in diesem Gebiet:
Ich bin zufällig Besucher hier bei euch und war gestern zufällig am "Stabenberg"- bin aber nicht hochgefahren. Hatte das Schild "Kernzone BioSRES" gesehen. Also es ist generell so, dass man innerhalb der Kernzone nicht legal biken darf?
Woher weiß ich, in welche Richtung sich die Kernzone erstreckt? War keine Karte dabei. Muss ich mich vor jeder Tour informieren, wo verbotene Waldbereiche liegen?
Ich will nicht "verboten biken" . Aber für einen Besucher sind die Regularien mitunter schwer zu durchblicken. Übrigens: keinen Menschen getroffen. Ich bike übrigens am Wochenende nur noch zu hause, wo ich mich auskenne....
 
Fahre morgen am "Drachenfels" .
Liegt da auch eine Kernzone des BioSRS?
Nee, keine Kernzone, aber der Fels selbst als Naturschutzgebiet sensibel genug eingeschätzt, dass Fahrradverbot auf dem Plateau verhängt wurde….(eigentlich)… Wie von wem und eine genaue Begründung kann Dir eventuell ein anderer liefern. Ich bin selbst Mitglied der NABU und grundsätzlich an Natur als auch an MTB interessiert, kann Dir aber in diesem Fall auch keine genaue Begründung liefern und nur spekulieren…Natur- und Vogelschutzgebiete gibt es viele im Pfälzer Wald ohne solch explizite Verbote.
 
Ich bin zufällig Besucher hier bei euch und war gestern zufällig am "Stabenberg"- bin aber nicht hochgefahren. Hatte das Schild "Kernzone BioSRES" gesehen. Also es ist generell so, dass man innerhalb der Kernzone nicht legal biken darf?
Woher weiß ich, in welche Richtung sich die Kernzone erstreckt? War keine Karte dabei. Muss ich mich vor jeder Tour informieren, wo verbotene Waldbereiche liegen?
Ich will nicht "verboten biken" . Aber für einen Besucher sind die Regularien mitunter schwer zu durchblicken. Übrigens: keinen Menschen getroffen. Ich bike übrigens am Wochenende nur noch zu hause, wo ich mich auskenne....
Es gibt kein grundsätzliches Verbot, auf gekennzeichneten Wegen ist es erlaubt, was aber nicht genauer definiert ist…siehe Verodnung Biosphärenreservat…es können aber Verbote im Details verhängt werden…

Woher? Selber informieren, mir wurde von einem Behördenvertreter gesagt, Unwissenheit schütz nicht vor Strafe…

Kernzone und Schutzgebiete sind im LANIS RLP zu finden…

Wobei es eine Unterschied gibt zwischen Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebieten sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete sowie Kernzonen und Entwicklungszonen, Grundlage sind unterschiedlich Gestze/Verordnungen…die Gebiete können sich auch überschneiden…

Zum einlesen:
  • Verordnung Biosphärenreservat RLP
  • Landeswaldgesetzt RLP
  • Bundes- sowie Langesnaturschutzgesetzt RLP
  • auch relevant das Thema DrohnenFlug, müsste nachsehen, wo das definiert ist

Keine Garantie auf Vollständigkeit…
 
Zuletzt bearbeitet:
In den 2 TAGEN, in denen ich gefahren bin - Wachenheim/ Stabenberg/ Lambrecht/ Hohe Loog- hat es sich mit Besuchern in Grenzen gehalten. Wie üblich 1 km Umkreis von Gasthäusern. Aber in der Hauptsaison möchte ich auf schmalen Wegen nicht unbedingt biken wollen. Ich denke da an die Abfahrt vom Eckkopfturm ins Burgtal oder runter nach Lambrecht. Defensiv fahren und ab und an mal anhalten, kommt aber immer gut an.
Werde also heute mal sehen, wie es am Drachenfels ist und diesen ggf. gleich zur Westfelshütte umfahren.
Hütte+ schöner Ausblick bedeutet meist hoher Besucherdruck.
 
Die Westfelshütte ist nur eine kleine Schutzhütte, da gibt's nix zu futtern. Und die Hütte am Saupferch-Parkplatz ist geschlossen. Dürfte sich alles in Grenzen halten, erst Recht unter der Woche.
 
Drachenfels ist NSG und drumherum noch FFH:

Drachenfels.png


Überblick über nationale und internationale Schutzgebiete in RLP: RLP

Grundsätzlich immer gut:
  • nicht am WE an Hotspots
  • defensiv fahren
  • freundlich sein

Wie du schreibst...

Tante Edit: hier noch zu Radfahren in Kernzone:
Kernzone-Rad.png


Durch die Kernzone Hermersberger Hof geht ein gekennzeichneter Radweg durch...
 
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Drachenfels ist NSG und drumherum noch FFH:
FFH Gebiete müssen aber in D durch unter Schutz Stellung mittels Ausweisung als Landschaft- oder Naturschutzgebiet gesichert werden.
Die Bezeichnung FFH hat in D ansonsten keine rechtliche Relevanz.
Und nach den Gesetzen müssten alle Landschaft- oder Naturschutzgebiet durch die dafür vorgesehenen allg. bekannten Schilder gekennzeichnet werden.
 
Kann das noch nachreichen:
Zur Agenda (habe ich in der Karte nicht gleich wiedergefunden, kenne ich aber)
Blau - Vogelschutzgebiet nach EU Vogelschutzrichtlinie
Hellgelb - Stillebereiche
Rot - Naturschutzgebiet nach Bundesnaturschutzgesetz
Dunkelgelb - Kernzone
Danke! Spannend!
Also im Prinzip haben alle Waldbereiche eine Schutzfunktion, wobei FFH und Vogelschutzgebiete keine Folgewirkungen für uns Biker haben, nach meiner Kenntnis. Was stört es den Mittelspecht, wenn ein Biker vorbeirauscht?
Naturschutzgebiete und Kernzonen bin ich sehr vorsichtig bzw. fahre ich nicht.
Ich frage das so explizit, weil bei uns im Spessart auch ein BiosphärenRS eingerichtet werden soll- nachdem vor etlichen Jahren eine lange Diskussion um den Nationalpark (unter Mithilfe von Greepeace, die Wälder über 1 Jahr praktisch "besetzt" hatten) gescheitert ist.
Wo ich gestern gefahren bin- Weinbiet/ Pfälzer Weinsteig/ Lindenberg - sind so viele Kiefernwälder. Ich frage mich, was da schützenswert sein soll.
Aber egal: solange sich keiner aufregt und ich keine Strafe erhalte, entscheide ich nach meiner Vernunft.
Jedoch wie sagte gestern einer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht....
 
Jedoch wie sagte gestern einer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht....
Doch, schon.
Mir wäre nicht bekannt, dass man sich in D selbst vorab informieren müsste, ob das Gebiet welches man besuchen möchte einen Schutzstatus besitzt.
Dazu müsste es zumindest in irgend einem Gesetz etwas in der Art von „mit Schutzgebieten ist überall zu rechnen“ geben. Das gibt es aber meines Wissens nach nicht!

Wenn dann, wie fast immer, mit den allg. bekannten Schildern sehr sparsam umgegangen wurde, ist es eben fraglich, ob man überhaupt fahrlässig oder gar vorsätzlich gegen die dort geltende Verordnung verstoßen kann.
 
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Danke! Spannend!
Also im Prinzip haben alle Waldbereiche eine Schutzfunktion, wobei FFH und Vogelschutzgebiete keine Folgewirkungen für uns Biker haben, nach meiner Kenntnis. Was stört es den Mittelspecht, wenn ein Biker vorbeirauscht?
Naturschutzgebiete und Kernzonen bin ich sehr vorsichtig bzw. fahre ich nicht.
Ich frage das so explizit, weil bei uns im Spessart auch ein BiosphärenRS eingerichtet werden soll- nachdem vor etlichen Jahren eine lange Diskussion um den Nationalpark (unter Mithilfe von Greepeace, die Wälder über 1 Jahr praktisch "besetzt" hatten) gescheitert ist.
Wo ich gestern gefahren bin- Weinbiet/ Pfälzer Weinsteig/ Lindenberg - sind so viele Kiefernwälder. Ich frage mich, was da schützenswert sein soll.
Aber egal: solange sich keiner aufregt und ich keine Strafe erhalte, entscheide ich nach meiner Vernunft.
Jedoch wie sagte gestern einer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht....

Jein...

Das Biosphärenreservat Pfälzer Wald hat unterschiedliche Schutzfunktionen...

Es kann auch bei FFH oder VSG zu Einschränkungen kommen, die ist zB in Managementplänen geregelt, welche es aber für weite Teile noch nicht veröffentlicht sind...

Am Haardtrand zB ist es das VSG, was vor allem die Legalisierung von Trails für Biker erschwert, hier zB der Ziegenmelker als Bodenbrüter...

Was zB ein Thema ist, aber das betrifft eher klettern den biken, dass Felsen temporär bei bestimmten Vogelarten gesperrt sind...wenn jetzt zB ein Weg da lang führt, trifft das alle im Wald...

So auf die schnelle fallen mir da ein:
  • Bärensteig am Bruchweiler Geierstein
  • Weg auf SW-Seite Münzfels
  • Aussichtsplatformen am Buhlsteinpfeiler und Rötzenstein
  • ...
 
Doch, schon.
Mir wäre nicht bekannt, dass man sich in D selbst vorab informieren müsste, ob das Gebiet welches man besuchen möchte einen Schutzstatus besitzt.
Ein Behördenvertreter der UNB sagte mir gegenüber genau das: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

(es ging um Bouldern in der Kernzone am Hermerberger Hof, mit der sehr spärlichen Beschilderung: Zone für natürlich Erholung)

So legen die es zumindest aus, die Frage wäre, ob das vor Gericht Bestand hat...
 
Das mag ich nicht beurteilen...

Was ich weiss, es wurden nach meinem Stand bisher 2 x Kletternde mit Ordnungsstrafen belegt...einmal wg. großflächiger Entfernung von Vegetation und einmal betreten/beklettern eines gesperrten Felsen...angefochten wurden die Strafen aber nicht...

Tante Edit: 3x, wenn man Altschlossfelsen dazu nimmt
 
Zuletzt bearbeitet:
Also im Prinzip haben alle Waldbereiche eine Schutzfunktion, wobei FFH und Vogelschutzgebiete keine Folgewirkungen für uns Biker haben, nach meiner Kenntnis. Was stört es den Mittelspecht, wenn ein Biker vorbeirauscht?
Naturschutzgebiete und Kernzonen bin ich sehr vorsichtig bzw. fahre ich nicht.
Ich frage das so explizit, weil bei uns im Spessart auch ein BiosphärenRS eingerichtet werden soll- nachdem vor etlichen Jahren eine lange Diskussion um den Nationalpark (unter Mithilfe von Greepeace, die Wälder über 1 Jahr praktisch "besetzt" hatten) gescheitert ist.
Es gibt keine übergreifenden Regelungen, dass ein bestimmter Schutzstatus - welcher auch immer - automatisch bestimmte Regelungen zum Betreten / Radfahren bedeutet.
Diese werden individuell in den dazu erlassenen Verordnungen festgelegt!
 
Was stört es den Mittelspecht, wenn ein Biker vorbeirauscht?
Geht so…mach mir jetzt keine Mühe das extra nochmals nachzuschlagen, erinnere mich aber ungefähr: In den Gesetzestexten steht aber sowas wie, dass der Grund zur Störung der (teils auch bodenbrütenden) Zielarten, ein „wichtiger“ sein muss. Also recht schwammig. Ein wichtiger Grund liegt sicherlich in der Forstwirtschaft vor, die im gesamten Vogelschutzgebiet betrieben wird. Ein weniger wichtiger Grund, nehme ich an, liegt in der Legalisierung von MTB Strecken. (Natürliche, schmale aber derzeit illegale Trails) Hierzu läuft auch derzeit gerade ein mehrere Tausend Euro schweres Gutachten an im Bereich Deidesheim, Forst, Niederkirchen, das von der Interessengruppe der biker finanziert werden soll.
 

Noch als Ergänzung:
Neben den Gesetzen zum Naturschutz gibt es dann aber auch noch das Landesforstgesetz in dem beschrieben wird welche Wege mit dem Fahrrad befahren werden dürfen.
Das ist m.E. Weniger schwammig formuliert, lässt aber immer noch ausreichend Interpretationspielraum, was jeder erkennen wird, der in diesem Forum ein wenig „zurückblättern“.
 
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