Haftungsausschluss bei geführten Touren

rothrunner schrieb:
@DIMB-Team die Geschichte mit dem Kurs hört sich gut an. Woher bekomme ich nähere Infos? Wie lange dauert der Kurs, wo findet er satt und welche Kosten kommen auf mich zu?
Ich beziehe mal die Bezeichnung "Deppen" nicht auf mich!

Natürlich war der Ausdruck "Deppen" nicht auf dich bezogen! Hier sollten sich diejenigen angesprochen fühlen, die völlig blauäugig mit Gruppen in den Wald gehen, munter Singletrail absurfen und sich überhaupt nicht um ander bzw. die Natur kümmern.

Zur Guide-Ausbildung des BDR und der DIMB: Wir sind gerade in den Planungen für die zweite Staffel, Termine (bisher unbestätigt und daher nicht verbindlich) sind voraussichtlich das erste und das vierte Oktober-Wochenende. Wann der abschließende Teil mit der Fahrtechnik stattfinden kann, müssen wir noch mit Stefan Herrmann und Manfred Stromberg absprechen.
Verbindliche Aussagen gibt es etwa ab Mitte/Ende Juni. Wir arbeiten dran, zügig den 2. Durchgang fest zu klopfen.
Weitere Infos zu Inhalten und Kosten erhälst du unter "[email protected]".


OPEN TRAILS

Norm
DIMB-Team
 
Hallo Leutz !

Sorry, dassich mich aus Zeitmangel erst jetzt zu Wort melde, obwohl das hier eigentlich "mein Gebiet" ist...

Zum Haftungsausschluss von Schäden an Körper, Leib, Leben gem. § 309 BGB:

Erst einmal muss erwähnt werden, dass sich die Gelehrten über die genauen Auswirkungen und Anwendungen der neuen Regelung noch nicht einig sind. Soviel kann aber jetzt schon gesagt werden:

a) beim Verein:
Führt der Verein Touren und ist Grundlage für eine Tourteilnahme die Akzeptanz von AGBen des Vereins, dann ist ein Ausschluss der vorgenannten Schäden nicht wirksam.
Hier besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Verein mit dem Teilnehmer eine Einzelvereinbarung schließt, die den Haftungsausschluss für alle leicht fahrlässig verursachten Schäden enthält (entsprechenden Haftungsausschluss unterschreiben lassen !).

Damit wäre man (theoretisch) erst einmal aus dem Schneider.
Es ist aber nicht auszuschließen, dass im Schadensfall ein Gericht zu der Auffassung kommt, auch dabei könne es sich um AGBen handeln. Und das wäre dann denkbar, wenn der Verein häufig oder gar regelmäßig solche Vereinbarungen schließt und die Unterschrift Voraussetzung für eine Teilnahme ist.

Empfehlung:
Auf jeden Fall den von Nilson (Harald) geposteten Haftungsverzicht unterschreiben lassen, damit Ihr Euch die Chance erhaltet, für derartige (leicht fahrlässig) verursachte Schäden nicht haftbar gemacht zu werden.

b) kommerzieller Tourveranstalter:
Diese arbeiten in der Regel mit umfassenden AGBen, die Bestandteil des Vertrages sind. Ein Ausschluss ist damit nicht mehr wirksam. Es kann zwar versucht werden, wird einer gerichtlichen Prüfung jedoch vermutlich nicht Stand halten. Einem gewerblichen Anbieter ohne ausdrückliche AGBen wird vermutlich problemlos unterstellt werden können, dass er Einzelvereinbarungen derart regelmäßig abschließt, dass diese AGBen-Charakter haben. Damit fällt der Gewerbliche eigentlich immer unter § 309 BGB.

Empfehlung:
Versuchen kost nix ! Minimalchance wahren.

Lebenswichtig: Gute Versicherung !
Sonst stehst Du als Guide ständig mit einem Bein im Armenhaus...
Genau informieren, wie geleistet wird. Insbesondere bei den gewerblichen ist ein Preisvergleich wichtig. Es gibt diverse Anbieter, die den Beitrag um bis zu 90 % reduzieren, wenn diese eine qualifizierte Übungsleiterausbildung absolviert haben !

Falls Ihr Fragen zu der DIMB/BDR-Guide-Ausbildung haben solltet (erfüllt übrigens diese Voraussetzungen), lest einfach mal auf www.dimb.de in den News nach und weitere Fragen dann gerne auch per Mail an [email protected] .

@nilson (Harald): Die Ausbildung hat doch einiges gebracht ! Ich bin stolz auf Dich ! :D
 
Bei allen Versicherungsmöglichkeiten und unterschriebenen Haftungsverzichten dürft Ihr als Guide niemals Eure Sorgfaltspflichten (Verantwortung!) vergessen, analog zu
Yukio schrieb:
§ 309 Nr. 7 a BGB Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
[...]

Das gilt für alle Schäden die aufgrund einer Pflichtverletzung oder einer unerlaubten Handlung auftreten. Unwirksam ist nicht nur der Haftungsausschluss, sondern auch jede Haftungsbegrenzung.
und
Tyrolens schrieb:
Nicht übersehen darf man, dass es hier ausschließlich um die Haftung aus dem Vertrag geht, insb. um die Schutz-, Sorgfalts- und Aufklärungspflicht.

Je nach Grad und Art der Fahrlässigkeit und der damit verbundenen Verletzung dieser Sorgfaltspflichten steht der Guide bei fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung *strafrechtlich* in der vollen Verantwortung und damit im Knast, Versicherung hin oder her (vgl. auch thread bzw. Posting).

Armin
 
Armin Mann schrieb:
Je nach Grad und Art der Fahrlässigkeit und der damit verbundenen Verletzung dieser Sorgfaltspflichten steht der Guide bei fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung *strafrechtlich* in der vollen Verantwortung und damit im Knast, Versicherung hin oder her (vgl. auch thread bzw. Posting).

Armin

Danke für die Ergänzung Armin ! In den meisten Fällen wird bei Körperschäden Strafantrag alleine schon deswegen gestellt, um als Grundlage des zivilgerichtlichen Schadensersatzverfahrens die Schuldfrage umfassend gerichtlich klären zu lassen.
Zumindest im Bereich der Körperverletzung sind die verhängten Strafen meist Geldstrafen und diese sind in der Regel geringer als die nachfolgenden Schadensersatzleistungen.
 
Präsi schrieb:
Zumindest im Bereich der Körperverletzung sind die verhängten Strafen meist Geldstrafen und diese sind in der Regel geringer als die nachfolgenden Schadensersatzleistungen.

Von der Geldstrafe hat das Opfer auch nix.
Wie handhabt ihr das eigentlich, wenn ein von euch ausgebildeter guide straffällig wird? Wird ihm dann quasi die Lizenz entzogen?
 
Tyrolens schrieb:
Von der Geldstrafe hat das Opfer auch nix.
Wie handhabt ihr das eigentlich, wenn ein von euch ausgebildeter guide straffällig wird? Wird ihm dann quasi die Lizenz entzogen?

Bei vorsätzlicher Handlung würde ihm die Erlaubnis zur Menschenführung auf jeden Fall entzogen. Ansonsten bei eklatantem Verstoß gegen den Guide-Kodex, der von allen Absolventen anerkannt wurde.
 
rothrunner schrieb:
Hallo zusammen,

da hier einige Bike-Guides unterwegs sind habe ich folgende Frage:

Wie regelt Ihr die Haftung bei Euren Touren?

Ich führe seit wenigen Wochen Bike -und Radtouren bei uns im Main -und Taubertal durch. Da ich im Falle eines Sturzes oder einer Verletzung natürlich nicht von den Bikern belangt werden möchte suche ich nach einer geeigneten Absicherung. Auf meiner HP weiße ich bereits auf Gefahren und einen Haftungsausschluss hin. Sollte ich einen kleinen Text aufsetzen und mir den von jedem Teilnehmer unerschreiben lassen? Was sollte der Inhalt des Textes sein?
Oder reicht ein mündlicher Hinweis. Ich möchte absolut auf der sicheren Seite sein und klar darlegen, dass die Biker die Touren auf eigene Gefahr machen!

Ich hoffe auf reichlich Antworten und bedanke mich jetzt schon für Eure Vorschläge!

Gruß

Michael

www.biken-wertheim.de

Hallo Michael,
wir von SportsInTeam machen es folgendermaßen (und haben diese Vorgehensweise auch mit unseren Anwälten besprochen):
1. Weisen wir in unseren AGB's auf die Risiken beim Mountainbiken hin
2. Lassen wir die TeilnehmerInnen an unseren Reisen einen zusätzlichen Haftungsausschluss unterschreiben
3. Weisen wir vor allen Abfahrten nochmals und gezielt darauf hin, vorsichtig zu sein, sich nicht zu überschätzen, keine Rennen zu veranstalten etc.

Ich denke, mehr kann man nicht machen. Wenn sich jemand überschätzt oder zu viel riskiert (was auf Touren aufgrund von Dummheit, Selbstüberschätzung, erhöhtem Adrenalin- oder Testosteronausschuss immer wieder vorkommt), dürfen wir uns keine Fahrlässigkeit nachweisen lassen.

Über eines solltest du dir auf jeden Fall immer im Klaren sein: Gegen eine Klage hilft dir erstmal nichts! Du kannst nur hoffen, dass das Urteil für dich ausfällt!

Ich hoffe, dir geholfen zu haben.

Viele Grüße
Stefan
 
Allen vielen Dank für die Hilfe !!!

Nochmal eine Zusammenfassung:

Auf meiner Homepage habe ich einen Hinweis auf Gefahren beim Biken eingefügt (Unter dem Link "Wichtig").

Vor den Touren lasse ich mir einen Haftungsausschluß von allen Teilnehmern unterschreiben.

Vor schwierigen Streckenabschnitten werde ich nochmals auf die evtl. Gefahren hinweisen.

Sind AGBs unbedingt notwendig oder ist der Haftungsausschluß nicht genügend? Wo sollten die AGBs stehen? Evtl. auf der Rechnung?
Da es sonst keinen Schriftverkehr mit dem Kunden statt findet.

Welche Vorlagen für AGBs kann ich verwenden?

Gruß

Michael

www.biken-wertheim.de
 
Wenn der Kunde die Verzichtserklärung liest und unterschreibt ist es gut. Für den "schriftlichen Teil" kannst man nicht mehr machen. Wenn das immer der gleichte Text ist, und womöglich schon als Formular vorgedruckt, dann handelt es sich sowieso schon um AGB. Egal, ob man das drüberschreibst oder nicht!
 
Auf meiner Homepage habe ich einen Hinweis auf Gefahren beim Biken eingefügt (Unter dem Link "Wichtig").
Nette Homepage. Ist sogar ein Foto von mir dabei ! :rolleyes:

Soviel zum Thema "Haftungsausschluss" ,Rechtliches und Copyright...
Bike.jpg
 
Hallo, ich muss mal meinen Senf dazu geben.

Beim Deutschen Alpenverein gibt es auch eine Umfassende Ausbildung zum "Fachübungsleiter Mountainbike".

Die Ausbildung besteht aus vier Teilen zu 4/ 4/ 3/ und 5 Tagen.

Inhalt:
- Fahrtechnik und Vermittlung der selben (in Technikkursen)
- Fahrradtechnik
- Führungstechnik!!
- Umgang mit Gruppendynamik und Konflikbewältigung
- Natur und Umwelt
- Erste Hilfe
- Trainingslehre
- rechtliche Aspekte
- Lehrprobe (wie bringe ich ein Thema richtig rüber)
und jede Menge Spass.

Wenn Du im DAV Mitglied bist und mindestens 3 Jahre MTB fährst kannst Du Dich über Deine Sektion zu einem Kurs anmelden (momentan zwei pro Jahr).
Die Ausbildung dauert dann 2 Jahre (pro Jahr zwei Ausbildungsteile).

Wenn Du dann im Rahmen des Vereins unterwegs bist, bist auch über den DAV versichert. Im Ausbildungsreferat Deiner Sektion sitzt auch bestimmt jemand der Dir rechtlich weiterhelfen kann.

Allerdings wirst Du IMMER ein Problem bekommen, wenn Du grob Fahrlässig handelst und wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt (bei Todesfällen immer)gibt es nix mehr zu lachen.

Besonders aktiv ist die Sektion München unter "www.m97.de" findest Du näheres.

Ich selbst bin gerade dabei die Ausbildung zu machen und hoffe im September fertig zu sein.

Grüsse aus Nürnberg Martin

www.mtb-dav-nuernberg.de
 
Die DAV-Ausbildung ist auch anerkannt gut. was Du aufgezählt hast, gilt natürlich auch für die BDR-/DIMB-Guide-Ausbildung, außer dass wir komprimiert binnen eines Jahres fertig sind.

Einer unserer Schwerpunkte liegt auf Recht, Haftung, Vermeidung von Notfällen und Verhalten, wenn doch etwas passiert.

DAV und DIMB/BDR werden noch im Juni dieses Jahres mit einem Abgleich der Ausbildungsinhalte beginnen und in wesentlichen Punkten eine Einigung suchen.

PS:
Rechtliche Tipps und Empfehlungen erhalten die Absolventen (und nicht nur die) ebenfalls anschließend.
 
Ich habe keinen Verein im Hintergrund.

Lediglich ein Gewerbe angemeldet, viel Hilfe von der Familie und Feunden, 5 Jahre MTB-Erfahrung und viel Leidenschaft........ ;)

Ich habe schon angedacht einen angebotenen Lehrgang zu belegen.
Im Moment gibt es ein großes Zeitproblem aber wer hat das ncht?
Vielleicht findet sich im Spätherbst oder im Winter ein passender Termin.

Ich komme auf euch zurück!

Vielen Dank für die vielen Antworten und die tollen Tips !

Gruß

Michael

www.biken-wertheim.de

P.S. @XCRacer scheinbar ist die Geschichte mit dem Bild i.O.?
 
Hallo,

wie siehts bei Euren geführten Touren aus, habt ihr ein erste Hilfeset dabei ?
Ich war gestern mit einer Gruppe von 15 Schülern unterwegs und hätte fast ein bischen Verbandsmaterial gebraucht.

Notwerkzeug, Wasser, Müsliriegel, Ersatzschlauch, Pumpe, Handy, Geldbeutel, Foto, lassen meinen Rucksack fast platzen- sollte ich noch zusätzlich eine erste Hilfeset mitnehmen müssen, muß ich mir wohl einen größeren Rucksack anschaffen!?

Sollte ich als Guide wirklich für alles vorbereitet sein?

Eure Meinung?

Gruß

Michael

www.biken-wertheim.de
 
rothrunner schrieb:
Hallo,

Sollte ich als Guide wirklich für alles vorbereitet sein?

www.biken-wertheim.de

Das wäre gut!!!

In unserer Ausbildung (BDR/DIMB) befassen wir uns intensiv mit dem, was auf der Tour passieren kann und wie man sich dagegen schützt bzw. was man im Fall der Fälle benötigt. Ich habe gerade die Liste nicht parat, aber wenn du an Thomas in unserer Geschäftsstelle eine Mail schicktst, wird er dir sicher mitteilen, was du auf der Tour im Gepäck haben solltest. Die Liste ist im Übrigen mit diversen Rettungssanitätern abgestimmt und lässt sich immer noch relativ klein verpacken.


OPEN and save TRAILS

DIMB-Team
Norm
 
Hallo,

ich handhabe das immer so, vor der Ausfahrt frage ich die Leute "wer hat Werkzeug, Ersatzschlauch, Erste Hilfe,..." je nach Gruppengröße kann dann das ein oder andere Umgepackt oder verteilt werden.

In meinem Erste Hilfe Pack sind ein paar Pflaster, Wundverbände, Hansaplast, Sterile Wundauflagen, Karte mit wichtigen Rufnummern (macht natürlich nur Sinn wenn Du ein Handy dabei hast), Zeckenzange, Traubenzucker. Bei längeren Touren Arnikasalbe (Schmerzlindernd), Calendulasalbe (Babybedarf bei Wundem Popo), Aspirin. So das ist mir aus dem Gedächtnis eingefallen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Zum Führungsstil ist mir auch ein bisschen was eingefallen.
Ganz wichtig bei grösseren Gruppen, bestimme eine letzten Person, die auch entsprechendes Werkzeug/ Ersatzschlauch dabei hat, vielleicht die Strecke kennt, und nicht die langsamste ist (eventuell erster und letzter Handy dabei).

Im Prinzip solltest Du immer als erster fahren, nicht damit Du am meisten Fun hast, sondern um vor eventuellen Gefahren zu warnen oder sogar die Mitfahrer zum absteigen aufzufordern. Bist Du nicht erster und einer kracht in eine geschlossene Schranke oder steigt an einer Stufe böse ab, kann man Dir einen Strick daraus drehen.
Natürlich kannst Du an Anstiegen oder an Strecken, die Du gut kennst und die harmlos sind auch Deine Leute vorfahren lassen aber denke daran einen Wartepunkt festzulegen.

Viel Spass beim führen

Martin
 
Danke Euch !

Habe wie immer wenig Zeit, werde mich aber in den nächsten Tagen intensiv kümmern!

Wenn ich große Gruppen habe fahren wir immer zu zweit. Ich vorne und einer meiner Brüder hinten.
Meißt ziehen sich große Gruppen weit auseinander da man fast immer ein Leistungsgefälle unter den Bikern hat.

So´ne MTB-AG 10te Klasse macht heftig Spaß. Das könnte ich jeden Tag machen. Und die Kommentare:" Geil, is ja heftig, grass......

www.biken-wertheim.de
 
merkt_p schrieb:
Hallo,


Natürlich kannst Du an Anstiegen oder an Strecken, die Du gut kennst und die harmlos sind auch Deine Leute vorfahren lassen aber denke daran einen Wartepunkt festzulegen.

Viel Spass beim führen

Martin

Hallo ! Hier noch ein paar Tipps aus unserer Guideausbildung:

Bergab sollte man die Teilnehmer grundsätzlich nur dann vorfahren lassen, wenn man deren Können einzuordnen weiß und diese die Strecke auch kennen und sicher ist, dass sie diese problemlos bewältigen.

Ansonsten haben ich mal unsere Erste-Hilfe-Liste, die wir gemeinsam mit einem Rettungsdienst erarbeitet haben, beigefügt. Weniger sollte es nicht sein, um die ernsthaften Verletzungen erstversorgen zu können. Und dazu ist der Guide verpflichtet !
 

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  • TV-Ausrüstung-Erste-Hilfe Inhalt.pdf
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rothrunner schrieb:
Das ist ein Service ! Vielen Dank !

Mit der Trillerpfeife für Teilnehmer habe ich allerdings ein Problem.
Wenn ich mir 15 Schüler im Wald mit Trillerpfeife vorstelle ;)



Ist aber halt das effektivste Mittel, um im Ernstfall "Laut zu geben".

Allerdings muss man den Jugendlichen vermitteln, dass die Pfeife nur für echte Notfälle eingesetzt werden darf und dass es ein unverzeihlicher Fehler ist, just for fun einen Notruf loszulassen.

Ich sage nur: Disziplin, Disziplin, Disziplin ;)
 
Nabend zusammen,

ihr habt ja schon ne Menge zusammen getragen hier.
Ich lese aber immer nur "guides", "gewerbe" usw...wie vehalte ich mich denn als reiner Privatmann, der hier z.b. im Last Minute Biking einen Termin (i.d.r. für Freunde bzw. Bekannte) eingibt ?

Grüsse
Ralph
 
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