Ich muss dich da leider bremsen...
Das zitierte PDF und deine Aussagen beziehen sich auf "Natur" und "Wald". Auch die Erwähnung von Totholz etc. in dem PDF ist sehr einseitig...
Bei uns geht es nicht mehr um "Natur" und "Wald", sondern um angelegte Wege zum Zwecke einer bestimmten Nutzung. Für diese Nutzung muss der Betreiber Verkehrssicherheit erstellen. Das m.W. für alle Wege mit einem geregelten "Verkehr". Und ich denke, bei einem Weg, der explizit zum Fahrradfahren angelegt wird, muss der Betreiber gewährleisten, das dieser sich im Rahmen dieser Nutzung gefahrlos befahren lassen kann. Das kann heißen: keine abbruchgefährdeten Äste im Verkehrsbereich, Hinweisschilder vor Gefahrenstellen, die regelmäßige Kontrolle dieser etc pp
Das ist auch nichts Neues. Diese Regeln gelten für städtische Gehwege, angelegte Erlebnispfade usw. Das Schild: "Kein Winterdienst" hat jeder schon mal gesehen. Hiermit weißt der Betreiber des Weges darauf hin, das er eine Ausnahme von seiner Verkehrssicherungspflicht nimmt. Ob das so rechtlich ganz koscher ist, mag ich nicht zu beurteilen, wahrscheinlich darf es kein "wichtiger" Weg sein. Gefahren, die der Passant nicht ermessen kann, müssen aber beseitigt werden - womit wir wieder beim trockenen Ast sind.
Das tragische Beispiel mit der Kindergruppe wird anders liegen. Wenn dort ein Baum umgestürzt ist, muss bewiesen werden, das dieser Sturz "vorhersehbar" war. Wenn er eindeutig verstorben und brüchig am Wegesrand steht und jemanden erschlägt, hat der für die Verkehrssicherungspflicht zuständige definitiv ein Problem. Wenn er aber scheinbar gesund und von innen verfault war - keine Chance, höhere Gewalt. Deshalb bitte solche Urteile nicht pauschalisieren.
Sorry, das ich so ausführlich bin...