legal biken - auch in Österreich (war: Der Wahnsinn in Niederösterreich)

War die Forststraße eigentlich erkennbar gesperrt?...

JA

Da du diese Frage stellst, weiß ich, dass du noch nie in der Steiermark warst ;)
Im übrigen gilt, wenn sich zwei Rechtsgelehrte unterhalten, gibt es i.A. drei Meinungen ;)


So schwer es fallen mag, du bist hier als Radfahrer sicher auf der rechtlichen Verliererseite.
Ich hab für mich erkannt, dass es das Beste ist, dies als Faktum zu akzeptieren.
Was uns natürlich nicht daran hindert, jedesmal wenn ein Sheriff glaubt, es bis zum Letzten zu treiben müssen, wir diese Absurdität so gut und so breit wie möglich öffentlich darstellen.
 
Eine Forststraße ist jedoch eine "nicht öffentliche Straße" während sich Kurzparkzone auf öffentlichen Straßen befinden. Dennoch hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass das Befahren einer Forststraße (und somit von Privateigentum) ohne Genehmigung des Eigentümers bzw. des Wegeerhalters als Verwaltungsübertretung geahndet werden kann. Das Forstgesetz überlässt es daher faktisch einer Privatperson, nämlich dem Eigentümer des Waldes bzw. dem Erhalter der Forststraße, ob über einen Radfahrer, der ohne seine Zustimmung seinen Forstweg befährt, eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsstrafe verhängt werden soll [!].
Eine solch skurrile Gesetzeslage gibt es nicht allzu oft in der österreichischen Rechtsordnung.
Habe mal nach einer AT StVO mit Kommentar gesucht und den Pürstel gefunden. Wird zwar nicht die neueste Ausgabe sein, sollte aber reichen. Auszug zum Thema öffentlicher/nicht öffentlicher Verkehr:
§ 1, Kommentar
"5) ... Die Schaffung von Verkehrsflächen „ohne öffentlichen Verkehr“ ist allerdings denkbar schwierig, da unter „Verkehr“ auch der Fußgängerverkehr zu verstehen ist. Kann dieser oder wird dieser nicht ebenso wirksam von der Benützung ausgeschlossen, so liegt jedenfalls öffentlicher Verkehr vor. ..."

So kenne ich das auch aus D. Alles was nicht wirklich gesperrt ist, d.h. so gesichert das nicht mal ein Fußgänger den Bereich betreten kann, ist öffentlich.
 
JA

Da du diese Frage stellst, weiß ich, dass du noch nie in der Steiermark warst ;)
Im übrigen gilt, wenn sich zwei Rechtsgelehrte unterhalten, gibt es i.A. drei Meinungen ;)


So schwer es fallen mag, du bist hier als Radfahrer sicher auf der rechtlichen Verliererseite.
Ich hab für mich erkannt, dass es das Beste ist, dies als Faktum zu akzeptieren.
Was uns natürlich nicht daran hindert, jedesmal wenn ein Sheriff glaubt, es bis zum Letzten zu treiben müssen, wir diese Absurdität so gut und so breit wie möglich öffentlich darstellen.
Also zuletzt war ich vor eineinhalb Wochen in der Steiermark, aber ich weiß nicht so recht, warum das hier von Interessen sein sollte.

Dass Radfahrer rechtlich im Wald auf der Verliererseite sind, ist natürlich korrekt. Dennoch muss man es der Gegenseite ja nicht absichtlich einfach machen. Die Verwaltungsstrafe zahlt wohl jeder relativ leicht. Die Unterlassungsklage könnte hingegen teuer werden. Meine Idee mag nicht medienwirksam sein und sie bringt upmove auch keine neuen Mitglieder, aber mit ein bisschen Glück spart sie einem Mountainbiker sehr viel Geld.
 
Habe mal nach einer AT StVO mit Kommentar gesucht und den Pürstel gefunden. Wird zwar nicht die neueste Ausgabe sein, sollte aber reichen. Auszug zum Thema öffentlicher/nicht öffentlicher Verkehr:
§ 1, Kommentar
"5) ... Die Schaffung von Verkehrsflächen „ohne öffentlichen Verkehr“ ist allerdings denkbar schwierig, da unter „Verkehr“ auch der Fußgängerverkehr zu verstehen ist. Kann dieser oder wird dieser nicht ebenso wirksam von der Benützung ausgeschlossen, so liegt jedenfalls öffentlicher Verkehr vor. ..."

So kenne ich das auch aus D. Alles was nicht wirklich gesperrt ist, d.h. so gesichert das nicht mal ein Fußgänger den Bereich betreten kann, ist öffentlich.
Zum einen hast du Recht, zum anderen ist das ein unfassbar nebensächlicher Aspekt, der mit viel Theatralik vorgebracht wurde und schon mit ein bisschen Internetrecherche einfach widerlegt werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
#Trutzpartie am kommenden Samstag, 10:00 Hauptplatz Leoben
#UPDATE
Informationen zum Ablauf und für Parklpätze

Nachdem es bereits einige Anfragen zum zeitlichen Aufwand und zum Schwierigkeitsgradgegeben hat:
Der Abschnitt im „Schiebemodus“ auf der Forststraße vom Gasthof Pampichlerwarte bis zum Almgasthof Schmollhube bestreitet natürlich jeder soweit er möchte.
Es geht ausschließlich um die Symbolik an der Fahrverbotstafel.
Möglicherweise wird ja auch diese Forststraße kurzfristig zum befristeten forstlichen Sperrgebiet erklärt.
Dann endet die Aktion ohnehin ab dem Fahrverbot. Auch gut.
Jedenfalls treffen wir bei der Pambichlerwarte wir wieder alle zusammen.
Wer Lust und Laune hat nimmt am gemütlichen Ausklang teil.
Die ganze Aktion ist absolut nicht beschwerlich und auch auf alle Fälle kindertauglich.
Sie wird auch ganz leicht im geplanten Zeitrahmen (10:0-13:00 Uhr) Platz finden.
Jedes Bike und jeder Biker ist wichtig!

Hier eine Übersicht über die Parkmöglichkeiten im Bereich der Leobner Innenstadt.

Ideal, weil ganz in der Nähe ist der Feuerwehr Parkplatz (1) sowie die Gösser Straße (3).
Aber auch am Parkplatz in der Südbahnstraße (2) Sind am Samstagvormittag immer ausreichend Parkplätze verfügbar.
Es handelt sich hierbei um grüne Parkzonen, in denen eine Gebühr von 0,30 € pro angefangener halben Stunde zu entrichten ist. Die Gebührenpflicht endet am Samstag mit 12:00 Uhr.
Es entstehen somit maximal Kosten in der Höhe von 1,50 € bei einer Parkzeit ab 09:30 Uhr.

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#legalbiken #Respekt #FairPlay #Steiermark
#Trutzpartie #UPDATE #WICHTIG

Herr Zweytick, Jagdpächter des Reviers entlang der offiziellen Strecke auf die Mugel vom Niklasdorfer Graben, möchte folgendes gerne bekanntgeben:

Liebe Radler-Kollegen,

das Miteinander auf der offiziellen Strecke "Niklasdorfer Graben - Mugel" funktioniert (bis auf die Regel bestätigende Ausnahmen) klaglos.

Ich hoffe dass dies so bleibt, und bitte daher weiterhin auf gegenseitige Rücksichtnahme.

Ich möchte klar stellen, dass die Trutzpartie in keinem Zusammenhang mit der offizielle Strecke "Niklasdorfer Graben - Mugel" steht.

Mit freundlichem Gruß
und im sicheren Vertrauen auf weiteres respektvolles Miteinander
Heimo Zweytick


Wir sagen Herrn Zweytick einen herzlichen Dank für dieses Statement und sind sicher, dass es hier auch in Zukunft ein respektvolles und konstruktives Miteinander geben wird!
 
#legalbiken #NICHT in der #Steiermark
#Trutzpartie
#Medienecho

Ankündigung der Trutzpartie in der Kleinen Zeitung
http://www.kleinezeitung.at/steierm...f-der-Mugel_ProtestSchieben_Biker-wollen-mehr
(Hinweis: es wird nur kurz geschoben, nicht wie fälschlicherweise im Artikel angeführt bis zum Mugel-Gipfel)

Interessant und viellseitig interpretierbar finden wir diese Passage:
"...
Vonseiten der Leobner Realgemeinschaft, die Eigentümer sind, blickt man der Veranstaltung gelassen entgegen. „Solange die Räder geschoben werden, kein Problem. Der Protest sollte sich hingegen nicht gegen Eigentümer oder Pächter richten, sondern gegen den Gesetzgeber“, stellt Michael Augustin, Rechtsberater der Eigentümergemeinschaft fest. Man sei schon seit zwei Jahren in Verhandlungen mit der Stadt und dem Tourismusverband und um eine gütliche Lösung bemüht. Bis dato gebe es dazu aber keine Ergebnisse.
..."

Wir sehen uns am Samstag, um 10:00 am Leobner Hauptplatz!
 
Robert Maier hat gestern folgendes an die Facebookseite von "Hochsteiermark Tourismus" gepostet

Für einen MTB-Urlaub in unserer Region zu werben, ist schon sehr gewagt. Die Situation ist für Mountainbiker unerträglich in der Steiermark! Das i-Tüpfelchen war die Aktion gegen die MTBer am 1. April dieses Jahres. Deswegen gab es auch eine Demo in Leoben #Trutzpartie #LegalBiken
Zur Veranschaulichung eine Karte von Leoben, wo es MTB-Strecken gäbe aber strengstens VERBOTEN ist. Rot=Fahrverbot, Grün = MTB-Strecke Mugel
Den Rest der kümmerlichen MTB-Strecken zeichne ich gar nicht ein, weil das durchwegs öffentlich befahrbare Straßen sind. Also uninterresant für MTBer.


Dazu hat er diese Karte angefertigt:

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Und auch aus Kärnten gerade erfahren:

So, jetzt haben wir zur Bertahütte wieder Fahrverbote! Was soll das? (Kapp ober Beginn Kopeintrail)

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Und auch aus Kärnten gerade erfahren:

So, jetzt haben wir zur Bertahütte wieder Fahrverbote! Was soll das? (Kapp ober Beginn Kopeintrail)

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Was ist das für ein Waldbesitzer, der seine Bäume mit Nägeln verhunzt. [emoji35]...dem gehört der Nagel in den Kopf gehauen!

Aber mir kam zu dem Lehrervorfall der Gedanke...fahre nur in Gruppen größer 5 Personen durch die Gegend...ich glaube da bleiben die Wegelagerer im Unterholz sitzen [emoji3]
 
Fahrräder und Forststraßen dürfen da nicht durch? :daumen:

Das linke Zeichen ist im übrigen in der StVO nicht zu finden (ja, ich habe in der von AT nachgesehen).
 
Österreicher kümmern sich grundsätzlich immer um die Dinge die Vollkommen unwichtig sind wie Fahrrad Fahren auf Forststrassen aber wenn Kinder auf den Schulweg von Rassern Überfahren werden ist die Aufregung nur halb so groß.Österreich ist wie eine Frau keiner wird es jemals verstehen.
 
Die Werbungen der Tourismusverbände zum Thema MTB sind einfach ein Witz. Man sieht die Leute auf der Straße/Asphalt fahren, dann gibts noch ne Schotterstraße rauf zum Alm wo man sich top gestyled auf einen Radler treffen kann. Trails oder Enduro? Fehlanzeige. Hauptsache man kann die Bikes dazu verkaufen - legal fahren kann man sie eigentlich gar nicht. Der Forststraßen-Höhenmeter-Beißer Wahnsinn hat (meiner Meinung nach) mit MTB kaum etwas zu tun. Aber gut.
 
Ist das selbe wie Feuerwerk kaufen darf ich es aber nicht benutzen beim Geld hört sich jede Moral auf so ist das Leider.Aber Krone und Kurier Leser wird es freuen das man nirgendwo fahren darf in deren Sicht sind die Radfahrer ja noch vor Ebola-Terror-Vermögenssteuer die größte Gefahr für Österreich.
 
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