Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes: Das Ende des Mountainbikens, wie wir es kennen?

Woher hast du diese Angaben ? Hab dazu noch nie was offizielles in der Hand gehabt.
Beispiel Rettungskonzept wurde bei uns nicht gefordert bei der Genehmigung und auch nicht nachgefragt.

Bei Bauten müssen sich Behörden auch an gültiges Recht halten zb. in Bayern sind aufschüttungen bis 2 Meter und Sprungschanzen bis 10 Meter genehmigungsfrei. Aber bevor das zur Sprache kommt wird eh anderweitig was vorgeschoben.
...hatte ich teilweise verlinkt.
Dazu gibt es auch Fachliteratur in Papierform gegen Geld, also nicht! verlinkbar. Bei Gelegenheit suche ich es mal heraus, und verlinke Dir eine Seite wo Du so ein Handbuch kaufen kannst.

Rettungskonzepte sind regional individuell, und das wollen sie bei uns (ist ja bei Dir fast um die Ecke) inzwischen bei jedem "Mountainbiketrail" - also bei Wegen, die in ihrer Infrastruktur speziell für Mountainbikende angelegt sind. In BaWü und Hessen wollen die Gemeinden (ggf. die Versicherer? die Feuerwehr? ) inzwischen sowas haben. Deine Strecke ist ja in Bayern und schon etwas "älter". Ob das bei Neuanlage nun auch dort erforderlich ist, weiß ich nicht. Das Rettungskonzept ist aber in der Regel kein "Hexenwerk". Das macht man vom Verein aus mit Jemandem von der Feuerwehr. Ich finde das auch ganz sinnvoll, und es kommt letztlich allen Waldnutzenden zugute.

Bei "Bauwerken" gibt es , je nach Bundesland und Bauordnung und deren Auslegung -da es ja hier kein urbaner Raum sondern Wald ist- wohl eine Menge "Spielräume". Ihr habt da wohl recht Große. Bsp.: Eine Sitzbank, ein Pfosten mit Hinweistafel etc. sind rechtlich auch Bauwerke, doch im Allgemeinen baurechtlich! genehmigungsfrei. Ein Holzpavillion, eine Brücke (wie hier im Thread bebildert) etc. müssen hingegen im allgemeinen auch genehmigt und regelmäßig geprüft werden.

In dem Zusammenhang empfehle ich wieder den DIMB Trailbau-Lehrgang. Da wird wenig gebaut, dafür viel Theorie und Recht, und die riesigen Graubereichebehandelt, die es Verantwortlichen von Gemeinden (überspitzt formuliert) erlauben von "macht was Ihr wollt" bis " Niemals auf meinem Grund und Boden!" entsprechend das Ansinen von Mountainbikenden zu behandeln.
 

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Re: Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes: Das Ende des Mountainbikens, wie wir es kennen?
Danke.

Ich bleibe skeptisch.
  1. 15.000 von 16.5 Mio MTBer wurden befragt. Welche waren das, wo/wie kam man an die "heran" (im Wald, über Fachportale, MTB-Zeitschriften...)? Das kann einen Unterschied machen.
  2. Die Umfrage stammt von einem Tourismus-Portal. Evtl. sind entspr. Fragestellungen dann auch entsprechend in bestimmte Richtungen lenkend.
  3. Die Gruppenaufteilung mag nicht falsch sein. Doch in welche Gruppe ordnet man sich ein, wenn man eigentlich Touren fährt, die gelegentliche Trails enthalten? Als "echter" MTB natürlich in die Gruppe AMEN. Ist das dann ein Beleg dafür, dass die Mehrheit der MTBer tatsächlich hauptsächlich Trails fährt?
  4. Und nun das für mich entscheidende: Du hast mit dem damaligen Post auf die Frage geantwortet, wer denn neue/zusätzliche Trails will. Da möchte ich die 65% weiterhin in Frage stellen, denn Deine Studie zeigt maximal, das 65% überhaupt Trails wollen. Ob diese Leute nun mit dem vorhandenen zufrieden sind, oder alle neue/zusätzliche Trails wollen, steht da nicht. Und genau das hatte ich bei Dir nachgefragt: Wie kommst Du auf 65% wollen neue/zusätzliche Trails.
So, nun bin ich hier wieder raus :bier:
...ja, es geht mir um "neue/zusätzliche" Trails in Anführungsstrichen und um neue/zusätzliche Trails ohne Anführungsstriche. Letztere sind Die, Die Du wohl ausschließlich meinst; Neuanlagen.

Ich meine die Gesamtmenge aller Wege, die aktuell noch vom Betretungsrecht gedeckt sind... ...mehr oder weniger. Nach neuem BWaldG-Entwurf wird es die (fast) Alle nicht mehr geben. Wollte man Diese weiter befahren, wie bisher, und darunter fallen nicht nur Singletrails sondern auch breite Maschinenwege, müssen Interessierte vor Ort, Weg für Weg als "Mountainbiketrail" genehmigen lassen, bzw. die Gemeinde muss Wege als "Radweg" auszeichnen.
 
Von solchen "Faktenchecks" gibt es ja noch mehr, z.B.: https://faktencheck.afp.com/doc.afp.com.34KA7H6

Wobei ich finde, dass die Behauptung zum Faktencheck schon falsch ist. Hier behauptet ja auch kaum jemand, dass man generell nicht mehr mit Rad in den Wald darf.
Würde man fragen, ob man nach dem neuen Gesetz immer noch die gleichen Freiheiten hat, sprich auch weiterhin alle naturnahen Wege nutzen darf, würde die Antwort eindeutig anders ausfallen. Und genau das ist doch unser Problem und nicht, dass wir Angst haben, komplett ausgeschlossen zu werden.

Dieser "Faktencheck" zeugt nur wieder davon, dass die Leute die offensichtlich intensiv recherchieren, von der Materie und unseren Befürchtungen keine große Ahnung, kein Vorstellungsvermögen haben. Man sollte mal versuchen, sie zu einer Tour einzuladen. Ist natürlich unrealistisch, ist mir klar. Aber ich verstehe die Probleme von Landwirten auch nur, wenn ich mal ein Praktikum auf einem Hof gemacht habe.
Und "Klimawald" verstehe ich nur, wenn ich mal mit einem Förster gepflanzt habe...
Zur Info:

Ich habe mit allen - mir bisher bekannten - FaktencheckerInnen kommuniziert. Teilweise recht einseitig. Teils im Dialog, der die "Faktencheckerseite" für mich in einem neuen Licht erscheinen lässt, denn ein Faktencheck ist etwas Anderes.

Die Informationen der FaktencheckerInnen stammt einzig und allein und ausschließlich von einem einzigen Mitarbeiter (Name mir bekannt) eines Referates des BMEL. Dessen Aussage findet sich u.a. in dem greenkama-Link, den ich setzte. Ich kann auch den Putin fragen, ob er mit der Ukraine Krieg führt; nein, tut er nicht. So läuft der "Faktencheck" ab.


Ja! Fakt ist, das Radfahren im Wald wird nicht verboten.
Fakt ist auch, und das wird sehr eindeutig und explizit ausgesagt und im Gesetzestext deutlich formuliert, dass das Radfahren nur noch auf dafür ausgewiesenen Wegen zulässig ist. Und diese Ausweisung nimmt die jeweilige Gemeinde/Stadt/Region vor.
Mountainbiken wird ebenfalls nicht verboten. Es ist erlaubt auf entwidmeten Strecken nach §11 die dafür vorgesehen sind.

Beide Themen haben wir nun hier und in den Nachbarthreads bis zum Erbrechen durchdekliniert. In Österreich ist Mountainbiking ja auch nicht verboten. Man darf es ja... ...bsp. auf den beschilderten, ausgewiesenen Strecken wie in Sölden, Brandnertal, etc. . Auch Radfahren ist dort erlaubt, sogar im Wald - auf den ausgewiesenenen,kartographierten, beschilderten Wegen.

Also ist doch alles gut. Wozu die Aufregung?
 
Diese Faktenchecks beziehen sich ja nicht auf die Arbeit der DIMB sondern darauf
..., dass sich auch einige Youtuber, deren Klientel sich aus einem Sammelsurium unterschiedlichster "Staatskritiker" speist, des Themas undiffenziert angenommen hatten und deren pauschaule Behauptung "Spazieren und Mountainbike im Wald wird VERBOTEN" ...
Die Behauptungen sind doch für jeden "Faktenchecker" ein gefundenes Fressen.
 
Zur Info:

Ich habe mit allen - mir bisher bekannten - FaktencheckerInnen kommuniziert. Teilweise recht einseitig. Teils im Dialog, der die "Faktencheckerseite" für mich in einem neuen Licht erscheinen lässt, denn ein Faktencheck ist etwas Anderes.

Die Informationen der FaktencheckerInnen stammt einzig und allein und ausschließlich von einem einzigen Mitarbeiter (Name mir bekannt) eines Referates des BMEL. Dessen Aussage findet sich u.a. in dem greenkama-Link, den ich setzte. Ich kann auch den Putin fragen, ob er mit der Ukraine Krieg führt; nein, tut er nicht. So läuft der "Faktencheck" ab.


Ja! Fakt ist, das Radfahren im Wald wird nicht verboten.
Fakt ist auch, und das wird sehr eindeutig und explizit ausgesagt und im Gesetzestext deutlich formuliert, dass das Radfahren nur noch auf dafür ausgewiesenen Wegen zulässig ist. Und diese Ausweisung nimmt die jeweilige Gemeinde/Stadt/Region vor.
Mountainbiken wird ebenfalls nicht verboten. Es ist erlaubt auf entwidmeten Strecken nach §11 die dafür vorgesehen sind.

Beide Themen haben wir nun hier und in den Nachbarthreads bis zum Erbrechen durchdekliniert. In Österreich ist Mountainbiking ja auch nicht verboten. Man darf es ja... ...bsp. auf den beschilderten, ausgewiesenen Strecken wie in Sölden, Brandnertal, etc. . Auch Radfahren ist dort erlaubt, sogar im Wald - auf den ausgewiesenenen,kartographierten, beschilderten Wegen.

Also ist doch alles gut. Wozu die Aufregung?
Also meines Wissens nach ist MTB in Österreich im auf Forststraßen und erst Recht im Wald verboten!!
Was daran „gut“ sein soll musst du mir erklären.
Hier mal ein Bild der „offiziellen“ Singletrails welche bei mir ums „Eck“ ist - das ist schlicht ein Witz!
IMG_5238.png



Richtig sollte deine Aussage lauten:

In Österreich ist Mountainbiking ja auch verboten. Man darf es auf einzelnen, vorher genehmigten Strecken .. ...bsp. auf den beschilderten, ausgewiesenen Strecken wie in Sölden, Brandnertal, etc. . Dafür sind Absprachen und Einigungen aller Landbesitzer notwendig, auf welchem der Trail liegt. Auch Radfahren ist dort nicht erlaubt, auch nicht im Wald - sondern nur auf den ausgewiesenenen,kartographierten, beschilderten Wegen.

Damit werden wir als Mountainbiker defakto ausgesperrt, da man bereits heute an Projekten wie beispielsweise im Allgäu sieht, dass ein solches Vorgehen nicht von allen Landeigentümern befürwortet wird.
Wir werden damit in die Illegalität geschoben, weshalb wir uns in der Öffentlichkeit zeigen sollten und auch auf regionaler Ebene gemeinsam mit bsp. Radclubs/DAV/DIMB das Gespräch mit regionalen Verantwortlichen suchen sollten.

Gerne ;)
 
Noch mal drüber nachgedacht:
Wir müssen halt "Empathie" bei der Routenwahl beweisen.
Könnte ich leisten. Habe schon einige Neulinge geguided.
Problem 1: Grundfitness. Unter 400hm gibt es nix bei mir. => e-mtb wäre notwendig. Könnte man aber sicherlich lokal beim Händler organisieren. (Oder mit dem Auto oben anfangen...)
Problem 2: ich kenne nix legales. Ist aber vllt sogar hilfreich, wenn man am Ende sagt:"und war es schön? War alles illegal." Ansonsten müsste ich halt meine hessischen Kollegen fragen.
Nicht immer das raushängen lassen, was wir alle gerne tun.
Weise gesprochen
Und vorab einen Technik Kurs...
Sicherlich smart. Das würde sich dann aber ziehen. Dann doch S0 Single Trails.
Na dann: viel Spaß bei der Vorbereitung!
Wo wäre dann Anteil? Nicht immer nur fordern.
DIMB OG ist doch dafür geeignet.
Korrekt.
Jetzt bräuchte es den entsprechenden Kontakt.
Aber prinzipiell hast du recht und man könnte das schon mal offensiv angehen und an bieten.

Wir hatten beim letzten Online Treffen geulkt, dass ich Özdemir zur Eröffnung des Steinbrecher lotse; jetzt, wo ich doch mit ihm " so dicke" bin. 😉
 
Ich würde sagen, dass "Also ist doch alles gut. Wozu die Aufregung?" vom Licht ironisch gemeint war...
Ich muss hier nochmal Aufklärung betreiben:
@Das-Licht ist der Trailbau-Experte der IG Odenwald und hat absolut Ahnung.
Er hat seinen "eigenen Trail" vor der Haustür und hilft bei der Pflege weiterer Trails in der Umgebung.
Den von mir häufig genannten Steinbrecher hat er mitgeplant, von Begehung mit Forst, über Streckenplanung bis hin zu mehreren Baueinsätzen.
Und das ganze innerhalb zweier Bundesländer mit sehr unterschiedlichen Regelungen.
 
Wenn es um Neubauten geht
Ich muss hier nochmal Aufklärung betreiben:
@Das-Licht ist der Trailbau-Experte der IG Odenwald und hat absolut Ahnung.
Er hat seinen "eigenen Trail" vor der Haustür und hilft bei der Pflege weiterer Trails in der Umgebung.
Den von mir häufig genannten Steinbrecher hat er mitgeplant, von Begehung mit Forst, über Streckenplanung bis hin zu mehreren Baueinsätzen.
Und das ganze innerhalb zweier Bundesländer mit sehr unterschiedlichen Regelungen.
Hab ich was gegenteiliges gesagt?
 
Das eine ergibt das andere. So ist es jedes mal: bei Betretung oder Sperrung, kommt Lenkung und darauf folgen e-mtb und buddeln ... immer.

Wir sind halt weit weniger homogen als es die Formulierungen des Bundeswaldgesetz glauben machen wollen. Und es ist vermutlich in unserem Sinne, dass dort nicht unterschieden wird. Auch wenn es sich erstmal falsch anfühlt, mit den "Problemkindern" in einen Topf geworfen zu werden.
Ich bin ja schließlich einer der Guten. 😉
 
Das eine ergibt das andere. So ist es jedes mal: bei Betretung oder Sperrung, kommt Lenkung und darauf folgen e-mtb und buddeln ... immer.

Wir sind halt weit weniger homogen als es die Formulierungen des Bundeswaldgesetz glauben machen wollen. Und es ist vermutlich in unserem Sinne, dass dort nicht unterschieden wird. Auch wenn es sich erstmal falsch anfühlt, mit den "Problemkindern" in einen Topf geworfen zu werden.
Ich bin ja schließlich einer der Guten. 😉
Nicht immer. Oft genug wird gebuddelt und gebaut, ohne dass in der Gegend irgendwelche Sperrungen gäbe. Die kommen oft erst hinterher, da sich viele Grundbesitzer über den (nicht rechtmäßigen) Eingriff in ihr Eigentum auf den Schlips getreten fühlen.
 
Ich muss hier nochmal Aufklärung betreiben:
@Das-Licht ist der Trailbau-Experte der IG Odenwald und hat absolut Ahnung.
Er hat seinen "eigenen Trail" vor der Haustür und hilft bei der Pflege weiterer Trails in der Umgebung.
Den von mir häufig genannten Steinbrecher hat er mitgeplant, von Begehung mit Forst, über Streckenplanung bis hin zu mehreren Baueinsätzen.
Und das ganze innerhalb zweier Bundesländer mit sehr unterschiedlichen Regelungen.
Dann Asche auf mein Haupt - die Ironie konnte ich nicht rauslesen.

Warum ist eine Nicht-Differenzierung e-MTB und MTB sinnvoll? Für mich sind das zwei paar ganz unterschiedliche Aktivitäten.
 
Warum ist eine Nicht-Differenzierung e-MTB und MTB sinnvoll? Für mich sind das zwei paar ganz unterschiedliche Aktivitäten.

Ich denke, dass ist hier im Forum auf zig tausend Seiten zu Genüge durchgekaut worden. Auch in diesem Thema ;)
Die Argumente werden nicht anders sein, wenn man sie immer und immer wieder wiederholt, egal welche Meinung man dazu hat.
 
Nicht immer. Oft genug wird gebuddelt und gebaut, ohne dass in der Gegend irgendwelche Sperrungen gäbe.
Ich meinte nur die Threads hier, nicht die Realität draußen.
Die kommen oft erst hinterher, da sich viele Grundbesitzer über den (nicht rechtmäßigen) Eingriff in ihr Eigentum auf den Schlips getreten fühlen.
Das wäre jetzt wieder die automatische Verbindung in der Diskussion vom reinen Betretungsrecht zum Buddeln.
Eigentum verpflichtet ! Es vergibt aber auch Rechte.
Und, wenn es keinem aber allen gehört, wird es oft schlechter gepflegt. Beispiel: geteilte Büeoarbeitsplätze verkommen schnell ohne sehr klare und eindeutige Regeln.
 
Also meines Wissens nach ist MTB in Österreich im auf Forststraßen und erst Recht im Wald verboten!!
Was daran „gut“ sein soll musst du mir erklären.
Hier mal ein Bild der „offiziellen“ Singletrails welche bei mir ums „Eck“ ist - das ist schlicht ein Witz!
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Richtig sollte deine Aussage lauten:

In Österreich ist Mountainbiking ja auch verboten. Man darf es auf einzelnen, vorher genehmigten Strecken .. ...bsp. auf den beschilderten, ausgewiesenen Strecken wie in Sölden, Brandnertal, etc. . Dafür sind Absprachen und Einigungen aller Landbesitzer notwendig, auf welchem der Trail liegt. Auch Radfahren ist dort nicht erlaubt, auch nicht im Wald - sondern nur auf den ausgewiesenenen,kartographierten, beschilderten Wegen.

Damit werden wir als Mountainbiker defakto ausgesperrt, da man bereits heute an Projekten wie beispielsweise im Allgäu sieht, dass ein solches Vorgehen nicht von allen Landeigentümern befürwortet wird.
Wir werden damit in die Illegalität geschoben, weshalb wir uns in der Öffentlichkeit zeigen sollten und auch auf regionaler Ebene gemeinsam mit bsp. Radclubs/DAV/DIMB das Gespräch mit regionalen Verantwortlichen suchen sollten.

Gerne ;)
...ich hätte meinen Beitrag wohl mit einem Disclaimer "Ironie" kennzeichnen sollen, damit auch Leute, die zusammenhanglos mal kurz hier rein lesen, wissen um was es geht.
 
Dazu gibt es diverse Fachpublikationen aus der Schweiz, Österreich und Deutschland. Hier einige Beispiele (nicht vollzählig, jedoch inhaltlich sinngemäß ähnlich)
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/Remote/mlr/Mountainbike-Handbuch.pdf
https://www.tirol.gv.at/fileadmin/t...ountainbike_und_Singletrail/Trailhandbuch.pdf

Das ist die Richtlinie, an der Behörden in ihrem Ermessensspielraum Trails "genehmigen". Wobei "Genehmigung" der falsche Begriff ist. Es handelt sich um eine Nutzungsvereinbarung mit entsprechend individuellen, regionalen Auflagen.
Ich kann da einige hilfreiche Beispiele und viele Dinge finden, die eher der (politischen) Durchsetzbarkeit dienen als der einfachen und praxisgerechten Umsetzung.
Es krankt - wie so oft - an dem Bemühen, da eben keinen Sonderweg zu definieren, sondern soweit als möglich vorhandene Wegebaupraxis auf das Radfahren im Wald anzuwenden.
Verantwortlich für den Zustand sind in der Regel Vereine, die darüber Protokoll führen müssen. zusätzlich gibt es regelmäßige begehungen durch BehördenvertreterInnen. Denn ein MTB Trail - von dem ich hier schreibe - enthält nur waldtypische Gefahren, und "Bauten" die nicht als Bauwerk zählen, da sie bsp. der Drainage, dem Erosionsschutz, der Wegeleitung, etc. dienen.
Wenn's nur waldtypische Gefahren gibt, möchte ich gern wissen, wofür es Protokolle und regelmäßige Begehungen braucht. Ist das neuerdings auf Wegen Pflicht?
Das ist wiederum genau definiert, siehe oben.
Das ist eine unverbindliche Idee, wie man was machen kann, aber sicher keine Definition.
Ein Rettungskonzept muss zum Trail vorliegen, mit Rettungswegen (Karte und ggf. Ausschilderung für Rettungskräfte), klaren Sektionsbenennungen, Hinweisen zur Rettung, etc. .
Warum? Welche Wege benötigen sowas?
  1. Die Gruppenaufteilung mag nicht falsch sein. Doch in welche Gruppe ordnet man sich ein, wenn man eigentlich Touren fährt, die gelegentliche Trails enthalten? Als "echter" MTB natürlich in die Gruppe AMEN. Ist das dann ein Beleg dafür, dass die Mehrheit der MTBer tatsächlich hauptsächlich Trails fährt?
  2. Und nun das für mich entscheidende: Du hast mit dem damaligen Post auf die Frage geantwortet, wer denn neue/zusätzliche Trails will.
Die Einteilung von Mountainbikern nach Sportdisziplinen die MTF, DIMB u.ä. so gern vornehmen, ist überholt und wenig hilfreich; das kann man getrost ignorieren.
Ich als AMENTourenfahrer freue mich jedenfalls über neue, naturnahe Wege und will sie daher auch. Ich werde die nur nicht gegen mein Betretungsrecht auf anderen Wegen eintauschen, und schon gar nicht werde ich mich um das Anlegen dieser Wege mit Verbandsnaturschutz, Anwohnern mit Parkplatzbedenken und ähnlichen Verhinderern streiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
...noch! Nach neuem BWaldG §11 ist der Mountainbiketrail eine bauliche Anlage die dem Wald entwidmet werden muss.
Man kann das so oder so sehen:
  1. Wenn man einen MTB-Trail mit dem Zweck "Sportanlage" bauen will, mag das alles seinen Grund haben. Was für ein kranker Aufwand, ein Lebenswerk, um mal irgendwo 800m Trail zu erzeugen.
  2. Viele wollen aber einfach auf schmalen Pfaden fahren, die "einfach da" sind, und zwar explizit solchen, die nicht extra fürs Mountainbiken geschaffen wurden. Dort kannst Du dir dann je nach Deinem Fahrkönnen diejenigen Trails Wege raussuchen, die Deinem Fahrkönnen entsprechen. Diese Wege haben oft irgendwelche Besonderheiten, die sie genau deswegen interessant machen, weil sie grad nicht irgendwelchen Baunormen entsprechen. Klar sind dabei auch Risiken dabei. Die hat Du aber z.B. beim Bergwandern auf einem Klettersteig auch.
Dazu gibt es diverse Fachpublikationen aus der Schweiz, Österreich und Deutschland. Hier einige Beispiele (nicht vollzählig, jedoch inhaltlich sinngemäß ähnlich)
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/Remote/mlr/Mountainbike-Handbuch.pdf
https://www.tirol.gv.at/fileadmin/t...ountainbike_und_Singletrail/Trailhandbuch.pdf

Das ist die Richtlinie, an der Behörden in ihrem Ermessensspielraum Trails "genehmigen". Wobei "Genehmigung" der falsche Begriff ist. Es handelt sich um eine Nutzungsvereinbarung mit entsprechend individuellen, regionalen Auflagen.
Das betrifft aber alles Fall 1 oben.
Ich kann mir grad schlecht vorstellen, daß ein x-beliebiger Wanderweg genau denselben Wahnsinn durchlaufen muss. Denn: So ein Wanderweg kann ja überall von ganz alleine entstehen; alleine dadurch, daß da regelmässig "querwaldein" gelatscht wird. Irgendwann ist da ein Weg. Und wie ich oben schrieb: Diese Wege sind mir auch zum Radeln eigentlich die liebsten. Bloß: Dafür gibts dann keine Rettungskonzepte, und die darin enthaltenen Stufen entsprechen idR auch keiner Trailbaunorm.

Dazwischen klafft halt eine riesige Lücke darauf will ich hinaus.

Da wird nichts "geTÜVt" .
Damit meinte ich das da (Hervorhebungen durch mich): 👇
Verantwortlich für den Zustand sind in der Regel Vereine, die darüber Protokoll führen müssen. zusätzlich gibt es regelmäßige begehungen durch BehördenvertreterInnen. Denn ein MTB Trail - von dem ich hier schreibe - enthält nur waldtypische Gefahren, und "Bauten" die nicht als Bauwerk zählen, da sie bsp. der Drainage, dem Erosionsschutz, der Wegeleitung, etc. dienen. Das ist wiederum genau definiert, siehe oben. Trotzdem gibt es da gewisse Spielräume, je nachdem wie die behördlich Verantwortlichen "ticken".
Passiert denn das bei sämtlichen (!) Wanderwegen auch? Ich mein' - sicher, es gibt die Wanderwege, besonders im Gebirge, die vom DAV oder anderen Vereinen unterhalten, gepflegt, möglicherweise auch immer mal wieder von Behörden geprüft (?) werden. Aber trifft das auf den 08/15 Waldwanderpfad auch zu? Die Vorstellung fällt mir schwer.

Ich könnte mir ja vorstellen, daß man diesen riesigen Aufwand für eine reine Mountainbikestrecke, auf der meinetwegen regelmässig höhere Geschwindigkeiten oder Sprunghöhen erreicht werden, oder die für ein besonders hohes Verkehrsaufkommen geschaffen werden, diesen Aufwand gerechtfertigt betreibt - ich finde das vereinfacht gesagt schon sinnvoll, daß ein Sprunghügel nicht grad auf den nächsten Baumstamm zeigt - aber für einen x-beliebigen Weg halte ich das nicht nur für übertrieben, sondern auch nicht zielführend. Weil man nämlich dann inkludiert, daß Mountainbiking als gefährlicher Extremsport nur noch auf speziellen Strecken zulässig sein kann.

Mir wäre es wichtig, daß man gleichzeitig betont, daß rücksichtsvolles Fahren mit individueller Risikobewertung (für einen selber! Nulltoleranz bei Fremdschaden, muss ja klar sein) überall möglich sein muß, und man "extra" Trails für spezielle Hochrisikoanwendungen nach den vollen Katalog zwar bauen kann, dies aber nicht die Regel sein darf nur damit man irgendwo fahren kann.

Bitte nicht in den falschen Hals bekommen - ich schätze das krasse Engagement, das manche Verein an den Tag legen, um geordnet wenigsten den einen oder anderen Trail zu bekommen, ungeheuer hoch. Aber hier geht es doch um eine Zielvorstellung, die wir entwickeln müssen; d.h. darauf einzuwirken, daß es eben nicht so gruselig schwer ist, vernünftige Wege zu bekommen. Denn eins ist auch klar: Wenn es so eine große Diskrepanz gibt zwischen dem Aufwand, so etwas offiziell hinzubekommen, und "einfach so" irgendwas irgendwohin zu buddeln, dann wird weiter fröhlich gebuddelt werden. Kann ja auch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Das ist wie eine Fußgängerampel 5 Minuten auf rot zu lassen. Irgendwann hält sich auch keiner mehr daran.
 
Viele wollen aber einfach auf schmalen Pfaden fahren, die "einfach da" sind, und zwar explizit solchen, die nicht extra fürs Mountainbiken geschaffen wurden. Dort kannst Du dir dann je nach Deinem Fahrkönnen diejenigen Trails Wege raussuchen, die Deinem Fahrkönnen entsprechen.
Das war ja schon vor 20 Jahren das Problem, es gab einfach keine Wege die gepasst haben und es fing das Bauen an und der Wunsch nach den "Mini Parks"
Das ist doch unabhängig von den Einschränkungen für das Betretungsrecht, da gibt es keine Option entweder Parks oder Betretungsrecht...
 
Von solchen "Faktenchecks" gibt es ja noch mehr, z.B.: https://faktencheck.afp.com/doc.afp.com.34KA7H6

Wobei ich finde, dass die Behauptung zum Faktencheck schon falsch ist. Hier behauptet ja auch kaum jemand, dass man generell nicht mehr mit Rad in den Wald darf.
Würde man fragen, ob man nach dem neuen Gesetz immer noch die gleichen Freiheiten hat, sprich auch weiterhin alle naturnahen Wege nutzen darf, würde die Antwort eindeutig anders ausfallen. Und genau das ist doch unser Problem und nicht, dass wir Angst haben, komplett ausgeschlossen zu werden.

Obwohl unser Gesellschaft immer offener und tolleranter zu sein scheint, wird es gleichzeitig immer schwieriger Themen / Probleme anzusprechen und/oder Ross und Reiter zu nennen. in dem obigen "faktencheck":

Neuerung des Gesetzes soll Klimakrise Rechnung tragen​

Das BMEL will das Bundeswaldgesetz reformieren, weil das Gesetz fast 50 Jahre alt ist. "Es stammt aus einer Zeit, in der es die Klimakrise, wie wir sie heute erleben, noch nicht gab", erklärte die Ministeriumssprecherin. Eine Novelle soll "den Herausforderungen der Klima- und Biodiversitätskrise" Rechnung tragen. Das Ministerium wolle im Wesentlichen "Rahmenbedingungen schaffen, die unsere Wälder erhalten", "den Walderhalt bei Planungsprozessen besser berücksichtigen" und "rechtliche Kernbestimmungen harmonisieren".

Es wird hier ja explizit der "Mountainbiker" genannt. Welche Probleme für das Klima bzw. welche Probleme für den Wald stellt den dieser Mountainbiker dar? Seit Jahren höre ich nur dass eine gewisse Personengruppe nicht möchte dass Mountainbiker irgendwo rumfahren, aber eine schlüssige Begründung warum ausgerechnet diese Gruppe das grosse Problem darstellt kann mir keiner sagen - ausser irgendwelchen willkürlichen Argumenten. Es muss doch irgendwo eine Auflistung, Rangfolge, Schadenshöhe etc geben, damit man über die Verhältnismässigkeit reden kann. Aber wie gesagt - man kann die Themen nicht ohne Schaum vorm Mund diskutieren / ansprechen. Es ist meinstens wenig Inhalt und ganz viel Emotion. Jeder der bei uns im Voralpenland unterwegs ist, kann ein Lied davon singen.
 
Wenn's nur waldtypische Gefahren gibt, möchte ich gern wissen, wofür es Protokolle und regelmäßige Begehungen braucht. Ist das neuerdings auf Wegen Pflicht?
Nein, gesetzliche Pflicht ist nicht. Nur möchten sich die Forstämter doppelt und dreifach absichern.

Ein Privatgrundbesitzer muss es übrigens hinnehmen, wenn "seine" Wege als Wanderwege ausgewiesen/beschildert werden. Ohne, dass man ihm dadurch irgendwelche zusätzlichen Pflichten aufs Auge drücken kann,
 
Obwohl unser Gesellschaft immer offener und tolleranter zu sein scheint,
Das dürfte eine der große Herausforderungen unserer Zeit sein. Toleranz ist etwas, was man nicht diktieren kann, sondern etwas, das wir aus uns selbst heraus generieren müssen. Das kann man sehr schön am gendern und LGBTQ sehen. Obwohl es sogar Regeln und Gesetze dazu gibt, habe ich nicht das Gefühl, dass diese erzwungene Toleranz funktioniert.
Meine Tochter hält sich für wahnsinnig tolerant, weil diese beiden Themen "lebt". Ob sie es wirklich ist, wird sich dann bei anderen Themen zeigen.
Es wird hier ja explizit der "Mountainbiker" genannt. Welche Probleme für das Klima bzw. welche Probleme für den Wald stellt den dieser Mountainbiker dar? Seit Jahren höre ich nur dass eine gewisse Personengruppe nicht möchte dass Mountainbiker irgendwo rumfahren, aber eine schlüssige Begründung warum ausgerechnet diese Gruppe das grosse Problem darstellt kann mir keiner sagen - ausser irgendwelchen willkürlichen Argumenten.
Wie willkürlich diese Argumente sind, ist aber auch schwierig zu beurteilen. Nur, weil du kein Problem bist, heißt das nicht, dass andere kein Problem sind.
Wenn irgendwer von zerstörten Trails berichtet oder toten Salamandern oder Night rides oder riskanten Manövern neben Wanderern oder oder oder, kannst du auch nicht belegen, dass das unwahr ist.

Faktencheck:
  • es werden immer wieder Wanderer auf schmalen Wegen bedrängt (wie oft weiß niemand)
  • es werden immer wieder illegale Trails/ neue Wege gebaut (ob das relevant ist, kann vermutlich auch niemand wirklich belegen)
  • teils in Bereichen, wo sie definitiv nicht hingehören
  • es werden ganz sicher mal Amphibien überfahren
  • es werden ganz sicher irgendwo auch mal seltene (Klein)Tiere gestört und vertrieben
  • wir sind an manchen Wegen massiv an der Erosion beteiligt

Wie relativ das alles ist, ist das Problem. Denn letztlich wäre es die Verantwortung der Anklage (BMEL, Forst, Jagd, Wanderer, Naturschutz) wirklich zu belegen, dass unser Einfluß über Gebühr ist.
 
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