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Danke für eure Arbeit!
Und wenn man euch Arbeit abnehmen kann und sei es nur das verschicken von Unterlagen oder sonstiges lass es mich wissen!
Habe gerade mal die Landtagsabgeordnete meines Wahlkrises angeschrieben, bin mal gespann, ob, wann und welche Antwort ich bekomme. Allerdings ist die von der CDU und die werden ja schon aus Prinzip gegen das Gesetz sein....
Einfach mal alle im Gesetz genannten Schutzgebiete auswählen und sich wundern....
Hallo zusammen,
Das Landesnaturschutz gesetzt soll überarbeitet werden.
In der §57 und 59 geht es unteranderem ums Radfahren.
Seit wann ist das Radfahren in NSG per se verboten? §23 BNatSchG sagt das nicht. Im Gegenteil, sollte es nicht erwünscht sein, dass sich Radfahrer dort auf Wegen bewegen, muss das Radfahren dort untersagt werden. Also das genaue Gegenteil von dem was du da schreibst.Es ändert sich also nix. An vielen NSG das ich hier in der Umgebung kenne hängen große Hinweistafeln, die das Radfahren auf den Wegen gestatten. In den restlichen NSG ist es nach wie vor verboten.
Auch das stimmt nicht, die Wälder sind wieder freigegeben, es herrscht lediglich ein Wegegebot, aber abseits von Wegen darfst du dich ja eh nicht mit dem Rad fortbewegen, oder?Allerdings muss man sich in dem Zusammenhang auch mal vor Augen halten, dass wir z.B. in Essen seit 10. Juni 2014 absolutes Betretungsverbot für alle Wälder haben. Ich glaube, da hat sich kein eiziger Essener dran gehalten... Es wird hier also im Moment unglaublich viel heisse Luft produziert.![]()
Der größte Witz am Wegegebot ist doch, dass Radfahren durchs Unterholz sowieso nicht praktikabel ist. .... Freiwillig mit Bike abseits von Wegen ist Irrsinn.
Ich beobachte immer mehr, dass es weniger das Problem des Befahrens von naturbelassenen Wegen bzw den Pfaden abseits der offiziellen Wald- und Forstwegen ist, sofern man diese mit dem Bike zivilisiert und mit entsprechender Rücksicht benutzt, sondern das was einige Jungs daraus machen und gleich einen illegalen Bikepark mit Pipes, montrösen Sprungschanzen, Fallgruben, Steilkurven und anderem Kirmeszeug im Wald aufbauen. Manche Pfade, die ursprünglich von Wanderern benutzt und dann mehr und mehr von Mountainbikers befahren wurden, mutierten hier zu einem wahren El Dorado für Freerider, wo Du Dich nur noch mit Protektoren, Full-Face Helm und entsprechenden Bike drüber traust.dass sie das Befahren von Wegen einschränken.
Allerdings muss man sich in dem Zusammenhang auch mal vor Augen halten, dass wir z.B. in Essen seit 10. Juni 2014 absolutes Betretungsverbot für alle Wälder haben. Ich glaube, da hat sich kein eiziger Essener dran gehalten... Es wird hier also im Moment unglaublich viel heisse Luft produziert
Das hat denke ich einen ganz andern Hintergrund !
Wenn dir morgen im Wald in Essen ein Ast aufn Kopp fällt und du bis kaputt oder hast z.b. ein Querschnitt dann wird jeder sagen: "siehste war verboten warum rennste da rum !" und alle sin fein raus, kannsde sehn wie de klar kommst. Is denk ich auch ne Versicherungstechnische / vernatwortlichkeit Sache
Dass dir im Wald ein Ast auf den Kopf fallen kann, fällt unter den Begriff "waldtypische Gefahren" und ist wie @Aldar schon richtig schrieb schon immer dein eigenes Risiko gewesen. Anders ist es, wenn es eine Straße betrifft, hier hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass dort unter normalen Bedingungen kein Ast auf dich herunterfallen darf. Passiert das doch und der Baum war nicht gesund, bist du in der Haftung. Aus diesem Grund sind halbjähliche Überprüfungen von "Straßenbäumen" vorgeschrieben.Das hat denke ich einen ganz andern Hintergrund !
Wenn dir morgen im Wald in Essen ein Ast aufn Kopp fällt und du bis kaputt oder hast z.b. ein Querschnitt dann wird jeder sagen: "siehste war verboten warum rennste da rum !" und alle sin fein raus, kannsde sehn wie de klar kommst. Is denk ich auch ne Versicherungstechnische / vernatwortlichkeit Sache
bei einem Verbot wie im Gesetzentwurf gehts denke ich vornehmlich darum die Interessen einer bestimmten Gruppe, einzelner oder mehrerer Personen durchzudrücken. Was auch immer der Anlass war/ist. Vielleicht passt einem nicht das Leute mit dem rad durch den Wald fahren oder man meint möglichst viele Wählerstimmen bei denen zu angeln die so denken
Wenn das das Problem ist, dann sollen sie ins Gesetz schreiben, dass das Anlegen und Verändern von Wegen verboten ist (was selbverständlich sein sollte und bestimmt auch irgendwo verklausuliert steht), nicht aber das Befahren von vorhandenen Wegen verbieten.
Lies mal das Urteil:Das hat denke ich einen ganz andern Hintergrund !
Wenn dir morgen im Wald in Essen ein Ast aufn Kopp fällt und du bis kaputt oder hast z.b. ein Querschnitt dann wird jeder sagen: "siehste war verboten warum rennste da rum !" und alle sin fein raus, kannsde sehn wie de klar kommst. Is denk ich auch ne Versicherungstechnische / vernatwortlichkeit Sache.....
falsch , das mit dem ast auf dem kopf ist schon immer geregelt gewesen , tenor: wer in dem wald geht dem können äste auf dem kopf fallen - selber schuld
Dass dir im Wald ein Ast auf den Kopf fallen kann, fällt unter den Begriff "waldtypische Gefahren" und ist wie @Aldar schon richtig schrieb schon immer dein eigenes Risiko gewesen. Anders ist es, wenn es eine Straße betrifft, hier hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass dort unter normalen Bedingungen kein Ast auf dich herunterfallen darf. Passiert das doch und der Baum war nicht gesund, bist du in der Haftung. Aus diesem Grund sind halbjähliche Überprüfungen von "Straßenbäumen" vorgeschrieben.
Lies mal das Urteil:
http://wbvfs.de/wp-content/uploads/2014/01/BGH-Urteil-zu-waldtypische-Gefahren.pdf
Das was du beschreibst ist eine waldtypische Gefahr.
Wenn das das Problem ist, dann sollen sie ins Gesetz schreiben, dass das Anlegen und Verändern von Wegen verboten ist
An alle, die hier aufgeregt diskutieren:
§57 ist wortgleich mit §49 des aktuellen Gesetzes.
§59 (3) ist wortgleich mit §54a des aktuellen Gesetzs.
Es ändert sich also nix. An vielen NSG das ich hier in der Umgebung kenne hängen große Hinweistafeln, die das Radfahren auf den Wegen gestatten. In den restlichen NSG ist es nach wie vor verboten.