Geisterfahrer
unplugged
Ne Strafanzeige bei der StA bringt dabei halt genau gar nichts. Genauso könnte man eine Petition an die UNO richten oder einen Sitzstreik im Vatikan machen...
Der richtige Weg wurde doch schon mehrfach genannt:
1) Rausfinden, welche Plörre er wirklich reingekippt hat.
Falls es keine kompatible Bremsflüssigkeit ist:
2) Schriftlich unter Fristsetzung zum Schadensersatz auffordern, ggf. auch schon mit anwaltlicher Hilfe. Ne Inverzugsetzung des Schraubers vor Einschaltung des Anwalts ist ja bei Schadensersatzansprüchen nicht erforderlich, um seine eigenen Anwaltskosten ersetzt zu bekommen, sondern die sind eine weitere Schadensposition.
Falls er sich stur stellt:
3) Klage erheben.
Vor 3) könnte man noch ein Mahnverfahren dazwischen schalten. Kann funktionieren, falls er zu träge ist, die Kästchen für Einspruch/Widerspruch anzukreuzen und das Schreiben zurückzuschicken, kommt man so zu nem Titel.
Ob man den Weg gehen will wegen eines Streitwerts von 50 € (hoch gegriffener Wiederbeschaffungsaufwand für nen Satz Elixir 3), muss man selber entscheiden.
Risiken:
Der unfähige Schrauber könnte behaupten, alles richtig gemacht zu haben und natürlich die richtige Bremsflüssigkeit eingefüllt zu haben. Was danach mit den Bremsen passiert sei, nachdem er dem Kunden das Fahrrad wieder ausgehändigt habe, stehe natürlich nicht in seiner Macht. Dass die falsche Brühe vom Schrauber reingefüllt wurde, muss dann der Kunde beweisen. Nicht ganz einfach.
Ohne in der Lage zu sein, nachzuweisen, dass der Schrauber den Fehler gemacht hat, sollte man allerdings auch ohnehin etwas vorsichtig sein und nicht überall behaupten, er habe dies gemacht. Ansonsten kommt ggf. doch die StA ins Spiel: https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
Im Rahmen von § 186 StGB muss nämlich derjenige, der etwas behauptet, beweisen können, dass seine Behauptung zutrifft.
Der richtige Weg wurde doch schon mehrfach genannt:
1) Rausfinden, welche Plörre er wirklich reingekippt hat.
Falls es keine kompatible Bremsflüssigkeit ist:
2) Schriftlich unter Fristsetzung zum Schadensersatz auffordern, ggf. auch schon mit anwaltlicher Hilfe. Ne Inverzugsetzung des Schraubers vor Einschaltung des Anwalts ist ja bei Schadensersatzansprüchen nicht erforderlich, um seine eigenen Anwaltskosten ersetzt zu bekommen, sondern die sind eine weitere Schadensposition.
Falls er sich stur stellt:
3) Klage erheben.
Vor 3) könnte man noch ein Mahnverfahren dazwischen schalten. Kann funktionieren, falls er zu träge ist, die Kästchen für Einspruch/Widerspruch anzukreuzen und das Schreiben zurückzuschicken, kommt man so zu nem Titel.
Ob man den Weg gehen will wegen eines Streitwerts von 50 € (hoch gegriffener Wiederbeschaffungsaufwand für nen Satz Elixir 3), muss man selber entscheiden.
Risiken:
Der unfähige Schrauber könnte behaupten, alles richtig gemacht zu haben und natürlich die richtige Bremsflüssigkeit eingefüllt zu haben. Was danach mit den Bremsen passiert sei, nachdem er dem Kunden das Fahrrad wieder ausgehändigt habe, stehe natürlich nicht in seiner Macht. Dass die falsche Brühe vom Schrauber reingefüllt wurde, muss dann der Kunde beweisen. Nicht ganz einfach.
Ohne in der Lage zu sein, nachzuweisen, dass der Schrauber den Fehler gemacht hat, sollte man allerdings auch ohnehin etwas vorsichtig sein und nicht überall behaupten, er habe dies gemacht. Ansonsten kommt ggf. doch die StA ins Spiel: https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
Im Rahmen von § 186 StGB muss nämlich derjenige, der etwas behauptet, beweisen können, dass seine Behauptung zutrifft.
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