Bombenkrator
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Kopie der Rechnung sollte genügen.
da bin ich mir nicht sicher, wenn der name des ursprünglichen käufers drinsteht samt adresse und das teil umgetauscht wird bin ich mir nicht sicher ob das klappt. wie willst du denen klarmachen das du erstkäufer bist wenn ein anderer name drauf steht.
aber vllt geht das garantierecht auch übergreifend, das weiß ich aber nicht.