Unfall ohne Helm im Straßenverkehr - Gericht sieht Teilschuld!

Als Fahrradfahrer ist man im Straßenverkehr in unruhigem Gewässer. Einerseits ermöglicht das Fahrrad eine schnelle, gesunde und umweltschonende Mobilität, die gerade durch die zunehmende Elektrifizierung und den Verkehrskollaps der Innenstädte nochmals an Fahrt aufnimmt. Andererseits ist das Fahrrad nach wie vor ein unsicheres Fortbewegungsmittel, das den Fahrenden keinen Schutz bietet und von seinem größten Gegner - dem Auto - gerne einmal übersehen wird. Wer auch immer daran Schuld hat: In deutschen Gerichten werden viele Fahrradunfälle verhandelt. In einem neuen Fall ist kürzlich entschieden worden, dass ein Fahrradfahrer auch ohne Helmpflicht eine Teilschuld an seinen Verletzungen trägt, wenn er sich im Straßenverkehr ohne Helm Kopfverletzungen zuzieht.


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Es geht darum, daß eine gesetzliche Radhelmpflicht in der Praxis teilweise die Wirkung eines Radfahrverbots und einer Autopflicht hat. Und zwar hat diese negative Nebenwirkung nach bisherigen Erfahrungen ein Ausmaß, das bei oberflächlicher Betrachtung den erwünschten positiven Effekt komplett zunichte macht, bzw. bei differenzierter Betrachtung überwiegen sogar die negativen Effekte.


Sehr schön gesagt Retro Rider:daumen:
 
Skifahren ist zu 100% Sport und Vergnügen, Fahrrad dient vor allem der Fortbewegung von A nach B und gehört somit zum ganzen Verkehrskonzept.

Das ist wohl Auslegungssache. Auf dem Trail kann man da mit Sicherheit nicht von simpler Fortbewegung reden. Was würde da passieren, wenn es z.B. zur Kollision mit einem Forstfahrzeug kommt?

Ich will damit nur sagen, dass man das wohl nicht so generell sagen kann...
 
Wohin soll das denn führen? Wenn ich mit meinem Smart unterwegs bin und mich eine S-Klasse rammt, weil er mir die Vorfahrt nimmt, bekomme ich dann eine Mitschuld, da mir ja nichts passiert wäre, wenn ich auch eine S-Klasse gefahren hätte?
Das Urteil geht gar nicht.
 
Aber auf Treppen kommt kein Auto in die Quere;)

Auch wenn die Nachbarin die Ausmaße eines Autos annehmen kann ;).

Das kann Dir kein Physiker, Arzt, oder sonst ein Wissenschaftler "berechnen".
Ich stecke nicht praktisch in der Unfallanalytik drin, aber ich gehe davon aus, dass es in vielen Fällen mit dem "Stand der Technik" möglich ist. Auch wenns in einigen (wenigen?!) Fällen mit Sicherheit unmöglich ist.

Grüße,
Jan
 
Ich will damit nur sagen, dass man das wohl nicht so generell sagen kann...

Das stimmt natürlich, und war von mir überspitzt formuliert, beim Radfahren ist Spaß und Nutzen (Pendler, Schulweg, Einkauf) sicher gleich verteilt.

Ich stecke nicht praktisch in der Unfallanalytik drin, aber ich gehe davon aus, dass es in vielen Fällen mit dem "Stand der Technik" möglich ist. Auch wenns in einigen (wenigen?!) Fällen mit Sicherheit unmöglich ist.


Nein, es ist generell unmöglich;). Jeder Mensch reagiert anders, manchmal lösen verhältnismäßig "harmlose" Stürze schwere Gehirnblutungen aus, machmal hat ein 'Unfallopfer noch Reflexe, Körperspannung, manchmal sieht man den Unfall kommen, manchmal nicht. Das sind alles Faktoren die keiner kennt, die bei jedem Unfall anders aussehen, und die man nicht mehr nachvollziehen kann da das Geschehen ja nicht wie ein Crash-Test beim ADAC gefilmt wird.

Auch wenn die Nachbarin die Ausmaße eines Autos annehmen kann .

Oder man durch ihre Oberweite abgelenkt wird...:D
 
Wir leben halt in einer sehr intoleranten Gesellschaft. Fahrradfahrer sind nur eine Randerscheinung, Auto Fahrer sind aktzeptiert.
 
Was mir bisher auch noch auffällt:


Stört eigentlich niemanden die dauernde Bevormundung und Gängelung durch den Staat:confused: Stört sich niemand an den rein populisischen Aussagen des Verkehrsministers Ramsauer zur Helmpflicht:confused:
 
Ich finde, dass Hauptproblem ist einfach:
Es gibt keine Helmpflicht, aber ich werde dafür "strafbar" gemacht, dass ich keinen trage.
Gäbe es eine, würde jeder sofort in diesem Fall akzeptieren: Autofahrer hat zwar Schuld, aber Radfahrer trägt Mitschuld.

Und das ist generell ein Problem an diesen "Mitschuld"-Sachen. Da geht es um Rechtschutz und Versicherungen. Da wird vieles so gedreht, dass es passt.

Schönes Beispiel:
Ich kenne jemanden der komplett selbstverschuldet einen Unfall verursacht hat. Durch seine Rechtschutz hat er es geschafft, dass es zu einer 50:50 Beteiligung kommt. Obwohl selbst ihm, dem Verursacher, klar ist, er hat die alleinige Schuld. (Er ist einfach auf eine Vorfahrstraße gebrettert und jemanden reingefahren...)

edit: @Matze. das hört sich irgendwie anarchistisch links radikal an :D. Ich glaube, jedem ist klar, dass Poltiker oft sowas raushängen lassen, weil es gerade zur vorherrschenden Stimmung passt. Nur leider stehen die Politiker dadurch häufig selber als die Dummen da. Schönes aktuelles Beispiel: Ein Google für Deutschland, lol xD.
 
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Wirklich liberal zu sein ist wirklich schon fast linksradikal. Es sollte eine genuin-liberale Partei geben. So als Gegenpol zur FDP. :D
 
Meine Fresse...tragt eben nen scheiß Helm wenn ihr Rad fahrt anstatt Stundenlang unnötig zu diskutieren.

Wen interessiert so ein Gerichtsbeschluss schon.
Wenn man vernünftig ist trägt man den Helm sowieso.
 


War aber eher liberal freiheitlich gemeint:D, mit stark links oder stark rechts habe ich gar nichts am Hut.


Meine Fresse...tragt eben nen scheiß Helm wenn ihr Rad fahrt anstatt Stundenlang unnötig zu diskutieren.

Wen interessiert so ein Gerichtsbeschluss schon.


Scheinbar ist das Urteil für viele User interessant, für Dich wohl auch sonst hättest Du Dich ja ncicht zu Wort gemeldet:lol:

Wenn man vernünftig ist trägt man den Helm sowieso.

Ja, so einfach ist das Leben doch, wenn man nicht weiterdenkt und sich ohne Auseinandersetzung mit allem zufrieden gibt;). Dazu hier ein schönes Beispiel:

http://www.cyclehelmets.org/1261.html
 
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Du hast dich entsprechend zu schützen, tust Du das nicht bist Du selbst Schuld und man kann dir die Zahlung verweigern.
Schau mal in deine Policen rein was da drin steht.

wenn mich ein autofahrer umnietet, ist mir herzlich egal, ob meine versicherung das abdeckt, weil es nicht meine versicherung ist, die dann zur kasse gebeten wird, sondern die des unfallgegners und zwar zu 100%, so, wie es sich gehört. da hilft deine kleingeistige "argumentation" auch nicht.

dieses komische urteil hält in der nächsthöheren instanz ohnehin nicht stand. so einen mickeymauskram muss man also eigentlich gar nicht diskutieren.
 
Finde das Urteil riesen großen Schwachsinn.
Und was heißt hier eigentlich Teilschuld? Nur dass man für eventuelle Schäden am eigenen Körper aufkommen muss? Hinterher tauchen noch die ersten Rechtverdreher auf die das dann so hinbiegen dass man für Kosten an der Fahrzeugtür mit aufkommen muss, die vor einem aufgerissen wurde, weil man keinen Helm auf hatte und der eigene Schaden vielleicht minimal war und man Glück hatte.
Sorry, aber inzwischen halte ich das alles für möglich.
 
Kontroverses Thema.
Ich selbst arbeite auf einer Intensivstation und habe schon junge Leute behandeln müssen die sich mangels Helm eine Hirnblutung zugezogen haben und dadurch zum Pflegefall (können nur noch atmen und sch...en) wurden.
Und hier hat der Staat ein Recht zur Bevormundung, schließlich werden bei solchen Fällen die Folgekosten von der Allgemeinheit (Kranken und Pflegeversicherungen) getragen.
Deshalb : immer Helm tragen, denn wer will schon für den Rest seines Lebens sabbernd und sch...end im Bett liegen ?
 
Und hier hat der Staat ein Recht zur Bevormundung...

aber nicht im nachhinein. sondern wenn, dann mit ansage sprich per gesetz oder verordnung.

ich will auch nicht die ganzen fetten, raucher und sonstige wohlstandsopfer mit meinen krankenkassenbeiträgen finanzieren. wird denen eine teilschuld zugesprochen (zum beispiel, indem sie höhere beiträge zahlen müssen), weil sie ihren lebensstil nicht im griff haben? aber da heißt es dann plötzlich individuelle freiheit....
 
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Als Fahrradfahrer ist man im Straßenverkehr in unruhigem Gewässer. Einerseits ermöglicht das Fahrrad eine schnelle, gesunde und umweltschonende Mobilität, die gerade durch die zunehmende Elektrifizierung und den Verkehrskollaps der Innenstädte nochmals an Fahrt aufnimmt. Andererseits ist das Fahrrad nach wie vor ein unsicheres Fortbewegungsmittel, das den Fahrenden keinen Schutz bietet und von seinem größten Gegner - dem Auto - gerne einmal übersehen wird. Wer auch immer daran Schuld hat: In deutschen Gerichten werden viele Fahrradunfälle verhandelt. In einem neuen Fall ist kürzlich entschieden worden, dass ein Fahrradfahrer auch ohne Helmpflicht eine Teilschuld an seinen Verletzungen trägt, wenn er sich im Straßenverkehr ohne Helm Kopfverletzungen zuzieht.


# Im Straßenverkehr sind Fahrräder in der Regel der schwächere Verkehrsteilnehmer - nun sieht ein Urteil aus Schleswig-Holstein Fahrradfahrer auch dann in der Schuld, wenn der Unfallgegner verkehrswidrig Handelt und kein Helm getragen worden ist. Bild von User Diablo666

Alle Jahre wieder werden Fahrradfahrer mit dem Thema Helmpflicht konfrontiert - zuletzt von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Und in jedem Jahr endet die Diskussion mit der Erkenntnis, dass es nicht sicher ist, ob ein Fahrradhelm vor Verletzungen schützt, oder im Falle eines Unfalls sogar negative Auswirkungen haben kann. Hinzu kommt eine oft zitierte Studie, die besagt, dass Autofahrer mit einem geringeren Sicherheitsabstand an Fahrradfahrern vorbeifahren, die einen Helm tragen.

Anfang vergangener Woche ist nun bekannt geworden, dass ein Gericht in Schleswig-Holstein zu dem Urteil gekommen ist, dass Fahrradfahrer Mitschuld tragen, wenn bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer durch einen Helm Kopfverletzungen verhindert oder gemindert hätten werden können (Aktenzeichen 7 U 11/12). Im konkreten Fall gilt diese Mitschuld sogar dann, wenn sich der Unfallgegner verkehrswidrig verhalten hat. Begründet wird das Urteil trotz fehlender Helmpflicht damit, dass auf Grund der besonderen Gefährdungslage im Straßenverkehr und der niedrigen Anschaffungspreise für Helme ein Mensch aus eigenem Interesse einen Helm tragen würde. Klar soweit?

Wie sieht ihr das Urteil? Realitätsfern und ein falsches Signal für Autofahrer oder ein Aufruf zur freiwilligen Helmpflicht?

Quelle: Spiegel Online / dpa

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im grunde handelt das gericht richtig, nur nicht konsequent. von höheren velretzungsgefahren muss ja nicht nur der helmlos fahrende Radfahrer ausgehen sondern z.b. ein Autofahrer der gern noch mit seinem bj 85 passat rumfährt. Knautschzone Airbags ? Fehlanzeige...aus diesem Blickwinkel ist das Urteil recht schräg...
 
@jaja: Ganz meine Meinung, entweder Helmpflicht per Gesetz oder eben nicht, damit jeder weiß woran er im Ernstfall ist.
So wie es im Moment ist gibt es eine (teil)Strafe ohne dass man ein Gesetz bricht, und da liegt meiner Meinung nach der Aufreger bei der Sache
 
In Bezug auf die Versicherungen seh ich das etwas anderst. Kann auch sein, dass ich falsch liege. Meiner Meinugn nach bringt es den Versicherungen doch gar nichts.
Nachdem man in Deutschland verpflichtet ist, sich kranken zu versichern, ist es doch so, dass Behandlungen nach einem Unfall immer gedeckt sind. Die Teilschuld sorgt doch nur dafür, dass die eigene Versicherung auch einen Teil zahlen muss. Damit bleibt der absolute Betrag, den Versicherungen zahlen müssen doch gleich?! D.h. Ich bin der Versicherer und habe sowohl Autofahrer als auch Fahrradfahrer als Mitglieder. Annahme: Der Autofahrer ist immer schuld. Nun zahlt der Versicherer bei dem Fall aus dem Urteil eben statt 100% nur 80%(wenn er den Autofahrer versichert), weil die Versicherung des Fahrradfahrers 20% tragen muss. Beim nächsten Fall versichert man dann aber den Fahrradfahrer und muss 20% statt 0% zahlen. Damit hat die Versicherung ja kein Vorteil?!

Noch etwas andres. Ich finde, man sollte nicht immer gleich den Fall "weiterspinnen". Manche spekulieren über Helme beim Fußgänger oder darüber, dass man doch gleich die Kosten am Auto des Verursachers übernehmen könnte. Sorry aber das is doch Schwachsinn und so würde auch nie geurteilt werden. Hier geht es dem Gericht doch darum, dass man in angemessenem und zumutbarem Maße für seine eigene Sicherheit sorgen muss. Das Gericht urteilt ja meines Erachtens darüber, dass man die eigene Verletzung hätte mindern können und nicht darüber, dass man der Schuldige am Unfall ist.
 
:daumen:Hier geht es dem Gericht doch darum, dass man in angemessenem und zumutbarem Maße für seine eigene Sicherheit sorgen muss. Das Gericht urteilt ja meines Erachtens darüber, dass man die eigene Verletzung hätte mindern können und nicht darüber, dass man der Schuldige am Unfall ist.[/QUOTE]
:daumen:
Ganz genau
 
Das Gericht urteilt ja meines Erachtens darüber, dass man die eigene Verletzung hätte mindern können und nicht darüber, dass man der Schuldige am Unfall ist.

nur soll das ein gericht normalerweise im rahmen geltender gesetze tun und sich nicht selbst neue regeln ausdenken. dafür gibt es in einem rechtsstaat die gewaltenteilung. und aufgabe der gerichte ist es nun hierbei einmal, urteile im rahmen bestehender gesetze zu fällen. dafür haben sie einen gewissen ermessensspielraum, aber die zuständíge dame hat das wohl doch etwas zu frei ausgelegt.

wie gesagt, die betroffene radfahrerin geht in die nächste instanz und das urteil ist dann keinen pfifferling mehr wert.
 
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Und hier hat der Staat ein Recht zur Bevormundung, schließlich werden bei solchen Fällen die Folgekosten von der Allgemeinheit (Kranken und Pflegeversicherungen) getragen.
[...]

Selbst falls dieses "Recht" existieren würde, hätte der Staat nicht die Fähigkeit zur Bevormundung, weil die Radhelmpflicht nach wie vor durch Autofahren umgehbar wäre. Verursachen Autos weniger Gesundheitsschäden als Fahrräder oder oder übernimmt bei Autounfällen die Krankenversicherung eines anderen Landes die Kosten?
 
In Bezug auf die Versicherungen seh ich das etwas anderst. Kann auch sein, dass ich falsch liege. Meiner Meinugn nach bringt es den Versicherungen doch gar nichts.


Da liegst Du tatsächlich falsch. Es geht nicht nur um die reinen Behandlungskosten, die werden immer übernommen. Aber es können ja auch Schmerzensgeld, Reha, Ausfallentschädingung oder Rentenansprüche aufkommen. Die kann sich die Versicherung dann (zum Teil) sparen, zu Lasten des Verletzten.


Ich selbst arbeite auf einer Intensivstation und habe schon junge Leute behandeln müssen die sich mangels Helm eine Hirnblutung zugezogen haben und dadurch zum Pflegefall (können nur noch atmen und sch...en) wurden.
Und hier hat der Staat ein Recht zur Bevormundung, schließlich werden bei solchen Fällen die Folgekosten von der Allgemeinheit (Kranken und Pflegeversicherungen) getragen.

Womit wir wieder bei der Überkompensation wären:D, denn mit besserer Ausrüstung wird auch riskanter gefahren. Siehe auch der Beitrag mit dem Seitenabstand von Autos bei behelmten Radfahrern.
Die Allgemeinheit trägt auch ein höheres Kostenptential bei Rauchern, Alkoholkranken, Leuten die sich schlecht ernähren etc. das sind um ein vielfaches höhere Summen, als die wenigen schweren Unfälle die beim Sport passieren.

nur soll das ein gericht normalerweise im rahmen geltender gesetze tun und sich nicht selbst neue regeln ausdenken


Das ist völlig richtig, denn erst seit der Helm weitgehend akzeptiert ist, kommen Gerichte auf solche Ideen. Der nächste Schritt ist dann der Rückenprotektor oder Fullface-Helm der bei Freeride/Enduro getragen wird. Findet das größere Akzeptanz und ist in den Medien präsenter gehen die Gerichte wieder darauf ein. Das darf nicht sein.
 
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