Ich hab' da was entdeckt, sucht das nicht noch wer...?

Thema ist alt, leider. Es gibt drei Möglichkeiten, auf diese Entwicklung zu reagieren:

- man bietet sofort einen kleineren Betrag und könnte zum Anwalt gehen, wenn Auktion abgebrochen wird und man Höchstbietender war. So mache ich es regelmäßig, wobei bei mir dann noch nie ein Abbruch kam, sondern ich überboten wurde und mir es am Ende zu teuer war. Manchmal hält das Vorliegen eines Gebotes den VK auch davon ab, die Auktion abzubrechen.

- man geht selber entsprechend vor. Ich persönlich finde das jedenfalls nicht verwerflich, wenn noch keine Angebote vorliegen. Mangels Angeboten gibt es offenbar bislang noch keinen ernsthaften Interessenten. Auf Sniper-Schnäppchenjäger, die in der letzten Sekunde automatisch bieten lassen, muss man keine Rücksicht nehmen

- man wendet sich von ebay ab und konzentriert sich auf den hiesigen Basar oder die Kleinanzeigen. Die größten Schnäppchen gibt es eh dort.
 
Zum Anwalt? Der Verkäufer hat das Recht, seine Auktion zu beenden,
egal aus welchem Grund. Ist sicherlich ärgerlich, kann ich verstehen,
aber Anwalt? So etwas kann aber nur von einem Berufskollegen kommen :D
 
Zum Anwalt? Der Verkäufer hat das Recht, seine Auktion zu beenden,
egal aus welchem Grund. Ist sicherlich ärgerlich, kann ich verstehen,
aber Anwalt? So etwas kann aber nur von einem Berufskollegen kommen :D
So nicht ganz richtig.
1. Muss der Verkäufer einen triftigen Grund nachweisen können.
2. Muss er diesen allen Bietenden vor dem Auktionsabbruch mitteilen.

Tut er dies nicht, hat er mit dem bei Abbruch Höchstbietenden einen gültigen Vertrag.
Wurde hier auch schon mehrfach durchgekaut.
 
Zurück