- Registriert
- 20. September 2007
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Moin @All,
leider muss ich hier zu den Festtagen ein eher blödes Thema anschneiden.
Ich habe mir über Ebay ein Bike ersteigert. Es wurde als "gebraucht" verkauft. Leider ist die Sattelstütze im Sattelrohr abgerissen. Es wurde versucht diese zu entfernen oder weiter rein zutreiben - jedenfalls weist das Sattelrohr äußerliche Deformation auf (optisch sichtbar). Die eingestellten Bilder zeigen diesen Bereich des Bikes nur "spärlich". Was für ein Fuchs
Meiner Meinung nach ist dies ein grober Mangel - evtl. sogar ein Totalschaden.
Auf Anfrage nach Preisnachlass teilte mir der Verkäufer mit, das er das Bike nach besten Wissen und Gewissen beschreiben hätte. Es sei nicht seine Pflicht das Bike zu demontieren und auf Schäden zu untersuchen. Er hätte das Bike selber erstanden und wollte es restaurieren - als ist er in Sachen "Bike" nicht unwissend.
Tja jetzt frage ich mich ob er auch bei einem Autoverkauf, den mit Rost unterwanderten Kotflügeln "verschweigen" würde, welcher optisch sichtbar ist.
Eine Preisreduktion von 50.- wären für mich schon ok da die Kompos den Rest des Betrages ausgleichen würden. Eigentlich ist mir auch der o.g. Betrag egal nur so ein "Vergehen" kann ich auf meine Person hin nicht dulden.
Und nun die Frage an Euch: Wie geht man hier am besten vor?
Über das Portal selber habe ich über "Reklamation" Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen.
Dessen Antwort ist oben beschrieben.
Ich bin mir sicher, dass jemand von Euch hier Erfahrungen hat. Lasst mich teil haben am §-Wirr um hier rechtlich korrekt vorzugehen.
Beste Grüße
Fekko
leider muss ich hier zu den Festtagen ein eher blödes Thema anschneiden.
Ich habe mir über Ebay ein Bike ersteigert. Es wurde als "gebraucht" verkauft. Leider ist die Sattelstütze im Sattelrohr abgerissen. Es wurde versucht diese zu entfernen oder weiter rein zutreiben - jedenfalls weist das Sattelrohr äußerliche Deformation auf (optisch sichtbar). Die eingestellten Bilder zeigen diesen Bereich des Bikes nur "spärlich". Was für ein Fuchs

Meiner Meinung nach ist dies ein grober Mangel - evtl. sogar ein Totalschaden.
Auf Anfrage nach Preisnachlass teilte mir der Verkäufer mit, das er das Bike nach besten Wissen und Gewissen beschreiben hätte. Es sei nicht seine Pflicht das Bike zu demontieren und auf Schäden zu untersuchen. Er hätte das Bike selber erstanden und wollte es restaurieren - als ist er in Sachen "Bike" nicht unwissend.
Tja jetzt frage ich mich ob er auch bei einem Autoverkauf, den mit Rost unterwanderten Kotflügeln "verschweigen" würde, welcher optisch sichtbar ist.
Eine Preisreduktion von 50.- wären für mich schon ok da die Kompos den Rest des Betrages ausgleichen würden. Eigentlich ist mir auch der o.g. Betrag egal nur so ein "Vergehen" kann ich auf meine Person hin nicht dulden.
Und nun die Frage an Euch: Wie geht man hier am besten vor?
Über das Portal selber habe ich über "Reklamation" Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen.
Dessen Antwort ist oben beschrieben.
Ich bin mir sicher, dass jemand von Euch hier Erfahrungen hat. Lasst mich teil haben am §-Wirr um hier rechtlich korrekt vorzugehen.
Beste Grüße
Fekko