Für was benötigt man in Bayern überhaupt einen Gestattungsvertrag? Was soll darin geregelt sein, wenn es sich nicht um ausschließlich für MTB gebaute und genehmigte Wege handelt?
Wieso sind existierende Wege rechtlich nicht haltbar?
Warum macht man das so kompliziert oder bin ich nur zu doof, um das zu verstehen?
Nee, du bist nicht doof. Die bauen wirklich einen ziemlichen Schmarrn zusammen.
Ich versuche, kurz die Situation zu schildern.
Ausgangspunkt: Projekt zur Lenkung vom MTB-Verkehr, indem attraktive Wege ausgeschildert werden, damit andere, weniger attraktive Wege nicht mehr so häufig befahren werden ("REO-Projekt"). Start vom Projekt: 2019. Ziel: ca. 30 Strecken im Landkreis, ohne Sperrungen. --> reines Lenkungskonzept
Problem: Mit der Ausschilderung müssen die Grundeigentümer einverstanden sein. Deshalb der "Gestattungsvertrag". (ist wohl rechtlich anders, wenn Schilder aufgestellt werden, verglichen zu ohne Ausschilderung).
Nächstes Problem: Kleine Patzellen machen Verhandlungen mit sehr vielen Grundeigentümern nötig. Sagt einer Nein, war's das. Unbestätigtes Beispiel: Für eine Abfahrt vom Schliersberg nach Schliersee mussten Verhandlungen mit 16 Eigentümern geführt werden.
Gleichzeitig: Die Landschaftsschutzgebiete bzw. deren Verordnungen (LSG-VO) wurden ungültig und müssen neu aufgebaut werden. Ende 2022 dann eine Protokollnotiz von einer Kreisratssitzung, dass das "Problem MTB" "endgültig" gelöst werden soll, eben durch Sperren. (Beachte: Keine Abstimmung zu diesem Punkt).
Idee: Bei den neuen LSG-VO eine flächendeckende Sperre einbauen, Ausnahme wären nur die Strecken aus dem REO-Projekt. Die Sperre soll über die Wegbreite geregelt werden (daher die 1,5 m Wegbreite als Kriterium).
Idee geht nicht: Beim REO Projekt sind seit 2019 gerade mal etwa 3 Strecken entstanden. Fehlen halt noch ca. 30. Deshalb die Schnapsidee, einfach bestimmte Wege vom Verbot auszunehmen, ohne Ausschilderung und deshalb ohne Gestattungsvertrag --> "rote Wege".
Bei der Veröffentlichung der LSG-VOs großer Aufschrei wegen den "roten" Wegen. Deshalb neuer Plan für die LSG-VOs:
Variante 1: Keine Sperren
Variante 2: Sektoren mit Sperren
Variante 3: komplette Sperre über die 1,5 m Regelung
Nach unbestätigten Gerüchten (Merkur-Artikel) wird die Variante mit der 1,5 m Regelung bevorzugt.
Keine "rote Wege" mehr, weil diese wären "rechtlich nicht haltbar", bzw. die dahinter stehende Konstruktion in den LSG-VOs.