warst du schon mal da? ich bin 2, 3 mal im Jahr da und egal ob Hochsommer oder widerlichstes Herbstwetter, es sind jedes mal so wenig Mountainbiker, dass man selbst eher selten andere Mountainbiker auf den Trails trifft. Auf den inoffiziellen Trails noch viel seltener.
Da sind schon deutlich mehr Rennradler und Graveler unterwegs.
Probleme mit Wanderern, Spaziergängern habe ich auch noch nie gehabt. Also Konfliktpotential geht in meinen Augen auch gegen null, wenn man sich freundlich verhält.
also nur um das mal in den richtigen Kontext zu packen. Im Deister ist es nicht wie auf 'ner Kirmes.
+1
Die Leute, die man im Deister trifft, ob Wanderer, Spaziergänger oder andere Radfahrer oder .... sind sehr freundlich und man kommt eigentlich immer positiv ins Gespräch.
Das kenne ich leider in anderen Gebieten teilweise ganz anders. Ich denke, der überwiegende Teil der Deisterbesucher hat nichts gegen MTBer. Das negative Bild MTBer wird wohl eher von der Forstwirtschaft und den zuständigen Sesselbeamten forciert. Sollen sie doch froh sein, dass sich die Leute an der frischen Luft sportlich betätigen als fett und rund zu werden und Kosten für die Krankenkassen zu erzeugen.
Im Übrigen braucht es eigentlich keine weiteren gebauten Trails am Deister, schon gar nicht, wenn dafür Bäume gefällt werden.

Es gibt dort soviele geile Trails, die im Zweifel für mich immer offiziell befahrbare Wege sind

. Ich habe dort immer eine Woche lang Spaß und schaffe es in der Zeit mit rund 1.500hm pro Tag gerade so alle mir bekannten Trails einmal zu fahren. Man muss natürlich diese Wege auch pflegen. Das ist dann sicherlich Grauzone, aber Wanderwege müssen ja auch begehbar bleiben.

Der Verein Deisterfreunde tut so viel für die Region und für die Jugend, das sollten die Sesselbeamten einmal honorieren.

Vielleicht sollte man einen bundesweiten MTB-Verein gründen, in dem alle MTBer kostenlos Mitglied werden können, dann hätte man ein größeres Gewicht bei der Politik.
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Dass der Beamte seine Kompetenz überschritten haben soll, halte ich hingegen für zweifelhaft. Ich unterstelle dabei, dass es sich um einen Forstbeamten gehandelt hat, dem ein Recht zur Identitätsfeststellung bei Verdacht auf Straftaten/Ordnungswidrigkeiten in seinem Zuständigkeitsbereich grundsätzlich zusteht. Diesbezüglich ist die Rechtslage ziemlich komplex und mir sind nicht alle relevanten Fakten bekannt.
Das unterstellt, dann endet das Recht des Beamten auf Identitätsfeststellung nicht am Waldrand, sondern geht meines Erachtens räumlich darüber hinaus. Weiter setzt das Recht auf Identitätsfeststellung nicht voraus, dass vorher eine zweifelsfreie Identifizierung stattgefunden hat - ein Verdacht dürfte vielmehr ausreichen.
Ich kann nur jedem davon abraten, in einer solchen Situation handgreiflich zu werden! Das Recht bzw. eine Gericht wird sich in einer solchen Situation grundsätzlich auf die Seite des Beamten stellen (frei nach dem Motto: Der wird schon seinen Grund gehabt haben, genau diese Gruppe im Verdacht zu haben und das asoziale Verhalten (handgreiflich gegenüber einem Beamten werden) bestätigt das dann nachdrücklich).
Wenn Flucht keine Option ist, dann sollte man - im eigenen Interesse - die Personalienfeststellung ermöglichen und sich ggf. gegen die Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit wehren. Widerstand/Gegenwehr etc. führen im Zweifel nur in die Strafbarkeit - das wird dann richtig teuer/ärgerlich.
Woher nimmst Du Deine Annahmen?
Für jeden Pups bedarf der Staatsbedienstete eine Rechtsgrundlage. Außerdem gilt immer das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat.
Auf den ersten Blick ist mir keine spezielle Rechtsgrundlage für das Festhalten zur Identitätsfeststellung durch einen Forstbeamten bekannt, außerhalb des Waldes sowieso nicht. Dann gilt allenfalls noch das Jedermannsfestnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO: "Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen." Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, sollten die Tatbestandsvoraussetzungen "auf frischer Tat oder verfolgt" nicht vorliegen, so dass dieser Rechtfertigungsgrund für ein Festhalten (Nötigung) nicht gegeben ist. Der Forstbeamte hätte die Polizei zur Identitätsfeststellung nach § 163b StPO einschalten können, dann hätte er aber auch beweisen müssen, dass die Personen einer Straftat verdächtigt werden (z.B. Foto). Und wie gesagt, gilt auch hier das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Das hat in meinen Augen der Forstbeamte bei weitem überschritten. Dann könnte man auch gegen den Forstbeamten juristisch vorgehen. Was wirklich passiert ist, wissen nur die Beteiligten, sofern ist hier sehr viel Spekulation.
Dass das so falsch in der Presse ausgeschlachtet wird, ist natürlich Nährstoff für die Sesselbeamten, die anscheinend die MTBer, warum auch immer, aus dem Wald haben wollen.
Wäre wirklich schade, wenn das so eskaliert. Ich bin sehr gerne dort unterwegs.
Krieg im Wald brauchen wir wirklich nicht, als wenn wir nicht schon genug Probleme in diesem Land haben.
Gruß 78