Stevens durchgebrochen - kaltes Wetter schuld?

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Hallo,

im tiefen Bayern ist bei uns momentan der Winter stark eingebrochen, trotzdem macht das Biken auf gefrorenem Untergrund erst Recht spaß, kein Dreck und Schlamm.

Ich war am letzten Wochenende mit meinem Stevens Cyclocrosser unterwegs - Baujahr 2006.

Das Rad hat etwa 3000 km auf dem Rücken, die allesamt im Sommer und nur auf Straße gefahren wurden, ich wollte jetzt damit erstmals ins Gelände, etwa 30km vom Haus entfernd brach mir im Wiegetritt am Berg im Wald komplett unten das Tretlager raus, wo es an den beiden Rohren befestigt ist, der Rahmen ist aus ALU 7005, die Gabel aus Carbon mit ALU Schaft.

Naja, abgesehen davon, dass ich mich tierisch erkältet habe, weil ich keinen hatte, der mit abholt und ich bis zur nächsten Strasse 10min im Eiskalten auf ein Taxi warten musste, das mir den Schrotthaufen heimfährt, ist bei Stevens ja, wenn man hier im Forum rumwühlt, Rahmenbruch Standard. Ähnlich wie bei Cube und Co.


Frage mich nur, wie geht man jetzt vor? Das Ding ist momentan beim Händler, der will sich das erstmal ansehen, hat mich noch nicht angerufen. Ich habe natürlich bei dieser Aktion durch den Sturz nicht nur die Kurbel verbogen, sondern das Laufrad hinten ist eingebogen und 2 Speichen gebrochen, weil es wohl kurzfristig zu hohe Last tragen musste oder was weiß denn ich.

Bevor ich mit dem Händler in Kontakt trete würd ich mich gern schlau machen, wie ihr sowas regelt, ist jetzt nur der Rahmen Sache des herstellers oder auch die Teile, die durch den Bruch geschädigt wurden.

Naja, der Händler meinte, dass eventuell die Minustemperaturen dran schuld waren, das Rad war denen aber 1h und paar zerquetschte maximal ausgesetzt und beim MTB hab ich sowas nie erlebt.
 
Hi,
die Kälte sollte daran nicht Schuld sein. Falls doch, hat ein Versarbeitungsfehler vorgelegen. Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist das Tretlager bei einem Alurahmen herausgebrochen. Ich nehme stark an, das der Rahmen verlötet warm und nicht geklebt, oder?
ICh denke, Stevens wird/sollte den gesamten Schaden am Rad übernehmen, schließlich war da ja noch Garantie drauf. Du könntest allerdings noch einmal in deine Anleitung schauen. Steht dort ein Temperaturbereich, der für das Rad einzuhalten ist?

Grüße Tim
 
Ich dachte, Carbonfasern werden verklebt.

Aber sagt mal, ist das bei Stevens normal? Die F9 Reihe war ja ganz stark betroffen, so wie ich das verstanden habe.
 
wénn du mal nen aufgeschnittenen stevens rahmen gesehen hast würde ich sagen das is voll normal bei denen. hab 6 jahre beim stevens händler gearbeitet. sowas passiert öfters mal.

jetzt haste ja glück gehabt. es dauert jetzt wenigstens nichtmehr lange bis du nen ersatzrahmen bekommst.
 
Ich war am letzten Wochenende mit meinem Stevens Cyclocrosser unterwegs - Baujahr 2006.

...,etwa 30km vom Haus entfernd brach mir im Wiegetritt am Berg im Wald komplett unten das Tretlager raus, wo es an den beiden Rohren befestigt ist, der Rahmen ist aus ALU 7005, die Gabel aus Carbon mit ALU Schaft.

Ich dachte, Carbonfasern werden verklebt.

Also was denn nun? :confused:
 
ja carbon wird geklebt mit harz und dann fest gebacken, ist sozusagen ein stück. manchmal werden aber auch die carbonrohre mit kleber zusammengehalten.

allerdings kenne ich noch keine rahmen die mit alukleber behandelt sind, so wie im autobereich bei leichtbausportlern durchaus üblich ist.
 
Bei mir ist es ein richtig klassicher Bruch, aber nicht an der Schweißstelle, sondern einfach oben drüber, was mich auch gewundert hat. Der Hammer bei solchen Dingen ist immer, ob man sich nichtmal über Schmerzensgeld informieren sollte, mir schon einmal passiert - aber mit einem Stevens MTB, deswegen bin ich ja bei denen sowas fast gewöhnt.
 
Also - gerade mit dem Händler telefoniert, es wird der Rahmen nur ersetzt, Arbeitszeit fürs Zusammenbauen und das Laufrad muss ich selbst bezahlen - schöner Mist.
 
Ich muss immerhin beweisen, dass der Rahmenbruch kausal für die anderen Schäden war, da ich das wohl kaum kann, immerhin kann ja alles vorher gebrochen sein und ich hab dann aus Wut übers Laufrad den Rahmen in den Dreck gefeuert und daraufhin sein nun der gebrochen (irrwitzige Theorie meines [EX]Händlers) ...... somit nur der Rahmen und selbst das sei sehr "kulant" - aja.
 
Ich finde das ganz schön unverschämt von Stevens, aber die Garantibedingungen sind da eindeutig: (Zitat aus dem pdf "Mit der Garantie sind Arbeits- und Transportkosten
sowie durch Defekte verursachte Folgekosten nicht gedeckt."
also: ganz großer Mist! Hätte ich so nicht erwartet...
 
...wie bitte? Sag mal, hat der noch alle? Das Innenlager fällt stevenstypisch beim ersten Sturz ab.

...ich glaub, ich würd dem den Dreck vor die Füße werfen und den Kauf rückgängig machen - und alles incl. Taxikosten, Reinigung und Schmerzensgeld in Rechnung stellen, damit man +/-Null rauskommt...
 
Ein neues Cyclocross wird mich günstiger kommen, als den Schund reparieren zu lassen, die Laufräder, Bremse muss komplett raus, Schaltung ist hinten defekt (Ultegra) .....

Gehört nicht hierher, aber vielleicht einer 'nen Tipp?

Von Scott hab ich noch keinen Rahmenbruch erlebt, oder .....

Selbst zusammenbauen und Mengen Arbeit reinstecken und dann wieder so einen Bruchrahmen am Bike, weiß nicht, weiß nicht.....
 
...egal was Stevens in den Garantieklauseln geschrieben hat, hier greift die Gewährleistung!


§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
 
da wird er keinen erfolg haben. du könntest wenigstens mit dem händler verhandeln das der zusammenbau von ihm getragen wird. haben wir auch immer so gemacht.

bei den teilen isses sone sache. sei lieb zu deinem händler und frag ob er nochmal bei stevens beim marko anruft. mit dem kann man gut reden und teile zu superpreisen mit rausschlagen. dann kommts nicht ganz so teuer.
 
Rein rechtlich wird der Hersteller auf der sicheren Seite sein, denn die Beweislast liegt klar beim Fahrer, so blöd das auch ist, aber sowas sollte echt nicht vorkommen, trotz allem.
 
...den Rahmen ersetzen sie ja, also gibt's hierüber keine Debatte. Im Rahmen der gewährleistung sollte der Rest auch geklärt sein...

....oder ist hotbot doch schon aus der Gewährleistungszeit raus? Sagt ja nur, daß er nen Modell '06 hat, und dann...
 
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