Klar und gut geschrieben, Danke. Das Problem fü mich als juristischen Laien ist aber das erste Wort Deiner Ausführungen. Welche Grundrechte werden denn konkret durch die NADA beschnitten? In einer anderen Diskussion musste ich lernen, dass die sog. "Persönlichkeitsrechte" keineswegs feststehen, sondern je nach Einzelfall definiert werden. Welchen Ansatzpunkt für die Fumics siehst Du hier?
Also mal vorweg: Ich bin kein Jurist, deshalb eignen sich meine Ausführungen nicht als Gutachten...
Ums mal differenziert zu betrachten: Grundsätzlich beziehen sich die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte auf das Verhältnis Bürger - Staat. Da die Nada oder Wada aber keine staatliche Institution ist, liegt im formellen Sinne gar kein Grundrechtseingriff vor, insbesondere vor dem Hintergrund der vermeintlichen (oder auch tatsächlichen) Freiwilligkeit der Sportler die entsprechenden Bestimmungen umzusetzen.
Die andere Seite ist die Betrachtung der tatsächlichen Auswirkungen der Nada-Kompetenzen. Wie bereits beschrieben, stellt es für die Sportler, die nicht mit den Bestimmungen einverstanden sind, faktisch einen Zwang dar. Sie werden mit einem Berufsverbot belegt wenn sich nicht kooperieren.
Vor diesem Hintergrund kann man einen mittelbaren Grundrechtseingriff durchaus bejahen. Aber Recht ist ja bekanntlich immer Auslegungssache...
Um mal endlich konkret auf deine Frage zu kommen:
Das Ausfüllen der Whereabouts oder allgemein die Bekanntmachung des Aufenthaltsortes ist eine Weitergabe persönlicher Daten.
Aus Art. 2 Abs. 1 GG (allg. Persönlichkeitsrechte) ergibt sich das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung". D.h. das Recht des einzelnen selber zu entscheiden wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden.
Die Kontrollen an sich tangieren nocht das Recht auf Privats-, bzw. Intimsphäre (ergibt sich ebenfalls aus Art. 2I).
Das ist natürlich sehr theoretisch, aber die Fumic' berufen sich ja darauf und ich persönlich stimme ihnen zu.
Letztlich muss natürlich jeder selber entscheiden welchen Stellenwert seine Persönlichkeitsrechte für ihn haben.
Es ist ja durchaus legitim solche Einschränkungen hinzunehmen, wie die entsprechenden Sportler das in ihrem offenen Brief dokumentiert haben.
Das muss letztlich jeder für sich entscheiden - ich persönlich stehen auf dem Standpunkt der Fumic-Brüder und würde das nicht hinnehmen wollen.
Ach ja: Das Recht auf freie Berufswahl und -ausübung ergibt sich aus Art. 12.
Genug der Klugschei$erei...