Shop verweigert Rücknahme (binnen 14 Tagen):Angeblich bereits montiert, simmt aber n.

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26. November 2007
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Wer von euch hatte schonmal folgendes Problem:

Habe ein Schaltwerk bestellt vor gut 1 Woche und es am Do erhalten.

Habe sofort festgestellt, dass ich doch lieber die Shadow Version haben möchte und es erst garnicht montiert. Es war in einer Art Tüte drinnen, scheint normal zu sein, da mein Trekking Schaltwerk so auch geliefert wurde von einem anderen Versender. Also hab ich das Ding wieder eingepackt.

Außerdem aufgefallen waren mir Lackabplatzer und ein bisschen Dreck an der Verschraubung zum Schaltauge, was auf eine bereits durchgeführte Montage hindeuten könnte, war mir aber wurscht, da ich eh das Schaltwerk nicht haben wollte. Der schwarze Lack war ein wenig beschädigt.

Ok, ich packe das Teil ein, sende es zurück. Anschließend kommt eine Mail von wegen "Aufgrund von Gebrauchsspuren können wir .... nicht zurücknehmen".

Ich habe eine sachliche Mail zurückgeschrieben und meinte darin, dass ich es nicht montiert habe und die Gebrauchsspuren schon vorher gewesen sind.

Daraufhin hätte ich die Spuren DHL melden sollen, was soll das für ein Käse sein? Das Schaltwerk war ja nicht kaputt oder der Karton, sondern es war lediglich etwas verkratzt.

Meine Vermutung war, dass die Ware nach der ersten Qualitätskontrolle passiert ist und zu mir geschickt wurde oder dass man es halt "auf einen Versuch hat ankommen lassen".

Wenig später hab ich dann auf die Antwort gewartet, als ich nochmal erläutert habe, dass weder Paket noch die andere Ware (die ich behalten habe) beschädigt waren, aber ich glaube, die wollten das nicht kapieren.

So. Und heute erhalte ich schon wieder ein Paket und das Schaltwerk ist drinnen. Mit einem netten Brief, in dem der gesamte Mailverkehr nochmal aufgewühlt ist von wegen "wir können es nicht zurücknehmen, weil gebraucht....."

Was sagt man dazu? Soll ich jetzt einen Anwalt beschäftigten wegen 30 Euro Schaltwerk? Plus erneuten Versandkosten?

Was tun?
 
Wie wäre es mit einem telefonischem Klärungsversuch?
Da kannst du dein Problem gleich erläutern und bekommst sofort das Feedback vom Service.
Sollten die sich immernoch quer stellen wird dir wohl kaum was anderes übrig bleiben als es mit ein paar Euro verlust weiterzuverkaufen da sich ein Anwalt für 30€ Streitwert wohl kaum an sein Diktiergerät bemühen wird... (ein bisschen krass ausgedrückt - aber es lohnt nunmal nicht).

Viel glück..

MfG

Sylantkilla
 
Da hast du ziemlich schlechte Karten. Du hast einen Artikel mit Gebrauchsspuren zurückgeschickt. Das hättest du gleich reklamieren müssen als du das Schaltwerk bekommen hast und erst dann zurückschicken. Für den Sachbearbeiter sieht das natürlich so aus als ob du das Schaltwerk montiert hättest.
 
Und was, wenn ich mir das Teil bestelle und garnicht so genau anschaue? Bei einem Schaltwerk gehts vielleicht noch, angenommen ich bestelle einen 200 Euro Schuh, probiere ihn an, schaue garnicht, ob jemals Cleats montiert waren oder nicht und sende ihn wieder weg......was dann? Auch "mal eben so wegstecken?"
 
tjoa, das ist der Nachteil, bei manchen online shops. Nehme an, dass du Vorkasse geleistet hast...
Anwalt lohnt wohl kaum, sowas wissen solche shops natürlich.

Aber diese Geschichte mit "dem Mangel direkt dem Zusteller mitteilen" ist auch so'n Witz. Hört man öfters, aber so wirklich praktikabel ist dsa sicherlich nicht.
Soll der gute Mensch bei den zig-hundert Paketen täglich jedes mal stehen bleiben und warten bis Oma Elfriede die Schere aus der Küche geholt hat? :confused: Lächerlich!

Wenn das PAKET ALS SOLCHES sichtbare Schäden hat (Eindruckstellen, Nässeschäden, o.ä.) soll man dem das mitteilen oder ggf. die Annahme verweigern. Was mit dem Inhalt ist weiß man an der Tür meistens leider nicht.

Mein persönlicher Tipp fürs nächste Mal:

Such dir einen Shop, bei dem du auf Rechnung zahlen kannst. Dann bekommst du die Ware und hast noch nichts bezahlt. Zeugt m. E. von etwas mehr Vertrauenswürdigkeit des shops. Dann hat der shop wahrscheinlich mehr Interesse daran eine Rücksendung zu bearbeiten ;)
Präventiv kannste ja mit nem Anwalt "drohen" - was es bringt sei dahin gestellt.

Viel Glück dabei, Andi
 
Vielleicht kannst du damit argumentieren:

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__357.html

(3) 1Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. 2Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. 3§ 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.
 
Meiner Meinung nach bist du eindeutig im Recht (so denn deine Angaben stimmen). Der Verkäufer haftet für Mängel in der Sache (§ 437 BGB). Bei erkäufen an Verbraucher, der du ja bist, ist es innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf am Verkäufer zu beweisen, dass kein Mangel vorlag, als du die Ware erhalten hast (§ 474, 476). Ich würde nochmal ne Mail schreiben in der du darlegst was du warum willst, am besten mit Benennung von entsprechenden Rechtsgrundlagen (s.o.). Dann merkt der Verkäufer schonmal, dass er es nicht mit einem Idioten zu tun hat.

Wenn natürlich gar kein Weg zur Einsicht führt, bleibt dir nur der Weg zum Anwalt oder dein Schaltwerk abzuschreiben.
 
Natürlich ist er im Recht soweit die Lage wie er sie darstellt stimmt, aber es gilt nunmal leider immernoch das Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Paar Schuhe sind.

MfG

Sylantkilla
 
Meiner Meinung nach bist du eindeutig im Recht (so denn deine Angaben stimmen). Der Verkäufer haftet für Mängel in der Sache (§ 437 BGB). Bei erkäufen an Verbraucher, der du ja bist, ist es innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf am Verkäufer zu beweisen, dass kein Mangel vorlag, als du die Ware erhalten hast (§ 474, 476). Ich würde nochmal ne Mail schreiben in der du darlegst was du warum willst, am besten mit Benennung von entsprechenden Rechtsgrundlagen (s.o.). Dann merkt der Verkäufer schonmal, dass er es nicht mit einem Idioten zu tun hat.

Wenn natürlich gar kein Weg zur Einsicht führt, bleibt dir nur der Weg zum Anwalt oder dein Schaltwerk abzuschreiben.

die Ware ist ja nicht defekt, sondern nur gebraucht. Du kannst die Garantie nicht auf Gebrauchsspuren anwenden.

Den Gang zum Anwalt kannst du dir, denke ich, auch sparen - es seitdem du kennst einen befreundeten. Alleine die Tatsache, dass der Anwalt dir eine Akte aufmacht kostet ein vielfaches des Schaltwerks.
 
Dass ich im Recht bin, sagt mir mein Bauchgefühl auch, dass ich an mein Geld komme - andere Geschichte.

Die Sache ist natürlich nicht die, dass ich an den 30 Euro zu Grunde gehe, aber wenn sowas Schule macht, angeranzten Kram zu versenden und dann ...

Eigentlich wollte ich bei Rose bestellen, die hatten das aber nicht da, was ich wollte, bei Bike24 war es zu teuer und sonst gibts wenig Shops per Rechnung.
 
die Ware ist ja nicht defekt, sondern nur gebraucht. Du kannst die Garantie nicht auf Gebrauchsspuren anwenden.

Den Gang zum Anwalt kannst du dir, denke ich, auch sparen - es seitdem du kennst einen befreundeten. Alleine die Tatsache, dass der Anwalt dir eine Akte aufmacht kostet ein vielfaches des Schaltwerks.

Die Masche erinnert mich an die Massenabmahnungen á 30 Euro von wegen "die werden schon zahlen, dann ist Ruhe und keiner schaltet bei so Summen den Anwalt ein". Die Masse machts in diesem Falle. Bei 10 Leuten so einen Kram abgezogen, hat man schon 300 Euro - auch nicht schlecht.

So könnte ich bei ebay gebrauchte Sachen einkaufen und teuer als "neu" verkaufen und zurück nehme ich sie natürlich nicht mehr, auch eine Geschäftsidee. :(:rolleyes:
 
die Ware ist ja nicht defekt, sondern nur gebraucht. Du kannst die Garantie nicht auf Gebrauchsspuren anwenden.

Den Gang zum Anwalt kannst du dir, denke ich, auch sparen - es seitdem du kennst einen befreundeten. Alleine die Tatsache, dass der Anwalt dir eine Akte aufmacht kostet ein vielfaches des Schaltwerks.

Wenn du neue Ware kaufst und gebrauchte bekommst, ist es vor dem Gesetz ein Sachmangel. Und hier geht es auch nicht um eine Garantieleistung, sondern um eine gesetzliche Haftung des Verkäufers.

@ veno: Wie gesagt, schreib ne Mail die deine Ansprüche mit den entsprechenden § unterlegt und droh mit dem Gang zum Anwalt. Du kannst ja in dem Zusammenhang auch mal darauf hinweisen, dass sich deren Verhalten nicht gerade positiv auf eine künftige Geschäftsbeziehung auswirkt.

Ich lese es ja erst jetzt: Hast du schon gezahlt oder gehts per Rechnung?
 
Die Antworten der User hier sind die Erklärung dafür, wieso diese Masche (häufig und viel zu häufig) funktioniert - die Leute halten die Klappe und sagen sich "was sind schon 30 Euro, 50 Euro" etc. Genau deswegen klappt das. Genau deswegen klappen auch Betteleien - was sind schon 3 Euro - was sind schon 2 Euro......Kleinvieh macht bekanntlich Mist und heute mehr denn je.
 
Jetzt rege dich mal ab, und hüte dich davor, dem Shop irgendetwas zu unterstellen. Hier ist ein Fehler passiert, den sollte man doch klären können.

Ich finde auch, dass du einen falschen Weg beschreitest:
Mails schreiben ist ja schön und gut, aber ein Telefonat dauert nur einen Bruchteil dieser Zeit und der Kontakt ist viel direkter und persönlicher. Du hättest schon längst erreicht, dass du dein Geld zurückbekommst, oder erfahren dass du nur über eine Klage an die Kohle kommst. Den Beitrag hier im Forum hättest du dir komplett sparen können, denn das du im Recht bist stellt hier niemand in Frage, nichtmal du selbst.

Ciao, Daniel
 
wenn du neuware bestellst , jedoch gebrauchte ware bekommst hat der verkäufer seinen teil des kaufvertrages NICHT erfüllt , und somit ist dieser unwirksam !
 
Falls du damit andeuten willst, dass er die Zahlung verweigern soll, handelt er sich im schlechtesten Fall nur Mahngebühren ein.

Beruf dich auf den Link in meinem ersten Post. Absatz 3 beschreibt genau deinen Fall. Die Montage zum Test ist kein Grund die Rücknahme zu verweigern.

@fetzi: nur das zu beweisen ist das Problem
 
Falls du damit andeuten willst, dass er die Zahlung verweigern soll, handelt er sich im schlechtesten Fall nur Mahngebühren ein.

Beruf dich auf den Link in meinem ersten Post. Absatz 3 beschreibt genau deinen Fall. Die Montage zum Test ist kein Grund die Rücknahme zu verweigern.

@fetzi: nur das zu beweisen ist das Problem

Zum einen hat er es ja garnicht montiert, zum anderen gabs hier mal den Fall im Forum einer Sattelstütze bei einem bekannten Versender, der dann auch die Rücknahme verweigert hat, weil montiert wurde.
 
Falls du damit andeuten willst, dass er die Zahlung verweigern soll, handelt er sich im schlechtesten Fall nur Mahngebühren ein.

Beruf dich auf den Link in meinem ersten Post. Absatz 3 beschreibt genau deinen Fall. Die Montage zum Test ist kein Grund die Rücknahme zu verweigern.

@fetzi: nur das zu beweisen ist das Problem

Nunja, die genannte Rechtsvorschrift, kann man hier natürlich auch anwenden. Aber faktisch hat er das Schaltwerk ja nicht montiert, also greift die Sachmangelhaftung.

Und wenn ich mir sicher bin im Recht zu sein (was hier nicht schwer ist), werde ich einen Teufel tun und zahlen. Wen jucken die Mahngebühren?
Jedes Gericht würde veno Recht zusprechen.
 
Nunja, die genannte Rechtsvorschrift, kann man hier natürlich auch anwenden. Aber faktisch hat er das Schaltwerk ja nicht montiert, also greift die Sachmangelhaftung.

Und wenn ich mir sicher bin im Recht zu sein (was hier nicht schwer ist), werde ich einen Teufel tun und zahlen. Wen jucken die Mahngebühren?
Jedes Gericht würde veno Recht zusprechen.

jetzt muss ich gestehen, hänge ich mich mit viel Halbwissen aus dem Fenster, also korrigier mich einer der es wirklich weiß:

Bei einem Sachmangel ist die Auflösung des Vertrags nachrangig (erst nach dem 3. Besserungsversuch möglich)

Kein Gericht eröffnet wegen dem Wert ein Verfahren
http://de.wikipedia.org/wiki/Bagatelldelikt, ein Mahnbescheid dagegen ist schnell erwirkt

*halbwissen Ende* :)

...aber ich glaube wir kommen vom Thema ab :D
 
jetzt muss ich gestehen, hänge ich mich mit viel Halbwissen aus dem Fenster, also korrigier mich einer der es wirklich weiß:

Bei einem Sachmangel ist die Auflösung des Vertrags nachrangig (erst nach dem 3. Besserungsversuch möglich)

Kein Gericht eröffnet wegen dem Wert ein Verfahren
http://de.wikipedia.org/wiki/Bagatelldelikt, ein Mahnbescheid dagegen ist schnell erwirkt

*halbwissen Ende* :)

...aber ich glaube wir kommen vom Thema ab :D

Als Käufer hast du die Wahl, ob du vom Vertrag zurück trittst oder eine Ersatzlieferung verlangst. Wenn du vom Vertrag zurück tritts musst du (in der Regel) dem Verkäufer eine angemessene Frist (2 Wo.??) Zeit geben um den Vertrag nachträglich zu erfüllen. Danach bist du raus.

Das mit dem Bagatelldelikt greift hier nicht, da es hier nicht um eine Straftat geht sondern um einen zivilrechtlichen Streit.

Und einem Mahnbescheid wiederspreche ich einfach. Dann darf die Gegenpartei gerne versuchen sich ihr Geld in einem Gerichtsverfahren zu holen.
Wie gesagt, in dem Fall wäre die Mühe wohl vergeblich.
 
Interessant fände ich mal die Frage, was ist, wenn man feststellt, dass was beschädigt ist und man es gleichzeitig garnicht umgetauscht haben will, weil man es sowieso nicht möchte und eigentlich nur zurücksenden will. Was dann tun?
 
Keiner eine Antwort? Außer "Schlucken+Zahlen"?

Wenn dem so ist, sollte ich berufliche Pläne überdenken und morgen schon ein neues Gewerbe anmelden.
 
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