juchhu
Testfahrer
Echt hart, was unsere Gerichte so entscheiden. Hier ist der Link: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2007/13_U_62_06grund_undteilurteil20070330.html
Tja, wie immer sind sich die Juristen nicht einig.

Frau Breloer wies darauf hin, dass dem Waldeigentümer durch die bloße Duldung von illegalen Wegen und 'MTB-Bauwerken' keine Verkehrssicherungspflichten erwachsen. In einem längeren Gespräch mit Herr Raupach, Geschäftsführer des hessischen Waldeigentümerverbandes, sagte mir dieser letzte Woche, dass ihre eigenen Juristen dies anders sehen würden.
Insbesondere dann, wenn Freerider Sprungschanzen oder ähnlich 'Bauwerke' errichten würden und zukünftig Personen, die diese nutzen, zu Schaden kommen, die das Risiko nicht richtig einschätzen können, wie z.B. Kinder.

Die Stellungnahme muss schnellstmöglich raus. 





