Nicht ganz "saubere" Vorgehensweise im Bukemarkt

Hab ich auch nicht behauptet.



250 Tacken sind nun mal leider gar nicht sooo viel wie du jetzt vielleicht denkst.

Ist doch egal. Es werden Prozesse wegen weitaus geringeren Beträgen geführt.

Letztlich ist doch entscheidend, was der betroffene Bieter denkt. Und der zahlt die Zeche letztlich nicht.

Wegen einem Kettenblatt oder nem Satz Bremsbeläge macht sicher keiner einen Aufstand. Wenn ich aber für eine Gabel 900 € blechen muss anstatt 200 € ist das durchaus ein guter Anreiz für rechtliche Schritte.

Am Ende wird es sicher kaum zu einem Prozess kommen, weil der Anwalt des Verkäufers die Lage schnell erkennt und einen Vergleich aushandeln wird. Setzt natürlich voraus, dass der sich einen nimmt.

Letztlich kommt der Verkäufer aber in jedem Fall deutlich teuerer, als wenn er die Auktion hätte laufen lassen.


Wie gesagt:

Mir wäre sowas zu stressig. Warte ich eben auf die nächste Gelegenheit.

Als Verkäufer sollte man sich diesem Risiko aber bewusst sein und es besser vermeiden.

Wenn ein Gebot abgegeben wurde, dann ist der Artikel halt weg. Hätte man sich ja vorher überlegen können.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich finds viel schlimmer, wenn man dem Bikemarkt vertraut, also sich denkt da sind nur seriöse Menschen.
Dann kauft man nen Dämpfer der von 2009 und gut erhalten sein soll für zugebebenermaßen sehr wenig Geld, und stellt dann fest, der muss viel älter sein, auf der Kolbenstange sind massig Kratzer und das erste was man machen muss sind Gleitlager tauschen und den ganzen Dämpfer warten :(
 
Das ändert aber gar nix daran, dass der Threadersteller grundsätzlich Recht hat und Du nicht.

Du hattest einfach nur 8 Jahre Glück.

Dass man vieles auch einvernehmlich regeln kann, steht außer Frage. Diese Möglichkeit würde ich auch bevorzugen.

Richtig ist aber, dass der Höchstbieter bei Auktionsende grundsätzlich einen vertraglichen Anspruch auf Übereignung des Artikels hat.

D.h., wenn er will, dann kriegt er den auch oder ggf. entsprechenden Schadensersatz.

Da kannst Du dich als Verkäufer um eine einvernehmliche Lösung bemühen, wie Du willst.
Wenn der Bieter daran keine Interesse hat, sieht es für Dich schlecht aus.


PS: Und abfällig war ja wohl eher Dein voriger Kommentar bzgl. Halbwissen. Erstens hat der TE in keinster Weise geirrt und zweitens glänzt Dein Beitrag vor allem durch eins, nämlich durch Nichtwissen.
 
Also ich kann es verstehen jeder will seine dinge möglicht gewin bringen verkaufen !!!

Was am schlimmsten ist ist wenn mann im bikemarkt eine anfrage schreibt und die antworten bekommt:
1. ich habe viele interessenten wenn sie mehr geben ist es ihres ?!
2. tut mir leid habe es mir anders überlegt verkaufe es doch nicht.

Also das finde ich ist fürn Arsch sowas :mad:
Gruß Kevin
 
Wieso hab ich das Gefühl, das diejenigen welche hier alles "verharmlosen" die sind welche wenn Sie übers Ohr gehauen werden als erstes groß rumtönen???
 
Wieso hab ich das Gefühl, das diejenigen welche hier alles "verharmlosen" die sind welche wenn Sie übers Ohr gehauen werden als erstes groß rumtönen???
Ich habe bei eBay letztens für neue Schuhe geboten, welche einen UVP von € 240 haben und regelmäßig für € 150 weggehen.

Die Auktion ist mit € 80 ausgelaufen und ich war der Höchstbietende. Sogleich berichtete ich meiner lieben Freundin von dem Schnapperl mit dem Hinweis, daß ich annehme, daß sich beim Verpacken herausstellt, daß die Schuhe defekt sind.

So war es dann auch ... ... na und? Die Sache war damit abgehakt!
 
So war es dann auch ... ... na und? Die Sache war damit abgehakt!

Du bist dann auch einer derjenigen welche bei einem Angebot im Fahrradladen sich nicht aufregen, wenn Sie nach Unterzeichnung des Vertrages(ende der Auktion) es dann plötzlich heißt 'Sorry, aber das Rad ist defekt gibt es nun nicht mehr' und nebenan steht derjenige der es bekommen hat?
 
... dann plötzlich heißt 'Sorry, aber das Rad ist defekt gibt es nun nicht mehr' und nebenan steht derjenige der es bekommen hat?
Dann glaube ich die Gschichte und freue mich, daß man dem Anderen die Gurke verkauft hat, denn vom Radlkaufen habe ich aktuell die Schnauze so ziemlich voll, da ich ein Radl mit 10 Fahrstunden zum zweiten Mal reklamieren gehe. Auf der Mängelliste stehen 6 Punkte und 4 davon sind der absolute technische Brüller.
 
Ich schließ mich da Shivers Meinung an. Gesunder Menschenverstand, Mitdenken und nicht immer auf irgendwelche Rechte pochen funktioniert bei mir bei eBay seit 12 Jahren problemlos, hier im Bikemarkt hatte ich auch noch nie Probleme.

Ich machs auch gelegentlich so, dass ich Sachen hier im Bikemarkt und bei eBay stehen habe. Sobald bei eBay ein Gebot auf den Artikel ist schreib ich auf Anfragen im Bikemarkt nurnoch, dass bei Interesse auf eBay mitgeboten werden muss.

grüße,
Jan
 
:daumen:

Genau meine Gedanken, als ich den Nonsens von SHIVER lesen musste...vor allem macht mich das wahnsinnig wenn juristische Laien wie offenbar SHIVER erstmal sich als Retter der Nation und Ihres gefährlichen Halbwissens aufspielen und danach ein juristisches Niveau eines Kleinkindes an den Tag legen :rolleyes:

Ansonsten hast Du in jeder Hinsicht mit Deiner Ansicht recht ! :daumen:

Moin

Erst lesen,dann denken und dann reden bzw.schreiben,auch wenns schwer fällt;)!
Das ist die Grundlage einer Diskussion unter Erwachsenen,aber das ist natürlich schwierig einzuhalten,da diese sich hier nur in geringer Anzahl aufhalten...
Das Niveau deines Textes bestätigt das wunderbar:pund hat damit rein garnichts zu tun!
Über die armseligen persönlichen Spitzen lach ich übrigens kaputt:lol:!
Viel Spaß noch,geht biken und besinnt euch aufs wesentliche!
Ich bin raus...

Grüße

Nils:)
 
Moin

Erst lesen,dann denken und dann reden bzw.schreiben,auch wenns schwer fällt;)!
Das ist die Grundlage einer Diskussion unter Erwachsenen,aber das ist natürlich schwierig einzuhalten,da diese sich hier nur in geringer Anzahl aufhalten...
Das Niveau deines Textes bestätigt das wunderbar:pund hat damit rein garnichts zu tun!
Über die armseligen persönlichen Spitzen lach ich übrigens kaputt:lol:!
Viel Spaß noch,geht biken und besinnt euch aufs wesentliche!
Ich bin raus...

Grüße

Nils:)

was soll ich mit jemanden diskutieren der sich gegen geltendes Recht stellt ? Hier herrschen keine unterschiedlichen Meinungen die diskussionswürdig sind sondern Du machst Dir dein eigenes Gusto zum gefälligen Recht. Klar ist es nachvollziehbar weil jeder klar denkende Mensch genauso handeln würde. Aber so ist es rechtlich eben nicht und darauf kommt es an falls es der andere darauf ankommen lässt. Das hat dann auch recht wenig mit dein Eigentum etc. zu tun. Man kann sich nicht immer nur die Rosinen rauspicken...mit allen Rechten und PFLICHTEN...

ich bin auch raus...
 
ich bin normalerweise kompromißbereit, hier nicht. es muß 'jeder' stehen da der TE hier ein Prob aufzeigt, was nicht rechtens ist. Basta. Da gibt es keine verschiedenen Meinungen.
Wem das deutsche Recht nicht schmeckt kann seine Bikeparts ja meinetwegen auf einem Fischkutter vor der somalischen Küste verkaufen. Hab gehört die sind da legerer.
 
Moin

Alter Schwede,"gefährliches Zeigefinger-Halbwissen":rolleyes::lol:!
Sowas :kotz:mich an....
Entweder oder/schwarz&weiß/oben oder unten!Ganz so simpel wie diese Sichtweise ist das Leben nunmal nicht;)!
Ganz einfach:Mein Eigentum,meine Entscheidung wann,wie und an wen ich verkaufe!!Klar soweit?
Davon mal abgesehen gibts auch Pflichten für die Käufer zur Zahlung,an die sich Gottseidank die Mehrheit hält,nur die wenigsten nicht,was zwar nervig aber durchaus tolerierbar ist,alles eigene Erfahrungen!Wird alles nicht so heiß gegessen wies gekocht wird,meine Güte....

Grüße

Nils:)

Absoluter Schwachsinn!

Zitat: Urteil: Rückzieher bei Internet-Auktion

"Eins, zwei, drei, meins..."Angeblich gibt es nur glückliche Menschen bei Internet-Versteigerungen. Falsch.
Besonderer Fall: Wer sein Angebot vor dem Ende der Versteigerungszeit kurzerhand zurückzieht, riskiert eine Schadensersatzklage.

In diesem Fall hatte der Verkäufer eines Gebrauchtwagens sein Angebot vorzeitig wieder aus der Auktion bei ebay gelöscht.
Der angebliche Grund: Er will nachträglich Mängel an dem Auto entdeckt haben. Tatsächlich aber hatte er den Wagen schon verkauft.
Bei der Versteigerung gab es jedoch ein Höchstgebot von 4500 Euro.

Dieser Käufer klagte erfolgreich: er bekommt nun zwar nicht das Auto, aber 2500 Euro Schadensersatz vom launischen Anbieter, weil er den Kaufvertrag nicht erfüllt hat.

Die Richter urteilten grundsätzlich: Wer ein Warenangebot einstellt, begründet ein verbindliches Angebot.
Da hilft es übrigens nichts, dass in diesem Fall die Grundsätze der Firma ebay es möglich machen, die Online-Auktion vorzeitig zu beenden. Oberlandesgericht Oldenburg (AZ.: 8 U 93 / 05)

Oberlandesgericht Oldenburg [app.olg-ol.niedersachsen.de]

Zitat Ende.


Ob jemand was auf mehreren Auktionen verkauft ist mir relativ schnuppe, das kann jeder machen wie er will. Aber hier glänzt nur einer mit gefährlichem Halbwissen!

OT: Wenn ich eine Auktion vorher beenden will, biete ich halt selber solange bis ich Höchstbieter bin. Dann kann ich die Auktion immer noch vorab beenden.
 
Alter Schwede

Was hier für niveauarme Leute rumgeistern ist schon armselig:rolleyes:und gleichzeitig lustig,da sies auch gleichzeitig bestätigen,weil sie nicht im Stande sind Texte zu verstehen und noch persönlich werden,was mich in keinster Weise juckt!Das echte Leben findet eh außerhalb des www statt;)....
Ich habe weder die Rechtmäßigkeit in Frage gestellt noch mich dahingehend geäußert,das ich Angebote doppelt einstelle wie vom TE beschrieben,da ich es selbst fragwürdig und unfair finde(Wenn sichs dort um eine Auktion handelt und hier um ein Festpreisangebot!),allein schon aus eigenem Interesse!Lediglich wie ich persönlich tatsächlich verfahre und das Thema sehe!Meine Meinung,und diese ist frei wie jedem seine;),hab ich mir gebildet durch jahrelange Erfahrungen im Kauf/Verkauf hier wie auch in hiesigen Internetverkaufsplattformen!Mit dieser bin ich bisher sehr gut gefahren und werde es auch weiter so handhaben!
Ich wiederhole nochmal,weil hier anscheinend einige nen schwaches Gedächtnis haben was schon geschriebenes angeht:Ich habe mich rechtlich beraten lassen und fachanwaltlich abgesichert,was Privatverkäufe angeht!
Da muß ich persönlich auch keine Ahnung haben,aber wissen wer sie hat und mir diese dort holen bei Bedarf;)!
Ist mir auch schnuppe wers macht oder nicht macht,nicht mein Problem...

Übrigens ist es sehr wohl meine Entscheidung,wann,wie und an wen ich verkaufe,nämlich dann wenn ich es entsprechend wo einstelle!
Hoffe ich hab mich jetzt deutlich genug ausgedrückt,auch für die Moralisten&Klugshicer unter euch,die jedes Wort auf die Goldwaage legen und alles so verstehen wie sies verstehen wollen:rolleyes:....

Mfg

Nils
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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