Änderung Forstgesetz Hessen

Ich ziehe mir ne Sturmhaube über & dann gehts ab durch den Wald.Wer soll mich denn dann kriegen oder erkennen.dann macht das biken noch mehr spass. Mal ehrlich wer will das kontrollieren??!!bei mir hier im Wald ist eh so wenig los da kann ich getrost auch weiter nackt fahren :)


Es sind genau Leute mit solcher Grundeinstellung die das Bild aller Mountainbiker in der Öffentlichkeit so negativ darstellen :mad: . Statt falsche Gesetze durch konstruktive Mitarbeit zu verhindern wird schon im Vorfeld der halbkriminelle Untergrund befürwortet.

Dein Forenname ist wohl Programm . . . . .

AB DURCH DEN WALD ist für die Normalbürger gleich Querfeldein.

ICH finde solche Posts gerade zur Zeit sehr kontraproduktiv.

Denke bitte in Zukunft vorher mal darüber nach, das besonders in diesen Tagen, sehr viele Leute die keine Biker sind hier mitlesen . . .

DANKE
 
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hallo zusammen,
hab da mal ne Rechtsfrage.
Ich hab mir den §15 jetzt schon öfter durchgelesen.

Das geht mir auch so, aber es scheint irgend eine Grundregel zu geben, wonach Gesetzestexte für das Volk möglichst unverständlich und für Juristen möglichst auslegungsfähig abzufassen sind. ;)

Das Betretungsrecht wird doch für alle Waldbesucher eingeschränkt, oder sehe ich das falsch?

Das Betretungsrecht ist, von Abs. 3 mal abgesehen, nur eingeschränkt, wenn es von mehreren Personen in Anspruch genommen wird. (Abs. 4)
"Betreten mehrere Personen den Wald zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes,..."

Dabei wird offen gelassen,

1. was Betreten bedeutet, (Heißt das, die zweite Person muss mit mir zusammen, also genau zur gleichen Zeit, die Waldgrenze überqueren? Oder bedeutet "den Wald betreten" auch, wenn die zweite Person 10 m vor mir in den Wald geht und sich also in diesem schon befindet, wenn ich den Wald betrete?)
2. was mehre Personen sind, (Meiner Meinung nach, mehr als eine.)
3. was der Wald ist, (Wenn ich mit dem Rad in den Odenwald fahre und ein anderer Biker tut dies in 50 km Entfernung ebenfalls, betreten dann mehrere Personen den Wald zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks?)
4. was ein gemeinsamer Zweck ist. (Muss ich einen entgegenkommenden Radfahrer anhalten, um ihn nach dem Zweck seines Radfahrens zu befragen? Also angenommen, ich fahre Rad, um ein paar Pfunde loszuwerden und er fährt Rad, um seiner Großmutter Wein zu bringen, ist das dann ein unterschiedlicher Zweck, oder ist das Radeln an sich eine Gemeinsamkeit und wir müssen den Waldbesitzer ausfindig machen, um eine Genehmigung zu beantragen?)

Das klingt jetzt ziemlich absurd, ist aber die Folge, wenn Juristen nicht in der Lage oder willens sind, eindeutige Gesetzestexte zu formulieren. Es obliegt dann im Streitfall dem Richter, herauszufinden, welche Intention der Gesetzgeber gehabt haben mag.

Erlaubt sind prinzipiell nur die Forstraßen auch für Fußgänger u. Reiter. Das Reiten und Befahren ist ja dem Betreten gleichgestellt.

Das Reiten und Befahren auf festen Waldwegen und Straßen ist dem Betreten gleichgestellt, aber nicht umgekehrt. Jeder darf den Wald betreten, dazu gehört auch das Radfahren und Reiten auf festen Waldwegen...

Demnach wären die Trails für alle zu.

Nein, Pilze sammeln darfst Du weiterhin. :daumen:
 
Danke für deine Antwort.
Im gültigen Gesetz heißt es sinngemäß:" jeder darf den Wald betreten, Radfahren ist nur auf Wegen gestattet". Zu Fuß darf ich überall lang (außer die Ausnahmen), also auch querfeldein. Mit dem Rad halt nur auf Wegen.
Im neuen Text darf auch jeder den Wald betreten aber eben nur auf den Forststraßen.
Pilzesuchen also nur am (Forst)wegesrand...
 
Auszug aus dem Gesetzesentwurf:
"(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung nach den Maßgaben von § 14 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Bundeswaldgesetzes und der nachfolgenden Absätze 2 bis 4 betreten.
(2) Dem Betreten gleichgestellt sind das
1. Radfahren,
2. Fahren mit Kutschen und Krankenfahrstühlen sowie
3. Reiten
auf festen Waldwegen und auf Straßen im Wald. Feste Waldwege sind befestigte oder naturfeste Wege, die von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können."

Für mich heißt das: jeder darf den Wald betreten (also auch Pilzesammeln). Radfahren, Kutschenfahren, Reiten sind dem Betreten gleichgestellt; jedoch nur gleichgestellt (Achtung, Einschränkung) auf festen Waldwegen. Sprich, Radfahrer und alle anderen sind eben doch nicht den Fußgängern gleichtestellt, bzw. nur in dem Fall, dass sie sich auf Forstpisten aufhalten :rolleyes:
 
Wir hätten da mal wieder was zum kommentieren, diesmal meldet sich der forstpolitische Sprecher zu Wort und versucht uns gespielte Aufregung zu unterstellen

http://www.fuldaerzeitung.de/nachri...nbiker-Streit-um-neues-Wegerecht;art25,591545

da in dem Artikel auch das Thema "Willkür" angesprochen wurde:
im nächsten Presseinterview bitte den Herrn Bauer und seine Ausführung mit der "Duldung" zitieren. Danke :D
Wenn der Journalist/Redakteur dann ein kleines bisschen Verstand hat, wird er das sicherlich sehr lustig und aufschlussreich hinsichtlich des Rechtsverständnisses unserer Landesregierung finden ;)
 
würde es ev. nicht auch sinn machen, die bayrische regelung als sinnvolles gegenbeispiel etwas mehr zu thematisieren?
ich glaube das im bayrischen mittelgebirgs- und alpenraum der freizeitdruck der diversen gruppen um ein vielfaches höher ist wie in hessen und trotzdem eine für ALLE beteiligten deutlich bessere lösung gefunden wurde.

ciao
flo
 
Gestern und heute gab es Radiosendungen unter anderem mit meinen letzte Woche aufgezeichneten Interviews.

Bei FFH hat der Moderator in der Morning Show leider zum Schluss nen Kommentar rausgelassen wie: "ist ja auch nicht gut, wenn die Biker hier alles kaputt machen..." Etwas schade :(

Aber die Chance, dass jetzt immer mehr Biker aufhorchen und auf die Barrikaden gehen, ist recht gut. Wenn ich alleine schon sehe, wie viele Kollegen und nicht bikende Bekannte mich jetzt angerufen haben "Du warst im Radio", ist klar, wie viele wir über diese Medien aufmerksam machen können.

Am 26. oder 27. werde ich zum Talk bei SAT1 sein. Da haben wir dann deutlich mehr Zeit, unsere Sichtweise in 1730live darzustellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
tja, die tollen radio-moderatoren mit ihren locker-flockigen sprüchen ...

aber egal - hauptsache es erfahren mehr und mehr von dem unsinn, den cdu/fdp hier planen.
 
es heisst hier immer wieder das man sich als Gruppe ne Erlaubnis beim Waldbesitzer holen müsste. Ist es im Text nicht anders gemeint, das man grundsätzlich auch als Gruppe in den Wald darf, jedoch der Besitzer aus bestimmten Gründen sprich im Einzelfall es verbieten darf? Somit werden doch alle Argumentation hinsichtlich einer benötigten Genemigung hinfällig....
 
Es ist doch klar, das wenn schon die nötigen Argumente für die geplante Gesetztesänderung fehlen eine regelrechte Hetz- bzw. Schmutzkampagne / FUD gegen Mountainbiker laufen muss(te). In solchen Vorgängen sind die meisten Politiker äußerst geschickt. Entsprechend muss man der Sache begegnen.
 
Hab mir die Freiheit genommen und den Kommentar vom Moderator per Mail mal als wenig journalistisch zu bezeichnen. War aber ganz freundlich und bestimmt, das Normale Biker eben keine Wege zerstören. Was ich für meine Person auch ausschliessen kann.

Also ne Mail an FFH
 
Gestern und heute gab es Radiosendungen unter anderem mit meinen letzte Woche aufgezeichneten Interviews.

Bei FFH hat der Moderator in der Morning Show leider zum Schluss nen Kommentar rausgelassen wie: "ist ja auch nicht gut, wenn die Biker hier alles kaputt machen..." Etwas schade :(

Aber die Chance, dass jetzt immer mehr Biker aufhorchen und auf die Barrikaden gehen, ist recht gut. Wenn ich alleine schon sehe, wie viele Kollegen und nicht bikende Bekannte mich jetzt angerufen haben "Du warst im Radio", ist klar, wie viele wir über diese Medien aufmerksam machen können.

Am 26. oder 27. werde ich zum Talk bei SAT1 sein. Da haben wir dann deutlich mehr Zeit, unsere Sichtweise in 1730live darzustellen.
...im weiter vorne verlinkten Video ist aber schon wieder vom Querfeldeinfahren die Rede - verstehe das wer will...
 
Das Problem des Begriffs "Querfeldein" liegt darin, dass die Politik damit etwas verbotenes suggeriert und es mit dem Fahren abseits der Wege (was tatsächlich verboten ist) in unzulässiger Weise in Zusammenhang bringt.

Das funktioniert natürlich nur deshalb so konsequent, weil für die Politik aktuell nur "mit zweispurigen Kraftfahrzeugen befahrbare Wege" (Forststraßen) "feste Wege" sind.

Wir tun gut daran nur zwischen "Fahren auf (festen) Wegen" und "fahren abseits der Wege" zu unterscheiden.
 
es heisst hier immer wieder das man sich als Gruppe ne Erlaubnis beim Waldbesitzer holen müsste. Ist es im Text nicht anders gemeint, das man grundsätzlich auch als Gruppe in den Wald darf, jedoch der Besitzer aus bestimmten Gründen sprich im Einzelfall es verbieten darf? Somit werden doch alle Argumentation hinsichtlich einer benötigten Genemigung hinfällig....

Man muß sich eine Genehmigung holen, wenn
  • jedes Gruppenmitglied den gleichen Zweck verfolgt und
    .
  • damit eine Schädigung des Waldes droht
Wie will eine Gruppe oder ein Waldbesitzer letzteres herausbekommen? Ist vor jeder Biketour eine Konferenz mit Mediator angesagt? Fragen über Fragen!

Die Regelung ist schlecht, weil sie völlig praxisfern ist und weil offensichtlich das Gesagte nicht das Gemeinte ist. Wie also soll ein gesetzestreuer Biker mit so einem Text umgehen, den man erst "genau interpretieren" muß (so der HMUELV Pressesprecher), bevor man im vorliegenden Fall auch nicht schlauer ist als vorher.

http://hwg2.axbruch.de
 
Etwas zu verbieten und gleichzeitig anzukündigen, man werde es überwiegend dulden und nur in Ausnahmefällen bestrafen, ist Willkür und hat in einem Rechtsstaat keine Berechtigung.

Das sehe ich ganz genau so. Aber was erwartest Du von einem Bundesland, in dessen Landesverfassung noch die Todesstrafe vorgesehen ist?
Bis heute erlaubt der Art. 21 Abs. 1 der Verfassung des Landes Hessen aus dem Jahr 1946 bei besonders schweren Verbrechen ein richterliches Todesurteil auf Grund eines Strafgesetzes.
http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe#Bundesrepublik

Zum Glück hat das Grundgesetz was dagegen, ansonsten würden wohl auffälligen Bikern in Hessen nicht nur ihre "Tatwerkzeuge" weg genommen, sondern sie sogleich vom Förster an den nächsten Baum geknüpft. Hessen im Mittelalter! :rolleyes:
 
Das sehe ich ganz genau so. Aber was erwartest Du von einem Bundesland, in dessen Landesverfassung noch die Todesstrafe vorgesehen ist?
http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe#Bundesrepublik

Zum Glück hat das Grundgesetz was dagegen, ansonsten würden wohl auffälligen Bikern in Hessen nicht nur ihre "Tatwerkzeuge" weg genommen, sondern sie sogleich vom Förster an den nächsten Baum geknüpft. Hessen im Mittelalter! :rolleyes:

Also wenn ich mir die Politik von Koch und Bouffier anschaue, dann sind wir schon lange im mittelalterlichen Hessen angelangt. :heul:
Damals gab es übrigens viel weniger Wald, was den verbissenen Verteilungskampf der damaligen Zeit noch erklären kann.
Der aktuelle "Kreuzzug" gegen die Radfahrer passt in den politischen Zeitgeist (siehe Minister Ramsauer) und soll von den großen "Umweltschweinen" (siehe Flughafen) ablenken.:mad:
Einen einzelnen Biker im Wald kann man schön anzeigen und abstrafen. Ich "freue" mich schon auf das Heer der selbsternannten "Hilfssheriffs", die uns künftig maßregeln wollen. Da sind wir Deutschen ganz groß:lol:.

Mal was Konstruktives: Gibt es schon Pläne wegen Demo oder so? Ich finde keine Infos, falls da was geplant ist:confused:. Bevor das öffentliche Interesse abflacht, sollte man die Aufmerksamkeit nutzen.

OPEN TRAILS - Der Weg ist das Ziel
 
...wie definierst Du Weg? :D :lol:
Das kann ich mit Worten nicht beschreiben. Das muss man selbst "erfahren" (Achtung! Wortspiel)
smile4.gif

Ich sag`s mal so: Ich finde immer einen Weg zum Ziel...


OPEN TRAILS - Der Weg ist das Ziel
 
Mal was Konstruktives: Gibt es schon Pläne wegen Demo oder so? Ich finde keine Infos, falls da was geplant ist:confused:. Bevor das öffentliche Interesse abflacht, sollte man die Aufmerksamkeit nutzen.

Jep die Demo in Wiesbaden ist in Arbeit, da aber zur Zeit Sommerpause im hessischen Landtag ist wird noch ein wenig gewartet um auch den größt möglichen Effekt zu erzielen.
 
Wahrscheinlich wird es imho auf sowas hinauslaufen, daß als Alternativvorschlag der Passus "mit zweispurigen Kraftfahrzeugen befahrbare Wege" umgeändert wird in 2 Meter breite Wege, wie hier in BW ...

Das wird dann als großes Entgegenkommen gelobt werden. Falls die MTBler damit dann nicht einverstanden sind, kann man ja dann leicht den Vorwurf fehlender Kompromissbereitschaft machen.

Ich hoffe zwar mal das Beste, aber ich denke schon, daß man erstmal als "Verhandlungsmasse" das Gesetz schärfer darstellt als man will, um dann großspurig von einigen Forderungen abzusehen. Im Kern gehts ja um die Definition "befestigter Weg" und darum, Trails als solche auszuschliessen.
 
Falls das der eine oder andere noch nicht kennt:
Leitbilder eines natur- und landschaftsverträglichen Mountainbikings
vorgelegt von
Thomas Froitzheim
- ADFC -
und
Rolf Spittler
- BUND -
Bielefeld, 1997

Ist zwar schon 15 Jahre alt, aber im Wesentlichen hat sich außer der Mitgliederzahl der DIMB inhaltlich nicht viel geändert.

Ein paar Zitate:
Andererseits wird das Naturbedürfnis des Mountainbikings pervertiert, weil sich der Mountainbiker in freier Natur überhaupt nicht entfalten kann. Im Gegensatz zu anderen Natursportarten ist er auf fast permenente Nutzung einer (künstlichen) Wegeinfrastruktur angewiesen.

Im Gegensatz zu anderen Natursportarten wie Kanufahren, Tauchen oder Segeln nutzen Mountainbiker menschlich geprägte Infrastruktur, nämlich bereits vorhandende Wege.

Taburäume haben aus ihrem Schutzcharakter alleine keine besondere Zielattraktivität an sich, sondern werden von Mountainbikern im allgemeinen respektiert. Dennoch kann es immer zu einer Störung dieser Taburäume kommen, wenn sie durch Wege erschlossen sind und Zugänge ohne Hinweise auf Betretungsverbote ermöglicht werden.

Ein flächenerschließender Sickereffekt in Räume abseits der Wege ist nicht zu erwarten. Selbst kritische Beobachter des Mountainbikings attestieren, daß das vielbeschworene Querfeldeinfahren nicht oder nur sehr vereinzelt stattfindet.

Nach RODER 1995 ist die Trittbelastung eines Wanderers in steilem Gelände drei- bis viermal, die einer Kuh etwa zehnmal so hoch wie die eines Radfahrers.

Wegschäden durch Radfahrer sind bei der Anlage asphaltierter oder ähnlich befestigter Wegen nicht bekannt.
Auch die Befahrung von Feld- und Waldwegen mit wassergebundenen Decken und nicht befestigter Oberfläche hat selbst bei stark frequentierter Radler-Nutzung in der Regel keine Schäden zur Folge.

Lokale Erosionsschäden sind festgestellt worden, sind aber meist im Vergleich zu Schäden der Forstwirtschaft (Holzschlag und -abtransport), Weidevieh und durch Reitpferde bedeutungslos.

Das den Mountainbikern immer wieder unterstellte häufige und intensive Querfeldeinfahren findet kaum statt. So stellte LEITER 1991 im Karwendelgebirge bei einer Befragung fest, daß Mountainbiker zu über 90 % Forststraßen und zu weiteren 6 % Wanderwege benutzten.
Der optimale Erlebniseffekt des Mountainbikings ist nur auf Wegen zu erreichen. Dies gilt sowohl für das schnelle „Downhill“-Fahren wie auch für die touristische Fortbewegung auf Strecken, die schmale Pfade enthalten. Lediglich Übungen, die die Beherrschung des Mountainbikes in schwierigem Gelände zum Ziel haben, werden auch abseits von Wegen durchgeführt. In der Summe sind aber auch diese Ausübungen sehr selten. Eine umfassende Zerstörung der Pflanzendecke ist daher nicht zu befürchten. Sickereffekte in naturbelassene Bereiche abseits der Wege sind nicht zu erwarten; auch kein intensives kleinflächiges Eindringen wie z.B. durch Pilz- und Beerensammler.


Beim Vergleich der Verhaltensweisen von Mountainbikern, Wanderern und Reitern kann keine überproportional hohe Naturbelastung durch Mountainbiker festgestellt werden, die eine vordringliche Reglemen-tierung dieser Nutzergruppe rechtfertigen würde. Auch von Wanderen sind lokale Erosionsschäden durch Trittfolgen bekannt. Reitpferde richten schon bei geringer Frequentierung wesentlich stärkeren Schaden an, da sie beträchtlich schwerer sind und der Druck des Hufes auf den Boden erheblich höher ist. So ist bei Radlern bekannt, daß in der Umgebung von Reiterhöfen mit beachtlichen Wegschäden gerechnet werden muß. Hinzu kommen Sicherheitsprobleme (ein Pferd kann plötzlich unbeherrschbar werden), ein Pferd nimmt größeren Raum ein, wirkt durch seine imposantere Erscheinung erheblich abschreckender auf Fußgänger als ein Radfahrer und verschmutzt mit seinen Fäkalien die Wege.

Wie GANDER 1994 in den Alpen ermittelte, zeigten Gemsböcke kein signifikant anderes Fluchtverhalten beim Auftreten von Mountainbikern, Joggern oder Gleitschirmfliegern.
Wild zeigt bei Mountainbikern kein wesentlich anderes Fluchtverhalten
Das Argument, Mountainbiker hätten mit ihrer größeren Reichweite auch eine längere Aufenthaltsdauer und würden stärker als Wanderer in der Dämmerung zu Wildstörungen beitragen, hat sich nicht bestätigt.


Glücklicherweise konnte eine übermäßige Unfallgefährdung durch Radfahrer in naturnahen Gebieten nicht festgestellt werden, so daß die Notwendigkeit einer stärkeren Verkehrssicherung nicht gegeben er-scheint. Wenngleich immer wieder Berichte über Eigenunfälle von Mountainbikern verlauten (z.B. von Krankenhäusern im Innsbrucker Raum), so sind doch noch keine Unfalldimensionen bekanntgeworden, wie dies aus anderen Bereichen bekannt ist. Beispielsweise schätzt der Deutsche Alpenverein die Zahl der Wanderunfälle alleine im Alpengebiet auf etwa 4.000 Fälle in den letzten zehn Jahren (ALPENVEREIN 10/92, S. 440).

Grundsätzlich bleibt die gerade im Zeitalter der computerbezogenen künstlichen Realität nicht zu unterschätzende Bedeutung der Ermöglichung eines Naturerlebnisses. Möglich wird dieses Erlebnis ohne umweltschädliches Anreiseverkehrsmittel. Hinzu kommt der Aspekt der Gesundheitsförderung bei relativ geringem Unfallrisiko, die Förderung der Fahrradkultur und nicht zuletzt eine bedeutende Weiterentwicklung der Fahrradtechnik.

Richtig ausgeübt, ist das Mountainbiking eine der umweltverträglichsten Sportarten.

Es sollte geprüft werden, ob Nutzer anderer, weniger umweltverträglicher Sportarten zum Mountainbiking motiviert werden können.

Abgesehen von lokalen Bereichen erweist sich aus ökologischer Sicht nicht die Notwendigkeit, großflächige Gebiete außerhalb der bestehenden Nationalparks und Naturschutzgebiete für MTBs zu sperren. Selbst innerhalb dieser Schutzgebiete ist das Mountainbiking nicht grundsätzlich auszuschließen, sondern sinnvoll zu lenken.
Ein ökologisch begründetes Betretungsverbot nur für Mountainbiker, nicht aber für Wanderer ist nicht haltbar und erzeugt Unverständnis. Zuwiderhandlungen sind die Folge.


Die Erfahrung aus dem allgemeinen Verkehrsverhalten hat erwiesen, daß regelwidriges Verhalten nicht verkehrsmittelbezogen ist, sondern vom Charakter und Verhaltensmuster des Nutzers abhängt.

Das vorhandene Wegenetz im Wald ist mehr als ausreichend; es wird in vielen Regionen bereits als viel zu dicht betrachtet. Grund ist nicht etwa die Zunahme von Wander- und Radwanderwegen, denn hierfür werden in der Regel bereits vorhandene Wege ausgewiesen und ausgebaut, sondern die forstwirtschaftliche Nutzung.

Zudem hat sich gezeigt, daß Radfahrer und Fußgänger in kleiner Anzahl und niedriger Begegnungsgeschwindigkeit gut miteinander harmonieren. Aus der Sicht der Radfahrer ist absolut unverständlich, warum auf stark frequentierten städtischen Wegen gemeinsamer Radfahrer- und Fußgängerverkehr nicht nur geduldet, sondern sogar vorgeschrieben wird (die Radfahrer dürfen in diesen Fällen nicht auf die Fahrbahn ausweichen), während bei Waldwegen gleicher Breite, aber wesentlich geringerer Frequentierung mit einer Gefährdung argumentiert wird.

Ein generelles Fahrverbot für Wege unterhalb von 2,00 m Breite, so wie es inzwischen im baden-württembergischen Landeswaldgesetz verankert ist, zeigt sich bei genauerer Analyse kaum als effektive schadensbegrenzende Maßnahme. Bei einer Argumentation, die sich auf eine Unfallgefährdung bezieht, ist das Gefährdungspotential auf den entsprechenden Wegen entscheidend. Somit ist zu prüfen, auf welchen Wegabschnitten eine besondere Häufung von Konflikten eingetreten oder noch zu erwarten ist. Dies betrifft zunächst stark frequentierte Wanderwege - die in weiten Bereichen über zwei Meter breit sind. Aber auch dort sind wirkliche Konflikte nur in Teilbereichen zu erwarten. Hauptsächlich auf breiten, abschüssigen Wegen können unfallträchtige Situationen entstehen, denn breitere Trassen veranlassen Radfahrer zu schnellerem Fahren und somit zur Gefährdung von Fußgängern. Hingegen ist auf schmalen Wegen zwar eine Störung, aber eine relativ gefahrlose Begegnung zu erwarten, sofern keine Absturzgefahr besteht (Hanglagen von Wegen in Gebirgsräumen). Unfälle sind bislang nur in sehr geringem Maße eingetreten.

Der bedeutendste Nachteil einer pauschal wegbreitenbezogen Regelung ist, daß wichtige Verbindungswege entfallen werden. Hingegen sagt die Summe aller zulässigen Wege nichts über ihre Wegfunktion und ihre touristische Attraktivität aus.

Das Befahren von Wegen, die eine gefahrlose Begegnung von Radfahrern und Wanderern nicht möglich machen (z.B. schmale, unübersichtliche Wege in Gefällelage ohne Ausweichmöglichkeit) ist abzulehnen. Es ist allerdings sehr schwierig, diese Wege rechtlich zu differenzieren. Hier werden Einzelfallentscheidungen notwendig.

Bevor ein Verbot gesetzlich verankert wird, sollten alle anderen Mittel ausgeschöpft werden. Festgeschriebene Regelungen lassen sich nur schwer wieder rückgängig machen. Wenn nicht sicher feststeht, daß eine 2-3 m-Regelung wirklich Erfolg verspricht, sollte man dies auch nicht gesetzlich festschreiben.

Grundsätzlich muß das Betretungsrecht der freien Natur für Radfahrer erhalten bleiben, so wie es die meisten Ländergesetze festgeschrieben haben.

Nicht, dass wir das nicht alles schon gewusst hätten...
 
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