hallo zusammen,
hab da mal ne Rechtsfrage.
Ich hab mir den §15 jetzt schon öfter durchgelesen.
Das geht mir auch so, aber es scheint irgend eine Grundregel zu geben, wonach Gesetzestexte für das Volk möglichst unverständlich und für Juristen möglichst auslegungsfähig abzufassen sind.
Das Betretungsrecht wird doch für alle Waldbesucher eingeschränkt, oder sehe ich das falsch?
Das Betretungsrecht ist, von Abs. 3 mal abgesehen, nur eingeschränkt, wenn es von mehreren Personen in Anspruch genommen wird. (Abs. 4)
"Betreten mehrere Personen den Wald zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes,..."
Dabei wird offen gelassen,
1. was
Betreten bedeutet, (Heißt das, die zweite Person muss mit mir zusammen, also genau zur gleichen Zeit, die Waldgrenze überqueren? Oder bedeutet "den Wald betreten" auch, wenn die zweite Person 10 m vor mir in den Wald geht und sich also in diesem schon befindet, wenn ich den Wald betrete?)
2. was
mehre Personen sind, (Meiner Meinung nach, mehr als eine.)
3. was
der Wald ist, (Wenn ich mit dem Rad in den Odenwald fahre und ein anderer Biker tut dies in 50 km Entfernung ebenfalls, betreten dann mehrere Personen den Wald zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks?)
4. was ein
gemeinsamer Zweck ist. (Muss ich einen entgegenkommenden Radfahrer anhalten, um ihn nach dem Zweck seines Radfahrens zu befragen? Also angenommen, ich fahre Rad, um ein paar Pfunde loszuwerden und er fährt Rad, um seiner Großmutter Wein zu bringen, ist das dann ein unterschiedlicher Zweck, oder ist das Radeln an sich eine Gemeinsamkeit und wir müssen den Waldbesitzer ausfindig machen, um eine Genehmigung zu beantragen?)
Das klingt jetzt ziemlich absurd, ist aber die Folge, wenn Juristen nicht in der Lage oder willens sind, eindeutige Gesetzestexte zu formulieren. Es obliegt dann im Streitfall dem Richter, herauszufinden, welche Intention der Gesetzgeber gehabt haben mag.
Erlaubt sind prinzipiell nur die Forstraßen auch für Fußgänger u. Reiter. Das Reiten und Befahren ist ja dem Betreten gleichgestellt.
Das Reiten und Befahren auf festen Waldwegen und Straßen ist dem Betreten gleichgestellt, aber nicht umgekehrt. Jeder darf den Wald betreten, dazu gehört auch das Radfahren und Reiten auf festen Waldwegen...
Demnach wären die Trails für alle zu.
Nein, Pilze sammeln darfst Du weiterhin.
