...Worüber sollen wir denn an einem runden Tisch reden? Was meint Ihr?"
Aus der Pressemitteilung
âWir bringen alle an einen Tischâ
âNach Auswertung der Stellungnahmen wollen wir alle Beteiligten an einen Tisch bringen, um die Ergebnisse der Verbändeanhörung zu besprechenâ, kündigte Puttrich heute in Wiesbaden an.
Dieser eleganten und evtl. sogar gut überlegten Formulierung darf man wohl entnehmen, dass das Umweltministerium nur mehr seine, aus der Verbandsanhörung gewonnenen, Ergebnisse bekannt gibt. Was soll es dann noch zu besprechen geben?
So stehe die Forderung der Mountainbiker, alle Waldwege und -pfade für Biker nutzbar zu machen, im Widerspruch zur Resolution von zehn Vereinigungen wie dem BUND, der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, dem Wanderverband oder dem Landesjagdverband. Diese fordern verbindliche Regelungen, die das Mountainbike fahren im Wald begrenzen. So sollen traditionelle FuÃpfade und schmale, speziell angelegte Wanderwege ausschlieÃlich zu Fuà begangen werden.
Da wird natürlich auch nur ganz aus Versehen unterschlagen, dass die DIMB immer schon nur fordert alle Waldwege und -pfade für Biker nutzbar zu machen,
sofern dies natur- und sozialverträglich unter Beachtung des allgemeinen Rücksichtnahmegebots möglich ist (
offizielle Stellungnahme der DIMB).
Seit Beginn der Verbandsanhörung bleiben sowohl das Umweltministerium als auch die unterstützenden Verbände eine stichhaltige Begründung, warum es in Hessens Wäldern eines generellen Radfahrverbotes auf Wegen, die nicht von Autos befahren werden können, bedarf, schuldig.
Nun führen die Verbände statt der unglücklichen Formulierung des Gesetzenwurfs
"traditionelle FuÃpfade und schmale, speziell angelegte Wanderwege" auf.
Wo soll denn die Beweislast liegen, dass ein Pfad ein traditioneller FuÃpfad ist oder dass ein schmaler Weg ein speziell angelegter Wanderweg ist? Die gewählte Formulierung soll wohl nur dazu dienen sowohl geplante Wanderwege als auch durch wildes Querfeldein-Wandern entstandene Wege exklusiv den FuÃgängern vorzubehalten und den Radfahrern nach wie vor die ForststraÃen zu lassen.
Dass sich neben den Radfahrerverbänden DIMB, ADFC und HRV nun mit der evangelische Kirche, der IHK, dem NABU Hessen, dem Naturpark Lahn-Dill-Bergland und Josef Rapp, die "Stimme des Reinhardswaldes ", ehemaliger Förster, engagierter Naturschützer und Träger des Bundesverdienstkreuzes auch Personen, Verbände und Institutionen, die dem Mountainbike-Sport nicht nahe stehen gegen derartige Bechränkungen für Radfahrer aussprechen, spricht für sich.
Noch ein paar Anmerkungen zur
Resolution "Rücksichtnahme im Wald"
Der Wald muss viele Ansprüche erfüllen.
Er ist u.a.
- Wirtschaftsgrundlage für die Waldeigentümer
- Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten und
- der Erlebnis- und Erholungsraum für die Bevölkerung.
Diese Ansprüche kann der Wald nur erfüllen, wenn sich alle gesellschaftlichen Gruppen auch weiterhin zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Wald bekennen und dieses Prinzip soweit wie nötig Eingang in das Waldgesetz findet.
Hierzu hat die DIMB in Anlage 2 ihrer Stellungnahme Folgendes ausgeführt:
Das Bundeswaldgesetz gestattet bereits diese
Nutzungsarten! In Umsetzung von § 14 Abs. 1
Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 Bundeswaldgesetz
können nur Einzelheiten geregelt werden. Hier
ist davon dergestalt Gebrauch gemacht, dass
Wege als âgeeignete Wegeâ konkretisiert werden.
Die Regelung lehnt sich an das
Bayerische Recht an und hat sich dort über
Jahrzehnte hinweg bewährt und Konflikte
befriedet. Wir verweisen insofern auf die
Begründung der Bayerischen Staatsregierung
zum Gesetzentwurf über das Bayerische
Naturschutzgesetz vom 06.10.2010
(Drucksache 16/5872):
Die Regelungen befrieden auf der
einen Seite Konflikte zwischen
Erholungsuchenden untereinander
s owi e a u c h im Ve r h ä l t n i s z u
Grundeigentümern und gewährleisten
auf der anderen Seite einen pfleglichen
Umgang mit der Natur.
Als geeignet sind alle Wege anzusehen, die
unter Beachtung des allgemeinen
Rücksichtnahmegebots (§ 1 STVO) sowie einer
umwelt- und sozialverträglichen Ausübung des
Betretungsrechts befahren werden können.
Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung
(z. B. VG Münster, VG Köln) aber auch mit der
bewährten Rechtspraxis in vielen anderen
Bundesländern (z. B. Bayern).
Auch künftig muss der Wald ein überwiegend ruhiger, störungsarmer Ort bleiben. Seine flächendeckende Beunruhigung muss vermieden werden.
Gut, dass der Wald frei von Kettensägenlärm, Holzerntemaschinen wie Harvestern und Forwardern, tödlichen Schüssen auf das Wild gehalten werden soll. Der vielfach zitierte
lautlose Mountainbiker kann jedenfalls offensichtlich nicht gemeint sein.
Das soll kein Vergleich sein, sondern nur darstellen, dass der ruhige Wald für sich genommen kein Gesetzesziel sein kann, solange hierfür keine anderweitigen Gründe, z. B. des Naturschutzes dies erfordern. Ansonsten gilt ja ohnehin, dass man sich im Wald verträglich verhalten muss, was ja auch mit dem Mountainbike unproblematisch ist.
Es ist auÃerordentlich erfreulich, dass täglich viele tausend Menschen die hessischen Wälder in ihrer Freizeit aufsuchen um dort z. B.
- zu wandern,
- zu reiten,
- Fahrrad- und Mountainbike zu fahren,
- zu fotografieren,
- Tiere und Pflanzen zu beobachten oder
- zu joggen.
Dort wo im Laufe der Jahre die verschiedenen Erholungs-Ansprüche untereinander oder zu ökologischen und wirtschaftlichen Fragen in Konflikt geraten, muss eine Lenkung unter dem Prinzip der âRücksichtnahme im Waldâ erfolgen.
Die IHK schreibt hierzu in ihrer
Stellungnahme:
Der Gesetzentwurf sieht vor, alle schmalen Wege grundsätzlich für Fahrradfahrer zu sperren und im Einzelfall durch Vereinbarung mit dem Waldbesitzer wieder freizugeben. Aus unserer Sicht sollte das Vorgehen umgekehrt werden. Alle Wege sollten zunächst auch für Fahrradfahrer freigegeben sein. Bei besonderen Konfliktsituationen können unter Beteiligung der Kommune, der Waldbesitzer und der Nutzergruppen Nutzungskonzepte entwickelt werden, bei denen dann auch die Nutzung schmaler Wege eingeschränkt werden kann.
Eine flächendeckende Beschränkung, wie sie die Verbände in ihrer Resolution fordern, ist zur Erreichung des genannten Zieles offensichtlich nicht erforderlich, so dass die Forderung auch insgesamt unverhältnismäÃig ist.
Vor einigen Jahren wurden aus diesem Gedanken z. B. die individuelle Kennzeichnung von Reiterinnen und Reitern und die Anlage spezieller Reitwege entwickelt.
Interessant, denn genau die individuelle Kennzeichnung von Reiterinnen und Reitern (ich dachte eigentlich immer - die Pferde würden gekennzeichnet) entfiele mit dem vorgelegten Gesetzentwurf, so zumindest Umweltministerin Puttrich im
Interview gegenüber Cavallo.
Heute sehen wir in verschiedenen Landesteilen einen sehr schnell wachsenden Konflikt zwischen dem Mountainbike fahren und allen Formen der stillen Erholung und deshalb die Notwendigkeit für verbindliche Regelungen, die das Mountainbike fahren im Wald begrenzen. Dabei muss der Grundsatz gelten, dass der Stärkere auf den Schwächeren Rücksicht nimmt.
Was die 10 Verbände sehen ist wohl einer sehr selektiven Wahrnehmung geschuldet.
Die Zahl der Konflikte zwischen Wanderern und Mountainbikern ist äuÃerst gering. Auch dies lässt sich durch wissenschaftlich empirische Studien belegen.
Selbst der Pressesprecher des Umweltministerium, Thorsten Neels, hat gegenüber der Presse bestätigt, dass es auf bestimmt 99% der Waldflächen keine Konflikte gäbe.
Zudem sollte ja gerade dann, wenn, wie gefordert der "Stärkere auf den Schwächeren Rücksicht nimmt", eine Beschränkung des Mountainbikens nicht mehr erforderlich sein. Insoweit ist die Resolution auch in diesem Punkt nicht schlüssig.
Traditionelle FuÃpfade und schmale, speziell angelegte Wanderwege sollten ausschlieÃlich zu Fuà begangen werden. Insbesondere in den Hanglagen der Mittelgebirge kommt es auf diesen Wegen sonst beim Begegnungsverkehr zwischen Mountainbike und FuÃgänger zwangsläufig zu Gefahrensituationen.
Bei Einhaltung des im Wald geltenden und von den Verbänden zusätzlich geforderten Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme, sind insbesondere auf schmalen Wegen zwischen Radfahrern und FuÃgängern keine Probleme zu erwarten. Hierzu hat, wie oben dargelegt, die DIMB in ihrer Stellungnahme bewährte verbindliche Regelungen konkret vorgeschlagen.
Die Anlage spezieller Fahrtstrecken für Mountainbike-Sport kann eine Lösung des Problems darstellen, zumal mit der Anlage solcher Strecken auch die Kostenträgerschaft für die Instandhaltung geklärt wäre.
Abgesehen davon, dass der gemeine Mountainbiker gar keine eigens für ihn angelegten Strecken benötigt, unterstellen die Verfasser den Mountainbikern erhöhte Instandhaltungskosten durch auÃerordentliche Wegschäden zu verursachen, was ja wohl längst durch zahlreiche Studien widerlegt ist. Vielmehr eröffnet eine solche Regelung u. a. die Möglichkeit für das gewöhnliche Mountainbiken Gebühren zu erheben, sobald man die Zustimmung des Waldbesitzers benötigt. Hierzu gibt es sogar
Beispiele aus Bayern, wo insbesondere der Staatsforst Einnahmen generiert.
So lieÃe sich auch sicherstellen, dass ökologisch sensible Waldbereiche geschont blieben.
... und neben den ökologisch sensiblen Waldbereichen auch gleich der übrige Wald mit... rechtstaatliche VerhältnismäÃigkeit sieht anders aus - siehe IHK.
Wozu dann noch nach § 16 Abs. 2 Nr. 5 HWaldG-E Sperrungen aus Gründen des Naturschutzes erforderlich sein sollten, erschlieÃt sich dann auch nicht mehr.