Änderung Forstgesetz Hessen

Um das zu verhindern legen Förster Äste und geschnittene Stämme auf „frische“ Wege, ...

Die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht kommt im Bereich des Waldes daher nur dann in Betracht, wenn der Waldbesitzer besondere Gefahren schafft oder duldet, die ein Waldbesucher nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auf die er sich nicht einzurichten vermag, weil er mit ihnen nicht rechnen muss.

Merkt man was?

Erst durch das Stöckchenlegen werden die Gefahren geschaffen, die dann tatsächlich zur Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht führen und eine Haftung auslösen können - da freut sich dann auch der Richter drauf ;-)

Ich hatte eine solche Konstellation in der Trailnews 2009

http://dimb.de/images/stories/pdf/anlagen/dtn_2009_rz_lr_endfassung_m.pdf

behandelt und zu einem Urteil u. a. folgendes angemerkt:

"So ärgerlich diese Entscheidung für den verklagten Waldbesitzer auch sein mag, so zeigt sie doch auch, wie eine überzogene Furcht vor nicht bestehenden Haftungsrisiken erst dazu führen kann, dass ein Haftungsrisiko geschaffen wird. Der Waldbesitzer hatte mit der Absperrkette das Befahren des Rückewegs verhindern wollen, damit aber eine Gefahr geschaffen, für die er nach der Entscheidung des Landgerichts Konstanz einstehen musste. Hätte er den Rückeweg offen gelassen, so hätte er nichts befürchten müssen."

Im Bereich "Verkehrssicherungspflicht" ist aber noch sehr viel Aufklärungsarbeit notwendig, um überzogene Befürchtungen der Waldbesitzer zu entkräften und um für die Fälle, wo Verkehrssicherungspflichten tatsächlich eine Rolle spielen (z. B. bei DH, FR und Flowtrail), die vorhandenen praxistaugliche Lösungen bekannter zu machen.
 
Ich bitte mal kurz um Aufmerksamkeit:

Wir Reiter machen am 1.9. eine Demo mit Pferden in Wiesbaden gegen das geplante Waldgesetz. Es geht etwa vom 10:30 von der Talstation der Nerotalbahn zur Staatskanzlei am Kochbrunnenplatz.

Da ich immer der Meinung war, dass Reiter und Radfahrer an einem Strang ziehen müssen (welche Ansicht von den Reiterverbänden offenbar nicht geteilt wird) würde ich mich über begleitende Radfahrer auch freuen! Je mehr Leute gegen das Gesetz demonstrieren, desto besser!

Ich bin, als verantwortlicher Veranstalter, aber selbst unter den "Mitreitern" und werde daher nicht in der Lage sein, eventuell nichtberittene Teilnehmer irgendwie zu "ordnen". Ich bitte evtl. mitfahrende Radler deswgen im voraus um drei Dinge:

- Sich am besten ab Nerotal in den Demonstrationszug einzureihen, nicht schon ab der Platte Wiesbaden, wo die meisten Reiter sich treffen, weil hinterherfahrende Radler die Pferde auf dem ersten, steil bergab führenden Stück nervös machen und eine Unfallgefahr darstellen würden;

- Beim Fahren Abstand zu den Reitern einzuhalten, nicht zu überholen wenn da nicht mindestens 2m Abstand eingehalten werden kann. Ansonsten darf man ruhig "Lärm" machen, Parolen skandieren, singen, Klingeln benutzen - all das stört Pferde nicht. Aber bitte keine Trillerpfeifen!

- Am Nerotal die Parkplätze für Anhängergespanne frei zu halten.

Infos:
http://www.gpsies.com/map.do?fileId=lgatdaybegxfadas
http://www.taunusreiter.de/Waldgesetz2.html#Demo

Danke für Eure Aufmerksamkeit!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
wollte nur kurz anmerken dass es unseren Beitrag jetzt auch im IBC gibt


Wer Volkers Shirt haben will schreibt ihm einfach eine Email. Über den Funktionsumfang müsst ihr aber nochmal reden.
 
Ich bitte mal kurz um Aufmerksamkeit:

Wir Reiter machen am 1.9. eine Demo mit Pferden in Wiesbaden gegen das geplante Waldgesetz. Es geht etwa vom 10:30 von der Talstation der Nerotalbahn zur Staatskanzlei am Kochbrunnenplatz.

Da ich immer der Meinung war, dass Reiter und Radfahrer an einem Strang ziehen müssen (welche Ansicht von den Reiterverbänden offenbar nicht geteilt wird) würde ich mich über begleitende Radfahrer auch freuen! Je mehr Leute gegen das Gesetz demonstrieren, desto besser!

Ich bin, als verantwortlicher Veranstalter, aber selbst unter den "Mitreitern" und werde daher nicht in der Lage sein, eventuell nichtberittene Teilnehmer irgendwie zu "ordnen". Ich bitte evtl. mitfahrende Radler deswgen im voraus um drei Dinge:

- Sich am besten ab Nerotal in den Demonstrationszug einzureihen, nicht schon ab der Platte Wiesbaden, wo die meisten Reiter sich treffen, weil hinterherfahrende Radler die Pferde auf dem ersten, steil bergab führenden Stück nervös machen und eine Unfallgefahr darstellen würden;

- Beim Fahren Abstand zu den Reitern einzuhalten, nicht zu überholen wenn da nicht mindestens 2m Abstand eingehalten werden kann. Ansonsten darf man ruhig "Lärm" machen, Parolen skandieren, singen, Klingeln benutzen - all das stört Pferde nicht. Aber bitte keine Trillerpfeifen!

- Am Nerotal die Parkplätze für Anhängergespanne frei zu halten.

Infos:
http://www.gpsies.com/map.do?fileId=lgatdaybegxfadas
http://www.taunusreiter.de/Waldgesetz2.html#Demo

Danke für Eure Aufmerksamkeit!!

Super Sache! Leider bin ich zu der Zeit in Hamburg, hoffe aber, dass viele viele Teilnehmer kommen ;)
 
...Worüber sollen wir denn an einem runden Tisch reden? Was meint Ihr?"

Aus der Pressemitteilung „Wir bringen alle an einen Tisch“

„Nach Auswertung der Stellungnahmen wollen wir alle Beteiligten an einen Tisch bringen, um die Ergebnisse der Verbändeanhörung zu besprechen“, kündigte Puttrich heute in Wiesbaden an.

Dieser eleganten und evtl. sogar gut überlegten Formulierung darf man wohl entnehmen, dass das Umweltministerium nur mehr seine, aus der Verbandsanhörung gewonnenen, Ergebnisse bekannt gibt. Was soll es dann noch zu besprechen geben?

So stehe die Forderung der Mountainbiker, alle Waldwege und -pfade für Biker nutzbar zu machen, im Widerspruch zur Resolution von zehn Vereinigungen wie dem BUND, der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, dem Wanderverband oder dem Landesjagdverband. Diese fordern verbindliche Regelungen, die das Mountainbike fahren im Wald begrenzen. So sollen traditionelle Fußpfade und schmale, speziell angelegte Wanderwege ausschließlich zu Fuß begangen werden.

Da wird natürlich auch nur ganz aus Versehen unterschlagen, dass die DIMB immer schon nur fordert alle Waldwege und -pfade für Biker nutzbar zu machen, sofern dies natur- und sozialverträglich unter Beachtung des allgemeinen Rücksichtnahmegebots möglich ist (offizielle Stellungnahme der DIMB).

Seit Beginn der Verbandsanhörung bleiben sowohl das Umweltministerium als auch die unterstützenden Verbände eine stichhaltige Begründung, warum es in Hessens Wäldern eines generellen Radfahrverbotes auf Wegen, die nicht von Autos befahren werden können, bedarf, schuldig.

Nun führen die Verbände statt der unglücklichen Formulierung des Gesetzenwurfs "traditionelle Fußpfade und schmale, speziell angelegte Wanderwege" auf.

Wo soll denn die Beweislast liegen, dass ein Pfad ein traditioneller Fußpfad ist oder dass ein schmaler Weg ein speziell angelegter Wanderweg ist? Die gewählte Formulierung soll wohl nur dazu dienen sowohl geplante Wanderwege als auch durch wildes Querfeldein-Wandern entstandene Wege exklusiv den Fußgängern vorzubehalten und den Radfahrern nach wie vor die Forststraßen zu lassen.

Dass sich neben den Radfahrerverbänden DIMB, ADFC und HRV nun mit der evangelische Kirche, der IHK, dem NABU Hessen, dem Naturpark Lahn-Dill-Bergland und Josef Rapp, die "Stimme des Reinhardswaldes ", ehemaliger Förster, engagierter Naturschützer und Träger des Bundesverdienstkreuzes auch Personen, Verbände und Institutionen, die dem Mountainbike-Sport nicht nahe stehen gegen derartige Bechränkungen für Radfahrer aussprechen, spricht für sich.

Noch ein paar Anmerkungen zur Resolution "Rücksichtnahme im Wald"

Der Wald muss viele Ansprüche erfüllen.
Er ist u.a.
- Wirtschaftsgrundlage für die Waldeigentümer
- Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten und
- der Erlebnis- und Erholungsraum für die Bevölkerung.

Diese Ansprüche kann der Wald nur erfüllen, wenn sich alle gesellschaftlichen Gruppen auch weiterhin zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Wald bekennen und dieses Prinzip soweit wie nötig Eingang in das Waldgesetz findet.


Hierzu hat die DIMB in Anlage 2 ihrer Stellungnahme Folgendes ausgeführt:

Das Bundeswaldgesetz gestattet bereits diese
Nutzungsarten! In Umsetzung von § 14 Abs. 1
Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 Bundeswaldgesetz
können nur Einzelheiten geregelt werden. Hier
ist davon dergestalt Gebrauch gemacht, dass
Wege als „geeignete Wege“ konkretisiert werden.
Die Regelung lehnt sich an das
Bayerische Recht an und hat sich dort über
Jahrzehnte hinweg bewährt und Konflikte
befriedet. Wir verweisen insofern auf die
Begründung der Bayerischen Staatsregierung
zum Gesetzentwurf über das Bayerische
Naturschutzgesetz vom 06.10.2010
(Drucksache 16/5872):
Die Regelungen befrieden auf der
einen Seite Konflikte zwischen
Erholungsuchenden untereinander
s owi e a u c h im Ve r h ä l t n i s z u
Grundeigentümern und gewährleisten
auf der anderen Seite einen pfleglichen
Umgang mit der Natur.
Als geeignet sind alle Wege anzusehen, die
unter Beachtung des allgemeinen
Rücksichtnahmegebots (§ 1 STVO) sowie einer
umwelt- und sozialverträglichen Ausübung des
Betretungsrechts befahren werden können.

Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung
(z. B. VG Münster, VG Köln) aber auch mit der
bewährten Rechtspraxis in vielen anderen
Bundesländern (z. B. Bayern).



Auch künftig muss der Wald ein überwiegend ruhiger, störungsarmer Ort bleiben. Seine flächendeckende Beunruhigung muss vermieden werden.

Gut, dass der Wald frei von Kettensägenlärm, Holzerntemaschinen wie Harvestern und Forwardern, tödlichen Schüssen auf das Wild gehalten werden soll. Der vielfach zitierte lautlose Mountainbiker kann jedenfalls offensichtlich nicht gemeint sein.
Das soll kein Vergleich sein, sondern nur darstellen, dass der ruhige Wald für sich genommen kein Gesetzesziel sein kann, solange hierfür keine anderweitigen Gründe, z. B. des Naturschutzes dies erfordern. Ansonsten gilt ja ohnehin, dass man sich im Wald verträglich verhalten muss, was ja auch mit dem Mountainbike unproblematisch ist.


Es ist außerordentlich erfreulich, dass täglich viele tausend Menschen die hessischen Wälder in ihrer Freizeit aufsuchen um dort z. B.
- zu wandern,
- zu reiten,
- Fahrrad- und Mountainbike zu fahren,
- zu fotografieren,
- Tiere und Pflanzen zu beobachten oder
- zu joggen.

Dort wo im Laufe der Jahre die verschiedenen Erholungs-Ansprüche untereinander oder zu ökologischen und wirtschaftlichen Fragen in Konflikt geraten, muss eine Lenkung unter dem Prinzip der „Rücksichtnahme im Wald“ erfolgen.


Die IHK schreibt hierzu in ihrer Stellungnahme:

Der Gesetzentwurf sieht vor, alle schmalen Wege grundsätzlich für Fahrradfahrer zu sperren und im Einzelfall durch Vereinbarung mit dem Waldbesitzer wieder freizugeben. Aus unserer Sicht sollte das Vorgehen umgekehrt werden. Alle Wege sollten zunächst auch für Fahrradfahrer freigegeben sein. Bei besonderen Konfliktsituationen können unter Beteiligung der Kommune, der Waldbesitzer und der Nutzergruppen Nutzungskonzepte entwickelt werden, bei denen dann auch die Nutzung schmaler Wege eingeschränkt werden kann.

Eine flächendeckende Beschränkung, wie sie die Verbände in ihrer Resolution fordern, ist zur Erreichung des genannten Zieles offensichtlich nicht erforderlich, so dass die Forderung auch insgesamt unverhältnismäßig ist.

Vor einigen Jahren wurden aus diesem Gedanken z. B. die individuelle Kennzeichnung von Reiterinnen und Reitern und die Anlage spezieller Reitwege entwickelt.

Interessant, denn genau die individuelle Kennzeichnung von Reiterinnen und Reitern (ich dachte eigentlich immer - die Pferde würden gekennzeichnet) entfiele mit dem vorgelegten Gesetzentwurf, so zumindest Umweltministerin Puttrich im Interview gegenüber Cavallo.

Heute sehen wir in verschiedenen Landesteilen einen sehr schnell wachsenden Konflikt zwischen dem Mountainbike fahren und allen Formen der stillen Erholung und deshalb die Notwendigkeit für verbindliche Regelungen, die das Mountainbike fahren im Wald begrenzen. Dabei muss der Grundsatz gelten, dass der Stärkere auf den Schwächeren Rücksicht nimmt.


Was die 10 Verbände sehen ist wohl einer sehr selektiven Wahrnehmung geschuldet.
Die Zahl der Konflikte zwischen Wanderern und Mountainbikern ist äußerst gering. Auch dies lässt sich durch wissenschaftlich empirische Studien belegen. Selbst der Pressesprecher des Umweltministerium, Thorsten Neels, hat gegenüber der Presse bestätigt, dass es auf bestimmt 99% der Waldflächen keine Konflikte gäbe.

Zudem sollte ja gerade dann, wenn, wie gefordert der "Stärkere auf den Schwächeren Rücksicht nimmt", eine Beschränkung des Mountainbikens nicht mehr erforderlich sein. Insoweit ist die Resolution auch in diesem Punkt nicht schlüssig.

Traditionelle Fußpfade und schmale, speziell angelegte Wanderwege sollten ausschließlich zu Fuß begangen werden. Insbesondere in den Hanglagen der Mittelgebirge kommt es auf diesen Wegen sonst beim Begegnungsverkehr zwischen Mountainbike und Fußgänger zwangsläufig zu Gefahrensituationen.

Bei Einhaltung des im Wald geltenden und von den Verbänden zusätzlich geforderten Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme, sind insbesondere auf schmalen Wegen zwischen Radfahrern und Fußgängern keine Probleme zu erwarten. Hierzu hat, wie oben dargelegt, die DIMB in ihrer Stellungnahme bewährte verbindliche Regelungen konkret vorgeschlagen.

Die Anlage spezieller Fahrtstrecken für Mountainbike-Sport kann eine Lösung des Problems darstellen, zumal mit der Anlage solcher Strecken auch die Kostenträgerschaft für die Instandhaltung geklärt wäre.

Abgesehen davon, dass der gemeine Mountainbiker gar keine eigens für ihn angelegten Strecken benötigt, unterstellen die Verfasser den Mountainbikern erhöhte Instandhaltungskosten durch außerordentliche Wegschäden zu verursachen, was ja wohl längst durch zahlreiche Studien widerlegt ist. Vielmehr eröffnet eine solche Regelung u. a. die Möglichkeit für das gewöhnliche Mountainbiken Gebühren zu erheben, sobald man die Zustimmung des Waldbesitzers benötigt. Hierzu gibt es sogar Beispiele aus Bayern, wo insbesondere der Staatsforst Einnahmen generiert.

So ließe sich auch sicherstellen, dass ökologisch sensible Waldbereiche geschont blieben.

... und neben den ökologisch sensiblen Waldbereichen auch gleich der übrige Wald mit... rechtstaatliche Verhältnismäßigkeit sieht anders aus - siehe IHK.

Wozu dann noch nach § 16 Abs. 2 Nr. 5 HWaldG-E Sperrungen aus Gründen des Naturschutzes erforderlich sein sollten, erschließt sich dann auch nicht mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus der Pressemitteilung „Wir bringen alle an einen Tisch“


Abgesehen davon, dass der gemeine Mountainbiker gar keine eigens für ihn angelegten Strecken benötigt, unterstellen die Verfasser den Mountainbikern erhöhte Instandhaltungskosten durch außerordentliche Wegschäden zu verursachen, was ja wohl längst durch zahlreiche Studien widerlegt ist. Vielmehr eröffnet eine solche Regelung u. a. die Möglichkeit für das gewöhnliche Mountainbiken Gebühren zu erheben, sobald man die Zustimmung des Waldbesitzers benötigt. Hierzu gibt es sogar Beispiele aus Bayern, wo insbesondere der Staatsforst Einnahmen generiert.

So ließe sich auch sicherstellen, dass ökologisch sensible Waldbereiche geschont blieben.

... und neben den ökologisch sensiblen Waldbereichen auch gleich der übrige Wald mit... rechtstaatliche Verhältnismäßigkeit sieht anders aus - siehe IHK.

Wozu dann noch nach § 16 Abs. 2 Nr. 5 HWaldG-E Sperrungen aus Gründen des Naturschutzes erforderlich sein sollten, erschließt sich dann auch nicht mehr.


Wie war das zu den Endzeiten eines bekannten Staates: Wir sind das Volk!
bzw. Wir sind der Staat?
Vll. sollten sich diverse Staatsforst AGs endlich mal von den Gedanken verabschieden, dass sie Eigentümer des Waldes sind ;)
 
Ich bitte mal kurz um Aufmerksamkeit:

Wir Reiter machen am 1.9. eine Demo mit Pferden in Wiesbaden gegen das geplante Waldgesetz. (.....)

Da ich immer der Meinung war, dass Reiter und Radfahrer an einem Strang ziehen müssen (welche Ansicht von den Reiterverbänden offenbar nicht geteilt wird) würde ich mich über begleitende Radfahrer auch freuen!

Bin bei der EUROBIKE in Friedrichshafen.

Aber mit dem Mitfahren per Fahrrad ist das ohnehin so eine Sache.

Nachweislich verwechselt die Landesregierung Fahrräder mit Pferden und umgekehrt. Denn eine schon immer existierende Wegebreitenregelung, auf die die Mountainbiker schon mal, wenn den Leuten im Ministerium nix Besseres mehr einfällt, verwiesen werden, gibt es zwar, aber für Pferde. Auch im Naturschutzrecht ist ministerieller- und notwendigerweise das Fahrrad ein Pferd, weil man das Radfahren mit Hinweis auf ein Pferde-Urteil des BVerfG nicht extra ins Betretungsrecht (§27 HAGBNatSchG) aufnehmen will.

Je mehr Radfahrer also bei Euch mitgühren, umso größer würde die Verwirrung bei Neels & Co....:D
 
Die Stellungnahme der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. (HGON)

Der HGON zählt zu den Unterzeichnern der Resolution "Rücksichtnahme im Wald" und äußert sich zum Betretungsrecht wie folgt:

Vollziehbarer Interessenausgleich beim Betretungsrecht
Ein hoher Erholungsdruck in dicht besiedelten Regionen unterstreicht zunächst die hohe Bedeutung des Waldes für die Bevölkerung. Er erfordert im Einzelfall Regelungen, die einen praktikablen Interessenausgleich zwischen siedlungsnaher Erholung, der Ausübung von Breitensport und dem Schutz störungsempfindlicher Tier- und Pflanzenarten ermöglicht.


zu §§ 15 und 16 Betreten des Waldes

Angesichts der Erfahrungen mit dem Vollzug von Ge- und Verbote von Naturschutzgebietsverordnungen erscheinen die Regelungen zum Betreten des Waldes in vielerlei Hinsicht nicht nachvollziehbar.
Es verbleibt ein bußgeldbewährter, aber nicht durchsetzbarer Appell, der den Odem von feudalem, herrschaftlichem Waldverständnis versprüht und den Bürger in die Nähe eines Störfaktors rückt.
...
Die Bußgeldandrohung auf der Grundlage eines Bündels weitgehend unbestimmter Appelle wird dagegen an den tatsächlichen Verhältnissen nichts ändern bzw. die falschen vom Waldbesuch abhalten.

zu § 15 Abs. 4

Der Absatz ist ersatzlos zu streichen. Ein Bedarf für die Regelung ist nicht zu erkennen. Missverständnissen wird durch weitreichende Formulierungen Tür und Tor geöffnet.
Es wurden bereits naturkundliche Führungen in einzelnen Revierförstereien der Anzeigepflicht unterworfen.
Dieser Willkür sollte Einhalt geboten werden, statt ihr gesetzlich Vorschub zu leisten.


Nachdem sich der ÖJV Hessen anscheinend von der Resolution bereits faktisch distanziert (keine Links dazu funktionieren mehr)
und auch der HGON vom Gesetzentwurf anscheinend nichts hält, wird der "runde Tisch" für das Ministerium sicher eine interessante Erfahrung werden.

Bleiben noch die Wanderer.
 
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Danke Sun on Tour für Deine detaillieren Ausführungen.


Abgesehen davon, dass der gemeine Mountainbiker gar keine eigens für ihn angelegten Strecken benötigt, unterstellen die Verfasser den Mountainbikern erhöhte Instandhaltungskosten durch außerordentliche Wegschäden zu verursachen, was ja wohl längst durch zahlreiche Studien widerlegt ist. Vielmehr eröffnet eine solche Regelung u. a. die Möglichkeit für das gewöhnliche Mountainbiken Gebühren zu erheben, sobald man die Zustimmung des Waldbesitzers benötigt. Hierzu gibt es sogar Beispiele aus Bayern, wo insbesondere der Staatsforst Einnahmen generiert.

Diese Herleitung der Ansprüche vom Forst ist interessant. Da den Besitzern laut der Studien lediglich geringe Belastungen in vergleichbaren Umfang wie durch Wanderer entstehen, sofern Mountenbiker auf heute legal zu befahrenden Strecken unterwegs sind.
Einschränken bestehender Rechte und anschließend abkassieren - scheint plausibel und passt in diese Zeit. (analog Verlängerung der Schutzdauer für Musikaufnahmen)
Leider hat es in der Vergangenheit hier in Hessen bereits Versuche in diese Richtung gegeben. So sollten wie in Deinem zitierten Dokument Veranstaltungen eine Gebühr an den Forst entrichten.
 
Super Arbeit Sun on Tour

Das blöde bei der ganzen Sache ist ja das man noch so viele schlüssige Argumente und Beweise ins Feld führen kann, von der Logik allein werden die Politiker nicht umgestimmt. Die sagen einfach - wie ein Kind im Kindergarten - "NÖ, so ist das nicht" und dann ist das eben nicht so. Wenn die sagen das Gras ist blau dann werden die sich nicht umstimmen lassen. Ist bei meiner Schwiegermutter genauso ;)
 
Das blöde bei der ganzen Sache ist ja das man noch so viele schlüssige Argumente und Beweise ins Feld führen kann, von der Logik allein werden die Politiker nicht umgestimmt. Die sagen einfach - wie ein Kind im Kindergarten - "NÖ, so ist das nicht" und dann ist das eben nicht so. Wenn die sagen das Gras ist blau dann werden die sich nicht umstimmen lassen. Ist bei meiner Schwiegermutter genauso ;)

Deine Schwiegermutter musstest Du aber nicht wählen ;) Entscheidend ist, dass wir nicht nicht in das Kindergartenmuster der Politiker (und auch der Waldbesitzer/Jäger) verfallen, sondern fleissig weiter unsere Positionen begründen und belegen. Steter Tropfen höhlt den Stein....
 
meine befürchtung ist, daß wir trotz bester argumente einfach "outnumbered" sein werden. seitens des ministeriums kann man kann den entscheidungsprozeß bzw das resultat dessen von vorn herein beeinflussen, indem man nur die entsprechenden leute einlädt. am ende heißt es dann: "was wollt ihr eigentlich noch, ihr mountainbiker? es ist doch alles demokratisch zugegangen. ihr durftet eure position darstellen, aber sie ist nicht mehrheitsfähig. jetzt findet euch damit ab und bleibt auf den breiten wegen."
genau das muß vermieden werden!
 
meine befürchtung ist, daß wir trotz bester argumente einfach "outnumbered" sein werden. seitens des ministeriums kann man kann den entscheidungsprozeß bzw das resultat dessen von vorn herein beeinflussen, indem man nur die entsprechenden leute einlädt. am ende heißt es dann: "was wollt ihr eigentlich noch, ihr mountainbiker? es ist doch alles demokratisch zugegangen. ihr durftet eure position darstellen, aber sie ist nicht mehrheitsfähig. jetzt findet euch damit ab und bleibt auf den breiten wegen."
genau das muß vermieden werden!

Deswegen engagieren wir uns ja ;) Es geht hier übrigens nicht um eine numerische Mehrheit von Verbänden, Landtagsabgeordneten, etc., wobei wir da momentan gar nicht so schlecht dastehen, sondern um die richtige und gesetzeskonforme Umsetzung von Bundesnaturschutzgesetz und Bundeswaldgesetz (beides höherrangiges Recht) in das hessische Landesrecht. Und wenn gewisse Politiker und Verbände sich immer wieder des Themas vermeintlicher Nutzerkonflikte annehmen, so finde ich es höchst interessant, dass nach unserer Kenntnis bisher nur ein einziger Verband ganz konkret gefordert hat, das Rücksichtnahmegebot sowie das Prinzip der Gemeinverträglichkeit in das Waldgesetz aufzunehmen und dazu auch ausformulierte Änderungsvorschläge zu § 15 Abs. 2 und Abs. 3 Waldgesetz gemacht hat - die DIMB! Scheinbar sind wir die einzigen, die sich ernsthaft Gedanken darüber machen, wie man das Miteinander im Wald besser gestalten kann - Fair on Trails!
 
Am 'Runden Tisch' hocken 10 PRO Neues Waldgesetz Gruppen und 2 CONTRA Neues Waldgesetz Gruppen.
Wie wird da wohl das Ergebnis sein? :(
 
Wenn man sich mal alle im Umlauf befindlichen Informationen aus dem Ministerium, von den Parteien und den beteiligten Verbänden ansieht und mit unseren Positionen - namentlich mit der offiziellen Stellungnahme der DIMB - vergleicht, dann wird man feststellen, dass wir die letzten zwei Monate viel bewegen konnten und sich auch viele Positionen auf der anderen Seite bewegt haben.

Beispielhaft hierzu die Stellungnahmen des Wanderverbands Hessen, der in seiner zweiten Stellungnahme seine erste u. a. um folgenden Passus ergänzt hat:

Grundsätzlich müssen schmale Wege und Pfade, sofern sie als Wanderweg ausgewiesen sind, für das Radfahren verboten bleiben.

und damit klar zum Ausdruck bringt, dass das Radfahren auf schmalen Wegen und Pfaden, die nicht ausdrücklich als Wanderwege ausgewiesen sind, gerade nicht verboten sein soll.

Darin kann man aus Sicht der Fuß-Wanderer schon ein enormes Entgegenkommen sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich müssen schmale Wege und Pfade, sofern sie als Wanderweg ausgewiesen sind, für das Radfahren verboten bleiben.

und damit klar zum Ausdruck bringt, dass das Radfahren auf schmalen Wegen und Pfaden, die nicht ausdrücklich als Wanderwege ausgewiesen sind, gerade nicht verboten sein soll.

Darin kann man aus Sicht der Fuß-Wanderer schon ein enormes Entgegenkommen sehen.

damit dürfte bei uns kein weg ausser der breiten forstwege mehr befahren werden, denn alles, was hier trailcharakter hat ist ein wanderweg. und alles was trail sein könnte, aber nicht als wanderweg deklariert wurde, gilt als nogo-area.
 
Am 'Runden Tisch' hocken 10 PRO Neues Waldgesetz Gruppen und 2 CONTRA Neues Waldgesetz Gruppen.
Wie wird da wohl das Ergebnis sein? :(

der runde tisch ist es nix weiter als eine alibi-veranstaltung. aber eh wurst - denn wie hemutk richtig feststellt: der entwurf ist nicht mit höherrangigem recht vereinbar (imho sogar verfassungswidrig). das gilt es klar zu machen - zur not eben auf dem klageweg.


Sun on Tour schrieb:
Beispielhaft hierzu die Stellungnahmen des Wanderverbands Hessen, der in seiner zweiten Stellungnahme seine erste u. a. um folgenden Passus ergänzt hat:

Grundsätzlich müssen schmale Wege und Pfade, sofern sie als Wanderweg ausgewiesen sind, für das Radfahren verboten bleiben.

und damit klar zum Ausdruck bringt, dass das Radfahren auf schmalen Wegen und Pfaden, die nicht ausdrücklich als Wanderwege ausgewiesen sind, gerade nicht verboten sein soll.

Darin kann man aus Sicht der Fuß-Wanderer schon ein enormes Entgegenkommen sehen.

ich sehe darin alles andere als ein entgegenkommen. denn alle schmalen wege, die nicht illegal (von wem auch immer) in den wald geritten, getrampelt oder gefahren wurden, sind doch als wanderwege ausgewiesen. ergo: von entgegenkommen keine spur.
 
Sind denn überhaupt schon Einladungen raus?

Ich wüßte nicht, aber das HMUELV muß ja jetzt erst mal die Eingaben analysieren und plausible (!) Schlüsse daraus ziehen.

Was ja übrigens nach wie vor offen ist, ist die Frage nach der personellen und finanziellen Ausstattung, damit das Gesetz überhaupt vollzogen werden kann. Da läßt sich lange drüber nachdenken :confused:
 
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