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zum thema entmunitionieren schreibt ansbach, dass man dazu den ganzen wald roden müsste, da wir ja in der freien natur unterwegs wärenWir können die Sinnhaftigkeit des Verbots und die tatsächliche Gefährdung hier diskutieren, wie wir wollen, das bringt uns allerdings nicht weiter. Die Rechtslage ist im Fall Tennenloher Forst recht eindeutig, am Betretungsverbot an sich ist aus meiner Sicht nicht zu rütteln. Der sicherste Weg ist aus meiner Sicht, die gewünschten Wege entsprechend zu entmunitionieren. Das Thema Haftungsausschluß haben wir bereits diskutiert, da sind allerdings noch Fragen offen.