Absichtliche Fallen für Biker - mit Karte

Sauerland unweit unserer Bikeparks Winterberg und Willingen.

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65847/6044479


Alle Meldungen
Alle Meldungen
Folgen



28.05.2025 – 13:27

Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis

POL-HSK: Drahtseil über Waldweg bei Eversberg gespannt​



Meschede (ots)



Bislang unbekannte Täter haben auf einem schmalen Waldweg ein Drahtseil in ca. 150 cm Höhe gespannt. Wie der Polizei in Meschede gestern bekannt wurde, hat eine Spaziergängerin das Drahtseil bereits am 26.05.2025 gegen 11:30 Uhr entdeckt. Es befand sich nordöstlich des Tennisplatzes Eversberg (Alte Landstraße) auf einem Weg, der häufig von Fußgängern und Mountainbikern genutzt wird.

Glücklicherweise wurde das Drahtseil rechtzeitig entdeckt, sodass niemand verletzt wurde.

Das zuständige Verkehrskommissariat ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeten, sich telefonisch bei der Polizeiwache in Meschede unter der Telefonnummer 0291 - 90200 zu melden.
 

Anzeige

Re: Absichtliche Fallen für Biker - mit Karte
Das zuständige Verkehrskommissariat ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Zeugen, die ...
Wäre hier nicht sogar eine Ermittlung wegen "versuchter Mord" angebracht? "Ein versuchter Mord liegt vor, wenn eine Person mit Tötungsabsicht handelt, die Tat jedoch aus bestimmten Gründen scheitert oder abgebrochen wird.": Die Tat ist nur gescheitert, weil die Spaziergängerin das rechtzeitig entdeckt und gemeldet hat.
 
Wäre hier nicht sogar eine Ermittlung wegen "versuchter Mord" angebracht? "Ein versuchter Mord liegt vor, wenn eine Person mit Tötungsabsicht handelt, die Tat jedoch aus bestimmten Gründen scheitert oder abgebrochen wird.": Die Tat ist nur gescheitert, weil die Spaziergängerin das rechtzeitig entdeckt und gemeldet hat.
Und woher nimmst du ohne Ermittlung die Gewissheit der Absicht der Tötung als am wahrscheinlichsten?
 
Gegenfrage: Welchen anderen Zweck hätte diese Falle haben können?
1. Gegenfragen sind keine Antworten 😉
2. Es läuft am Ende darauf hinaus, dass die Wahrscheinlichkeit der Tötungsabsicht in aller Regel niedriger ist als für eine "Denkzettel-Absicht". Für die Annahme einer Tötungsabsicht reicht nicht das Merkmal der möglichen Tötung aus, sondern eben die Absicht muss klar erkennbar sein. Fahrlässigkeit könnte hier bei einer Urteilsfindung ein Thema werden. Aber auch das ist bei den Richtern bisher regelmäßig schwer nachvollziehbar nur aufgrund eines Stahlseiles über einem Waldweg der von Spaziergängern genutzt wird. Es gab sogar schon Kinder, die "Räuber und Gendarm" auf diese Art gespielt haben.
Es gestaltet sich alles anders, wenn dies z.B. eine offizielle Rennstrecke ist oder wenn es absichtlich getarnt wird oder weitere (gefährliche) Fallen dazukommen, etc. etc.

Ich verstehe die subjektive Emotion absolut. Auch ich wäre verdammt sauer und würde das Schlimmste befürchten. Aber objektiv betrachtet, fehlt da die Grundlage für die Einschätzung der Tötungsabsicht. Desweiteren ist das Thema "Mord" auch viel spezifischer und "brutaler" als dein von einer KI generiertes Zitat vermuten lässt. Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html

Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Damit das alles zusammenkommt, braucht es mehr als "nur" ein Seil über einen Waldweg.

Wie @sauerlaender75 schon andeutet.. das Thema wurde hier schon diskutiert und muss ja nicht nochmal durchgekaut werden.. siehe andere Posts hier im Thread und insbesondere § 211, § 212, § 222 i.V.m. § 23 StGB
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Gegenfragen sind keine Antworten 😉
2. Es läuft am Ende darauf hinaus, dass die Wahrscheinlichkeit der Tötungsabsicht in aller Regel niedriger ist als für eine "Denkzettel-Absicht". Für die Annahme einer Tötungsabsicht reicht nicht das Merkmal der möglichen Tötung aus, sondern eben die Absicht muss klar erkennbar sein. Fahrlässigkeit könnte hier bei einer Urteilsfindung ein Thema werden. Aber auch das ist bei den Richtern bisher regelmäßig schwer nachvollziehbar nur aufgrund eines Stahlseiles über einem Waldweg der von Spaziergängern genutzt wird. Es gab sogar schon Kinder, die "Räuber und Gendarm" auf diese Art gespielt haben.
Es gestaltet sich alles anders, wenn dies z.B. eine offizielle Rennstrecke ist oder wenn es absichtlich getarnt wird oder weitere (gefährliche) Fallen dazukommen, etc. etc.

Ich verstehe die subjektive Emotion absolut. Auch ich wäre verdammt sauer und würde das Schlimmste befürchten. Aber objektiv betrachtet, fehlt da die Grundlage für die Einschätzung der Tötungsabsicht. Desweiteren ist das Thema "Mord" auch viel spezifischer und "brutaler" als dein von einer KI generiertes Zitat vermuten lässt. Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html


Damit das alles zusammenkommt, braucht es mehr als ein Seil über einen Waldweg.

Wie @sauerlaender75 schon andeutet.. das Thema wurde hier schon diskutiert und muss ja nicht nochmal durchgekaut werden.. siehe andere Posts hier im Thread und insbesondere § 211, § 212, § 222 i.V.m. § 23 StGB
Und ich bin nach wie vor der Auffassung, dass, wer ein Seil, welches man bei mehr oder weniger schneller Fahrt mit dem Rad nicht erkennen kann spannt, das Merkmal der Heimtücke voll und ganz erfüllt.
Sollte sich im Laufe der Ermittlungen ein anderer Sachverhalt ergeben, dann kann man immer noch nach "unten" anpassen.
Warum sollte man aber nicht zu Beginn vom höchsten Ansatz ausgehen? Hiermit finden sich möglicherweise auch eher Zeugen, als wenn ich mit der Meldung Dummer Jungenstreich in die Öffentlichkeit gehe.
In Essen sind in der vergangenen Woche drei Radfahrende verstorben, einer davon war ein 86-jähriger, der anscheinend lediglich am Bordstein hängen geblieben ist und sich beim Sturz dann lebensgefährlich verletzt hat und an den Verletzungen letztlich auch verstorben ist.
Wenn so jemand in ein gespanntes Seil fährt, passiert dasselbe. Die Tötung eines Radfahrenden ist also ganz und gar nicht unwahrscheinlich.
Aus meiner Sicht sind damit also die Tatbestände der Tötungsabsicht und Heimtücke erfüllt.
Welchen Straftatbestand setzt das Gesetz in solchen Fällen an?
 
Warum sollte man aber nicht zu Beginn vom höchsten Ansatz ausgehen?
Da hier ja eh schon KI ins spiel kam..

Deine Frage beantwortet Google so:
Es ist üblich, dass Ermittlungen zunächst unter einem weniger schweren Verdacht wie Totschlag oder Körperverletzung eingeleitet werden, bevor ein Mordverdacht besteht. Dies liegt daran, dass Mord spezifische Merkmale hat, die nachgewiesen werden müssen, und die Ermittlungen zunächst umfassend sein müssen, bevor eine konkrete Tatbestandsvariante wie Mord angenommen werden kann.
Oder anders ausgedrückt: Wenn man spezifisch / hoch ansetzt, sind die Ermittlungen nicht breit genug aufgestellt. Mag man doof finden.. ist aber so.
 
Zufallsfund im Mängelmelder...Interessante Ansicht der Verwaltung zu "Fallen"...
P.S. es ist nicht verboten dort zu radeln

1751543950020.png
 
Zufallsfund im Mängelmelder...Interessante Ansicht der Verwaltung zu "Fallen"...
P.S. es ist nicht verboten dort zu radeln

Anhang anzeigen 2193529
Welcher Stadtwald ist das?

Ansonsten in üblicher Weise vor jedem Baum ein paar dicke Äste aufschichten. Kommentar an die Stadtverwaltung: Die vorhandenen Äste stellen keinen Mangel dar, sind bewusst belassen worden, um den an sich langweiligen Weg für Fahrradfahrer attraktiv zu gestalten.
 
schild am Anfang des Trails platzieren "Bunnyhop Trail" und es passt wieder :troll:

Bzw. Einladung den Kicker zu vervollständigen :awesome:
 
Und ich bin nach wie vor der Auffassung, dass, wer ein Seil, welches man bei mehr oder weniger schneller Fahrt mit dem Rad nicht erkennen kann spannt, das Merkmal der Heimtücke voll und ganz erfüllt.
Sollte sich im Laufe der Ermittlungen ein anderer Sachverhalt ergeben, dann kann man immer noch nach "unten" anpassen.
So geht es aber nicht, ein gespanntes Seil über einen Weg umfasst mehrere Tatbestände die in Konkurrenz zueinander stehen und die verschieden strafrechtlich gewürdigt werden, hier verdrängt die relevantere Tat das weniger schwerwiegende Delikt. Bewertet wird letztlich welchen Vorsatz man beweisen kann. In dem Fall eindeutig nur den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. erst wenn sich Belege dafür finden das eine gefährliche Körperverletzung, oder Tod einkalkuliert wurde verdrängt die schwerwiegendere Tat den zu vor genannten Tatbestand. Sowas nennt man gemeinhin ein objektives Vorgehen.

Wäre es anders könnte man fast jeden allein aufgrund von Annahmen auf ewig wegsperren.
 
Das hieße ja, jeder würde sein Tun bis zur letzten Konsequenz überdenken.
Wo doch das selber Denken seit Jahren immer mehr abnimmt, dafür steigt die Aggressivität.
Wenn früher einer bei der Schlägerei am Boden lag, hat man den liegen lassen.
Heut wird noch mal richtig ordentlich nach getreten.

Wenn der Täter mit max. doppelter Schrittgeschwindigkeit rechnet, weil er von seinen Fähigkeiten auf dem Rad ausgeht, gibt es grad mal einen Schrecken.
Kommt der Könner des Weges, wirds hässlich.


Bevor jetzt einer auf die Idee kommt,
NEIN, ich verurteile Fallenbau genauso.
 
Wenn früher einer bei der Schlägerei am Boden lag, hat man den liegen lassen.
Heut wird noch mal richtig ordentlich nach getreten.
Früher™ blieben der am Boden Liegende aber auch dort. Heutzutage tut man nur so um dann wieder aufzuspringen und weiter zu machen (am besten noch mit einem im Liegen heraus gekramten Messer).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab hier mal durchgewischt.

Poah, der Verwarnfinger hätte schon wieder gezuckt.

Einer wirft n Stöckchen und anstatt den OT-Beitrag zu melden, steigt ihr lieber in ne sinnlose Diskussion ein? Leute, das könnt ihr besser. Und das wollen wir in Zukunft sehen :)

Bussi


Michl
 
Zurück