Epische Tour zur Cima Carega und Monte Zugna in 2 Tagen

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Hi,

Dies ist ein Tour, die wir schon seit längerem ins Auge gefasst haben. Und dieses Wochenende ist es endlich soweit. Am Vortag reisen wir nach Ala an und beziehen dort eine Wohnung um früh morgens losfahren zu können. Am ersten Tag fahren wir über die Monte Lessini zum Rifugio Fraccaroli unterhalb der Cima Carega.


Am zweiten Tag erwarten uns 2700 Tiefenmeter Trail. Am Friedensweg geht es zunächst zum Monte Zugna und später nach Rovereto

https://www.kaspressknoedel.com/cima-carega-monte-zugna

CaregaZugna1.jpg

CaregaZugna2.jpg

CaregaZugna22.jpg
 
Super Tour! Wir sind sie auch 2 Mal gefahren im Rahmen von Gardaseetouren. Muss mal nachsehen, ob wir dieselbe Trailabfahrt hatten wie ihr.
Leider derzeit verkehrstechnisch/ Urlaubszeit nicht sehr empfehlenswert, auf die Alpensüdseite zu kommen. Hatte schon überlegt, mal den ÖB nightjet zu probieren. Ist aber ziemlich teuer und dann noch Anreise von uns oben (Nordbayern). Vielleicht finde ich noch eine erschwingliche Verbindung.
Deshalb fahren wir aktuell mehr bei uns in D.
Euch weiterhin schöne Touren. Freue mich immer, wenn ich was Spannnendes von dir lese. Klasse!
 
Gibt es so was wie eine Karte, welche Wege gesperrt sind oder kann man in der Gegend gar nicht mehr queren- z.B. bei Gardaseeumrundung? Muss mal meine alten Routen raussuchen, wo wir gefahren sind. Aber wahrscheinlich ist diese Routenführung jetzt nicht mehr möglich.
 
Hi, ich habe den entsprechenden Gesetztesartikel für das Trentino von ChatGPT zusammenfassen lassen :

Zusammenfassung des einschlägigen Gesetzestextes (L.P. Trentino 15. März 1993 Nr. 8, zuletzt geändert)​

Art. 22 – Grundsatz: Fahrverbot für mechanische Fahrzeuge auf alpinen Wegen

  1. Verbotsnorm
    Auf tracciati alpini (alpinen Pfaden) und allen anderen Bergwegen ist das Befahren mit mechanischen Fahrzeugen – darunter Mountainbikes – untersagt, sofern die Provinzregierung (Giunta) für den betreffenden Weg ein Verbot „wegen erheblicher Umweltbeeinträchtigung oder Gefährdung von Fußgänger*innen“ erlässt.
  2. Kontrolle & Sanktion
    Die Einhaltung überwachen Gemeindepolizei, Forst‑ und Parkdienst. Verstöße können mit Verwaltungsstrafen geahndet werden.
  3. Gemeindliche Ausnahmen
    Gemeinden dürfen im Einvernehmen mit der Provinz Ausnahmen zulassen, z. B. zur Verbindung längerer Routen, für touristische Projekte oder Veranstaltungen. Solche Strecken müssen beschildert sein.
  4. Technische Leitkriterien (Giunta‑Beschluss 2005/2008)
    Die Provinz gestattet das Biken grundsätzlich nur auf Wegen, die
    • max. 20 % Steigung und
    • durchgehend breiter als die Fahrradspur sind.
      Ist eine der beiden Bedingungen überschritten, gilt automatisch Fahrverbot – es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Ausnahme (s. o.) vor.

Art. 22‑bis – „Rete provinciale dei percorsi MTB“

  • Schafft ein offizielles MTB‑Streckennetz aus Straßen, Radwegen und alpinen Pfaden.
  • Auf diese Netzwerkwege wird – soweit vereinbar – dieselbe Schutz‑ und Förderlogik wie für alpine Pfade angewandt (u. a. Zuschüsse für Instandhaltung).

Art. 8 – Was gilt als „alpiner Pfad“ (tracciato alpino)?

Die 2008 neu gefasste Definition unterscheidet vier Kategorien:
KategorieBeschreibung
Sentiero alpinoMarkierter Wander‑/Trekkingpfad, der durch Berggebiete führt und zu Hütten, Bivaks oder Natur‑/Alpinzielen leitet.
Sentiero alpino attrezzatoWie oben, aber abschnittsweise mit Trittstufen, Seilen o. Ä. leichter begehbar gemacht.
Via ferrataStark mit Drahtseilen, Leitern usw. gesicherter, oft felsiger Klettersteig.
Via alpinisticaAlpinroute mit möglicher Kletterpassage; nur spärlich markiert (Steinmännchen, Spuren) und mit einzelnen Fixpunkten zur Selbstsicherung ausgestattet.
 
Das heisst (interpretiert): MTB ist auf allen schmalen Wanderwegen (sentiero alpino) künftig verboten, außer der Weg befindet sich in einem MTB Streckennetz. Zum Glück bin ich viele der jetzt wohl verbotenen Wege früher gefahren. Also muss ich nicht mehr ins Trentino.
Interessieren würde mich dann schon, wer und wie das kontrolliert bzw. ggf. bestraft wird.
Danke für die Recherche!
 
Hi, ich habe den entsprechenden Gesetztesartikel für das Trentino von ChatGPT zusammenfassen lassen :

Zusammenfassung des einschlägigen Gesetzestextes (L.P. Trentino 15. März 1993 Nr. 8, zuletzt geändert)​

Art. 22 – Grundsatz: Fahrverbot für mechanische Fahrzeuge auf alpinen Wegen

  1. Verbotsnorm
    Auf tracciati alpini (alpinen Pfaden) und allen anderen Bergwegen ist das Befahren mit mechanischen Fahrzeugen – darunter Mountainbikes – untersagt, sofern die Provinzregierung (Giunta) für den betreffenden Weg ein Verbot „wegen erheblicher Umweltbeeinträchtigung oder Gefährdung von Fußgänger*innen“ erlässt.
  2. Kontrolle & Sanktion
    Die Einhaltung überwachen Gemeindepolizei, Forst‑ und Parkdienst. Verstöße können mit Verwaltungsstrafen geahndet werden.
  3. Gemeindliche Ausnahmen
    Gemeinden dürfen im Einvernehmen mit der Provinz Ausnahmen zulassen, z. B. zur Verbindung längerer Routen, für touristische Projekte oder Veranstaltungen. Solche Strecken müssen beschildert sein.
  4. Technische Leitkriterien (Giunta‑Beschluss 2005/2008)
    Die Provinz gestattet das Biken grundsätzlich nur auf Wegen, die
    • max. 20 % Steigung und
    • durchgehend breiter als die Fahrradspur sind.
      Ist eine der beiden Bedingungen überschritten, gilt automatisch Fahrverbot – es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Ausnahme (s. o.) vor.

Art. 22‑bis – „Rete provinciale dei percorsi MTB“

  • Schafft ein offizielles MTB‑Streckennetz aus Straßen, Radwegen und alpinen Pfaden.
  • Auf diese Netzwerkwege wird – soweit vereinbar – dieselbe Schutz‑ und Förderlogik wie für alpine Pfade angewandt (u. a. Zuschüsse für Instandhaltung).

Art. 8 – Was gilt als „alpiner Pfad“ (tracciato alpino)?

Die 2008 neu gefasste Definition unterscheidet vier Kategorien:
KategorieBeschreibung
Sentiero alpinoMarkierter Wander‑/Trekkingpfad, der durch Berggebiete führt und zu Hütten, Bivaks oder Natur‑/Alpinzielen leitet.
Sentiero alpino attrezzatoWie oben, aber abschnittsweise mit Trittstufen, Seilen o. Ä. leichter begehbar gemacht.
Via ferrataStark mit Drahtseilen, Leitern usw. gesicherter, oft felsiger Klettersteig.
Via alpinisticaAlpinroute mit möglicher Kletterpassage; nur spärlich markiert (Steinmännchen, Spuren) und mit einzelnen Fixpunkten zur Selbstsicherung ausgestattet.

Carega, der Gipfel wovon ich spreche, ist aber in Veneto.
 
[Trentino Gesetzeslage]
4. Technische Leitkriterien (Giunta‑Beschluss 2005/2008)

Die Provinz gestattet das Biken grundsätzlich nur auf Wegen, die
  • max. 20 % Steigung und
  • durchgehend breiter als die Fahrradspur sind.
    Ist eine der beiden Bedingungen überschritten, gilt automatisch Fahrverbot – es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Ausnahme (s. o.) vor.
Bleibt nur die Frage, wie der Biker erkennen soll, ob sich die anfänglich passende Wegbreite im weiteren Verlauf zu "verboten" ändert.
Baden-Württemberg (2-Meter-breit-und!-befestigter-Untergrund-Regel) hat eine ganz ähnliche Lachnummer-Einschränkung.
 
Carega, der Gipfel wovon ich spreche, ist aber in Veneto.
Wo die Gesetzeslage meines Wissens noch diffuser, aber auch restriktiver ist.

Im Trentino muss meines Erachtens ein Verbot beschildert oder zumindest öffentlich gemacht werden.
Im Veneto gilt meines Wissens eine "generelle Breitenregelung" (so wie ein Rad lang), oder?

Kann das Mal jemand aufklären?
 
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