Also gemessen Sitzrohr.Alternativ Kurbel - Sitzrohr. Das geht tendenziell einfacher.
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Also gemessen Sitzrohr.Alternativ Kurbel - Sitzrohr. Das geht tendenziell einfacher.
Die Geo kommt ja auch vom MTB.Da haben sie es mit der Reifenfreiheit wohl etwas übertrieben haben, der Hinterbau schaut ja eher nach MTB aus. Eine andere Kurbel mit Spacer und variabler Achslänge könnte das Problen lösen.
Das wird jetzt zu umständlich, wenn es keine akzeptabele Lösung gibt dann geht es zurück.Die Messung Sitzrohr - Kurbelarm sagt nur etwas über die Position des Tretlagers aus.
Felge - Kurbelarm betrachtet auch den (vorderen Teil) des Hinterbaus. Richtig wäre, eine Schnur von den Achsenden des HR um das Steuerrohr zu spannen und von dort an den interessanten Stellen zur Mitte zu messen.
Der Zustand jetzt ist nicht akzeptabel.
Das ist jetzt aber im Rahmen der Toleranz, der Kurbelarm scheint nicht verbogen. Allerdings ist dann der unterschiedliche Abstand an den Kettenstreben nicht erklärbar. Das muss dir der Händler dann erklären, er soll mal eine andere Kurbel testen.Also gemessen Sitzrohr.
Das wird jetzt zu umständlich, wenn es keine akzeptabele Lösung gibt dann geht es zurück.
Warum nicht?Ich würde so nicht fahren. Auch nicht zum Testen.
Da sind die Bilder
NeinIst es bei dem linken Kurbelarm genauso eng?
Das sind die neuen Bilder, ich traue der Sache auch nicht. Aber für eine Rückwandlung dürfen sie halt 3 mal nachbessern.Das sind die Bilder von der alten Kurbel. Wie siehts bei der Neuen aus?
Verwindet sich zwar aber schlägt nicht an.Drück doch mal mit dem Fuß dagegen, ob Du den Arm an die Strebe biegen kannst.
Nein.Das sind die neuen Bilder, ich traue der Sache auch nicht. Aber für eine Rückwandlung dürfen sie halt 3 mal nachbessern.
Bitte Absatz 4 beachten, hier wird klar die Verhältnismäßigkeit in den Vordergrund gestellt. Überspitzt formuliert: man kann vom Händler nicht die Lieferung eines neuen Autos für 80.000 Euro verlangen, weil ein kleiner Kratzer im Klarlack ist, der für 75 Euro poliert werden kann. Das Konzept sollte damit ungefähr klar sein.Nein.
Zuerst kann man als Kunde entscheiden ob die Ware repariert oder getauscht werden soll (§ 439 Absatz 1 BGB). Wenn repariert wird, hat der Verkäufer in der Regel 2 Versuche (§ 440 Satz 2)
https://www.verbraucherzentrale.de/...les-zu-gewaehrleistung-und-schadenersatz-5057