Canyon streicht bis zu 320 Stellen: Harter Einschnitt in Koblenz

Das HK 416 ist ein Sturmgewehr und kein Maschinengewehr.
Das definiert jede Armee anders.
Davon abgesehen ist das doch wieder eine "Waffenfamilie" und es gibt sicher eine Variante mit langem Lauf als leichtes Maschinengewehr:
Aber völlig off-topic, wieder zurück zu Fahrrad-Themen und evtl. etwas BWL für Ingenieure.
 
Was läuft denn da bitte ganz gut?!
Versuch mal als Privatperson bei Heckler & Koch ein Maschinengewehr HK 416 zu bekommen. Die stellen sich komplett quer! "Falls Holland angreift" ignorieren die als Argument komplett. Service = 0!
Falls du da Tipps hast. Fände ich auch interessant. Bin aber nicht auf ein spezielles Modell festgelegt.
 
Offenbar hat manch einer fragwürdige Hobbys neben dem Radfahren
In Reiseradforen wird beim Thema Zuladung / Systemgewicht gern das Schweizer Armee-Velo mit MG am Oberrohr und 1000 Schuss Munition in den Ortliebs am Gepäckträger als Referenz bemüht :awesome:

Also ein Zusammenhang mit Radfahren könnte schon bestehen.
 
Mit Verlaub, aber Deine Kenntnis über die realen Abläufe bei sozialplanpflichtigen Massenentlassungen (bei den hier angegebenen Größenordnungen ist Sozialplanpflicht gegeben) ist realitätsfremd.
Gespräche mit dem/den Betriebsrät(en) unterliegen grundsätzlich der Vertraulichkeit. Bei Veröffentlichung solcher Fakten macht sich ein Betriebsrat strafbar. Der Kündigungsschutz für Betriebsräte gilt nur für betriebsbedingte Kündigungen. Verhaltensbedingt, auch bei derartigen Verstößen speziell im Amt als Betriebsrat, kann man ziemlich problemlos gekündigt werden (und wird es auch).
Wenn die Zusammenarbeit funktioniert, informiert die Geschäftsleitung vorab vertraulich den Betriebsrat. Wenn es gut läuft, weiß der Betriebsrat vielleicht 1 oder 2 Tage vorher, das da "etwas Größeres kommt", aber keine Details. Da lädt niemand vor der öffentlichen Bekanntgabe zu einer Betriebsversammlung ein...
(K. A. wie das bei Canyon ist, wahrscheinlich ist der alte-neue Chef jetzt nicht so erfahren mit Mitarbeiter-Vertretung, das lief ja sehr lange Zeit ohne Betriebsrat und ohne Gewerkschaft.)
Im Wirtschaftsausschuss erfährt man kaum mehr, als wir hier im Forum zu den allg. Zahlen Umsatz usw. rausgefunden haben. Vielleicht noch auf die willkürlich definierten "Profit-Center" runtergebrochen, und zur Erklärung genauso viel Konkretes wie der Chef hier im Interview ausgeführt hat: Wir müssen agil werden, Zukunft, bla-bla.
In der Pressemitteilung stand auch nur,: "Canyon hat den Betriebsrat bereits informiert und die Gespräche aufgenommen." Das kann auch einfach nur heißen, dass der Betriebsrat diese Information 30 Minuten vor Veröffentlichung in Kopie auf dem Tisch hatte.

Davon abgesehen hat Canyon m. W. seit einiger Zeit einen Haustarif innerhalb IG Metall-Flächentarif, da sitzt dann sowieso unmittelbar der Gewerkschaftssekretär mit am Tisch.
So ein Unsinn! Dass Gespräche zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat häufig als vertraulich geführt werden, ist unstrittig. Eine pauschale Verschwiegenheitspflicht gibt es aber nicht. § 79 BetrVG greift nur bei ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichneten Informationen. Der Betriebsrat macht sich weder automatisch strafbar noch kündigungsreif, wenn er die Belegschaft über wesentliche Betriebsänderungen informiert. Genau das gehört zu seinen gesetzlichen Aufgaben.

Auch die Aussage, Betriebsräte ließen sich bei solchen „Verstößen“ problemlos kündigen, ist schlicht falsch. Die Hürden für eine verhaltensbedingte Kündigung eines Betriebsrats sind extrem hoch. Eine Information der Mitarbeiter im Rahmen der Amtspflichten ist kein kündigungsrelevantes Fehlverhalten.

Dass Betriebsräte in der Praxis oft sehr spät informiert werden, mag vorkommen. Das macht es aber nicht rechtmäßig. Das BetrVG verlangt eine frühzeitige und umfassende Unterrichtung, insbesondere bei sozialplanpflichtigen Maßnahmen. „30 Minuten vor Pressemitteilung“ ist kein Normalfall, sondern ein Rechtsverstoß.

Niemand behauptet zudem, dass vor einer öffentlichen Bekanntgabe zwingend eine Betriebsversammlung stattfinden muss. Der Punkt ist: Sobald der Betriebsrat belastbare Kenntnisse hat, darf und soll er informieren. Ob per Betriebsversammlung oder interner Info, hängt von der Situation ab.

Zum Wirtschaftsausschuss: Der hat gesetzlich deutlich weitergehende Informationsrechte, als von dir dargestellt. Wenn dort angeblich nicht mehr bekannt ist als aus der Presse, liegt das nicht an fehlenden Rechten, sondern an deren Nichtdurchsetzung.

Der Hinweis auf „Haustarif innerhalb des IG-Metall-Flächentarifs“ zeigt ehrlich gesagt eher Unkenntnis als Sachargumente. Tarifbindung hat null Aussagekraft darüber, ob Kündigungen geplant oder zulässig sind. Auch tarifgebundene Unternehmen bauen Stellen ab. Täglich. Bundesweit. Und deine Aussage, dass ein „Gewerkschaftssekretär mit am Tisch sitzt“, ersetzt weder den Betriebsrat noch hebt er Mitbestimmungsrechte auf oder verhindert Kündigungen. Er hat kein Entscheidungsrecht und keine Sperrwirkung. Interessenausgleich und Sozialplan sind BetrVG-Themen, keine Tarifromantik.

Mein Fazit: Du wärst entweder ein lausiger Betriebsrat oder ein leichtes Opfer als CEO.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist daran interessant?
Verkauf/Dienstleistung in Deutschland:
Pkw: läuft nicht mehr
Motorräder: läuft nicht mehr
Möbel: läuft nicht mehr
Gastronomie: läuft nicht mehr
Fahrrad: läuft nicht mehr

Rüstung: läuft gerade ganz gut.

Fazit: der deutsche Bürger spart wo er kann, insbesondere bei nicht dringend benötigte Konsumgütern.

Damit ist alles gesagt.
Mitnichten!
Rolf arbeitet in der Produktentwicklung, Sabine im Einkauf. Rolf hätte von Sabine gerne die Muster vom Lieferanten, muss aber warten, bis Sabine die Zeit findet diese anzufordern.
Sabine wird entlassen und Rolf nun “befördert“, den Einkauf mit zu übernehmen. Rolf kann nun direkt selbst mit dem Lieferanten kommunizieren und spart dadurch Zeit. Es wird ein billiger Barista eingestellt, der es Rolf in den Pausen erträglicher machen soll.
Sabine kenn ich, die hat ihr leuchtendes Herz ins Fester gehängt und nennt sich wieder Schandaal.
Aber was ist mit Rolf? Hält er der Belastung stand die geilsten Bikes der Welt mit Kunststoffspacern bauen zu müssen? Das muss ein enormer Druck sein. Ob Kaffee da das Richtige ist oder der arme Barista Opfer berieblicher Gewalt durch seinen noch unbekannten Stiefbruder Rolf wird.
Sowas wollen wir wissen! Wer ist da alles wie verwand? Wer treibts mit wem in der Pause oder gar bei der Arbeit. Eine Art Lindenstraße des Bikezirkus. Das wollen wir!
 
So ein Unsinn! Dass Gespräche zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat häufig als vertraulich geführt werden, ist unstrittig. Eine pauschale Verschwiegenheitspflicht gibt es aber nicht. § 79 BetrVG greift nur bei ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichneten Informationen. Der Betriebsrat macht sich weder automatisch strafbar noch kündigungsreif, wenn er die Belegschaft über wesentliche Betriebsänderungen informiert. Genau das gehört zu seinen gesetzlichen Aufgaben.

Auch die Aussage, Betriebsräte ließen sich bei solchen „Verstößen“ problemlos kündigen, ist schlicht falsch. Die Hürden für eine verhaltensbedingte Kündigung eines Betriebsrats sind extrem hoch. Eine Information der Mitarbeiter im Rahmen der Amtspflichten ist kein kündigungsrelevantes Fehlverhalten.

Dass Betriebsräte in der Praxis oft sehr spät informiert werden, mag vorkommen. Das macht es aber nicht rechtmäßig. Das BetrVG verlangt eine frühzeitige und umfassende Unterrichtung, insbesondere bei sozialplanpflichtigen Maßnahmen. „30 Minuten vor Pressemitteilung“ ist kein Normalfall, sondern ein Rechtsverstoß.

Niemand behauptet zudem, dass vor einer öffentlichen Bekanntgabe zwingend eine Betriebsversammlung stattfinden muss. Der Punkt ist: Sobald der Betriebsrat belastbare Kenntnisse hat, darf und soll er informieren. Ob per Betriebsversammlung oder interner Info, hängt von der Situation ab.

Zum Wirtschaftsausschuss: Der hat gesetzlich deutlich weitergehende Informationsrechte, als hier dargestellt. Wenn dort angeblich nicht mehr bekannt ist als aus der Presse, liegt das nicht an fehlenden Rechten, sondern an deren Nichtdurchsetzung.
Bitte die Rechtslage mit der Realität abgleichen, das war mein ursprünglicher Kritikpunkt:
Ja, im Gesetz steht viel über vollumfängliche Information, vertrauensvolle Zusammenarbeit usw. Soweit zur Theorie.

Praxis ist aber:
1) Es gibt Geschäftsführer, die das umsetzen, keine Frage. Leider nach meiner Einschätzung die deutliche Minderheit.
2) Die meisten sind entweder die Patriarchen ("Gründer"), die sich in ihrem Lebenswerk nicht reinreden lassen wollen - das ist bitte auch wertfrei, ich bewundere solche Erfolgsgeschichten ausdrücklich, selber hätte ich mir so etwas nie angetan.
Oder aber der Typ des "angestellten Managers", aktuell scheinbar extrem verbreitet. Hat meist BWL-Hintergrund und Betriebsrat ist für ihn/sie das passende Feindbild bzw. betriebliche Mitbestimmung grundsätzlich "sozialistisches Teufelszeug". Der will nur seine Kennzahlen erfüllen und wenn das Unternehmen doch an die Wand gefahren ist, zieht er halt zum nächsten weiter.
3) Ein Betriebsrat - je nachdem wie fit im Betriebsverfassungsrecht und konfliktbereit er ist - kann sich viel erstreiten, muss aber im Zweifel jedes Mosaiksteinchen - auch konkrete Informationen - im Zuge von Beschlussverfahren erstreiten. In Sachsen wartet man im Augenblick auf 12 bis 18 Monate für ein Hauptsacheverfahren am Arbeitsgericht. Ich denke nicht, dass es in anderen Bundesländern sehr viel anders ist. In dieser Zeit hat ein Unternehmen 2 oder 3 Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt.
Das alles ist immer mit sehr viel Abwägung verbunden und auch als Betriebsrat denkt man an alle (also auch an die hier verbleibenden 80%) und nicht nur an die abzubauenden 20%...

Die Realität ist anders als der ursprüngliche Gedanke im Gesetzestext, und das ist leider kein Unsinn.

Zu verhaltensbedingten Kündigungen von Betriebsräten empfehle ich das Studium diverser Rechtsfälle aus den vergangenen 10 Jahren. Wenn sich ein Unternehmen nicht völlig blöd anstellt (und für gute Anwälte ist oft erstaunlich viel Geld übrig), kommen die mit sehr vielen Sachen durch, die sich unserem Rechtsempfinden entziehen. Plus: der individuell Betroffene muss sich individuell wehren und die Zeit + Geld für einen langen Rechtsstreit aufbringen.

Nachtrag: Dass ein Unternehmen eine solch radikale Änderung der Kostenstruktur nicht als vertraulich deklariert, ist äußerst unwahrscheinlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Fazit: Du wärst entweder ein lausiger Betriebsrat oder ein leichtes Opfer als CEO.
Oh, gerade nochmal nachgelegt?

Sehr schön differenziert, mein lieber Kollege!
Ich bin seit 29 Jahren Betriebsrat und immer wiedergewählt. Wahrscheinlich sind die anderen noch lausiger als ich...
Du hast offensichtlich zwar Kompetenzen in Nachlesen von Gesetzestexten im Internet aber keine Erfahrung im praktischen Ablauf in der freien Wirtschaft.
Naja, Wertschätzung in anonymen Foren...
 
Bitte die Rechtslage mit der Realität abgleichen, das war mein ursprünglicher Kritikpunkt:
Ja, im Gesetz steht viel über vollumfängliche Information, vertrauensvolle Zusammenarbeit usw. Soweit zur Theorie.

Praxis ist aber:
1) Es gibt Geschäftsführer, die das umsetzen, keine Frage. Leider nach meiner Einschätzung die deutliche Minderheit.
2) Die meisten sind entweder die Patriarchen ("Gründer"), die sich in ihrem Lebenswerk nicht reinreden lassen wollen - das ist bitte auch wertfrei, ich bewundere solche Erfolgsgeschichten ausdrücklich, selber hätte ich mir so etwas nie angetan.
Oder aber der Typ des "angestellten Managers", aktuell scheinbar extrem verbreitet. Hat meist BWL-Hintergrund und Betriebsrat ist für ihn/sie das passende Feindbild bzw. betriebliche Mitbestimmung grundsätzlich "sozialistisches Teufelszeug". Der will nur seine Kennzahlen erfüllen und wenn das Unternehmen doch an die Wand gefahren ist, zieht er halt zum nächsten weiter.
3) Ein Betriebsrat - je nachdem wie fit im Betriebsverfassungsrecht und konfliktbereit er ist - kann sich viel erstreiten, muss aber im Zweifel jedes Mosaiksteinchen - auch konkrete Informationen - im Zuge von Beschlussverfahren erstreiten. In Sachsen wartet man im Augenblick auf 12 bis 18 Monate für ein Hauptsacheverfahren am Arbeitsgericht. Ich denke nicht, dass es in anderen Bundesländern sehr viel anders ist. In dieser Zeit hat ein Unternehmen 2 oder 3 Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt.
Das alles ist immer mit sehr viel Abwägung verbunden und auch als Betriebsrat denkt man an alle (also auch an die hier verbleibenden 80%) und nicht nur an die abzubauenden 20%...

Die Realität ist anders als der ursprüngliche Gedanke im Gesetzestext, und das ist leider kein Unsinn.

Zu verhaltensbedingten Kündigungen von Betriebsräten empfehle ich das Studium diverser Rechtsfälle aus den vergangenen 10 Jahren. Wenn sich ein Unternehmen nicht völlig blöd anstellt (und für gute Anwälte ist oft erstaunlich viel Geld übrig), kommen die mit sehr vielen Sachen durch, die sich unserem Rechtsempfinden entziehen. Plus: der individuell Betroffene muss sich individuell wehren und die Zeit + Geld für einen langen Rechtsstreit aufbringen.

Nachtrag: Dass ein Unternehmen eine solch radikale Änderung der Kostenstruktur nicht als vertraulich deklariert, ist äußerst unwahrscheinlich.
Haha! Nun weichst vom ursprünglichen Punkt aus. Dein Vorwurf war, meine Darstellung sei rechtlich falsch, realitätsfremd und teilweise strafbar. Davon bleibt nichts übrig. Stattdessen erklärst du jetzt, dass Arbeitgeber Gesetze missachten, Verfahren lange dauern und Machtverhältnisse ungleich sind. Dass Mitbestimmungsrechte in der Praxis häufig unterlaufen werden, habe ich nie bestritten. „Sie machen es trotzdem“ ist aber kein Argument gegen „sie dürfen es nicht“. Das BetrVG verlangt eine frühzeitige und umfassende Unterrichtung, insbesondere bei sozialplanpflichtigen Maßnahmen. Wenn das nicht passiert, ist das kein Normalfall, sondern ein Rechtsverstoß!

Auch das Argument der langen Beschlussverfahren greift nicht. Dass Rechte mühsam durchgesetzt werden müssen, macht sie nicht weniger relevant. Genau dafür gibt es Unterlassungsansprüche, Nachteilsausgleich, Einigungsstellen und einstweiligen Rechtsschutz. Rechtsbruch wird nicht dadurch legal, dass er verbreitet ist. Was ist das denn für Argument?!

Bei den verhaltensbedingten Kündigungen ziehst du dich ebenfalls zurück. Aus „ziemlich problemlos kündbar“ wird plötzlich „es gibt Rechtsfälle“. Ja, die gibt es. Das ändert nichts daran, dass die Hürden extrem hoch sind und eine Information der Belegschaft im Rahmen der Amtspflichten kein Kündigungsgrund ist.

Und deine Ausführungen zu „Gründern“, „Patriarchen“ und „angestellten Managern“ sind zudem eine reine Nebelkerze. Das mag als Meinung oder Erfahrung taugen, ist aber rechtlich vollkommen irrelevant. Für Gründer wie für angestellte Manager gilt exakt dasselbe BetrVG. Persönliche Einstellungen ersetzen weder Normen noch Pflichten.

Mein 2. Fazit: Wo es juristisch konkret wird, weichst du auf Praxisberichte, Annahmen und Vermutungen aus. Du vermischst Rechtslage, Rechtsdurchsetzung und Rechtsbruch und tust so, als sei das dasselbe. Das ist es nicht. Ich habe hingegen die Rechtslage dargestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh, gerade nochmal nachgelegt?

Sehr schön differenziert, mein lieber Kollege!
Ich bin seit 29 Jahren Betriebsrat und immer wiedergewählt. Wahrscheinlich sind die anderen noch lausiger als ich...
Du hast offensichtlich zwar Kompetenzen in Nachlesen von Gesetzestexten im Internet aber keine Erfahrung im praktischen Ablauf in der freien Wirtschaft.
Naja, Wertschätzung in anonymen Foren...
Was genau hat deine Betriebsratszugehörigkeit oder Wiederwahl mit der Rechtslage zu tun? Das BetrVG ist kein Erfahrungsbericht, sondern geltendes Recht. Man kann es sich nicht nach persönlicher Praxis oder 29 Jahren Gewohnheit so auslegen, wie es gerade passt. Und stell dir mal vor: Auch ich kenne mich hervorragend mit BetrVG und Arbeitsrecht sowie deren Anwendung in der Praxis aus und bestehe einfach darauf, dass Gesetze gelten. Genau darum ging es hier von Anfang an.
 
giphy.gif
 
Fazit: der deutsche Bürger spart wo er kann, insbesondere bei nicht dringend benötigte Konsumgütern.
Vor allem hat der deutsche Buerger derweil ein Alter erreicht, in welchem er das meisste Geld seines Lebens bereits ausgegeben hat. Versuch mal einem 60-Jaehrigen was zu schenken.
Wenn Zuwanderung dann unerwuenscht ist, geht's halt nur noch in eine Richtung...
 
Zurück