Nope:
Ein Pedelec gilt in der EU rechtlich als Maschine.
Deshalb fällt es unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und muss zusätzlich die harmonisierte Norm
DIN EN 15194 erfüllen. Die CE-Kennzeichnung bezieht sich nicht auf Einzelteile, sondern immer auf das komplette Fahrzeug als System. Das ausgelieferte Pedelec in genau dieser Kombination ist CE-konform.
Ich verweise noch mal auf das Thema
Bauteiletausch e-MTB/Pedelec. Ja, das ist für Werkstätten, mit dem Ziel, CE-konform zu arbeiten und so Rechtssicherheit zu schaffen. Wer am Pedelec selbst bastelt, riskiert CE-Verlust, und rutscht aus rechtlicher Sicht zumindest Richtung Fahrlässigkeit, wenn die Kacke erst mal am dampfen ist.
Daher ist diese Gleichheits-Aussage nicht korrekt bis riskant:
Doch! Lies halt vielleicht nochmal?
Die von mir zierten Verordnungen und Gesetze gelten genauso auch bei Fahrräder ohne Motor.
Bezüglich Gleicheitsaussage: Hier ging es um die Gewährleistung des Herstellers wenn Du selbst Teile tauschst. das ist bei E-Bikes und Bikes genau gleich.
https://ebike-mtb.com/e-mtb-selbst-bauen/
Eins ist klar, wenn man sich diese ganzen E-Bike/Pedelec Regelungen anschaut: E-Bike ist bis auf die momentane STvO-Sicht ≠ Fahrrad
In den von dir zitierten Posts aus besagtem Faden stehen, wie immer in Foren, mal wieder ganz schön viele Halbwahrheiten und Meinungen, die irgendwo aufgeschnappt wurden. Ist ja erst mal nicht schlimm, gehört zum Wesen von Internetforen.
Das jetzt alles einzuordnen bedürfe einer längeren Abhandlung, das möchte ich mir hier sparen, und die wäre natürlich auch nicht rechtssicher
Ein zentraler Punkt, der eigentlich schon alles dazu klären sollte, mal vorausgeschickt:
Im privaten Bereich, als nicht gewerbliche Anwendung, darfst Du Maschinen ohne CE-Kennzeichnung betreiben, wenn diese Eigenbauten/selbstgebaute Maschinen sind. Natürlich mußt du dabei die geltenden Reglen der Technik beachten, insbesondere Sicherheitsvorschriften.
Recht einfach und sicher wird das ganze dann, wenn du bei Eigenbauten sicheheitsrelvante CE-gekennzeichnete, oder nach dort einschlägigen Richtlinien, Normen, Gesetzen gefertigte Bauteile verwendest und diese nach Herstellervorgaben verbaust und betreibst (wie es so schön heißt).
Gleiches gilt dann (meine Interpretation der Regelung) auch, wenn Du Teile an CE-gekennzeichneten "Maschinen" tauschst. Wohlgemerkt, immer bei privater nicht gewerblicher Anwendung. Die neuen Teile müssen "lediglich" für den entsprechnenden Zweck bestimmt/tauglich sein und nach Herstellervorgaben verbaut und betrieben werden. Das musst du dann ggf. nachweisen, wenn Dritte zu Schaden kommen.
Wo ich aber tatsächlich beim E-Bike die Finger davon lassen würde, ist die Einheit Motor, Akku, MSR, Verkabelung und die dafür vorgesehene Bauteile des Rahmens.