OLG Hamm zu Flowtrail-Unfall: 50 % Mithaftung für den Betreiber

Und da sind sie wieder, die Keyboard Warrior, die sich echauffieren und fremden Leuten schlechtes wünschen 🙄

Mountainbiken = Sport mit höherem Risiko - soweit so gut. Gehen wir mal davon aus, dass das da wirklich unübersichtlich war und das Gericht nicht einfach aus langeweile eine Teilschuld beim Verein sieht: wenn ich offizielle Vereinstrails benutze, dann gehe ich davon aus, dass das einigermaßen gut gebaute Trails sind. Und dementsprechend fahre ich auch. Wenn ich mich einscheißen will bei der ersten Fahrt und alles zu Fuß vorher abgehen will, dann kann ich gleich die wild gebuddelten Trails von irgendwelchen Kiddies fahren.

Kann mir doch keiner erzählen, dass er nicht nen anderen Anspruch an öffentliche dimb Trails hat.
Bist du Minigolfer ?!
 
Cortenstahl finde ich schick. Ist nur nicht ganz so geil mit kleinen Kindern. Das hat beim dumm Fallen Potential für schmerzhafte unnatürliche Zahnlücken. Eine gewisse Höhe müssen die Kanten ja haben. Eingelassene Steine sind da wesentlich "komfortabler".
Nimm Randsteine aus Sandstein und mach die bodengleich. Dann kannste mit dem Mäher direkt drauf fahren.
 
Und da sind sie wieder, die Keyboard Warrior, die sich echauffieren und fremden Leuten schlechtes wünschen 🙄

Mountainbiken = Sport mit höherem Risiko - soweit so gut. Gehen wir mal davon aus, dass das da wirklich unübersichtlich war und das Gericht nicht einfach aus langeweile eine Teilschuld beim Verein sieht: wenn ich offizielle Vereinstrails benutze, dann gehe ich davon aus, dass das einigermaßen gut gebaute Trails sind. Und dementsprechend fahre ich auch. Wenn ich mich einscheißen will bei der ersten Fahrt und alles zu Fuß vorher abgehen will, dann kann ich gleich die wild gebuddelten Trails von irgendwelchen Kiddies fahren.

Kann mir doch keiner erzählen, dass er nicht nen anderen Anspruch an öffentliche dimb Trails hat.
Erinnert mich an die Spacken auf der borderline welche sich beschwert haben dass hier Laub herum liegt und man ja von einem Vereinstrail erwarten kann dass der vom Laub befreit wird. Manche Leute sollten einfach keinen Outdoor Sport betreiben...
 
Gehen wir mal davon aus, dass das da wirklich unübersichtlich war und das Gericht nicht einfach aus langeweile eine Teilschuld beim Verein sieht: wenn ich offizielle Vereinstrails benutze, dann gehe ich davon aus, dass das einigermaßen gut gebaute Trails sind. Und dementsprechend fahre ich auch. Wenn ich mich einscheißen will bei der ersten Fahrt und alles zu Fuß vorher abgehen will, dann kann ich gleich die wild gebuddelten Trails von irgendwelchen Kiddies fahren.

Kann mir doch keiner erzählen, dass er nicht nen anderen Anspruch an öffentliche dimb Trails hat.
In erster Instanz wurde ihr Anspruch zu 100% abgelehnt. Das haben die doch nicht aus Langeweile so entschieden. Wer sagt dass das OLG mehr Ahnung hat und das bessere Urteil gesprochen hat. Mutmaßung. Der Chefarzt ist auch oft nicht besser als der Oberarzt.

Und ich fahre immer vorsichtig bei der ersten Fahrt. Auch im Bikepark. Gesunder Menschenverstand.
 
Kann mir doch keiner erzählen, dass er nicht nen anderen Anspruch an öffentliche dimb Trails hat.
Es finden sich an nahezu allen eigens gebauten MTB-Trails Nutzungshinweise in welche u.a. das Fahren auf Sicht, das Anhalten im Sichtbereich, die Empfehlung die Strecken vor der ersten Nutzung zu besichtigen und weitere Sicherheitshinweise stehen.
 
Ich bin nach einem Sturz noch nie auf die Idee gekommen den Betreiber des Trails zu verklagen.

Es ist für mich selbstverständlich, dass ich da in voller Eigenverantwortung runter fahre und wenn ich irgendwo ein Totenkopfschild sehe fahre ich doch extra langsam oder steige im Zweifelsfall ab und schaue mir das erstmal an.

Kann ich Null nachvollziehen diese Klage.
 
Ich bin nach einem Sturz noch nie auf die Idee gekommen den Betreiber des Trails zu verklagen.

Es ist für mich selbstverständlich, dass ich da in voller Eigenverantwortung runter fahre und wenn ich irgendwo ein Totenkopfschild sehe fahre ich doch extra langsam oder steige im Zweifelsfall ab und schaue mir das erstmal an.

Kann ich Null nachvollziehen diese Klage.
Ja aber deutsche Hannelore/Erika/Sieglinde tickt da ein wenig anders
 
Ich bin immer wieder verwundert darüber, wie viele denken, dass ein Betreiber keine Verantwortung trägt. Ist das Naivität? In meinem beruflichen Umfeld höre ich fast täglich, dass ich als Installateur für die von mir errichteten Anlagen verantwortlich bin. Ja, schon, aber nur für die sach- und fachgerechte Errichtung. Für den Betrieb der Anlage und für die Sicherheit des Betriebs ist der Betreiber verantwortlich. Für mich eher seltsam, dass der Betreiber des Trails nur zu 50% haftet.
:ka:

Edit: auf Grund des Unfalls mit Personenschaden wäre ich auch eher verwundert, wenn dort nicht von Amtswegen ermittelt wurde bzgl. Schuld und Haftung.
 
Ich bin immer wieder verwundert darüber, wie viele denken, dass ein Betreiber keine Verantwortung trägt. Ist das Naivität? In meinem beruflichen Umfeld höre ich fast täglich, dass ich als Installateur für die von mir errichteten Anlagen verantwortlich bin. Ja, schon, aber nur für die sach- und fachgerechte Errichtung. Für den Betrieb der Anlage und für die Sicherheit des Betriebs ist der Betreiber verantwortlich. Für mich eher seltsam, dass der Betreiber des Trails nur zu 50% haftet.
:ka:

Edit: auf Grund des Unfalls mit Personenschaden wäre ich auch eher verwundert, wenn dort nicht von Amtswegen ermittelt wurde bzgl. Schuld und Haftung.
Der "Betreiber", das ist kein bikepark sondern Vereinsstrecken.
Da kannst installieren was du willst, der Vergleich mit Strecken die vermutlich in Freizeit gepflegt werden ist an den Haaren herbeigezogen.

Wenn man den Nürburgring verklagen würde immer wenn so nen Horst seine karre da in seiner Freizeit zerlegt...das sogar dort eigene Blödheit
 
Der "Betreiber", das ist kein bikepark sondern Vereinsstrecken.
Da kannst installieren was du willst, der Vergleich mit Strecken die vermutlich in Freizeit gepflegt werden ist an den Haaren herbeigezogen.

Wenn man den Nürburgring verklagen würde immer wenn so nen Horst seine karre da in seiner Freizeit zerlegt...das sogar dort eigene Blödheit
Prost.

Viele meiner Kunden sind Vereine oder die Träger sind Vereine. Nur, weil der Betreiber ein Verein ist, entbindet dies nicht von seiner Fürsorgepflicht und seiner Verantwortung. Ob da eine handvoll Hinweisschilder und Flatterband ausreichen, wird sich zeigen. Im hiesigen Fall war es wohl nicht ausreichend. Da muss der Verein halt nachbessern, sich juristisch beraten lassen und eine eventuelle Haftung in Zukunft rechtssicher ausschließen. Ich vermute, die Nürburgring GmbH & Co KG ist da einfach ein paar Prozesse und Geschäftsjahre weiter als andere.
 
Ich finde das Urteil hingegen methodisch richtig gut.

Das Urteil definiert klarstellend und anschaulich die jeweiligen Verantwortungsbereiche und deren Begrenzung. Man haftet eben auch nicht für Alles!

Damit kann man arbeiten!

Aber die Nummer wird teuer! Das ist erst der Anfang.

Der Feststellungsantrag bezieht sich auf alle Schäden, die der Klägerin durch den Unfall entstanden sind oder noch im kausalen Zusammenhang entstehen werden!

Jetzt scharrt der Arbeitgeber und vor allem aber die Krankenkasse mit den Hufen!

Über diese Haftungsfolgen sollte sich zu dem jedes Vorstandsmitglied im Klaren sein und eine entsprechende Versicherung zum Schutz des eigenen Vermögens abschliessen!
Ich hab das Urteil gerade eben erstmals durchgelesen und finde es in wesentlichen Punkten nicht überzeugend. Ein schmaler MTB-Trail durch den Wald mit hoch runter links rechts ist nicht per se mit einem Skigebiet gleichzusetzen. Man kann nicht erwarten daß man in einem unbekannten und nicht komplett einsichtigen Trail blind reinfährt und dann alles gut wird. Vielmehr ist zu erwarten daß man bewusst ein erhöhtes Risiko eingeht, wenn man an einer unübersichtlichen Stelle nicht absteigt um sich in Ruhe die Örtlichkeit anzugucken, zumal wenn Schilder auf eine erhöhte Gefährdungslage hinweisen. Eine vorwerfbar unklare Wegführung kann ich da nach Einsicht des Videos von dem Trail und der Beschilderung nicht erkennen. Es ist auf schmalen unbekannten Trails durch einen Wald zu erwarten daß man im Zweifel anhält, wenn einem der Weg nicht ganz klar ist.

Klar hat der Trailbetreiber auch dafür zu sorgen daß die Gefahren durch geeignete und auch zumutbare Maßnahmen gemindert werden, aber dieser ist er mit den Schildern m E. hinreichend nachgekommen.

Und daß die linker Seite vom Trail längs laufenden Baumstämmen auch noch bemängelt werden, oha. Klar stellen die eine Gefahrenquelle dar wenn man da rüberrasselt. Aber sie zeigen doch hinreichend klar auf daß hier der Trail vorbei ist, und zeigen recht klar auf wie der Trail weiterverläuft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alter, ein bisschen mehr Emphatie hat noch keinem geschadet 😉
Na Empathie hat diese egoistische tante wohl nicht. Sonst würde sie ja checken, dass sie mit ihrer lächerlichen klage der gesamten gemeinschaft schadet und es sein lassen.
Und der inkompetente richter hätte ruhig mal ermitteln und rechtlich klarstellen können, welche verantwortung ein jeder extremsportler für sich selbst trägt. In meinen augen ist das fast 100%, wenn man von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem aktivem eingreifen dritter absieht.
Und ja, ich sehe den Richter als komplett Inkompetent an, da sein Urteil gegen jegliche gelebte praxis ausnahmslos aller mir bekannten extremsportler geht. Wie absurd ist dieses urteil bitte? Als nächstes: urteil gegen kletterrouten-erschliesser weil jemand wegen zu weitem hakenabstand gestürtzt ist — oder weil das schild am haken fehlte 😂; urteil gegen tourenbericht verfasser weil jemand von einer lawine verschüttet wurde der den tourenbericht gelesen hat, indem garnichts von lawinengefahren drin steht 🤪
Nein ernsthaft: wir sind alle für uns selbst und unser risiko verantwortlich. Und so ein urteil ist die reinste beleidigung und geringschätzung gegenüber jedem verantwortungsbewusstem menschen.
An alle die das anders sehen: geht halma spielen und lasst das mit dem extremsport
 
Ich bin immer wieder verwundert darüber, wie viele denken, dass ein Betreiber keine Verantwortung trägt. Ist das Naivität? In meinem beruflichen Umfeld höre ich fast täglich, dass ich als Installateur für die von mir errichteten Anlagen verantwortlich bin. Ja, schon, aber nur für die sach- und fachgerechte Errichtung. Für den Betrieb der Anlage und für die Sicherheit des Betriebs ist der Betreiber verantwortlich. Für mich eher seltsam, dass der Betreiber des Trails nur zu 50% haftet.
:ka:

Edit: auf Grund des Unfalls mit Personenschaden wäre ich auch eher verwundert, wenn dort nicht von Amtswegen ermittelt wurde bzgl. Schuld und Haftung.
Es wird nicht in Frage gestellt, dass es eine Verantwortung bei den Betreibern gibt. Bei der Verkehrssicherungspflicht geht es aber immer um die Frage, welche legitime Sicherheitserwartung ein Nutzer haben darf und welche zumutbaren Aufwendungen der Betreiber hat. Bei MTB-Trails wird u.a. unterschieden in Gefahren die sich aus der Natur ergeben und Gefahren die zwar nicht waldtypisch sind, die aber für den Nutzer bei entsprechender Fahrweise selbst rechtzeitig erkennbar sind. Siehe diesen Vortragreihe die wir mitgestaltet haben. Dort sind mehrere Präsentationen verlinkt.
https://www.ziv-zweirad.de/haftung-und-verkehrssicherungspflicht-bei-mountainbike-trails/

Bei schweren Unfällen wird auch von Amts wegen ermittelt. Bisher wurden die Verfahren aber regelmäßig eingestellt, weil das Verschulden beim Fahrer gesehen wurde.
 
Ich bin immer wieder verwundert darüber, wie viele denken, dass ein Betreiber keine Verantwortung trägt. Ist das Naivität? In meinem beruflichen Umfeld höre ich fast täglich, dass ich als Installateur für die von mir errichteten Anlagen verantwortlich bin. Ja, schon, aber nur für die sach- und fachgerechte Errichtung. Für den Betrieb der Anlage und für die Sicherheit des Betriebs ist der Betreiber verantwortlich. Für mich eher seltsam, dass der Betreiber des Trails nur zu 50% haftet.
:ka:

Edit: auf Grund des Unfalls mit Personenschaden wäre ich auch eher verwundert, wenn dort nicht von Amtswegen ermittelt wurde bzgl. Schuld und Haftung.
Lies das Urteil der ersten Instanz, dann siehst du, dass man auch zu anderen Schlüssen kommen kann.
 
Hier zur Ergänzug noch ein Video von Freeride Flo, müsste den Zustand irgendwann 2023 zeigen (ab 3:20):

Ich kann mir schon vorstellen, dass, wenn man sehr schnell daherkommt, die Kurve nach rechts etwas unerwartet kommt und man ordentlich in die Eisen greifen muss. Andererseits behauptet die Verunfallte, dass der Pfeil in die falsche Richtung gezeigt habe, also war sie zumindest langsam genug, um Schilder lesen zu können.
Gedankenexperiment: wie schlecht muss für euch eine öffentliche Strecke mit eindeutigem "Betreiber" sein, bevor ihr sagen würdet, man muss ihn im Falle eines Falles in die Haftung nehmen? Wo endet "selbst Schuld" und wo beginnt fahrlässiges Verhalten des Betreibers?

Ich heiße es prinzipiell gut, wenn sichergestellt ist, dass ein offizieller und öffentlicher Trail auch safe gebaut ist. Ob das Urteil hier angebracht ist? Wer will das 4 Jahre später noch beurteilen, solange keiner den damaligen Zustand vor Ort kennt?
In der Urteilsbegründung in erster Instanz steht ja etwas vom "üblichen Risiko", das man bei Nutzung einer Sportstätte akzeptieren muss. Was das genau beutet, und wo genau die Grenze zwischen einem üblichen Riskio und einem unüblichen Risiko verläuft, ist tatsächlich eine interessante Frage.

Auf einem Flowtrail würde ich einzelne Stellen mit höherem Risiko (Wellen, kleine Drops) als übliches Risiko bewerten, da sie von einem typischen Fahrer ohne Probleme bewältigbar sind. Ein 4 Meter Drop ohne Umfahrung oder Streckenführung mit erheblichem Absturzrisiko (z.B. an einem Felsabhang entlang) wären nicht mehr "übliches Risiko".

Die konkrete Stelle im Flowtrail Siegen ist m.M.n. eindeutig noch unter der Grenze, da sie im Kontext des Trails durchaus erwartbar ist.
 
Am besten, alle Klagen mit MTB Bezug werden zukünftig von einem MTB-News Volkstribunal entschieden. Weil ihr könnt das ja viel viel besser als irgendwelche Richter.

Die Conclusio aus diesem OLG Urteil ist übrigens eine ganz andere: Nur eine 50%ige Teilschuld. Eigenverantwortung zählt also durchaus.

Die Urteilsbegründung ist nicht übel. Da stecken schon einige gute Argumente drin.


Die Kommentare der Klägerin gegenüber sind echt ekelig. Einigen von euch möchte man in real life wirklich nicht begegnen.
 
Ich bin immer wieder verwundert darüber, wie viele denken, dass ein Betreiber keine Verantwortung trägt. Ist das Naivität? In meinem beruflichen Umfeld höre ich fast täglich, dass ich als Installateur für die von mir errichteten Anlagen verantwortlich bin. Ja, schon, aber nur für die sach- und fachgerechte Errichtung. Für den Betrieb der Anlage und für die Sicherheit des Betriebs ist der Betreiber verantwortlich. Für mich eher seltsam, dass der Betreiber des Trails nur zu 50% haftet.
:ka:

Edit: auf Grund des Unfalls mit Personenschaden wäre ich auch eher verwundert, wenn dort nicht von Amtswegen ermittelt wurde bzgl. Schuld und Haftung.
In dem Fall sollte man ggf. etwas differenzieren, ob es sich um ein kommerzielles Angebot handelt (nicht der Fall) oder ein gemeinnütziges und kostenloses Angebot eines Verein, das individuell und EIGENVERANTWORTLICH genutzt werden darf.
 
Eigentlich kann man auch den Spieß umdrehen. Man könnte auch als Verein die Dame verklagen.
Sie sieht das Totenkopfschild mit langsam, denkt sich "Prima, da kann ich mich verletzen und den Verein verklagen" und zerlegt sich. Geht also in Richtung vorsätzlichen Betrug.
Weil generell kann man bei einem Totenkopfschild mit "langsam" davon ausgehen, dass eine gefährliche Stelle kommt.

Also hat sich sich als Schlussfolgerung vorsätzlich verletzt.

Weil die andere Frage ist ja, das hätte dazu geführt, dass sie langsamer gefahren wäre? Ne rote Ampel? Schranke die runter klappt? Verkehrsregelung durch Polizei?
 
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