OLG Hamm zu Flowtrail-Unfall: 50 % Mithaftung für den Betreiber

Das hat m.E. nichts mit „auf der Klägerin rumtrampeln zu tun“. Natürlich kann‘s sein, dass die Krankenkasse oder UV die Klage eingereicht hat aber MTB ist halt ne Risiko-Sportart in der Natur, da gehörts auch dazu, dass man mal stürzt und sich verletzt. Wir haben in DE inzwischen leider so ne Vollkasko-Mentalität, bei der man die VA immer bei anderen sucht
Die Versicherungen haben damit nichts zu tun, die Dame hat auf Schadensersatz geklagt
 
Revision ist nicht zugelassen (steht im Urteil).

Für alle Nichtjuristen. Ein OLG Urteil hat weitreichende Signalwirkung für zukünftige Urteile. Für den MTB Sport in Deutschland ist das Urteil eine Katastrophe.
Mir hat letztens ein Jurist erklärt, das dem so nicht ist. Viele denken es gäbe so etwas wie Präzedenzfälle aber das gibt es in Deutschland nicht.
 
Am besten, alle Klagen mit MTB Bezug werden zukünftig von einem MTB-News Volkstribunal entschieden. Weil ihr könnt das ja viel viel besser als irgendwelche Richter.

Die Conclusio aus diesem OLG Urteil ist übrigens eine ganz andere: Nur eine 50%ige Teilschuld. Eigenverantwortung zählt also durchaus.

Die Urteilsbegründung ist nicht übel. Da stecken schon einige gute Argumente drin.


Die Kommentare der Klägerin gegenüber sind echt ekelig. Einigen von euch möchte man in real life wirklich nicht begegnen.
Da stecken stichhaltige Argumente drin, klar. Dennoch finde ich einige Wertungen neben der Spur und das Urteil im Ergebnis falsch.
 
Auch das bringt nix ......ich fahre sogar aufm Mittag hin , um zu gucken ob noch alles da steht wo es hingehört

Die Gesellschaft wird schon überall "eingeschränkt".... Da lassen die sich nicht mehr von einem Schild aufhalten....

Baustelle..Schild weg ...durch gefahren
Fahrschule fährt Verkehr in die Einbahnstraße auf die Hauptstraße

Alles schon gesehen
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir hat letztens ein Jurist erklärt, das dem so nicht ist. Viele denken es gäbe so etwas wie Präzedenzfälle aber das gibt es in Deutschland nicht.
Präzedenzrecht ist im Volkshirn fest verankert, weil das andauernd in amerikanischen Serien und Filmen vorkommt. Mit dem deutschen Recht befasst sich halt keiner. Ich kann sehr empfehlen, sich mal öffentliche Gerichtsverhandlungen anzugucken. Ist wie Serie gucken, nur in echt.
 
Mir hat letztens ein Jurist erklärt, das dem so nicht ist. Viele denken es gäbe so etwas wie Präzedenzfälle aber das gibt es in Deutschland nicht.
Das ist grundsätzlich richtig. Wenn ein Richter aber ein halbwegs passendes Urteil abschreiben kann wird er auch nicht an Herzdrücken leiden und sich über eine weitere erledigte Akte freuen.
 
Im Übrigen wurde bei uns das Urtei schon umgesetzt. Vermehrte Warnschilder allen Ortens:
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Das ist grundsätzlich richtig. Wenn ein Richter aber ein halbwegs passendes Urteil abschreiben kann wird er auch nicht an Herzdrücken leiden und sich über eine weitere erledigte Akte freuen.
Und das würde dann u.U. das nächste Gericht schlucken. Nein Richter werden so etwas vermeiden. Ich habe einige Richter und Juristen kennengelernt in meinem Leben. Das ist einfach falsch.
 
In der Urteilsbegründung in erster Instanz steht ja etwas vom "üblichen Risiko", das man bei Nutzung einer Sportstätte akzeptieren muss. Was das genau beutet, und wo genau die Grenze zwischen einem üblichen Riskio und einem unüblichen Risiko verläuft, ist tatsächlich eine interessante Frage.
Auf der einen Seite verstehe ich Gerichte und Versicherungen, man kann nicht jede Situation 1:1 wiedergeben. Beim Motorradfahren besteht eine Helmpflicht: sich mit Helm und Badehose "bekleidet" hinzulegen und dann darauf beharren, man habe die gesetzliche Pflicht eingehalten, kann es ebenfalls nicht sein.

Auf der anderen Seite machen sich Versicherungen das Leben teilweise allzu einfach. Ich wäre auf den Heilungskosten liegen geblieben, wenn ich mich nicht gewehrt hätte. Meine Erfahrung ist; sobald Outdoor ins Spiel kommt, kommt laut Versicherung schnell mal das Argument, es "fehle der ungewöhnliche, äussere Anlass". Auf die Frage, wie dieser denn auszusehen hat, krebste die Versicherung recht schnell zurück und sprach mir "Ausnahmsweise und ohne Präjudiz" die Heilungskosten zu.

Das nährt unweigerlich den Gedanken, dass man erstmals ablehnt; vielleicht wehrt sich der Versicherungsnehmer nicht und gibt klein bei...
 
Was mir in der Berichterstattung und allen Kommentaren hier zu kurz kommt:
Gab es denn ein Sachverständigen-Gutachten, wie es um die Anlage, Sicherung und Beschilderung des Trails bestellt war?

Sollte es das nicht geben (und hätten nicht zufällig Teile des Gerichts eine Ausbildung im Trailbau oder zumindest als MTB Guide), wäre das imho eine schwerwiegende Unzulänglichkeit.

Hier kann jeder eine Meinung haben und diese auch kundtun, aber wie ja schon angeklungen, sollte man die Rechtsprechung denjenigen überlassen, die das gelernt haben und hoffentlich auch können. Dann aber eben richtig und dazu gehört für mich ganz unbedingt in Fällen und Themen, die über die Expertise des normalen Menschen - und das sind auch Richter - hinausgehen, sich eben die nötige Fachexpertise einzuholen. Selbst die meisten normalen MTBer werden im Thema “veranwortungsbewusster Trailbau” kaum sattelfest sein, denn man fährt die Trails ja nur und baut sie nicht. Also würde ich davon ausgehen, dass jemand, der keinen persönlichen Bezug zu MTB hat, sich da noch viel weniger ein fundiertes Urteil bilden kann. Andererseits darf man erwarten, dass jemand, der offensichtlich einen MTB Trail nutzt, sich mit den Grundzügen der verantwortlichen Nutzung auseinandersetzt. Das ist nicht nur gesunder Menschenverstand, sondern normales Handeln. Man stelle sich mal vor, die Dame hätte sich nicht selbst verletzt, sondern wäre durch ihr Handeln in einen anderen Trailnutzer gerauscht und hätte diesen verletzt. Das wäre wohl ein noch viel interessanterer Rechtsstreit geworden…

@ciao heiko Da du ja quasi am ehesten eine direkte Verbindung zu solchen Themen hast, darf ich dich fragen, ob du da mehr weist? Und falls es ein solches Gutachten gäbe, würdet ihr das bei der Dimb fachlich anschauen und gegebenenfalls bewerten. Das wäre ja für alle, die mit der Materie Trailbau zu tun haben, schon eine sehr interessante Information.
 
Für alle Nichtjuristen. Ein OLG Urteil hat weitreichende Signalwirkung für zukünftige Urteile. Für den MTB Sport in Deutschland ist das Urteil eine Katastrophe.

In meinen Augen ist das übertrieben und solche Kraftausdrücke sind wenig hilfreich. Es wird weiterhin stets auf den Einzelfall ankommen.
Natürlich sind derartige Urteile nicht hilfreich für das Betreiben von Risikosportarten, und erst Recht nicht für die Betreiber (Verkehrssicherungspflichtigen) entsprechender Anlagen.
Das Urteil folgt aber der Rechtsprechung in Deutschland zu Verkehrssicherungspflichten die seit Jahrzehnten besteht.
Das ist - aus Sicht des Fachmanns - im Grunde keine echte Überraschung.
 
Und da sind sie wieder, die Keyboard Warrior, die sich echauffieren und fremden Leuten schlechtes wünschen 🙄

Mountainbiken = Sport mit höherem Risiko - soweit so gut. Gehen wir mal davon aus, dass das da wirklich unübersichtlich war und das Gericht nicht einfach aus langeweile eine Teilschuld beim Verein sieht: wenn ich offizielle Vereinstrails benutze, dann gehe ich davon aus, dass das einigermaßen gut gebaute Trails sind. Und dementsprechend fahre ich auch. Wenn ich mich einscheißen will bei der ersten Fahrt und alles zu Fuß vorher abgehen will, dann kann ich gleich die wild gebuddelten Trails von irgendwelchen Kiddies fahren.

Kann mir doch keiner erzählen, dass er nicht nen anderen Anspruch an öffentliche dimb Trails hat.
Also dürfen Vereine nur noch Murmelbahnen auf Waldautobahnen bauen?
 
Ich bin immer wieder verwundert darüber, wie viele denken, dass ein Betreiber keine Verantwortung trägt. Ist das Naivität? In meinem beruflichen Umfeld höre ich fast täglich, dass ich als Installateur für die von mir errichteten Anlagen verantwortlich bin. Ja, schon, aber nur für die sach- und fachgerechte Errichtung. Für den Betrieb der Anlage und für die Sicherheit des Betriebs ist der Betreiber verantwortlich. Für mich eher seltsam, dass der Betreiber des Trails nur zu 50% haftet.
:ka:

Edit: auf Grund des Unfalls mit Personenschaden wäre ich auch eher verwundert, wenn dort nicht von Amtswegen ermittelt wurde bzgl. Schuld und Haftung.
Nur bist du auch nicht Schuld wenn du was installierst, das verschließt und dann irgend ein Vollidiot ohne Ahnung das aufbricht und rum pfuscht und sich dabei verletzt. Der Betreiber vom Bikepark kann nicht aussortieren wer wo fahren darf. Das müssen die Leute schon selber entscheiden.
 
Wo kommen wir denn hin wenn jetzt jeder klagt der sich mal aufs Maul gelegt hat? Bin vor ein paar Tagen mit meinen Kindern skaten gewesen. War auch alles cool, aber der Pool hat mir das Deck weggezogen und schon lag ich da. Cut am Auge, Gehirnerschütterung und beide Knie ordentlich dick. Sollte ich jetzt wegen meiner eigenen Blödheit den Parkbetreiber verklagen? Als nächstes gibt's noch ne Versicherung für eigenes Unvermögen und eigene Dummheit.
 
Hier zur Ergänzug noch ein Video von Freeride Flo, müsste den Zustand irgendwann 2023 zeigen (ab 3:20):

Ich kann mir schon vorstellen, dass, wenn man sehr schnell daherkommt, die Kurve nach rechts etwas unerwartet kommt und man ordentlich in die Eisen greifen muss. Andererseits behauptet die Verunfallte, dass der Pfeil in die falsche Richtung gezeigt habe, also war sie zumindest langsam genug, um Schilder lesen zu können.

In der Urteilsbegründung in erster Instanz steht ja etwas vom "üblichen Risiko", das man bei Nutzung einer Sportstätte akzeptieren muss. Was das genau beutet, und wo genau die Grenze zwischen einem üblichen Riskio und einem unüblichen Risiko verläuft, ist tatsächlich eine interessante Frage.

Auf einem Flowtrail würde ich einzelne Stellen mit höherem Risiko (Wellen, kleine Drops) als übliches Risiko bewerten, da sie von einem typischen Fahrer ohne Probleme bewältigbar sind. Ein 4 Meter Drop ohne Umfahrung oder Streckenführung mit erheblichem Absturzrisiko (z.B. an einem Felsabhang entlang) wären nicht mehr "übliches Risiko".

Die konkrete Stelle im Flowtrail Siegen ist m.M.n. eindeutig noch unter der Grenze, da sie im Kontext des Trails durchaus erwartbar ist.
Naja, wobei langsam genug wohl eher nicht denn egal ob der Pfeil in die richtige oder in die falsche Richtung zeigt musst ja trotzdem immer noch selber aufpassen. Und grade über Kuppe ins blinde rein heißt das beim ersten mal extra langsam. Egal was die Beschilderung sagt.
 
Nein, Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit für das eigene Tun gibt es immer.
Ob kostenlos oder sonstwas - Gullideckel darf man nicht rausheben und an die Seite legen.

Wenn der Trail einer unbedarften Person eine Sicherheit vermittelt, und dann überraschend eine steile Kante hat, dann ist der Trail falsch angelegt.
Wenn der Rot ist und in der Beschreibung vllt. sogar drauf hin gewiesen wird ist er nicht falsch angelegt sondern die Falsche Person auf dem Trail. Klar, den Text wird keiner lesen, dafür kann aber der Betreiber dann nix.
 
Was mir in der Berichterstattung und allen Kommentaren hier zu kurz kommt:
Gab es denn ein Sachverständigen-Gutachten, wie es um die Anlage, Sicherung und Beschilderung des Trails bestellt war?
Das scheint mir bei dem Urteil ein wesentlicher Aspekt zu sein. Laut Urteil hat man sich hinsichtlich der Situation vor Ort lediglich auf "die vorgelegten Lichtbilder und in Bezug genommenen Videos und die insoweit im Senatstermin gemachten Ausführungen des Beklagten" und der Klägerin gestützt.

Jetzt tun sich ja schon wir, die wir vielleicht regelmäßig MTB-Videos ansehen, schwer einen Trail zu beurteilen.
Bei Fotos und Videos bestimmen oft die Perpektive und das verwendete Objetiv den Eindruck.

Hier wäre eine Vorort-Einsicht, um sich ein unverfälschtes Bild der Situation zu verschaffen, sinnvoll gewesen.
 
Ich hab nicht nur einige kennengelernt und nun ? Das schluckt kein nächstes Gericht wenn es sauber subsummiert wurde. Lies Dir mal Urteile der Bundesgerichte, wobei da reichen auch schon ertinstanzliche Gerichte aus, die zitieren ständig Inhalte anderer Urteile.
Es gibt durchaus Urteile wo die erstinstanzliche Entscheidung geschluckt wurde weil es sich der Richter zu einfach gemacht hat. Man muss ja auch erwähnen es geht hier um einen Zivilprozess.
 
Solche Fälle kotzen mich unglaublich an. Es nimmt derart Überhand, dass die Schuld nicht mehr bei sich selbst, sondern nur noch bei anderen gesucht wird und der Staat unterstützt das auch noch. Beispiel: Wenn ich den ganzen Tag nur Energy Drinks saufe und dann fett werde, ist das doch meine eigene Schuld und nicht die des Herstellers. Informationen dazu gibt es genügend im Internet. Dann sollte der Arzt nach den Ursachen fragen und bei Selbstverschulden zahlt der Patient selbst. Zurück zum Fahrrad: Wenn ich eine Risikosportart betreibe kümmere ich mich selbst um die passende Ab-/Versicherung und erwarte nicht, dass die Gesellschaft (Bertreiber, Krankenkasse) im Ernstfall einspringt. Anders sieht es bei Bauwerken aus Holz auf Trails aus. Dort erkennt der Laie nicht den Zustand und muss sich auf die Verantwortung des Betreibers verlassen können.
 
wenn man nicht fahren kann sind die anderen schuld oder was? Wenn ich beim Fußball das Kreuzband reiße ohne äußere Einwirkung dann verklag ich auch nicht denjenigen der den Rasen gemäht hat. Sollte ich jetzt auf einem Northshore fahren und der bricht ein ist es was anderes, ist hier aber auch nicht der Fall.
 
Ich finde das Urteil hingegen methodisch richtig gut.

Das Urteil definiert klarstellend und anschaulich die jeweiligen Verantwortungsbereiche und deren Begrenzung. Man haftet eben auch nicht für Alles!

Damit kann man arbeiten!

Aber die Nummer wird teuer! Das ist erst der Anfang.

Der Feststellungsantrag bezieht sich auf alle Schäden, die der Klägerin durch den Unfall entstanden sind oder noch im kausalen Zusammenhang entstehen werden!

Jetzt scharrt der Arbeitgeber und vor allem aber die Krankenkasse mit den Hufen!

Über diese Haftungsfolgen sollte sich zu dem jedes Vorstandsmitglied im Klaren sein und eine entsprechende Versicherung zum Schutz des eigenen Vermögens abschliessen!
Und ich finde dieses Urteil eine absolute Katastrophe für alle Initiatoren, die solche Trails gebaut haben, oder noch bauen wollen.
So ein Totenkopfhinweis mit 'langsam fahren' ist eigentlich mehr als genug, und sollte zu größter Vorsicht mahnen.

Wenn man aber als Fahrer/-in nicht in der Lage ist, solche Risiko-Trails zu bewerten und fährt die in völliger Selbstüberschätzung einfach trotzdem, dann sollte man auch voll für sich selbst verantwortlich sein.

Diese Überregulierungswut befördert am Ende nur, daß jedem in Zukunft vorher ein ganzes Buch mit Warnhinweisen und Verhaltensregeln ausgehändigt werden muss, damit man als Betreiber aus der Haftungsnummer rauskommt, oder wie sonst?

Vielleicht sollten sich alle Betreiber solcher Trail-Parks über dieses Urteil mal zusammentun, damit die Verantwortlichen solcher Urteile mal begreifen, was sie damit in der Bevölkerung anrichten.

Das würde dann auch auf politischer Seite mal interessant werden. Dann müsste man auch auf Kinderspielplätzen überall große Warnschilder aufstellen, daß man evtl. auch mal von der Schaukel fallen könnte. Daß das so ist, weiss vielleicht nicht jeder. :ka:
Oder wie wäre das mit Verschlucken von Sand im Sandkasten beim 'Kuchenbacken'? Und das ohne große Warnschilder ... oh, oh ... ;)

Wie war das nochmal mit der Eigeninitiative und Selbstverantwortung?
 
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Solche Fälle kotzen mich unglaublich an. Es nimmt derart Überhand, dass die Schuld nicht mehr bei sich selbst, sondern nur noch bei anderen gesucht wird und der Staat unterstützt das auch noch. Beispiel: Wenn ich den ganzen Tag nur Energy Drinks saufe und dann fett werde, ist das doch meine eigene Schuld und nicht die des Herstellers. Informationen dazu gibt es genügend im Internet. Dann sollte der Arzt nach den Ursachen fragen und bei Selbstverschulden zahlt der Patient selbst. Zurück zum Fahrrad: Wenn ich eine Risikosportart betreibe kümmere ich mich selbst um die passende Ab-/Versicherung und erwarte nicht, dass die Gesellschaft (Bertreiber, Krankenkasse) im Ernstfall einspringt. Anders sieht es bei Bauwerken aus Holz auf Trails aus. Dort erkennt der Laie nicht den Zustand und muss sich auf die Verantwortung des Betreibers verlassen können.
„Fett werden“ ist ein sehr komplexer körperlicher und wohl auch sozialer Vorgang, so schätzt man das inzwischen ein. Und Informationen im Internet … Ja.
Zurück zum Thema: Es lohnt sich schon, das Urteil zu lesen. Meinem Verständnis nach wurde konkret die Verwendung von auf dem Boden liegenden Baumstämmen zur Richtungsvorgabe bzw. Begrenzung des Trails, im Bereich wo der Unfall geschah, bemängelt. Mit dieser nicht wirklich angemessenen Maßnahme wurde aus Sicht des Gerichts leider eine Unfallquelle oder unsichere Stelle geschaffen. Der Vergleich mit den Skipisten veranschaulicht das ganz gut.
Aus meiner eigenen Erfahrung fällt mir dazu ein eigener Unfall auf einem öffentlichen Trail ein. Ich stürzte auf einer feuchten Holzbrücke, die ich unter diesen Umständen viel zu schnell angefahren hatte. Ganz klar: Schuld eigene! Hasendraht oder ähnliches wäre hier dennoch gewissermaßen unfallrisikomindernde Pflicht gewesen.
 
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