OLG Hamm zu Flowtrail-Unfall: 50 % Mithaftung für den Betreiber

Abgesehen von dem Extrembeispiel "gespannter Draht" geht es ja vielmehr darum, dass man sich als Mountainbiker bewusst sein sollte, dass man eine Sportart betreibt in welcher unkalkulierbare und kaum beeinflussbare Risiken ein ständiger Mitfahrer sind. Auf jedem Meter eines Trails kann ich mir aufgrund von Fahrfehlern oder ungünstigen äusseren Einflüssen im schlimmsten Fall das Genick brechen.
Ist dieses Mindset vorhanden, sucht man im Falle eines Unfalls dann eben nicht direkt erstmal krampfhaft einen Schuldigen welchen man verklagen kann. :D
Ein Biketrail mit Hindernissen, Sprüngen und schnellen Kurven auf losem Untergrund kann prinzipiell niemals sicher sein, denn sonst hätte er keine Hindernisse, Sprünge und schnelle Kurven auf losem Untergrund!;)
Ich kann als Nutzer realistischerweise auch nicht davon ausgehen, dass die Beschilderung, die Bauart der Hindernisse und der Trailzustand zu jedem Zeitpunkt und für jedes Nutzerniveau (Fahrtechnik, Geschwindigkeit, Erfahrung) absolut ideal sind.
 
Im obigen Fall wurde Schmerzensgeld in Höhe von 800.000,- EUR als angemessen zugesprochen. Insoweit kann "so ein Urteil" durchaus eine Relevanz entwickeln

Natürlich können auch einzelne Urteile zu einer Änderung der Risikobewertung von Haftpflichtversicherern führen, insbesondere wenn hiermit die Haftung dem Grunde nach und damit das Haftungsrisiko von Verkehrssicherungspflichtigen erheblich erweitert wird.

Ob hierfür ein besonderes hohes Schmerzensgeld in einem Einzelfall ausreicht, kann sein (nur der Betrag sagt erst Mal nichts) - muss aber nicht. Das tut im vorliegenden Fall auch nichts zur Sache. Hier ging es um €5.000.

Du hast mit Deiner obenstehenden Behauptung/Befürchtung das hier besprochene Urteil des OLG Hamm als ein solches Urteil dargestellt, dass Auswirkungen auf Haftpflichtversicherungen haben würde. Das sehe ich anders. Dieses Urteil, also das des OLG Hamm, ist nicht "so ein Urteil".
 
Vor 2 Tagen verletzte sich ein Mountainbiker auf einem Trail bei Aalen schwer, weil er nach einem Sprung auf einer Wurzel aufkam.
Der Trail ist offiziell freigegeben und wird wohl vom Forst und einem örtlichen Verein betreut.

Nach dem hier diskutierten Urteil könnte dieser Mountainbiker ja nun bspw. auch auf die Idee kommen, den Forst zu verklagen, weil die Wurzeln vor dem Sprung nicht sichtbar waren, keine Warnschilder oder gar "Entschärfung durch planieren mit Brechsand" stattfand.

Mal sehen, wer nun alles auf die Idee kommt, hier zu Geld zu kommen...

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110969/6262802
 
Ich habe jetzt nicht alle 14 Seiten der Diskussion gelesen... Weiß jemand auf welcher Grundlage beurteilt wurde, dass eine "unklare Streckenführung" vorlag?
 
Alle regen sich über die Klägerin auf. Ich nicht. Nicht weil ich ihr Recht gebe – sondern weil sie nur ein Symptom ist.

Das eigentliche Problem: Wir akzeptieren stillschweigend, dass eine Gruppe von Menschen – Richter, Gesetzgeber, Beamte – das Recht hat, über andere zu herrschen. Dieses Recht hat niemand. Es wird geglaubt, nicht begründet.

Aus diesem Glauben entsteht positives Recht. Und positives Recht kann alles rechtfertigen – auch ein Urteil, das einen ehrenamtlichen Verein bestraft, der der Allgemeinheit etwas Gutes getan hat.

Naturrecht kennt keine solchen Absurditäten. Wer einen Schaden verursacht, haftet. Wer ein Risiko freiwillig eingeht, trägt es selbst. Neutrale, freiwillig akzeptierte Schiedsgerichte – ohne staatliches Gewaltmonopol – würden genau das abbilden.

Solange wir aber weiter glauben, dass Herrschaft legitim ist, werden wir weiter solche Urteile bekommen. Und weiter auf Einzelpersonen zeigen, statt das System zu hinterfragen.
 
Zusammenfassung:
Mutwillig/böswillig: Haftung
Fahrlässig gewerblich: Haftung
Fahrlässig ehrenamt: keine Haftung
Das Risiko für seine Gesundheit trägt immer der Biker.

Diese Sichtweise/Argumentation mag vielleicht anschlussfähig sein - mich überzeugt sie nicht -, sie geht aber am eigentlichen Problem vorbei.

In der Praxis geht es um die Abgrenzung der Gefahren, mit denen der Nutzer einer Anlage (ohne Weiteres, insbesondere ohne besondere Aufklärung, Hinweise) rechnen muss, - auf der einen Seite - von den Gefahren, mit denen der Nutzer nicht rechnen muss, - auf der anderen Seite. Im Hinblick auf die letzteren Gefahren trägt der Betreiber/Verkehrssicherungspflichtige die Verantwortung, den Nutzer durch geeignete und zumutbare Maßnahmen zu schützen, sei es durch Beseitigung der Gefahr oder durch entsprechende Aufklärung, Hinweise etc.

Hier liegen aus meiner Sicht die Probleme - nämlich (in meinen Augen) praxisfremde Sicherheitserwartungen an die Beschaffenheit eines MTB-Trails.

Aber gut. Jeder halbwegs "Gravity"-orientierte Biker wird feststellen, dass die meisten normalen Menschen einen für ziemlich bekloppt halten. Wen wundert es, dass sich das auch in der rechtlichen bzw. gerichtlichen Sichtweise wiederspiegelt.
 
Wurde doch im Urteil abgebildet, mit 50/50 Schuld.


Zum restlichen Wahnsinn hier - kein Kommentar.
Keine Ahnung, wer hier noch Werbung schalten soll.
 
Alle regen sich über die Klägerin auf. Ich nicht. Nicht weil ich ihr Recht gebe – sondern weil sie nur ein Symptom ist.

Das eigentliche Problem: Wir akzeptieren stillschweigend, dass eine Gruppe von Menschen – Richter, Gesetzgeber, Beamte – das Recht hat, über andere zu herrschen. Dieses Recht hat niemand. Es wird geglaubt, nicht begründet.

Aus diesem Glauben entsteht positives Recht. Und positives Recht kann alles rechtfertigen – auch ein Urteil, das einen ehrenamtlichen Verein bestraft, der der Allgemeinheit etwas Gutes getan hat.

Naturrecht kennt keine solchen Absurditäten. Wer einen Schaden verursacht, haftet. Wer ein Risiko freiwillig eingeht, trägt es selbst. Neutrale, freiwillig akzeptierte Schiedsgerichte – ohne staatliches Gewaltmonopol – würden genau das abbilden.

Solange wir aber weiter glauben, dass Herrschaft legitim ist, werden wir weiter solche Urteile bekommen. Und weiter auf Einzelpersonen zeigen, statt das System zu hinterfragen.
Na vielen Dank auch! Mein Schwurbel-O-Meter ist gerade durchgebrannt!

Keine Ahnung, wer hier noch Werbung schalten soll.
Rechtsschutzversicherer.
 
Das eigentliche Problem: Wir akzeptieren stillschweigend, dass eine Gruppe von Menschen – Richter, Gesetzgeber, Beamte – das Recht hat, über andere zu herrschen.
...
Naturrecht kennt keine solchen Absurditäten. Wer einen Schaden verursacht, haftet. Wer ein Risiko freiwillig eingeht, trägt es selbst.
Das mit den Richtern ist eben so, daß das in Streitfällen eben einer machen muss.

Ich bin aber auch unbedingt der Meinung, daß wer freiwillig und bewusst ein hohes Risiko bei einer sportlichen Aktivität eingeht, daß der dann auch immer selbst für sich haften muss, falls dabei dann irgendwas schiefgeht.

Und das sollten auch mal unsere Richter in deren Köppe bekommen, wenn der Staat sich nicht immer weiter von seinen Bürgern entfernen will.

Stichwort: Gerechtigkeitsempfinden.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Praxis geht es um die Abgrenzung der Gefahren, mit denen der Nutzer einer Anlage (ohne Weiteres, insbesondere ohne besondere Aufklärung, Hinweise) rechnen muss, - auf der einen Seite - von den Gefahren, mit denen der Nutzer nicht rechnen muss, - auf der anderen Seite. Im Hinblick auf die letzteren Gefahren trägt der Betreiber/Verkehrssicherungspflichtige die Verantwortung, den Nutzer durch geeignete und zumutbare Maßnahmen zu schützen, sei es durch Beseitigung der Gefahr oder durch entsprechende Aufklärung, Hinweise etc.
Wie bereits an anderer Stelle verlinkt, beschäftigen wir uns bei der DIMB intensiv damit, welche Verkehrssicherungspflichten bei MTB-Trails zu sehen sind. Das Fahren auf Sicht ist dabei ein wesentliches Kriterium, wenn es um die Vorhersehbarkeit von Gefahren geht.

So findet sich eine Herleitung der Verkehrssicherungspflichten hier:
https://www.ziv-zweirad.de/wp-conte...M-Verkehrssicherungspflicht-18.6.25-Heiko.pdf

Und wir wir am Beispiel unserer DIMB Trails die Verkehrssicherungspflicht handhaben hier:
https://www.ziv-zweirad.de/wp-content/uploads/2025/09/2025-09-10_DIMB.pdf

Im Rahmen unserer Trailbau Ausbildung schulen wir unserer Teilnehmer und wir werden auch in Kürze für unserer Vereinsmitglieder ein Webinar zum Thema anbieten.
 
Ich habe jetzt nicht alle 14 Seiten der Diskussion gelesen... Weiß jemand auf welcher Grundlage beurteilt wurde, dass eine "unklare Streckenführung" vorlag?

Schau dir den Post #231 von @T_N_T an und die vorhergehende Diskussion. Das Urteil wird demzufolge auf Grundlage der Beurteilung durch Laien gefällt, sprich die Verkehrssicherungspflicht wäre demnach so auszuführen, dass sie auch jedem klar wird, der absolut keinen Bezug zu MTB hat. Darin unterscheidet sich dann auch die Sichtweise des OLG von der Erstinstanz, die ja offensichtlich der Meinung war, wer einen MTB Trail befährt, sollte zumindest in Grundzügen wissen, was er tut.

Da der Trail ja offensichtlich ein MTB Trail ist, würde ich behaupten, dass hier die Erstinstanz deutlich mehr im Sinne eines allgemeinen vertrauenswürdigen Rechtssystems geurteilt hat als das OLG - und entsprechend ist zu hoffen, dass dort noch etwas passiert, obwohl das OLG keine Revision zugelassen hat. (Warum eigentlich? Schadenssumme zu gering?) In Anbetracht der eventuellen Tragweite dieses Urteils und insbesondere der allgemeinen gesellschaftlichen Diskussion über Teilhabe der Menschen an unserer heutigen Gesellschaft wäre das eigentlich ein guter Anlass für eine weiterführende Diskussion des Themas auch und gerade in unserem Rechtssystem. Die Eigenverantwortung der Menschen gehört einfach deutlich gestärkt und das in allen Bereichen.
 
Laut Trailbauhandbuch des Landes Tirol, welches in Deutschland nicht gilt, hier jedoch als zusätzliche Quelle hinzugezogen werden könnte, hängt die notwendige Absturzsicherung von der Schwierigkeit des Trails (grün, blau, rot, schwarz) und dem Sturzraum ab. Für blaue Trails (S1-S2) wird folgendes vorgegeben:

10.3.7 Absturzsicherung in Abhängigkeit vom Sturzraum
  • Senkrechte Absturzhöhen ≥ 1,5 m Höhe, unabhängig vom Sturzgelände
  • Senkrechte Absturzhöhen ≥ 1m Höhe, sofern Hangneigung ≥ 85% oder gefährliches Sturzgelände (Stockholz, verblocktes Gelände, felsiges Gelände u.ä.) angrenzt.
  • Hangneigungen ≥ 100% talseits
Ich bin da nicht so versiert, würde die betroffene Stelle jedoch laut letzterem Punkt einstufen. Somit wäre hier also eine Absturzsicherung notwendig gewesen.

Ich kann das Urteil daher teilweise verstehen. Seitens der Betreiber war klar, dass es in diesem Bereich eine Gefahrenstelle gibt, die provisorisch mit dem Flatterband gesichert wurde. Hier wäre eine dauerhafte Lösung mit einem Geländer als optische Leiteinreichung notwendig gewesen. Die vorhanden Beschilderung war in diesem Bereich nicht ausreichend..
 
Zuletzt bearbeitet:
Alle regen sich über die Klägerin auf. Ich nicht. Nicht weil ich ihr Recht gebe – sondern weil sie nur ein Symptom ist.

Das eigentliche Problem: Wir akzeptieren stillschweigend, dass eine Gruppe von Menschen – Richter, Gesetzgeber, Beamte – das Recht hat, über andere zu herrschen. Dieses Recht hat niemand. Es wird geglaubt, nicht begründet.

Aus diesem Glauben entsteht positives Recht. Und positives Recht kann alles rechtfertigen – auch ein Urteil, das einen ehrenamtlichen Verein bestraft, der der Allgemeinheit etwas Gutes getan hat.

Naturrecht kennt keine solchen Absurditäten. Wer einen Schaden verursacht, haftet. Wer ein Risiko freiwillig eingeht, trägt es selbst. Neutrale, freiwillig akzeptierte Schiedsgerichte – ohne staatliches Gewaltmonopol – würden genau das abbilden.

Solange wir aber weiter glauben, dass Herrschaft legitim ist, werden wir weiter solche Urteile bekommen. Und weiter auf Einzelpersonen zeigen, statt das System zu hinterfragen.
Naja, soweit muss es nicht kommen.
Das deutsche Recht lässt einen hohen Interpretationsspielraum für die Richter offen.
Wie schon geschrieben, das Problem trägt Robe.
Die Schuldverteilung von der Einzelperson hin zu irgendwelchen Organen ist klassisches 68er Denkmuster.
Ich kann mir vorstellen, dass (unter dem gleichen Recht) eine Rechtsprechung in 20 Jahren anders aussehen würde und vor 30 Jahren anders ausgesehen hat.
 
Schau dir den Post #231 von @T_N_T an und die vorhergehende Diskussion. Das Urteil wird demzufolge auf Grundlage der Beurteilung durch Laien gefällt, sprich die Verkehrssicherungspflicht wäre demnach so auszuführen, dass sie auch jedem klar wird, der absolut keinen Bezug zu MTB hat. Darin unterscheidet sich dann auch die Sichtweise des OLG von der Erstinstanz, die ja offensichtlich der Meinung war, wer einen MTB Trail befährt, sollte zumindest in Grundzügen wissen, was er tut.

Da der Trail ja offensichtlich ein MTB Trail ist, würde ich behaupten, dass hier die Erstinstanz deutlich mehr im Sinne eines allgemeinen vertrauenswürdigen Rechtssystems geurteilt hat als das OLG - und entsprechend ist zu hoffen, dass dort noch etwas passiert, obwohl das OLG keine Revision zugelassen hat. (Warum eigentlich? Schadenssumme zu gering?) In Anbetracht der eventuellen Tragweite dieses Urteils und insbesondere der allgemeinen gesellschaftlichen Diskussion über Teilhabe der Menschen an unserer heutigen Gesellschaft wäre das eigentlich ein guter Anlass für eine weiterführende Diskussion des Themas auch und gerade in unserem Rechtssystem. Die Eigenverantwortung der Menschen gehört einfach deutlich gestärkt und das in allen Bereichen.
Das spuckt ChatGpt dazu aus (ohne Gewähr ;))

Wann wird die Revision

nicht zugelassen?

Ein OLG schließt die Revision aus (bzw. lässt sie nicht zu), wenn:
  • keine grundsätzliche Bedeutung der Sache vorliegt
    → Der Fall betrifft nur den Einzelfall und wirft keine wichtigen Rechtsfragen auf.
  • keine Fortbildung des Rechts erforderlich ist
    → Das Recht ist bereits klar, es muss nichts weiterentwickelt werden.
  • keine Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nötig ist
    → Es gibt keine widersprüchlichen Entscheidungen anderer Gerichte.

👉 Kurz gesagt: Wenn der Fall „nichts Neues bringt“ und rechtlich bereits geklärt ist, wird die Revision nicht zugelassen.

Was kann man dagegen tun?


Wenn das OLG die Revision nicht zulässt, gibt es noch die Möglichkeit der:
  • Nichtzulassungsbeschwerde (zum BGH, § 544 ZPO),
    aber nur, wenn der Streitwert über 20.000 € liegt.

Wenn dem so ist liegt das OLG nach meinem Empfinden hier massiv daneben,
da es nicht nur den Einzelfall betrifft, sondern als Präzedenzfall die Türen für vergleichbare Klagen weit aufmacht und es hier ein massiv abweichendes Urteil aus erster Instanz gibt.
 
Laut Trailbauhandbuch des Landes Tirol, welches in Deutschland nicht gilt, hier jedoch als zusätzliche Quelle hinzugezogen werden könnte, hängt die notwendige Absturzsicherung von der Schwierigkeit des Trails (grün, blau, rot, schwarz) und dem Sturzraum ab. Für blaue Trails (S1-S2) wird folgendes vorgegeben:

10.3.7 Absturzsicherung in Abhängigkeit vom Sturzraum
  • Senkrechte Absturzhöhen ≥ 1,5 m Höhe, unabhängig vom Sturzgelände
  • Senkrechte Absturzhöhen ≥ 1m Höhe, sofern Hangneigung ≥ 85% oder gefährliches Sturzgelände (Stockholz, verblocktes Gelände, felsiges Gelände u.ä.) angrenzt.
  • Hangneigungen ≥ 100% talseits
Ich bin da nicht so versiert, würde die betroffene Stelle jedoch laut letzterem Punkt einstufen. Somit wäre hier also eine Absturzsicherung notwendig gewesen.
Es gibt dann trotzdem einige Unklarheiten, insbesondere wie nah muss die entsprechende Hangkante am Trail sein, um welche Absturzsicherung zu erfordern? Der Unfall kam anscheinend durch ein “falsches Abbiegen” ursächlich zustande und nicht durch einen Sturz auf der Strecke. Ich würde denken, dass man auf dieser Strecke bei einem Sturz mit langsamer (!) Geschwindigkeit wohl nicht über die Hangkante gehen würde, solange man auf (!) der Strecke stürzt. Wenn man aber falsch fährt, sieht das anders aus. Die Frage ist dann, mit wie viel “falsch Fahren” muss ich als Streckenbauer rechnen?
Umso mehr verwundert es übrigens, dass das Urteil offensichtlich ohne Ortsbesichtigung oder zumindest artgerechter Dokumentation der Verhältnisse vor Ort zustande kam auf Grundlage nur von Bildern und Videos, die dort von Laien ohne Absicht der möglichst neutralen Dokumentation aufgenommen wurden.
 
Sieht schon merkwürdig aus, diese Gerichtsentscheidung. Da wollte wohl einer 'seine' gesellschaftsrelevante Entscheidung quasi 'wasserdicht' machen und deshalb keine Revision (keine weitere Diskussion über die Entscheidung) zulassen.
 
Alle regen sich über die Klägerin auf. Ich nicht. Nicht weil ich ihr Recht gebe – sondern weil sie nur ein Symptom ist.

Das eigentliche Problem: Wir akzeptieren stillschweigend, dass eine Gruppe von Menschen – Richter, Gesetzgeber, Beamte – das Recht hat, über andere zu herrschen. Dieses Recht hat niemand. Es wird geglaubt, nicht begründet.
die Alternative wäre Anarchie und das Recht des Stärkeren. Wenn du das willst dann wandere mal nach Lybien aus, da kannst Du das am eigenen Leib erfahren.
 
Tut ihr mir einen Gefallen und sagt rechtzeitig Bescheid, wenn Mistgabeln benötigt werden? Ich würde dann einen Onlineshop aufsetzen. Im Vorfeld müssen die Mistgabeln aber erstmal in ausreichender Stückzahl geordert werden. Vermutlich in China (aus Kostengründen). Je nach Schiffsroute benötige ich so 2-3 Monate Vorlauf. Für eine Novemberrevolution würde es aber auf jeden Fall reichen!
 
Tut ihr mir einen Gefallen und sagt rechtzeitig Bescheid, wenn Mistgabeln benötigt werden? Ich würde dann einen Onlineshop aufsetzen. Im Vorfeld müssen die Mistgabeln aber erstmal in ausreichender Stückzahl geordert werden. Vermutlich in China (aus Kostengründen). Je nach Schiffsroute benötige ich so 2-3 Monate Vorlauf. Für eine Novemberrevolution würde es aber auf jeden Fall reichen!
Ich dachte, dass jeder bei Registrierung hier im Forum kostenlos eine Mistgabel zugeschickt bekommt.
 
Sieht schon merkwürdig aus, diese Gerichtsentscheidung. Da wollte wohl einer 'seine' gesellschaftsrelevante Entscheidung quasi 'wasserdicht' machen und deshalb keine Revision (keine weitere Diskussion über die Entscheidung) zulassen.
Du bist da was ganz Großem auf der Spur.

Du hast nur vergessen zu vermuten, dass die Richter vermutlich alle E-Biker sind und heimlich in Deutschland durchsetzen wollen, dass es keine Trails mehr gibt, auf denen die richtig krassen Biker unterwegs sind, da E-Biker ja immer nur Forstweg fahren!
 
Karen stürzt durch eigene Unfähigkeit, und verklagt dann den Streckenverantwortlichen. Kann man sich nicht ausdenken...

Was ich mich noch frage: wenn man nicht am Start des Trails einsteigt, muss dann auf der Strecke regelmäßig wieder auf den Trail hingewiesen werden?
 
Du bist da was ganz Großem auf der Spur.

Du hast nur vergessen zu vermuten, dass die Richter vermutlich alle E-Biker sind und heimlich in Deutschland durchsetzen wollen, dass es keine Trails mehr gibt, auf denen die richtig krassen Biker unterwegs sind, da E-Biker ja immer nur Forstweg fahren!
Ich glaub in Hamm ist mir mal einer in Robe aufm Ebike entgegengekommen. Ha Beweis! :spinner: :D
 
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