Im ersten Moment und in der ersten Reaktion dachte ich auch - na danke, muss das sein?
Hab mir aber mal die Mühe gemacht und das Urteil gelesen und wenn ich das hier richtig lese:
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(b) Es bedurfte mithin weiterer Maßnahmen über die vorhandene Beschilderung hinaus, wie auch die bereits vor dem streitgegenständlichen Unfall aufgrund der bis dahin gewonnenen Erkenntnisse ergriffene weitere Maßnahme belegt. Es wurde Flatterband gespannt, um die Wirkung des Pfeils und der Balken / Baumstämme zu unterstützen und ein rechtseitiges Passieren des vor dem Linksknick stehenden Baumes sicherzustellen.
Der unterschiedliche (abgerissene) Zustand des Flatterbandes auf den zur Akte gereichten Lichtbildern (Anl. K4, eGA I-17-30 und Berufungserwiderung Seite 6, eGA II-80) und auf den von den Parteien in Bezug genommenen Videos (u. a. Klageerwiderung Seite 2 f., eGA I-82 f.) belegt zweifelsfrei, dass es kein dauerhaft geeignetes Mittel zur Sicherung der abhilfebedürftigen Gefahrenstelle war. So war das Flatterband auch am Unfalltag - wie bereits auf dem von dem Beklagten in Bezug genommenen Video vom Vortrag - nach den glaubhaften Angaben der glaubwürdigen Klägerin im Senatstermin entsprechend ihrer Angaben vor dem Landgericht nicht gespannt; dies passt auch zu den Angaben des erstinstanzlich vernommenen Zeugen.
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war das Flatterband nicht da, aber notwendig. Dass es nicht da war, könntet ihr in eurer Zusammenfassung
@Redaktion vielleicht auch erwähnen?
Insofern kann ich jetzt nicht nachvollziehen warum der DIMB meint, dass jetzt Rechtsunsicherheit entstünde. Gut möglich, dass wir hier Regelungen brauchen die für Vereine etc. zu aufwändig werden, gerade in der Kontrolle. Aber inhaltlich ist das doch klar?
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Das Spannen des Flatterbandes genügte indes nicht als weiterer Hinweis zur Streckenführung. Flatterband stellt ohnehin nur ein Provisorium dar und hat im Wesentlichen rein optische Wirkung, ist instabil und nicht geeignet, eine Durchfahrt zu verhindern. Es stellt also kein ernst zu nehmendes physisches Hindernis und jedenfalls keine Sturz- / Fangsicherung dar, die aber bei ungeeigneten sonstigen Warnhinweisen alternativ erforderlich und mittlerweile auch in Form eines Fangzauns vorhanden ist.
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Zack, da steht ja auch die Lösung?