Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Schon klar, darum wundert es mich, dass man so was nicht vor einer Wahl aktiv thematisiert.
Zumindest hab ich hier im Faden nie etwas dazu gelesen
Haben wir in Dresden vor der Stadtrats- und der Landtagswahl gemacht. Vorbild war Innsbruck.
Warum das keine Schule macht und die DIMB anderswo darauf verzichtet, weiiß ch nicht. Das kann man ja sogar noch auf die Direktkandidaten ausbauen, die oft gar kein Problembewusstsein für soclhe Nischenthemen haben.
 
Es wurde versucht, das zu thematisieren. U.a. mit den Wahlprüftsteinen des DAV
Ergänzend aus den Wahlprogrammen der Grünen "Rücksichtnahme statt Verbote" und der CDU "gemeinsam neue Lösungen finden", was zwar (sicherlich bewusst) vage formuliert ist, aber doch ganz anders klingt, als das sehr konkrete "Die Zwei-Meter-Regel zum Radfahren auf Waldwegen behalten wir bei." aus dem grün-schwarzen Koalitionsvertrag. :ka:

Quelle: Längerer Beitrag zum Thema bei den Stuttgarte Kesselradlern auf Facebook
 
Ich hab (leider) mal wieder zwei Schmankerl der geballten Baden-Württembergischen Behördenkompetenz.

Fall 1:
Vor mehr als einem Jahr mitunter Altreifen direkt im Waldrandbereich gefunden und prompt über die Polizei gemeldet. Innerhalb des kommenden Jahres wiederholt die Abfallwirtschaft daran erinnert. Kürzlich mal wieder dort vorbeibekommen - auch nach weit mehr als einem Jahr war die öffentliche Hand nicht dazu in der Lage, ein paar Altreifen aufzusammeln und zu entsorgen.

Fall 2:
Eigentlich mitunter für Spaziergänger schöner Weg, der von einem Badesee aus durch den Wald zur nächsten Siedlung führt. Immer wieder wurden einzelne Bäume vom Wegesrand auf den Weg gefällt und weder zerkleinert noch sonst irgendwie weggeräumt. Daraufhin den Bürgermeister kontaktiert, da es den Anschein hat, dass die Bäume extra gefällt wurden, damit der Zugang zum Wald bzw. die Nutzung des Weges erschwert wird (übrigens keinerlei Absperrband, nur die gefällten Bäume). Nach Tagen kommt die Antwort mit dem Hinweis auf die fürstliche Forstverwaltung. Der BM selbst zeigt kein Interesse daran, dass die Wege in seiner Gemeinde für Bürger nutzbar sind (wieso auch... er bekommt sein Gehalt ja so oder so). Die Forstverwaltung gegoogelt und schließlich kontaktiert. Nach Tagen kommt der Hinweis, dass man an den falschen Mitarbeiter geraten sein und Herr XYZ der richtige sei. Allerdings keine E-Mail Adresse genannt. Also wieder danach gegoogelt, doch keine gefunden. Also geantwortet, ob es möglich wäre, die E-Mail bitte an Herrn XYZ weiterzuleiten. Seitdem noch keine Antwort.

Kein Wunder, dass sich kaum ein Bürger um etwas schert - kostet alles Mühe und führt meist zu gar nichts.
 
Vorab, ich kann jeden Biker verstehen, der sich über die 2m-Regel aufregt, bis vor einiger Zeit habe ich diese selbst eigentlich für übertrieben gehalten.

Wenn man aber viel auf diesen Wegen unterwegs ist, erlebt man leider einige Begegnungen, die den Sinn der Regel verdeutlichen.
Alleine in den letzten 2 Jahren hatte ich auf solchen Wegen 3-Situationen in denen ich als Läufer aus dem Weg ins Unterholz springen(!) musste, weil Mountainbiker auf einem für MTBs nicht freigegeben Weg an unübersichtlichen Stellen heruntergeschossen kamen, dass sie nicht mehr bremsen konnten.
Keiner dieser Fahrer hat gehalten oder sich um mich gekümmert.
Ich bin als erfahrener Trailrunner sensibilisiert, mit solchen Situationen zu rechnen, unbedarfte Wanderer, womöglich gar ältere Leute, können unter Umständen nicht mehr reagieren und es entstehen potentiell tödliche Situationen.
Die Behörden haben eine Sorgfaltspflicht gegenüber allen Personen und richten sich im Zweifel nach den Schwächsten, ergo Fußgängern und Tieren, insbesondere dann wenn es legale Alternativen (auch wenn es nicht viele sind) gibt.

Ja, die meisten von uns nehmen Rücksicht aufeinander, aber darauf kann sich eine Behörde nicht immer verlassen.

Ich erlebe es leider oft, dass Mountainbiker sich die Erwartung erfahren, dass Wanderer aus dem Weg gehen, obwohl sie auf Wegen <2m unterwegs sind. Irgendwann reicht halt der Bremsweg nicht mehr und als Fußgänger ist man gezwungen auszuweichen, will man die Kollision vermeiden.

Ja, umgekehrt gibt es auch Fußgänger, die sich auf den freigegeben Wege wie Idioten verhalten.

Ich ärgere mich auch, dass einige Single-Trails gesperrt und unbrauchbar gemacht wurden, die ich gerne gelaufen bin, aber kann es im Rahmen des Naturschutzes auch verstehen.

Müsste ich über die 2m Regel entscheiden, würde ich sie auch beibehalten, würde aber gezielt einzelne Wege freigeben und vielleicht eher mit anderen Mitteln arbeiten, wie z.B. Schildern die MTBlern die Abfahrt in den ersten 10-30min jeder vollen Stunde erlauben, dafür keinen Aufstieg von Wanderern um so Begegnungen zu vermeiden.

Btw. ist denn wirklich jemand schon wegen einer Benutzung belangt worden? Ich habe noch nie einen Förster o.ä. im Wald getroffen, der auf so etwas geachtet hätte. Vielleicht ist der ODW aber auch zu wenig frequentiert?!

Grüße.
 
Ja, die meisten von uns nehmen Rücksicht aufeinander, aber darauf kann sich eine Behörde nicht immer verlassen.
In anderen Bereichen können sich alle Behörden ja voll und ganz darauf verlassen, dass das was angeordnet wurde auch eingehalten wird.
Deswegen stehen in BW ja auch so wenig festinstallierte Blitzer…

Müsste ich über die 2m Regel entscheiden, würde ich sie auch beibehalten, würde aber gezielt einzelne Wege freigeben und vielleicht eher mit anderen Mitteln arbeiten, wie z.B. Schildern die MTBlern die Abfahrt in den ersten 10-30min jeder vollen Stunde erlauben, dafür keinen Aufstieg von Wanderern um so Begegnungen zu vermeiden.
Ich habe in Erinnerung, dass man das damals bei Einführung der 2 m Regel auch durchaus so vor hatte. Passiert ist aber in der Richtung nichts nennenswertes.
Ob das wohl eine der Erklärungen dafür ist, dass im Endeffekt jeder so fährt als würde die 2 m Regel nicht existieren?
 
In anderen Bereichen können sich alle Behörden ja voll und ganz darauf verlassen, dass das was angeordnet wurde auch eingehalten wird.
Deswegen stehen in BW ja auch so wenig festinstallierte Blitzer…
[...]
Allein das Verbot hält ja schon etliche davon ab, auf solchen Wegen zu fahren, wodurch das Risiko minimiert wird, und wenn dann wirklich was passiert, ist die Sache (relativ) eindeutig. Wäre das Befahren erlaubt, gäbe es unter Umständen viel mehr kritische Situationen, Unfälle und ggf. Haftungsansprüche oder zumindest Klagen und die Frage warum nicht gehandelt würde, käme vonseiten der Geschädigten.
Deswegen wird sie nicht zurückgenommen.

Also lieber Verbote als Unfälle. Jeder, der so fährt als würde die 2m-Regel nicht existieren kann sich im Schadensfall nicht herausreden und die Behörde ist sauber und abgesichert.
 
Sorry aber das ist totaler Quatsch. Wo sollen die Leute denn sonst fahren? Legale Trails und Bikeparks gibt es ja kaum. Und von diesen Horrorgeschichten hört man aus Ländern in denen das legal ist auch nie was. Deinen Theorien zuvolge müsste es ja in Regionen wie Finale und der Schweiz täglich tote Wanderer geben.

Es ist schlicht im eigenen Interesse jedes Mountainbikers so zu fahren das Hindernissen ausgewichen werden kann und rechtzeitig gebremst werden kann. Wer so fährt dass er permanent Fußgänger gefährdet und nicht bremsen könnte, könnte das ja auch bei Bäumen nicht. Wer so ne schlechte Fahrtechnik und Risikoeinschätzung hat, hat keine Zukunft bei dem Hobby.

Das ist eher so eine Wahrnehmungsgeschichte bei unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern dass du zb auch bei Autofahrern vs Radfahrern hast dass die gegenseitig denken der jewilig andere würde von der Geschwindigkeit her nicht auf die Straße passen.

Als Trailrunner hast du halt selbst eine ähnliche Geschwindikeit drauf oder je nachdem wie technisch ein Trail ist auch eine höhere als Mountainbiker. Du kriegst auch akustisch/optisch weniger mit also erschrickst du dich natürlich mehr wenn du um die Ecke kommst und ein Radler kommt auf dich zu.

Die Konflikte werden über die 2m-Regel ja eher geschürt weil die Leute natürlich trotzdem fahren und die Wanderer zur Selbstjustiz angestachelt werden. Jedenfalls sind die Fußgänger außerhalb des DACH-Raumes oder in Freiburg oder der Pfalz wesentlich entspannter als in BW oder Bayern...
 
Es sind halt immer diese brenzligen Situationen, die im Gedächtnis bleiben. Und Idioten gibt es auf beiden Seiten. Eine falsche Begegnung reicht halt aus um permanenten Schaden zu verursachen.

Ich laufe als Trailrunner sehr langsam, gerade bergauf, weil ich die gefährlichen Stellen hier natürlich kenne und so auch kein Problem habe für Mountainbiker mal auszuweichen, wenn ich sie rechtzeitig kommen sehe.
Trotzdem gibt es immer mehr von diesen Menschen, die scheinbar keinen Selbsterhaltungstrieb oder gesunden Menschenverstand (und auch keine Klingel haben).

Wenn ein MTBler auf einem Trail mit 30% Gefälle, einer Breite von 40cm mit rechts und links Gebüsch auf einer Länge von 10m mit Speed durchbrettert, hat kein Wanderer darin keine Chance auszuweichen.

Eine Behörde hat die Verantwortung für alle und muss dort ansetzen, wo das größte Risiko besteht und auf einem Singletrail ist das halt der Mountainbiker, ob uns das gefällt oder nicht. Da ist einfach mal etwas Selbstreflektion angebracht.

Oftmals ist schlicht und ergreifend Glück dabei, dass nichts passiert.

Natürlich gibt es genug Single-Trails die wenig Gefahrenstellen aufweisen und diese sollte man auch explizit freigeben (können).
 
@Borons_MTB Tut mir leid, was Dir passiert ist.

Frage: Hat Dich die 2-Meter-Regel wirksam vor diesem Vorfall bewahrt? Offensichtlich nicht. Ich persönlich würde die These in‘s Feld führen, dass die Regel eben nicht zu einem besseren Miteinander und mehr Rücksicht im Wald führt - eher im Gegenteil.

Schwarze Schafe gibt es unabhängig von der Regel leider immer. Bei Regeln und Verboten sollte es so oder so eine Verhältnismäßigkeit (und Wirksamkeit!) geben und die ist bei der pauschalen, flächendeckenden 2-Meter-Regel zumindest fragwürdig.

Interessant an dem ganzen Thema ist ja der Blick in die anderen Bundesländer. Warum kommen die ohne die Regel klar? Gibt es dort mehr Probleme?

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass Miteinander und Rücksichtnahme in NRW und der Pfalz tendenziell besser sind, als in BaWü.
 
Nein, mich hat die Regel nicht bewahrt. Ich möchte mir aber nicht vorstellen, wie es wäre wenn die Regel nicht existierte und viel mehr MTBler die Trails runterfahren würden.

Die Wirksamkeit sehe ich trotzdem gegeben, eben weil es viele gibt, die die Regel kennen, sich daran halten oder zumindest so fahren, dass sie keine Gefahr darstellen.

Die Regel soll ja nicht zu mehr Rücksicht und Verständnis führen sondern pauschal und umfassend Gefahren vermeiden und die Schwächsten, in diesem Fall die Wanderer, schützen.

Ich sehe die Sinnhaftigkeit der 2m-Regel, weil sie potentielle Gefahren reduziert. Es geht hier auch schlicht um abstrakte Gefahrenabwehr.

Ich verstehe ja, dass man sich durch die Regel gegängelt und auch mit falschen Vorurteilen behaftet sieht. Bin nur der Meinung, man muss auch einen Blick für die Dinge haben, die eintreten könnten/würden, gäbe es die Regel nicht.
 
Es sind halt immer diese brenzligen Situationen, die im Gedächtnis bleiben. Und Idioten gibt es auf beiden Seiten. Eine falsche Begegnung reicht halt aus um permanenten Schaden zu verursachen.

Ich laufe als Trailrunner sehr langsam, gerade bergauf, weil ich die gefährlichen Stellen hier natürlich kenne und so auch kein Problem habe für Mountainbiker mal auszuweichen, wenn ich sie rechtzeitig kommen sehe.
Trotzdem gibt es immer mehr von diesen Menschen, die scheinbar keinen Selbsterhaltungstrieb oder gesunden Menschenverstand (und auch keine Klingel haben).

Wenn ein MTBler auf einem Trail mit 30% Gefälle, einer Breite von 40cm mit rechts und links Gebüsch auf einer Länge von 10m mit Speed durchbrettert, hat kein Wanderer darin keine Chance auszuweichen.

Eine Behörde hat die Verantwortung für alle und muss dort ansetzen, wo das größte Risiko besteht und auf einem Singletrail ist das halt der Mountainbiker, ob uns das gefällt oder nicht. Da ist einfach mal etwas Selbstreflektion angebracht.

Oftmals ist schlicht und ergreifend Glück dabei, dass nichts passiert.

Natürlich gibt es genug Single-Trails die wenig Gefahrenstellen aufweisen und diese sollte man auch explizit freigeben (können).
Das Ding ist halt dass ich selbst nie wirklich gefährliche Situationen hatte. Also weder auf dem Rad noch zu Fuß. Ja, es haben sich Wanderer erschreckt vor mir aber eher weil die halt nix mitkriegen. Letztes Jahr hatte ich den Fall dass vor mir eine Wandererin in ears dein hatte und ich musste erst von ihrer Freundin aufgeklärt werden dass sie mich nicht hören kann und nicht mutwillig den Weg blockiert.

Aber ein anekdotischer Erfahrungshorizont sagt halt wenig aus. Nur faktisch lese ich halt nur von diesen Zusammenstößen die "nur durch Glück" nicht passieren. Da passt aber dann irgendwie was nicht zusammen wenn sie so hoch wahrscheinlich sind.
 
Es ist doch oft so, dass wir Regeln nicht verstehen wollen oder können, bis wir mal selbst in so eine Situation gekommen sind, die die Regeln eigentlich verhindern sollen.

Oder wir verdrängen die Situationen, was auch automatisch geschieht, als Selbstschutzmechanismus unseres Körpers, damit wir Gefahren überwinden können.

Die Behörden hingegen müssen halt oftmals pauschal reagieren und haben einfach auch Probleme damit es allen recht zu machen.

Das Problem fängt dann an, wenn Leute die Regeln mutwillig missachten ohne über mögliche Konsequenzen nachzudenken, weil sie es glauben besser zu wissen. Diejenigen, die wissen was sie tun, sind nicht das Problem.

Beispiel: Bin letzt einen meiner üblichen Single-Trail hochgelaufen und nach zwei Dritteln auf eine Mutter mit Kinderwagen und zwei Kleinkindern getroffen, die sich übernommen hatte. Ich habe ihr dann den Wagen hochgetragen und bin vorne gelaufen. Warum? Weil ich schon regelmäßig erlebt habe, wie Biker ungebremst in den Trail gefahren sind. Kommen die beiden Dinge zusammen, kracht es eben.
Dieses Mal kam zum Glück keiner.

Oftmals ist einfach Glück, Zufall oder Intuition dabei, dass einfach nichts passiert. Das wollen (oder können) wir (und da nehme ich mich nicht aus) aber nicht immer sehen, gerade wenn es um was geht, was wir leidenschaftlich mögen.
 
Eine Behörde hat die Verantwortung für alle und muss dort ansetzen, wo das größte Risiko besteht und auf einem Singletrail ist das halt der Mountainbiker, ob uns das gefällt oder nicht. Da ist einfach mal etwas Selbstreflektion angebracht.

Das größte Risiko sind Idioten und Menschen, die sich nicht anständig verhalten. Ja, als Radfahrer hat man ggf. durch eine etwas höhere Geschwindigkeit ein höheres Potenzial, Schaden anzurichten. Aber wenn solche Menschen nicht fähig sind, ihre Fähigkeiten richtig einzuschätzen oder es ihnen einfach egal ist, dann bringt auch eine 2m-Regel nix.

Übrigens denke ich auch, dass die 2m-Regel nur auf dem Papier für eine Eindeutigkeit sorgt. In der Praxis weiß doch niemand, wo wie wann gemessen werden soll. Im Winter ohne großen Bewuchs hat man oft genug Platz, im Frühjahr/Sommer wird es dann eng und unübersichtlich usw. . So wie ich es bisher verstanden habe, wurde das mit der 2m-Regel noch nie vor einem Gericht durchgekaut. Du hast auch selber geschrieben, dass keiner von denen angehalten hat. Wenn du also wirklich einen Schaden davon getragen hättest, was bringt es dir, dass du im Recht gewesen wärst? 🤔

Wir waren jetzt wieder eine Woche im Unterengadin zum radeln. Da hat es genügend Stellen/Wege gegeben, bei denen es in irgendeiner Art und Weise "gefährlich" hätte werden können. Aber zumindest in Graubünden setzt man lieber auf Aufklärung (in Form von Schildern, Kampagnen usw.) als auf Verbote. Schon irgendwie seltsam, dass es dort offensichtlich funktioniert, aber man in BW eine 2m-Regel benötigt. Vielleicht verlernen Menschen ja durch solche Gesetze erst recht, sich anständig und überlegt in der Natur zu bewegen. 🤷‍♂️
Ich würde es für sinnvoller halten, Verbote auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, aber im Fall der Fälle muss man eben für sein Handeln die Verantwortung/Folgen tragen (muss man so eh, aber manchen ist es anscheinend nicht so wirklich bewusst).
 
Eine Behörde hat die Verantwortung für alle und muss dort ansetzen, wo das größte Risiko besteht und auf einem Singletrail ist das halt der Mountainbiker, ob uns das gefällt oder nicht. Da ist einfach mal etwas Selbstreflektion angebracht.
Nein, die Verantwortung hat die Behörde da eben gerade nicht.
Laut Bundeswaldgesetz ist da jeder auf eigene Verantwortung unterwegs:
Bundeswaldgesetz
§ 14
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
Und wenn das Betreten allg. erlaubt ist, sind nun mal andere Erholungssuchende waldtypisch.

Genau das gibt das Landeswaldgesetz von BW auch so wieder und stellt klar, das da eben keine Behörde die Verantwortung trägt:
Waldgesetz für Baden-Württemberg
§ 37 Betreten des Waldes
(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Betreten gleichgestellt ist das Verweilen an einfachen Einrichtungen, insbesondere auf Sitzgelegenheiten und an Informationstafeln. Neue Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Waldbesitzer oder sonstiger Berechtigter werden dadurch, vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften, nicht begründet.
Auch der immer wieder behauptete Vorrang der Fußgänger ist im Gesetz nur ein
(3) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb), das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. § 45 Absatz 2 Satz 2 NatSchG bleibt unberührt.
, was imho deutlich schwächer ist als ein „Den Fußgängern gebührt der Vorrang“, wie es in BY im Gesetz steht und sehr gerne als allg. Grundsatz angeführt wird.
 

@scratch_a

Wäre es zu einer Kollision gekommen, hätte die 2m-Regel u.U. einen Unterschied gemacht.
Bei einem freigegeben Weg ändern sich die Haftungsverhältnisse gegebenfalls, weil es natürlich einen Unterschied macht ob jemand einen Weg legal oder illegal befährt. Dadurch ändern sich ja auch die Sorgfaltspflichten der Teilnehmer.

Wie gesagt, solange nix passiert, kräht kein Hahn danach.

@dopero: Stimmt, ich hätte Gesetzgeber statt Behörde schreiben müssen. Mein Fehler.
 
Allein das Verbot hält ja schon etliche davon ab, auf solchen Wegen zu fahren, wodurch das Risiko minimiert wird
Dieser Logik folgend schlage ich vor die 2m Regel auf Fußgänger auszuweiten.
Das würde dazu führen das sich brenzlige Situation noch seltener werden denn allein das Verbot würde etliche davon abhalten die Wege zu belaufen.

Dem müsstest du doch zustimmen richtig?
 
Dieser Logik folgend schlage ich vor die 2m Regel auf Fußgänger auszuweiten.
Das würde dazu führen das sich brenzlige Situation noch seltener werden denn allein das Verbot würde etliche davon abhalten die Wege zu belaufen.

Dem müsstest du doch zustimmen richtig?
Inhaltlich korrekt, aber polemisch. Tatsächlich ist es so, dass viele Trails illegal entstanden aber geduldet sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wäre es zu einer Kollision gekommen, hätte die 2m-Regel u.U. einen Unterschied gemacht.
Bei einem freigegeben Weg ändern sich die Haftungsverhältnisse gegebenfalls, weil es natürlich einen Unterschied macht ob jemand einen Weg legal oder illegal befährt. Dadurch ändern sich ja auch die Sorgfaltspflichten der Teilnehmer.

Und welchen Unterschied hätte es gemacht, wenn der Radfahrer danach abhaut ohne sich um dich zu kümmern und seine Daten nicht hinterlässt? Du hast ja nix in der Hand, egal ob legal oder illegal.

Ich bin kein Jurist, aber ich habe die Vermutung, dass du mit der "Sorgfaltspflicht" auf dem Holzweg bist. Wenn ich einen Schaden verursache, muss ich dafür aufkommen, auch wenn ich auf dem Weg sogar fahren hätte dürfen. Vielleicht kann uns ja @ciao heiko darüber aufklären, ob es praktisch tatsächlich einen Unterschied macht?
 
Nein, mich hat die Regel nicht bewahrt. Ich möchte mir aber nicht vorstellen, wie es wäre wenn die Regel nicht existierte und viel mehr MTBler die Trails runterfahren würden.
Ohne die Regel würden mehr Leute auf den Trail fahren die sich an Regeln halten, also auch an angepasste Geschwindigkeit. Die Leute denen solche Regeln wie angepasste Geschwindigkeit und gegenseitige Rücksichtnahme egal sind, denen dürfte meist auch die 2-Meter Regel egal sein.

Ich bin selbst als Wanderer und Mountainbiker meist in einem Bundesland aktiv wo es die Regel nicht gibt und habe kaum negative Erfahrungen auf Trail gemacht, sehr wohl aber auf Forstwegen, und zwar mit Fußgängern genauso wie mit Mountainbikern und Trekkingradfahrern. Dennoch bin ich nicht dafür Forstwege für irgendwen zu sperren. Auch nicht nachdem sich meine Tochter mit 4 mal gelegt hat weil sie versucht hat den 5 nebeneinander laufenden Spaziergängern die entgegenkamen am Wegrand auszuweichen, weil die keine Anstalten gemacht haben auch nur etwas Platz zu machen. Regeln sollte man nicht verschärfen wenn das Problem Leute sind die sich nicht an die Regeln halten. Damit bestraft man nur die, die sich an Regeln halten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich will keine rechtliche Diskussion aufmachen, ist i.d.R. eh meist eine Einzelfallentscheidung, je nach Situation.

Verschärfung der Regeln ohne Kontrolle finde ich auch grundsätzlich irgendwie sinnbefreit, weil es ja, wie du sagst i.d.R. die Vernünftigen trifft, die sich an die Regeln halten.
Aber zwischen einem breiten Forstweg und einem engen Trail ist schon ein Unterschied hinsichtlich des potentiellen Gefahrenpotentials, oder?

Mir geht's gar nicht darum die 2m-Regel zu verteidigen, sondern Bewußtsein dazu zu schaffen, warum es diese Regel u.a. gibt, vielleicht auch, damit man, wenn man versucht mit den Behörden zu sprechen, dies auf Augenhöhe tun kann, statt sich nur über die schwachsinnige Regel aufzuregen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorab, ich kann jeden Biker verstehen, der sich über die 2m-Regel aufregt, bis vor einiger Zeit habe ich diese selbst eigentlich für übertrieben gehalten.

Wenn man aber viel auf diesen Wegen unterwegs ist, erlebt man leider einige Begegnungen, die den Sinn der Regel verdeutlichen.
Alleine in den letzten 2 Jahren hatte ich auf solchen Wegen 3-Situationen in denen ich als Läufer aus dem Weg ins Unterholz springen(!) musste, weil Mountainbiker auf einem für MTBs nicht freigegeben Weg an unübersichtlichen Stellen heruntergeschossen kamen, dass sie nicht mehr bremsen konnten.
Keiner dieser Fahrer hat gehalten oder sich um mich gekümmert.
Ich bin als erfahrener Trailrunner sensibilisiert, mit solchen Situationen zu rechnen, unbedarfte Wanderer, womöglich gar ältere Leute, können unter Umständen nicht mehr reagieren und es entstehen potentiell tödliche Situationen.
Die Behörden haben eine Sorgfaltspflicht gegenüber allen Personen und richten sich im Zweifel nach den Schwächsten, ergo Fußgängern und Tieren, insbesondere dann wenn es legale Alternativen (auch wenn es nicht viele sind) gibt.

Ja, die meisten von uns nehmen Rücksicht aufeinander, aber darauf kann sich eine Behörde nicht immer verlassen.

Ich erlebe es leider oft, dass Mountainbiker sich die Erwartung erfahren, dass Wanderer aus dem Weg gehen, obwohl sie auf Wegen <2m unterwegs sind. Irgendwann reicht halt der Bremsweg nicht mehr und als Fußgänger ist man gezwungen auszuweichen, will man die Kollision vermeiden.

Ja, umgekehrt gibt es auch Fußgänger, die sich auf den freigegeben Wege wie Idioten verhalten.

Ich ärgere mich auch, dass einige Single-Trails gesperrt und unbrauchbar gemacht wurden, die ich gerne gelaufen bin, aber kann es im Rahmen des Naturschutzes auch verstehen.

Müsste ich über die 2m Regel entscheiden, würde ich sie auch beibehalten, würde aber gezielt einzelne Wege freigeben und vielleicht eher mit anderen Mitteln arbeiten, wie z.B. Schildern die MTBlern die Abfahrt in den ersten 10-30min jeder vollen Stunde erlauben, dafür keinen Aufstieg von Wanderern um so Begegnungen zu vermeiden.

Btw. ist denn wirklich jemand schon wegen einer Benutzung belangt worden? Ich habe noch nie einen Förster o.ä. im Wald getroffen, der auf so etwas geachtet hätte. Vielleicht ist der ODW aber auch zu wenig frequentiert?!

Grüße.
Du hast keine Ahnung wie und wann diese Reglung überhaupt entstanden ist, sonst würdest du nicht solch einen Unsinn hier abgeben...
 
Es sind halt immer diese brenzligen Situationen, die im Gedächtnis bleiben.
Jede brenzlige Situation, in die ich geraten bin, ist auf Wegen passiert, die nach der 2m-Regel legal befahrbar sind.
Wenn dir plötzlich ein Kind ins Hinterrad rennt, obwohl Du dich lange vorher deutlich bemerkbar gemacht hast, von der Familie signalisiert bekommen hast, daß Du gesehen wurdest und vorbeifahren kannst -- da steckst Du einfach nicht drin. Nein, passiert ist glücklicherweise nix, aber alle hatten einen ordentlichen Schrecken.
Erst gestern hab ich auf einem breiten Forstweg wieder miterlebt, wie gedankenverloren manche Mitbürger ihrem Ziel entgegen schlafwandeln, egal ob zu Fuß oder auf'm Rad. Es ist ja Platz da...
Du kannst noch so defensiv und vorausschauend fahren, es wird immer eine Situation geben, in der Du der Dumme bist.

Explizit zu den schmalen Wegen: Wenn ich als MTBler auf einem (schmalen) Pfad fahre, dann so, daß ich in Sichtweite anhalten kann. Wenn die Sektion es nicht zulässt, weil bspw. zu steil, dann muss ich halt warten bis frei ist. Ich fahr ja kein Rennen. Und selbst auf ausgewiesenen MTB-Strecken kann ich nicht beliebig schnell fahren, weil ich auch dort mit anderen rechnen und mich zurücknehmen muss, wenn jemand langsameres vor mir ist.

Ich würde es für sinnvoller halten, Verbote auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, aber im Fall der Fälle muss man eben für sein Handeln die Verantwortung/Folgen tragen (muss man so eh, aber manchen ist es anscheinend nicht so wirklich bewusst).
Die Sache mit der Verantwortung ist das Problem. Dazu scheint heutzutage kaum jemand mehr bereit zu sein.

Bei einem freigegeben Weg ändern sich die Haftungsverhältnisse gegebenfalls, weil es natürlich einen Unterschied macht ob jemand einen Weg legal oder illegal befährt. Dadurch ändern sich ja auch die Sorgfaltspflichten der Teilnehmer.
Wie ändert sich die Haftung, bzw. wessen Haftung? Wie ändern sich dadurch die Sorgfaltspflichten? Hast Du eine Quelle dazu?

Die 2m-Regel ist in meinen Augen unverhältnismäßig. Sinnvoller wäre es, die Regel abzuschaffen, auf gegenseitige Rücksichtnahme zu setzen (es gibt genügend Beispiele aus anderen (Bundes-)Ländern, wo es funktioniert) und nur in begründeten Fällen, wenn's wirklich garnicht anders geht, lokal zu sperren -- entweder für Radfahrer oder Fußgänger.
 
Tatsächlich sehe ich die meisten gefährlichen Situationen auf Forstwegen. Die meisten Leute sind ja auch auf denen unterwegs.

Der Großteil der Leute fährt und läuft auf breiten Forstwegen und es ist viel einfacher dort schnell zu fahren ohne besondere Fahrtechnik.

Das sehe ich oft in der Nähe von Gastwirtschaften dass da Ebiker ohne Helm schnell an Fußgängern vorbei brettern. Auf trails eigentlich nie. Also ich bin auch oft zu Fuß unterwegs und habe das Problem eigentlich nicht.

Aber an viel freuqentierten Radstrecken wir um den Bodensee musst du echt aufpassen dass du da nicht verträumt reinläufst und über den Haufen gefahren wirst.

Die trails auf der schwäbischen alb sind schlicht auch für die Massen viel zu unattraktiv. Das sind ja keine flow jump trails sondern so Kalkstein, schmale off camber Lehm Dinger die bei Nässe eher schlecht zu fahren sind und lang sind sie auch nicht.
 
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de...ike-fahren-im-wald-infos-zur-zwei-meter-regel

Aber du kannst mir gerne erklären warum "Unsinn".

Bzgl. Sorgfaltspflichten:

Auf geteilten Wege muss ich als Fußgänger mit Radfahrern rechnen und darf z.B. nicht den kompletten Weg versperren. Bei meinem Handeln muss ich entsprechend vorausschauen. Auf für Radfahrer gesperrten Wegen, muss ich dies nicht. Ich tue zwar gut daran und darf auch einen illegal fahrenden Radfahrer nicht nötigen oder gefährden.

BTW ist nach §14 BWaldG das Radfahren nur auf Wegen und Straßen gestattet, sofern die Länder keine anderweitigen Regelungen treffen, während querfeldeingehen erlaubt ist. Je nachdem was der Waldbesitzer als Weg definiert, wäre ein Wegfall der 2m-Regel sogar nachteilig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf breiten wegen wird von Fußgängergruppen oft der gesamte Weg in Beschlag genommen. Sind dann oft auch Senioren die nicht mehr so gut hören.

Auf Singletrails in Bw wird man halt oft trotz anhalten und freundlichem Grüßen versucht anzuhalten und belehrt. Das bringt aber meistens wenig da zu diskutieren. Mit freundlich lächelnd und Grüßen einfach weiterfahren ist oft leider die bessere Variante.

Und entstanden ist die Regel halt wahrscheinlich weil CDU halt die Jägerpartei ist. Also für die und die Agrarlobby werden da die Gesetze für die Land- und forstwirtschaftlichen Belange gemacht. Für den (Staats)forst sind wir aber eher irrelevant.
 
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