Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Deine Erfahrungen sind halt Anekdoten , da kenne ich halt auch welche die für die Legalisierung sprechen.
Ich bin zum Beispiel schon 2 mal vor aggressiv werdenden "Wanderern" geflüchtet, auf legalen Wegen.
Hast Du denn auch Fakten zur Hand, schwere Unfälle o.ä., auch aus Gegenden ohne 2m regel?
Gefühlte Gefahren sind halt kein ausreichender Grund.
Eigentlich hat er von Anfang an geschrieben, dass er mit seinen Anekdoten nur zu einer anderen Sichtweise auf die Regel anregen will. Er hat nie behauptet, die Regel mit Fakten verteidigen zu können oder zu wollen.

Hier mal eine andere, nicht nur anekdotische Sichtweise: Die 2-Meter-Regel gibt es unter anderem deshalb, weil manche Fußgänger die schmalen Wege für sich allein haben wollen. Mit Unfallschutz oder Naturschutz hat das nur vorgeblich zu tun.

Die Studien der FVA Freiburg bestätigen, dass das nicht nur anekdotisch so ist.
 
Ich wollte damit ausdrücken, manche gar nicht wissen, dass sie illegal unterwegs sind und deswegen vielleicht einfach weniger vorsichtig fahren, als sie eigentlich müssten, weil sie davon ausgehen, dass Fußgänger ja auch mit ihnen rechnen müssten.
Ich gehe auch da wo ich legal unterwegs bin nicht davon aus, dass Fußgänger mit mir rechnen. Ja noch nichtmal auf den extra als MTB Trail ausgewiesenen Trails gehe ich davon aus. Denn es könnte ein Pilzesammler sein der nach querfeldein nicht weiß auf einem Trail gelandet zu sein der für MTB ausgewiesen ist. Oder ein Mountainbiker könnte hinter der Kurve gestürzt auf dem Boden liegen. Der mag zwar mit mir rechnen, aber kann nicht passend reagieren. Oder ein MTB Gegner könnte einen Ast auf den Trail gelegt haben. Oder ein Trailrunner könnte den ausgewiesenen Downhilltrail als uphilltrail nutzen (mir auch schon passiert) und vor lauter Blick auf die Fitnessuhr nicht sehen dass ich komme.
 
Sorry, aber ich bin mir gerade unsicher, ob ich dich richtig verstehe.

Wenn in z.B. mit dem Rad in eine Einbahnstraße fahre, weiß ich, dass ich illegal unterwegs bin. Dann weiß ich, dass ich mich nicht darauf verlassen kann, dass an Kreuzungen rechts-vor-links gilt, sondern muss davon ausgehen, dass der andere einfach fährt, weil er nicht mit mir rechnet.

Fahre ich bewußt illegal z.B. auf einem Trail, habe - zumindest ich - nochmal ein gesteigertes Interesse daran, Unfälle oder potentiell gefährliche Situation zu vermeiden, weil ich Zweifel komplett schuld bin. Bei legalen gemeinsam genutzten Wege genießt der Fußgänger zwar ein erhöhtes Schutzbedürfnis, hat aber auch höhere Vermeidungspflichten.

Laufe ich z.B. auf einem Trail <2m runter, muss ich nicht damit rechnen, dass von hinten ein Biker angeschossen kommt. Bei einem Trail >2m muss ich erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen um die Rechte des Bikers nicht zu beschneiden.

Abgesehen davon, dass wir generell aufeinander Rücksicht nehmen sollten / müssen, ist die Rechtslage halt gegeben.



Leider nein, bin fast nur in BW unterwegs. Im Grunde ist die 2m-Regel nix anderes wie Tempo 30 Zonen z.B. vor Schulen. Es muss nicht immer erst was passieren, bevor man reguliert. Was du als "Gefühlte Gefahr" bezeichnest, könnte man auch als Gefahrenprävention bezeichnen. Aber ich verstehe die Sichtweise, ich bin da durchaus eher konservativ eingestellt.



Ich gehe immer noch davon aus, dass auch die rücksichtslosen Biker (und auch Fußgänger und Autofahrer) denken können und vielleicht ihr Verhalten anpassen. Manche gefährliche Situationen entstehen ja auch aus mangelnder Erfahrung, Unwissen und Unbedarftheit. Da nehme ich mich nicht aus.
Alter merkst Du eigentlich wie scheisse deine Argumente sind?
Nach Deiner Logik sollte vor Kindergärten Autoverbot herrschen.
hast du schon mal das Zauberwort Verhältnissmäßßigkeit gehört?
 
Ich gehe auch da wo ich legal unterwegs bin nicht davon aus, dass Fußgänger mit mir rechnen. Ja noch nichtmal auf den extra als MTB Trail ausgewiesenen Trails gehe ich davon aus. Denn es könnte ein Pilzesammler sein der nach querfeldein nicht weiß auf einem Trail gelandet zu sein der für MTB ausgewiesen ist. Oder ein Mountainbiker könnte hinter der Kurve gestürzt auf dem Boden liegen. Der mag zwar mit mir rechnen, aber kann nicht passend reagieren. Oder ein MTB Gegner könnte einen Ast auf den Trail gelegt haben. Oder ein Trailrunner könnte den ausgewiesenen Downhilltrail als uphilltrail nutzen (mir auch schon passiert) und vor lauter Blick auf die Fitnessuhr nicht sehen dass ich komme.
Grundsätzlich muss ich ja eh, egal ob als Läufer oder Biker auf Sicht bremsbereit sein.
Alter merkst Du eigentlich wie scheisse deine Argumente sind?
Nach Deiner Logik sollte vor Kindergärten Autoverbot herrschen.
hast du schon mal das Zauberwort Verhältnissmäßßigkeit gehört?

Autoverbot vor Kindergärten, warum nicht? Verkehrsberuhigte Bereiche vor Kindergärten kenne ich einige.
Verhältnismäßigkeit ist subjektiv, deswegen gibt es die Diskussionen ja, egal ob über die 2m-Regel oder z.B. Tempolimits.

Ich frage mich allerdings, ob man mit dem Satz "Alter merkst Du eigentlich wie scheisse deine Argumente sind?" vielleicht den Gesetzgeber nachhaltig überzeugen könnte, die 2m-Regel aufzuheben?! 😎
 
Alter merkst Du eigentlich wie scheisse deine Argumente sind?
Nach Deiner Logik sollte vor Kindergärten Autoverbot herrschen.
hast du schon mal das Zauberwort Verhältnissmäßßigkeit gehört?
Last es gut sein mit dem Troll, er hat keine Argumente und vergleicht die 2Meter Reglung mit einer Einbahnstraße. Und es gibt durchaus genug Einbahnstraßen auf denen es erlaubt ist mit dem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung für KFZ zu fahren.
 
Last es gut sein mit dem Troll, er hat keine Argumente und vergleicht die 2Meter Reglung mit einer Einbahnstraße. Und es gibt durchaus genug Einbahnstraßen auf denen es erlaubt ist mit dem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung für KFZ zu fahren.
Hätte ich diese gemeint, hätte ich das auch geschrieben. Aber ich werde es in Zukunft noch genauer spezifizieren um weitere Missverständnisse auszuschließen. :daumen:
 
Bei legalen gemeinsam genutzten Wege genießt der Fußgänger zwar ein erhöhtes Schutzbedürfnis, hat aber auch höhere Vermeidungspflichten.
Quark, das ist nicht so, es gilt nur die übliche Aufmerksamkeit, d.h. im konkretem Fall, du näherst dich als Trailrunner, mithin als spezialisierter Läufer dem Wanderer hast du den Schutz des Wanderers zu gewährleisten. Ebenfalls wenn du auf einem Rad sitzen solltest. Der Fußgänger hat keine erhöhte Rücksichtsnahme, als die Übliche zu leisten, woraus sich eine erhöhte Vermeidungspflicht nicht ableitet.
 
Leider nein, bin fast nur in BW unterwegs. Im Grunde ist die 2m-Regel nix anderes wie Tempo 30 Zonen z.B. vor Schulen. Es muss nicht immer erst was passieren, bevor man reguliert. Was du als "Gefühlte Gefahr" bezeichnest, könnte man auch als Gefahrenprävention bezeichnen.
Für Tempo 30 gibt es wissenschaftliche Evidenz und auch die reine Berechnung des Anhaltewegs veranschaulicht den Nutzen sehr gut.

Analog wäre bei Trails aber nicht die zwei Meter Regel sondern eine an die Situation angepasste Geschwindigkeit und die wird ohnehin gefordert.

Nach deiner Logik dagegen würde man vor Kindergärten und Schulen statt Tempo 30 einfach den Weg breiter machen.
 
Hätte ich diese gemeint, hätte ich das auch geschrieben. Aber ich werde es in Zukunft noch genauer spezifizieren um weitere Missverständnisse auszuschließen. :daumen:
Du bist ja anscheined nicht aus BaWü aber bei uns gibt es ein Sprichwort...."Moiner send Bettsaicher, dia moinet se schwitzed".
 
Ich frage mich allerdings, ob man mit dem Satz "Alter merkst Du eigentlich wie scheisse deine Argumente sind?" vielleicht den Gesetzgeber nachhaltig überzeugen könnte, die 2m-Regel aufzuheben?! 😎
Da mach ich mir wenig Hoffnung, der Cem hat seinen Kotau gemacht da passiert nichts mehr.
Da geht es auch nicht um Argumente da geht es um Macht und Zugang.
Oder warum wohl war der Entwurf zu Cems Waldgesetz der feuchtre Traum der Raubritterschaft.?
Und warum steht wohl im Koavertrag dass die 2m Regel bleibt.
aber ich zerfräse weiter voller Spass Wege der 3 hiesigen Raubritter.
 
Fahre ich bewußt illegal z.B. auf einem Trail, habe - zumindest ich - nochmal ein gesteigertes Interesse daran, Unfälle oder potentiell gefährliche Situation zu vermeiden, weil ich Zweifel komplett schuld bin.
Bist Du Jurist? 🙂 Ich weiß nicht, wieviel Prozent der Bevölkerung die ganze Zeit mit der Haftungsfrage durch die Gegend fahren. Die Gefahr eines Unfalls für einen selbst, ist doch in der Situation viel konkreter und relevanter. Der Unfall Radfahrer gegen Fußgänger geht doch für beide schlecht aus!
Bei legalen gemeinsam genutzten Wege genießt der Fußgänger zwar ein erhöhtes Schutzbedürfnis, hat aber auch höhere Vermeidungspflichten.

Laufe ich z.B. auf einem Trail <2m runter, muss ich nicht damit rechnen, dass von hinten ein Biker angeschossen kommt. Bei einem Trail >2m muss ich erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen um die Rechte des Bikers nicht zu beschneiden.
Jetzt schreibst Du aus Sicht des Fußgängers. Geht es jetzt darum, dass die 2mR die Fußgänger von der erhöhten Aufmerksamkeit befreit oder den Radfahrer zur erhöhten Vorsicht gemahnt. Bin verwirrt. 🙃

Mich erinnert die Diskussion hier daran, wie eine hochrangige Schwäbische Albvereins Vertreterin mal zu mir sagte: „Ich weiß, dass Sie trotz Regel auf schmalen Wegen fahren, aber wenigstens haben sie dann ein schlechtes Gewissen!“.
 
Quark, das ist nicht so, es gilt nur die übliche Aufmerksamkeit, d.h. im konkretem Fall, du näherst dich als Trailrunner, mithin als spezialisierter Läufer dem Wanderer hast du den Schutz des Wanderers zu gewährleisten. Ebenfalls wenn du auf einem Rad sitzen solltest. Der Fußgänger hat keine erhöhte Rücksichtsnahme zu leisten, woraus sich eine erhöhte Vermeidungspflicht nicht ableitet.
Das würde ich anders sehen. Will mich nicht versteifen, dass ich mich nicht irren könnte. Auf gemeinsam genutzten Wegen gilt immer eine erhöhte Aufmerksamkeit beider Seiten. Ich muss auch als Wanderer im Zweifel in der Lage sein, auf Fehlverhalten eines anderen Teilnehmers reagieren zu können. Das muss ich zwar letztlich auch, wenn z.B. der Biker illegal fährt, aber das Haftungsverhältnis sieht ggf. anders aus.

Für Tempo 30 gibt es wissenschaftliche Evidenz und auch die reine Berechnung des Anhaltewegs veranschaulicht den Nutzen sehr gut.

Analog wäre bei Trails aber nicht die zwei Meter Regel sondern eine an die Situation angepasste Geschwindigkeit und die wird ohnehin gefordert.

Nach deiner Logik dagegen würde man vor Kindergärten und Schulen statt Tempo 30 einfach den Weg breiter machen.

Oh, ich kenne einige Leute, die Tempo 30 die Evidenz absprechen. (Leider).
Angepasste Geschwindigkeit und Rücksichtnahme wäre die Ideallösung, die 2m-Regel ist der Holzhammer, so sehe ich es. Manchmal wäre die Ideallösung besser, aber das Geld reicht nur für den Holzhammer. Leider!

@Hockdrik
Nein. Zum Glück nicht. Das würde ich der Welt nicht antun wollen. 🤣
Habe aber durch meine Ausbildung einiges rechtliches Know-How, auch wenn ich manchmal erst schreibe, dann denke.

Ich glaube es wird zu spät für's weiter diskutieren... morgen wieder 🙏
 
Das würde ich anders sehen. Will mich nicht versteifen, dass ich mich nicht irren könnte. Auf gemeinsam genutzten Wegen gilt immer eine erhöhte Aufmerksamkeit beider Seiten. Ich muss auch als Wanderer im Zweifel in der Lage sein, auf Fehlverhalten eines anderen Teilnehmers reagieren zu können. Das muss ich zwar letztlich auch, wenn z.B. der Biker illegal fährt, aber das Haftungsverhältnis sieht ggf. anders aus.
Würdest du das anders sehen oder siehst du das anders. Kläre das mal mit dir selbst. Deine Sichtweise ist nur dann haltbar, wenn offensichtlich ein Weg dediziert und ausgewiesen einem Zweck zugeführt ist und jemand diesen nicht dem Zwecke nach nutzt, bei einem Waldpfad der, wie schon gesagt, unbefestigt und damit zur Waldfläche gehört muss der Wanderer nicht davon ausgehen das auch andere diesen illegal Benutzen, also keine erhöhte Vermeidungspflicht. Auf legalen aber zu allgemeinen Zwecken dienenden Pfaden ist auch keine erhöhte Vermeidungspflicht erkennbar, da der Nutzer ebenfalls nicht von unangemessenem Verhalten anderer ausgehen muss. Mal ganz plakativ: eine Frau im Minirock muss ebenfalls nicht davon ausgehen, also eine erhöhte Vermeidungspflicht befolgen und sich in eine Burka hüllen, nur weil wenige Geisteskranke ihr bei dem Minirockanblick an die Wäsche gehen könnten.

Du hast eine selten schräge Sichtweise!
 
Ich kann ja die Argumentation von @Borons_MTB auch nicht so wirklich nachvollziehen und hab auch schon dementsprechend darauf geantwortet.
Ja, es ist schon etwas komisch, dass sich eine Person neu anmeldet und dann so eine Meinung in so einem Thema in der Vehemenz vertritt. Es wurde aber mehr als deutlich, dass hier damit mit wenig Gegenliebe zu rechnen ist, aber diese Person auf den eigenen Standpunkt beharrt. Damit kann man es dann auch gut sein lassen.

Aber wie diese Person von manchen hier angegangen wird, finde ich noch bedenklicher als seine eher exklusive Meinung. Wir leben glücklicherweise (noch) in einer Demokratie mit freier Meinungsäußerung. Man muss deshalb nicht jede Meinung gut finden oder sie teilen. Aber dass manche hier so reagieren, als würde ihr Leben bedroht werden, weil wer über unser Hobby eine andere Sichtweise hat, ist doch albern. Kann in unserer Gesellschaft wirklich niemand mehr unliebsame Meinungen ertragen und darüber stehen? Reicht es dann nicht aus, sachlich darauf zu reagieren und muss stattdessen persönlich angreifen?

Es ist nie verkehrt, immer mal wieder andere Meinungen zu hören und das eigene Handeln zu hinterfragen. Und die meisten hier sind zumindest dem schreiben nach rücksichtsvoll unterwegs, was auch wünschenswert ist.
Mit dem richtigen Ton und respektvollen Antworten lässt sich vielleicht auch erreichen, dass @Borons_MTB seine Meinung selbstkritisch hinterfragt und seine Logikfehler einsieht ;)
 
Das würde ich anders sehen
Die Wirksamkeit sehe ich trotzdem gegeben, eben weil es viele gibt, die die Regel kennen, sich daran halten oder zumindest so fahren, dass sie keine Gefahr darstellen.

Die Regel soll ja nicht zu mehr Rücksicht und Verständnis führen sondern pauschal und umfassend Gefahren vermeiden und die Schwächsten, in diesem Fall die Wanderer, schützen.

Ich sehe die Sinnhaftigkeit der 2m-Regel, weil sie potentielle Gefahren reduziert. Es geht hier auch schlicht um abstrakte Gefahrenabwehr.
Erkläre doch einfach mal, wieso die 2mR in BaWü zur "abstrakten Gefahrenabwehr" notwendig sein soll und im benachbarten Bayern darauf verzichtet werden kann. Wenn Deine Annahme, dass die 2mR gefährliche Situationen im Begegnungsverkehr und die daraus resultierenden Unfälle vermeidet, müsste sich dass ja auch zahlenmäßig belegen lassen.
Wenn Du da was findest: Die Wanderer-/Grundbesitzer-/Jägerlobby sucht u.a. in NRW gerade dringend Argumente, um Radfahrer von Waldwegen auszusperren. Die sind sich dankbar für valide Daten.
 
Moin.

@mw.dd: Ob sie notwendig ist, will ich gar nicht beurteilen. Ich würde auch nicht meckern, wenn sie aufgehoben würde. Ich kann einfach nur die Denkweise jener Personen nachvollziehen, die die Regel nicht aufheben wollen, weil sie Angst haben, dass es dadurch zu erhöhten Gefahrensituationen und Unfällen kommen könnte. Die Annahme, dass dort wo keine Radfahrer fahren dürfen, also auf Wegen <2m, es zu keinem Begegnungsverkehr mit Fußgängern kommen kann/darf, bedarf ja keiner logischen Erklärung.
Ob es in der Praxis anders aussähe, wenn man die Regel aufhebt, müsste man vielleicht einfach ausprobieren. Dann sieht man ja, ob und wie sich die Zahlen in BW ändern.

Viele Situationen werden ja auch Statistisch nicht erfasst, weil sie nie gemeldet werden. Nur weil kein Unfall passiert und die Situation nicht gemeldet wurde, heißt ja nicht, dass es keine Gefahr gegeben hat.
Aber ja, da spielen natürlich viele Annahmen und Eventualitäten mit rein.

Ich habe den NRW Thread auch gesehen... das ist natürlich völliger Bullshit. Ein Aussperren wäre wirklich jeglicher Verhältnismäßigkeit. Ich will und kann auch gar nicht beurteilen wie eine sinnvolle Regelung aussieht. Auf den meisten Wanderwegen ist ja genügend Platz für gefahrlosen Begegnungsverkehr. Enge, teils uneinsichtige Wanderwege sind da halt nochmal anders zu sehen, finde ich.

@NRSsyn: Den Minirock-Vergleich lassen wir besser mal weg, der hinkt gewaltig. Je nachdem auf welcher Ebene (von Biologie bis Sozialverhalten) man das diskutieren wollte, wird da schnell eine Abhandlung draus.
Ich glaube wir reden aneinander vorbei obwohl wir das gleiche meinen.

Geteilter Weg: Fußgänger muss mit der Anwesenheit eines Radfahrer rechnen, darf ihn nicht behindern und haftet trotz eigenem Vorrang und möglichem Fehlverhalten des Radfahrers bei einem Unfall höher als auf einem Weg der für Radfahrer verboten ist.
Der Benutzer eines Weges muss sich immer so verhalten, dass sein eigenes Verhalten zu keinem Schaden führt, auch bei Fehlverhalten anderer. Ob es ggf. zu einer Teilhaftung kommt, hängt dann vom Einzelfall ab.

Beispiel:
a)Fußgänger stehen mitten auf dem Weg >2m und blockieren ihn, Radler prescht heran, klingelt, bremst aber nicht. Fußgänger sind ins Gespräch vertieft, hören das klingeln nicht, weichen nicht aus, es kommt zum Unfall.

b) Fußgänger stehen mitten auf dem Weg <2m und blockieren ihn, Radler prescht heran, klingelt, bremst aber nicht. Fußgänger sind ins Gespräch vertieft, hören das klingeln nicht, weichen nicht aus, es kommt zum Unfall.

Bei a) haben die Fußgänger ihre Sorgfaltspflichten ggü. einem regulären Teilnehmer vernachlässig, auch wenn sie ein höheres Schutzbedürfnis haben. Sie hätten haftungstechnisch mit der Anwesenheit des Radlers rechnen müssen. Bei b) hingegen nicht. Das Haftungsverhältnis bei a) wird mit ziemlicher Sicherheit ein anderes als bei b) sein.
Nimmt man die 2m Regel weg, ist a und b gleichwertig, man reduziert also die Schutzwürdigkeit der Fußgänger und erhöht ihr Haftungsrisiko.

@scratch_a:
Danke, aber der Ton hier im Thread ist doch vollkommen ok. Die beiden Ausreißer kann ich ignorieren. Ich für mich reflektiere und respektiere auch jede andere Meinung, das heißt nicht, dass ich sie annehme oder meinen Standpunkt deswegen ändern muss. Genauso wenig wie ich das natürlich auch von anderen erwarte.

Ich persönlich würde auch mich nicht beschweren, würde die Regel aufgehoben. Ich fände es aber besser, wenn die Entscheider etwas liberaler wären und mehr explizit freigegebene neue Trails genehmigen würden, die sich über Steuergelder und Spenden/Sponsoren finanzieren und dabei einfach Wanderwege und MTB-Trails trennen bzw. einfach nebeneinander verlaufen lassen.

BTW: Mag ja sein, dass das Thema für einen Einstieg ins Forum für manche seltsam wirkt, aber von Vehemenz sind wir hier weit weg. Ich sage/kritisiere ja auch nicht, dass ihr mit Vehemenz eure Position verteidigt, ist schließlich jedem sein gutes Recht. Aber mal realistisch betrachtet, am Runden Tisch, hätte diese Diskussion ab meinem Einstieg bis dato vielleicht 10-15 Minuten gedauert.
 
Die Annahme, dass dort wo keine Radfahrer fahren dürfen, also auf Wegen <2m, es zu keinem Begegnungsverkehr mit Fußgängern kommen kann/darf, bedarf ja keiner logischen Erklärung.
Wenn es da zu keinem Begegnungsverkehr kommen kann, heißt das deine Erfahrungsberichte von gestern waren erfunden?

Oder kann es eben doch zu Begegnungsverkehr kommen, weil mangels Alternativen (legale Trails) den Nutzern ja gar keine Möglichkeit bleibt als ihren Sport illegal auszuüben.

Ich glaube noch nicht mal, dass die Zahl der Nutzer dadurch geringer wird, von Touristen mal abgesehen, da die meisten ja so schritt für Schritt zum Mountainbiken kommen und eigentlich erst an einem Punkt von der Illegalität erfahren, an dem sie bereits das Hobby ausgesucht haben.
Bei a) haben die Fußgänger ihre Sorgfaltspflichten ggü. einem regulären Teilnehmer vernachlässig, auch wenn sie ein höheres Schutzbedürfnis haben. Sie hätten haftungstechnisch mit der Anwesenheit des Radlers rechnen müssen. Bei b) hingegen nicht. Das Haftungsverhältnis bei a) wird mit ziemlicher Sicherheit ein anderes als bei b) sein.
Nimmt man die 2m Regel weg, ist a und b gleichwertig, man reduziert also die Schutzwürdigkeit der Fußgänger und erhöht ihr Haftungsrisiko.
Und jetzt mach das Beispiel nochmal mit einem Autofahrer auf einem Parkplatz. Meinst du ernsthaft, dass eine Gruppe Fußgänger auf einem Parkplatz eine Mitschuld bekommen würde wenn sie wegen einer Unterhaltung keinen Platz machen, wenn ein Autofahrer "heranprescht" und in die Gruppe fährt? Gleiches wäre wohl im Wald mit dem Radfahrer.
 
@pbf85: Dass es durch illegales Befahren trotzdem zu Begegnungen kommen kann, ist doch klar. Die Zahl ist aber geringer als wenn die Wege freigegeben wären.

Hinsichtlich Autofahrer/Parkplatz: Auf dem Parkplatz gilt u.U. keine StVO, es könnte aber trotzdem als grobes Eigenverschulden ausgelegt werden, wenn man mutwillig keinen Platz macht, ggf. je nach Umstände sogar als Nötigung. Ist ja ähnlich wie wenn man sieht, dass ein Fahrzeug einem die Vorfahrt nimmt und trotzdem in die Kreuzung fährt. Ggf. wird einem Mitverschulden angelastet, nach §1 StVO.

Die Rechtsprechung und Rechtslage ist da mitunter sehr - ich nenne es mal - kurios und für Laien unverständlich und nicht nachvollziehbar.

Mal knallhart gesagt, wir haben kein Grundrecht darauf querfeldein mit dem MTB durch den Wald zu brettern, genau so wenig wie ein Grundrecht auf explizite Trails. Es gibt ein weitläufig freibefahrbares Wegenetz. Ich habe genauso wenig ein Recht mit meiner Motocrossmaschine durch den Wald zu heizen, sondern muss das auf einem entsprechenden Gelände machen. Oder mit meinem Sportwagen über die Autobahn... dafür gibt es Trackdays. Genau diese Argumentation "Was sollen wir denn machen, außer illegal zu fahren?" zeichnet bei Leuten, die die Materie nicht kennen, ein schlechtes Bild.
Ich darf auch nicht durch einen "Anlieger frei"-Weg mit dem Auto fahren, nur weil diese kürzer oder schöner ist, als die normale Straße. Leben ist nicht fair. Mir passt vieles auch nicht, aber deswegen ist Illegalität keine Alternative. (auch wenn ich zugebe, schon illegale Trails gefahren und gelaufen zu sein)

 
Mal knallhart gesagt, wir haben kein Grundrecht darauf querfeldein mit dem MTB durch den Wald zu brettern
Das ist aber knallhart in Gesamtdeutschland so. Dieses seltsame 2m-Konstrukt gibt es nur etwas verschroben in BaWü. Das alleine zeigt doch schon, wie unlogisch dein Vergleich (und das Gesetz) ist.
Ich habe genauso wenig ein Recht mit meiner Motocrossmaschine durch den Wald zu heizen
Siehe oben.
Ich darf auch nicht durch einen "Anlieger frei"-Weg mit dem Auto fahren
Siehe nochmal oben.
Du konstruierst Vergleiche, die keine sind.
 
Eine Regel muss von denen die sie einhalten sollen als sinnvoll angesehen werden oder sie muss durch Kontrollen forciert werden.
Wenn beides nicht zutrifft wird sie von den betroffenen einfach ignoriert.

Da wirksame Kontrollen kaum umsetzbar sein dürften bleibt den Behörden, wenn sie wirklich "lenken" wollen wo die MTBler fahren, eigentlich nur der weg gemeinsam mit den Mountainbikern eine Lösung zu finden.

So gesehen kann man das befahren von inoffiziellen Trails als Protest gegen eine unsinnige Regel interpretieren.
 
Geteilter Weg: Fußgänger muss mit der Anwesenheit eines Radfahrer rechnen, darf ihn nicht behindern und haftet trotz eigenem Vorrang und möglichem Fehlverhalten des Radfahrers bei einem Unfall höher als auf einem Weg der für Radfahrer verboten ist.
Der Benutzer eines Weges muss sich immer so verhalten, dass sein eigenes Verhalten zu keinem Schaden führt, auch bei Fehlverhalten anderer. Ob es ggf. zu einer Teilhaftung kommt, hängt dann vom Einzelfall ab.

Beispiel:
a)Fußgänger stehen mitten auf dem Weg >2m und blockieren ihn, Radler prescht heran, klingelt, bremst aber nicht. Fußgänger sind ins Gespräch vertieft, hören das klingeln nicht, weichen nicht aus, es kommt zum Unfall.

b) Fußgänger stehen mitten auf dem Weg <2m und blockieren ihn, Radler prescht heran, klingelt, bremst aber nicht. Fußgänger sind ins Gespräch vertieft, hören das klingeln nicht, weichen nicht aus, es kommt zum Unfall.

Bei a) haben die Fußgänger ihre Sorgfaltspflichten ggü. einem regulären Teilnehmer vernachlässig, auch wenn sie ein höheres Schutzbedürfnis haben. Sie hätten haftungstechnisch mit der Anwesenheit des Radlers rechnen müssen. Bei b) hingegen nicht. Das Haftungsverhältnis bei a) wird mit ziemlicher Sicherheit ein anderes als bei b) sein.
Nimmt man die 2m Regel weg, ist a und b gleichwertig, man reduziert also die Schutzwürdigkeit der Fußgänger und erhöht ihr Haftungsrisiko.
Da hast Du Dir schön was hinkonstruiert.
Kannst Du mal bitte nachschauen - juris oder so - ob es irgendwo ein Urteil gibt, dass wenigstens belegt, dass das in der Praxis überhaupt ein relevantes Problem im Erholungsverkehr ist?
Wanderwege und MTB-Trails trennen
Das ist schon wegen des Aufwands und aus Gründen des Naturschutzes eher keine gute Idee. Unverhältnismäßig noch dazu.
weil mangels Alternativen (legale Trails) den Nutzern ja gar keine Möglichkeit bleibt als ihren Sport illegal auszuüben.
Dünnes Argument. Ich kann mir ja auch keine Golfausrüstung kaufen und dann im Alaunpark spielen gehen weil keine öffentlichen Golfplätze etc.
 
Hinsichtlich Autofahrer/Parkplatz: Auf dem Parkplatz gilt u.U. keine StVO, es könnte aber trotzdem als grobes Eigenverschulden ausgelegt werden, wenn man mutwillig keinen Platz macht, ggf. je nach Umstände sogar als Nötigung. Ist ja ähnlich wie wenn man sieht, dass ein Fahrzeug einem die Vorfahrt nimmt und trotzdem in die Kreuzung fährt. Ggf. wird einem Mitverschulden angelastet, nach §1 StVO.
Rechtslehre war nie mein Lieblingsfach, aber wenn ich mich richtig erinnere setzt Nötigung immer einen Vorsatz voraus. Auf dem Parkplatz oder auch auf einer z.B. Dorfstraße ohne Fußweg einfach nur auf der Straße zu stehen ist definitiv keine Nötigung und es wird sicher keine Mitschuld geben wenn ein Autofahrer (oder auch Radfahrer) einfach in die Fußgängergruppe prescht weil die nicht zur Seite gehen.

Wenn sich die Fußgänger dort aufhalten dürfen, dann muss das Auto mit ihnen rechnen, ebenso wie der Radfahrer auf dem Trail mit Fußgängern rechnen muss, solange es sich nicht um eine Abgesperrte Sportstätte handelt.

Ich halte dieses Szenario übrigens auf Forstwegen meiner Erfahrung nach für sehr viel Wahrscheinlicher, denn da meint man ja ausreichend Platz zu haben, während man auf Pfaden sowohl als Fußgänger als auch als Radfahrer damit rechnet, dass ein Hindernis den Weg schnell komplett versperrt. Wenn das also deine Begründung ist, dann müsstest du konsequenterweise auch die gemeinsame Nutzung von Forstwegen in Frage stellen.

Die mögliche Mithaftung der Fußgänger, nur weil man nicht aufgepasst hat ist in meinen Augen zudem rein konstruiert und überhaupt nicht mit der Realität zu vereinen.

Falls das tatsächlich ein relevantes Problem wäre, dann könntest du ja ganz leicht entsprechende Fälle aus benachbarten Bundesländern finden, bei denen Fußgänger für Unfälle haftbar gemacht werden, die der Radfahrer verursacht hat.

Mal knallhart gesagt, wir haben kein Grundrecht darauf querfeldein mit dem MTB durch den Wald zu brettern, genau so wenig wie ein Grundrecht auf explizite Trails. Es gibt ein weitläufig freibefahrbares Wegenetz. Ich habe genauso wenig ein Recht mit meiner Motocrossmaschine durch den Wald zu heizen, sondern muss das auf einem entsprechenden Gelände machen. Oder mit meinem Sportwagen über die Autobahn... dafür gibt es Trackdays. Genau diese Argumentation "Was sollen wir denn machen, außer illegal zu fahren?" zeichnet bei Leuten, die die Materie nicht kennen, ein schlechtes Bild.

Mal knallhart gesagt gilt das auch für Trailrunner. Du konstruierst hier die wildesten Begründungen aus deiner privilegierten Position heraus, dass du etwas darfst was wir nicht dürfen (dein Hobby in BW auf dem Trailnetz aka Wanderwegenetz) ausüben.

Und Mountainbiker fahren eben nicht Querfeldein sondern auf Trails, Pfaden, Wanderwegen oder wie auch immer du das nennen willst.

Dünnes Argument. Ich kann mir ja auch keine Golfausrüstung kaufen und dann im Alaunpark spielen gehen weil keine öffentlichen Golfplätze etc.

Eher verkürztes Argument. Natürlich will ich nicht darauf hinaus, dass man alles überall darf wenn es keine Alternativen gibt, aber Regeln müssen am Ende eben auch sinnvoll sein um geachtet zu werden.

Warum man keine Autorennen in der Innenstadt (oder generell auf öffentlichen Straßen) fahren darf ist z.B. für 99,999 % der Menschen völlig klar, warum man nicht im Park Golf spielen darf auch.

Und so fahren dann am Sonntag auch Kinder mit ihren Inlinern auf dem Supermarktparkplatz obwohl da steht, dass eine Nutzung jenseits der Öffnungszeiten untersagt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich schrieb ja, ggf. Nötigung... sprich, wenn die Umstände entsprechend sind, z.B. man den Verkehrsteilnehmer wahrgenommen und trotzdem vorsätzlich nicht aus dem Weg geht. Gibt natürlich niemandem das Recht die Durchfahrt zu erzwingen. Hängt halt auch wieder vom Einzelfall ab.

Klar sind juristische Sachverhalte, die nur selten vorkommen oft konstruiert.. solange bis der Fall dann eintritt. Ums mal polemisch zu machen.... Löwenangriffe sind in Deutschland auch kein juristisch relevantes Problem, trotzdem darf ich keinen Löwen an der Leine durch die Innenstadt führen (zumindest nicht ohne Genehmigung). 😉

Dass BW mit seiner Regelung den Ausreißer spielt, ist halt die Konsequenz des Föderalismus. Ich fände eine einheitliche Regelung mit Rücksicht lokaler Begebenheiten auch besser (und nein, damit meine ich nicht die 2m-Regel überall).
 
Jetzt drehst du völlig ab!

Erst redest du davon wie gefährlich Radfahrer auf Trails ja seien, jetzt vergleichst du es aber wieder mit einer nicht relevanten Gefahr wie die durch Löwen?

Du konstruierst Dinge, die rechtlich so nie wären. Es gibt einfach keine Mithaftung wenn man unverschuldet Angefahren wird, auch nicht wenn der Täter legal auf dem Weg unterwegs wäre.

Wenn du auf der Straße angeschossen wirst, dann hast du auch keine Mitschuld, selbst wenn der Täter die Waffe legal tragen durfte. Auch nicht wenn du dem Täter im fahrlässig im Weg stehst.

Eine Mitschuld hätte ein Fußgänger wenn er einem Radfahrer vors Rad springt obwohl er ihn sieht. Wenn ein Radfahrer aber einen Fußgänger überholt der ihn nicht wahrgenommen hat, dann muss man sich bemerkbar machen. Auch nach heutigem Recht. Dafür braucht es keine 2 Meter Regel.
 
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