Moin.
@mw.dd: Ob sie notwendig ist, will ich gar nicht beurteilen. Ich würde auch nicht meckern, wenn sie aufgehoben würde. Ich kann einfach nur die Denkweise jener Personen nachvollziehen, die die Regel nicht aufheben wollen, weil sie Angst haben, dass es dadurch zu erhöhten Gefahrensituationen und Unfällen kommen könnte. Die Annahme, dass dort wo keine Radfahrer fahren dürfen, also auf Wegen <2m, es zu keinem Begegnungsverkehr mit Fußgängern kommen kann/darf, bedarf ja keiner logischen Erklärung.
Ob es in der Praxis anders aussähe, wenn man die Regel aufhebt, müsste man vielleicht einfach ausprobieren. Dann sieht man ja, ob und wie sich die Zahlen in BW ändern.
Viele Situationen werden ja auch Statistisch nicht erfasst, weil sie nie gemeldet werden. Nur weil kein Unfall passiert und die Situation nicht gemeldet wurde, heißt ja nicht, dass es keine Gefahr gegeben hat.
Aber ja, da spielen natürlich viele Annahmen und Eventualitäten mit rein.
Ich habe den NRW Thread auch gesehen... das ist natürlich völliger Bullshit. Ein Aussperren wäre wirklich jeglicher Verhältnismäßigkeit. Ich will und kann auch gar nicht beurteilen wie eine sinnvolle Regelung aussieht. Auf den meisten Wanderwegen ist ja genügend Platz für gefahrlosen Begegnungsverkehr. Enge, teils uneinsichtige Wanderwege sind da halt nochmal anders zu sehen, finde ich.
@NRSsyn: Den Minirock-Vergleich lassen wir besser mal weg, der hinkt gewaltig. Je nachdem auf welcher Ebene (von Biologie bis Sozialverhalten) man das diskutieren wollte, wird da schnell eine Abhandlung draus.
Ich glaube wir reden aneinander vorbei obwohl wir das gleiche meinen.
Geteilter Weg: Fußgänger muss mit der Anwesenheit eines Radfahrer rechnen, darf ihn nicht behindern und haftet trotz eigenem Vorrang und möglichem Fehlverhalten des Radfahrers bei einem Unfall höher als auf einem Weg der für Radfahrer verboten ist.
Der Benutzer eines Weges muss sich immer so verhalten, dass sein eigenes Verhalten zu keinem Schaden führt, auch bei Fehlverhalten anderer. Ob es ggf. zu einer Teilhaftung kommt, hängt dann vom Einzelfall ab.
Beispiel:
a)Fußgänger stehen mitten auf dem Weg >2m und blockieren ihn, Radler prescht heran, klingelt, bremst aber nicht. Fußgänger sind ins Gespräch vertieft, hören das klingeln nicht, weichen nicht aus, es kommt zum Unfall.
b) Fußgänger stehen mitten auf dem Weg <2m und blockieren ihn, Radler prescht heran, klingelt, bremst aber nicht. Fußgänger sind ins Gespräch vertieft, hören das klingeln nicht, weichen nicht aus, es kommt zum Unfall.
Bei a) haben die Fußgänger ihre Sorgfaltspflichten ggü. einem regulären Teilnehmer vernachlässig, auch wenn sie ein höheres Schutzbedürfnis haben. Sie hätten haftungstechnisch mit der Anwesenheit des Radlers rechnen müssen. Bei b) hingegen nicht. Das Haftungsverhältnis bei a) wird mit ziemlicher Sicherheit ein anderes als bei b) sein.
Nimmt man die 2m Regel weg, ist a und b gleichwertig, man reduziert also die Schutzwürdigkeit der Fußgänger und erhöht ihr Haftungsrisiko.
@scratch_a:
Danke, aber der Ton hier im Thread ist doch vollkommen ok. Die beiden Ausreißer kann ich ignorieren. Ich für mich reflektiere und respektiere auch jede andere Meinung, das heißt nicht, dass ich sie annehme oder meinen Standpunkt deswegen ändern muss. Genauso wenig wie ich das natürlich auch von anderen erwarte.
Ich persönlich würde auch mich nicht beschweren, würde die Regel aufgehoben. Ich fände es aber besser, wenn die Entscheider etwas liberaler wären und mehr explizit freigegebene neue Trails genehmigen würden, die sich über Steuergelder und Spenden/Sponsoren finanzieren und dabei einfach Wanderwege und MTB-Trails trennen bzw. einfach nebeneinander verlaufen lassen.
BTW: Mag ja sein, dass das Thema für einen Einstieg ins Forum für manche seltsam wirkt, aber von Vehemenz sind wir hier weit weg. Ich sage/kritisiere ja auch nicht, dass ihr mit Vehemenz eure Position verteidigt, ist schließlich jedem sein gutes Recht. Aber mal realistisch betrachtet, am Runden Tisch, hätte diese Diskussion ab meinem Einstieg bis dato vielleicht 10-15 Minuten gedauert.