Hallo!
Als ich mein CrossBike und entsprechend Licht dazu gekauft hab, hab ich mich direkt bei der Polizei mal kundig gemacht, wie die Umsetzung der Regelungen in der Praxis aussieht. Mir wurde folgende Auskunft erteilt:
Keine wiegt das Rad nach. Das Gewicht wird eher so per Augenschein geschätzt. Bei Räder unter 12(!!)kg werden als primär als Sportgerät definiert, und erst sekundär als Fortbewegungsmittel (also wie Blades/Rollschuhe, im weitesten Sinne Skateboards und Kickboards- doofe Anglizismen, also Rollbretter und Tretroller!) angesehen. Unter 12kg dürfen sie somit allein mit Batterieleuchten betrieben werden- welche NICHT ständig mitzuführen ist, sondern erst bei Dämmerung/Dunkelheit.
Kollegen die der Schikane wegen was anderes behaupten und den Bikern das Leben schwer machen gäbs aber immer.
Keine Garantie hierfür,denn es war nur die mündliche Aussage eines Münchner Polizisten, der Fahrradkontrollen durchgeführt wird- sind momentan häufig weil die Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern steigen.