3. Garantiefall, was nun??

Fibbs79

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Hi,

mir ist jetzt zum 3. mal innerhalb von einem halben Jahr meine Manitou-Black Elite Gabel kaputt gegangen!!
Das erste mal innne gebrochen, das 2. mal lief Öl aus, jetzt federt sie nur noch 3-4cm ein dann geht gar nix mehr!
Wurde jetzt schon 2 mal auf Garantie hin repariert! Jetzt hab ich sie gerade eingeschickt!
Wäre es nach dem 3. mal nicht Zeit für ne Neue???
Wie seht ihr das?

Gruß

Fibbs
 
Keine Frage,

Allerhöchste Zeit. Und lass Dir das Geld zurück geben.

Ich wollte nach dem Theater jedenfalls nicht mehr die gleiche Gabel. Lass Dich auf nichts ein, das Gesetz ist eindeutig.


Stefan
 
Entweder Geld zurück oder komplett neue Gabel...
nach mehrmaliger Chance zur Nachbesserung für den Hersteller hast Du vermutlich das Recht auf Wandlung!
 
Ich hab MANITOU ein Schreiben beigefügt und sie gefragt ob es nicht mal an der Zeit wäre die Gabel komplett auszutauschen, bin mal gespannt was kommt!
 
Original geschrieben von Fibbs79
Ich hab MANITOU ein Schreiben beigefügt und sie gefragt ob es nicht mal an der Zeit wäre die Gabel komplett auszutauschen, bin mal gespannt was kommt!

So wird das wohl nichts. Mit nett fragen setzt man selten Garantieansprüche durch.

Hier hilft eher:
Wandelung (Geld zurück) erklären und mit einem Anwalt drohen. Dann wirst Du sehn, wie die springen.

Lass mich aber auch gerne mal positiv von einer Serviceabwicklung überraschen.

Viel Glück
 
Hallo,

man muss doch nicht immer gleich mit der Brechstange auf Hindernisse losgehen. Um Seine Ansprueche bzw. Forderungen deutlich zu machen muss man nicht sofort mit dem Anwalt drohen.
Die Fakten sachlich dargelegt hilft oft sehr viel weiter. Anwalt kann man dann immer noch...

Wir hatten Dich aber gewarnt: Die Elite haelt Deine 3m-Drops ins Flat nicht (ewig) aus! Auch keine neue.
:D :D

Ciao
Der Frosch
C.
 
@chubika: man das hättest mir ja mal echt vorher sagen können! Ich spring da die ganze Zeit unseren Balkon runter, und wundere mich warum die Gabel dauernd am A.... ist!!! :D :D :D :D

Bin jetzt echt mal gespannt ob ich ne Neue bekomme!
Verlängert sich dann wieder die Garantie um ein Jahr??? Eigentlich ja schon, oder???
 
HiDiho FIBBS

Also so wie es gehört hab, gab es bei einigen Blacks probs mit den federwegsverstellung, da is ein teller abgebrochen, waren aber wohl net so viele! Wo haste die Gabel hingeschickt??? ZU CENTURION?? :lol: naja ok... muss ja sein... Ich versteh Deinen Ärger, schreib mal ne Email nach Amerika und zwar an den Brand Manager Joel Smith, der is super nett und kann alles veranlassen... Emai: [email protected] aber nett sein und Dein Problem schildern...
 
Ich warte jetzt mal ab was passiert! Falls ich keine neue bekomme, oder mir keine vernünftige Lösung angeboten wird, kann ich dem Ami immer noch schreiben!

Vielen Dank auf jeden Fall mal!!!
 
Ähm, Jungs, bevor ihr hier in einer anscheinend "eindeutigen Rechtslage" rumstochert, setzt euch doch einfach mal ne halbe Stunde mit dem BGB auseinander... ist echt ganz einfach ;-)

Ach ja, um Himmels Willen Briefe wg. Reklamationen etc. auf Deutsch verfassen!
 
Gewährleistungsansprüche gelten nur gegenüber dem Händler.
Garantieansprüche gegenüber demjenigen, der die Garantie gibt.

Unterscheidet bei solchen Sachen immer zwischen der gesetzlichen Gewährleistung (2 Jahre, zu denen der Verkäufer bei Neuwahre verpflichtet ist), und der Garantie, die der Händler oder der Hersteller freiwillig gibt.

Eine Möglichkeit zur Wandlung besteht meißt nur bei mehreren erfolglosen Nachbesserungen des Verkäufers. Das Recht zur Wandlung ist in der Gewährleistung verankert. Wenn die Reklamation direkt mit dem Hersteller gemacht wurde, so wurde die Gewährleistung seitens des Händlers meines Wissens bisher nicht in Anspruch genommen. Damit ist er auch nicht zur Wandlung verpflichtet. Er weiß strengenommen noch nicht einmal etwas von den entstandenen Problemen.
 
Original geschrieben von mannimmond
Gewährleistungsansprüche gelten nur gegenüber dem Händler.
Garantieansprüche gegenüber demjenigen, der die Garantie gibt.

Richtig. Gewährleistungsansprüche sind im BGB geregelt.

Original geschrieben von mannimmond
Eine Möglichkeit zur Wandlung besteht meißt nur bei mehreren erfolglosen Nachbesserungen des Verkäufers. Das Recht zur Wandlung ist in der Gewährleistung verankert. Wenn die Reklamation direkt mit dem Hersteller gemacht wurde, so wurde die Gewährleistung seitens des Händlers meines Wissens bisher nicht in Anspruch genommen. Damit ist er auch nicht zur Wandlung verpflichtet. Er weiß strengenommen noch nicht einmal etwas von den entstandenen Problemen.

1. Es besteht KEIN Rechtsverhältnis zwischen Käufer und Hersteller sondern nur zwischen Käufer und Verkäufer.
2. Der Verkäufer (Unternehmer) hat eine "zweite Chance", also in deinem Fall die erste (anscheinend erfolglose) Reparatur.
3. Nutzt der Verkäufer die zweite Chance nicht (oder passiert sonst halt irgendwas) kannst du von 433 zurücktreten.
4. Es besteht immer noch kein Rechtsverhältnis zwischen dir und dem Hersteller, allerdings kann sich dein Händler an seinen Lieferanten wenden (Rückgriffshaftung).

Ende des Recht-Exkurses ;-)
 
nur mal für das allgemeine verständnis: du hast die gabel mal irgendwo gekauft - und dann, als sie putt war, direkt zum hersteller geschickt statt erstmal deinen händler zu belabern???

wozu der terz?


hier noch was ausm wirtschaftslehre-unterricht: du musst 3 nachbesserungsversuche (dazu zählen auch austauschartikel) "hinnehmen"; danach kannste kohle zurückverlangen (das gilt für den händler, bei dem du sie gekauft hast) aber vorher wär frage nr 1 zu klären...
 
Also, ich hab die Gabel zu meinem Händler gebracht, und dieser wiederum hat sie eingeschickt! Das 3. mal jetzt schon! Nur diesmal hat er mich gebeten ein Schreiben beizufügen, dann würde Centurion besser reagieren, als wenn er als Händler etwas Schreiben würde!
 
Original geschrieben von volksfrontjudäa
hö? echt?

es stand so auch im lehrbuch, beim kaufvertrag...

Weißt du, eigentlich hab ich meine Semester-Prüfungen gerade (hoffentlich) erfolgreich absolviert und wollte mich jetzt über den Jahreswechsel mit allem außer Studieninhalten beschäftigen (nein, ich bin nicht Jurist; ich bin WiWi), aber... waz zollz!?

Zum 1.1.02 gab es eine grundlegende Reform des Schuldrechts. Das Gewährleistungsrecht sieht nun EINE zweite Chance des Verkäufers vor. Mehr nicht.

Lehrbücher, die das alte Schuldrecht behandeln, kannst du in die Tonne kicken. Na ja, fast: Für Verträge, die vor dem Stichtag abgeschlossen werden gilt das alte Recht.

Gruß,
Rune
 
Fibbs, was willst du denn erreichen? Willst du die gleiche Gabel - ein neues Modell, versteht sich?

Dann bestehe darauf. Darf kein Problem sein.

Oder gibst du auf und willst dein Geld zurück?

Auch kein Problem.

Oder kannst du den Händler auf den Tod nicht mehr ausstehen?

Dann sag mir Bescheid, ich hab n paar Freunde, die Bananen quer essen. Die leih ich dir für wenig Euros aus.

Und ja klar, es bringt mehr, wenn du nen Brief schreibst. Der hat keine Lust sich selber die Mühe zu machen. Schreib nen Brief und leg eine Rechnung über EUR 50 bei. Wechsel deinen Händler.

Gruß,
Rune
 
auch wenn der Artikel ausgetauscht wurde gilt die Gewährleistung oder Garantie ab dem Kaufdatum. Nicht jedesmal wenn man was neues kriegt gibts darauf dann 2 Jahre...
habe ich selber leidvoll erfahren müssen**heul**
 
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