!!! 7-GB Verbot/gesperrt !!!

Wäre dafür nicht "Rücksichtnahme" besser?
Gegenseitige Rücksichtsnahme sollte eigentlich ein Grundsatz sein. Wenn damit funktionieren würde, hätte wir nicht die Situation wie jetzt am VB vorherrscht.
Ein großes Problem ist, dass die Trails nicht gekennzeichnet sind und viele garnicht wissen, dass diese überwiegend von MTB'lern befahren werden. Die Trailausgänge sind zum Teil auch sehr versteckt, sodass weder Fußgänger von Mountainbiker deren anderen sehen kann. Klar kann jeder Zeit ein Fußgänger auf dem Trail auftauchen (egal ob offiziel oder illegal), aber woanders funktioniert das ja auch. Da werden die Trails auch nicht von Fußgänger frequentiert.
Der Mtb-Sport ist mitlerweile "zu groß" geworden und die Nutzungsanforderungen an die Wege sind so unterschiedlich, dass u.M.n eine Wegetrennung für alle Beteiligte beste Lösung darstellt.
 

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Re: !!! 7-GB Verbot/gesperrt !!!
Wäre dafür nicht "Rücksichtnahme" besser?

Ja. Nützt nur wenig, denn Fußgänger können überall sein.
wenn es spezielle Bereiche gibt die Fußgänger explizit nicht betreten dürfen dann muss man nicht fahren als könnten überall welche sein.
Für Wegeskreuzungen gibt es Möglichkeiten in form von Geländern, die einen zum sehr langsamen fahren oder sogar absteigen zwingen, sowas gibts genau deswegen, damit man eben nicht mit dem bike mit Vollspeed in eine Wegeskreuzung ballert. Gut sichtbare Schilder "Achtung Fahrradstrecke kreuzt" oder whatever helfen zusätzlich. So wird das auf sämtlichen legalen strecken und Flowtrails gehandhabt und das funktioniert auch
 
naja, mach ich halt jedenfalls nicht. Im falle eines Crashs gehts idr für mich besser aus mit 100kg + Rad
natürlich muss man immer bisschen vorausschauend sein, könnten ja auch gestürzte Fahrer da liegen o.ä., sollte man eh, stichwort fahrtechnik und blickführung
 
Wenn "Wegetrennung" der Preis für ein paar Meter MTB-Strecken ist, bin ich dagegen.
Das bekommen unsere niederländischen Nachbarn großfläching und offenbar vollkommen problemlos umgesetzt. Da trennt man im Wald nicht nur Radfahrer und Fußgänger, sondern auch solche mit Hunden. Ich sehe das aus der praktischen Erfahrung wirklich kein Problem, aber da du dagegen bist, kannst du sicher entsprechende Argumente liefern.
 
M.M.n. sollte man das in diesem konkreten Fall.
D.h. du darfst eh nur auf den offiziellen wegen fahren. Dabei sind aber keine Trails oder trailähnlichen Wege.
Wenn es wegen der LSG-VO sowieso keine naturnahen Wege gibt, die man betreten/befahren darf: Was soll eine "Wegetrennung" dann bringen? Du wirst doch nicht ernsthaft wollen, das Radfahrer dann nur noch die zu bauende offizielle Strecke nutzen?
 
Wenn es wegen der LSG-VO sowieso keine naturnahen Wege gibt, die man betreten/befahren darf: Was soll eine "Wegetrennung" dann bringen? Du wirst doch nicht ernsthaft wollen, das Radfahrer dann nur noch die zu bauende offizielle Strecke nutzen?
Wenn du die Situation kennen würdest, könntest du dir die Fragen alle selber beantworten.
 
was mich an der ganzen diskussion echt bis zum letzten ankotzt, guckt euch mal bitte an, wie der wald um monschau aussieht und fahrt dann mal ein paar KM weiter zum hohen venn...
die belgier wissen wo es beim naturschutz drauf ankommt und komischerweise gibt es da keine probleme mit MTB trails... da werden einfach strecken fürs MTB fahren freigegeben, irgend ein verein kümmert sich drum und dann haben da auch keine wanderer mehr was drauf zu suchen.
trotzdem sehen die wälder bei denen eher wie echte wälder aus, anstatt wie bei uns nach holz fabriken.

wenn der Nabu und der Bund es wirklich ernst meinen mit naturschutz, dann sollen die einfach den golfplatz in holzlar/hoholz so lange verklagen, bis der dicht machen muss und die fläche uns MTB fahrern zur verfügung stellen... echt komisch, dass man für einen golfplatz hektarweise wald vernichten darf, aber ein paar trails zu viel für flora und fauna sein sollen... :spinner:
 
nur um sich das mal vorzustellen:
man hat ein bewaldetes gelände in hanglage dort, ein breiter forstweg schlängelt sich serpentinenförmig hoch bzw runter. Dieser ist ein beliebter Ort für Besucher aller art, Radfahrer, spaziergänger, walker, hundebesitzer, läufer etc.
Die Trails schlängeln sich an verschiedenen stellen durch das gelände und kreuzen immer wieder den Forstweg, teilweise mit Sprüngen und Anliegern, wellen und wurzeln.
Aber nicht nur MTBler halten sich auf den wegen auf, auch immer wieder sehe ich dort Trailrunner und Leute mit Hunden, es ist also nicht so als wären ausschließlich die MTBler die Buhmänner, so wie das gerne immer dargestellt wird.
Die meisten Trailnutzer verhalten sich auch ordentlich, aber es gibt immer wieder Spastis (junge wie alte) die rücksichtslos über die Forstwege ballern und in den nächsten Trailabschnitt biegen, oder ihren Müll liegen lassen, das hat v.a. mit Beginn der Pandemie wo der Venusberg höher als sonst frequentiert wurde für sehr viel Konflikte gesorgt
 
Das ganze ist ja ein Landschaftsschutzgebiet. D.h. du darfst eh nur auf den offiziellen wegen fahren. Dabei sind aber keine Trails oder trailähnlichen Wege.
Du solltest mal die Darstellung der Rechtslage durch die DIMB durchlesen.

Imho sind jegliche Auslegungen von „Weg“, „Trail“, „offiziell“, „inoffiziell“ usw. nur Nebelkerzen, mit denen man versucht jegliches berechtigte Interesse klein zu halten.

Zur Erinnerung, bei einem Landschaftsschutzgebiet ist die Erholung explizit eines der Schutzziele.
BNatSchG
§ 26 Landschaftsschutzgebiete
(1) Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist

3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
d.h. die Belange der Erholung sind mit den anderen Schutzzielen unter einen Hut zu bringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das Motto der Franzosen "Liberté, Égalité, Fraternité" ist, könnten wir in Deutschland doch "warum einfach, wenn es auch kompliziert geht" über den Eingang des Reichstags schreiben.

Ich habe das schon so oft gesagt, eine Trailanlage für MTBs sollte und darf nicht zu einem Komplettverbot auf allen anderen Wegen führen. Besucherlenkung im Stadtwald ist ja ok, da muss man keine 100km weit nach Koblenz schauen um zu sehen, wie gut das funktioniert. Dennoch kann ich da auch woanders fahren wenn es mir denn beliebt. Aber so gibt es wenigstens ein Angebot für abfahrtsorientierte Biker. Im Umland von Koblenz fühle ich mich auch nicht eingeschränkt, im Rhein-Sieg-Kreis (das Umland von Bonn) hingegen mittlerweile massiv. Da wird nicht nur im 7GB kontrolliert, die weiten das gerade auf den Kreis aus, sogar auf sehr ländliche und menschenleere Gebiete wie den Leuscheid. Hinzu kommt einen einseitige Fixierung auf die Maximalforderungen vom regionalen BUND/Nabu usw.

Da mache ich es mir einfach: Ich bin für das Betretungsrecht, da ich keine Lust habe, ausschließlich auf freigegebenen Wegen Radfahren zu dürfen.
Da bin ich bei dir, aber im Ballungsgebiet Köln-Bonn mit 3,5 Mio Einwohnern ist es stellenweise schon sehr voll (Beispiel Venusberg), da macht eine Nutzertrennung dann schon Sinn.

Die meisten Trailnutzer verhalten sich auch ordentlich, aber es gibt immer wieder Spastis (junge wie alte) die rücksichtslos über die Forstwege ballern und in den nächsten Trailabschnitt biegen,
Das wäre einfach mit einem Kuhgatter oder so zu lösen, dann kann man nicht wie ein Irrer auf den Forstweg fahren. Am siegener Flowtrail ist das ganz gut gelöst wie ich finde.

Es könnte so einfach sein. Es gibt doch schon viele Projekte, die zeigen, dass es geht und wie es geht. Es kommt halt auf die Lokalpolitk und die lokale Verwaltung an - wenn die nicht wollen, hat man wohl Pech gehabt.
 
Du solltest mal die Darstellung der Rechtslage durch die DIMB durchlesen.

Imho sind jegliche Auslegungen von „Weg“, „Trail“, „offiziell“, „inoffiziell“ usw. nur Nebelkerzen, mit denen man versucht jegliches berechtigte Interesse klein zu halten.

Zur Erinnerung, bei einem Landschaftsschutzgebiet ist die Erholung explizit eines der Schutzziele.
Die Dimb ist bei uns mit im Boot. Und auch die lokale Rechtsbegleitung der Dimb ist eingebunden.
Wir befinden uns ja auch nicht in einem (Mittel)Gebirge o.Ä., sondern in einem Waldgebiet zentral in einer Großstadt gelegen. Daher sollte man die Situation vor Ort kennen, um sich eine Meinung dazu bilden zu können.

EDIT: Ein Befahungsverbot von anderen Wegen steht auch gar nicht im Raum. Es geht lediglich darum bisher illegal erbaute Trails durch legale zu ersetzen.
 
Ich habe das schon so oft gesagt, eine Trailanlage für MTBs sollte und darf nicht zu einem Komplettverbot auf allen anderen Wegen führen.
Ich gehe sogar soweit, dass ich sage, das Anlegen von Wegen darf überhaupt nicht zu einer Widmung führen, sondern diese sollte sich aus der Anlage des Weges ergeben. Man kann das ja durch ein paar Schilder mit freundlichen Hinweisen ergänzen.
EDIT: Ein Befahungsverbot von anderen Wegen steht auch gar nicht im Raum.
Wenn das so ist, ist alles gut.
Es geht lediglich darum bisher illegal erbaute Trails durch legale zu ersetzen.
Ein hehres Ziel.
 
Das ganze ist ja ein Landschaftsschutzgebiet. D.h. du darfst eh nur auf den offiziellen wegen fahren. Dabei sind aber keine Trails oder trailähnlichen Wege.
Kennst du die Trails und Situation am Venusberg?
Bin vor kurzem auch nochmal durch das 7G getourt, Drachenfels, Löwenburg, Ölberg und Venusberg. Und bin auch ganz lieb nur die rot gekennzeichneten Wege gefahren. :bier:
 
was mich an der ganzen diskussion echt bis zum letzten ankotzt, guckt euch mal bitte an, wie der wald um monschau aussieht und fahrt dann mal ein paar KM weiter zum hohen venn...
die belgier wissen wo es beim naturschutz drauf ankommt und komischerweise gibt es da keine probleme mit MTB trails... da werden einfach strecken fürs MTB fahren freigegeben, irgend ein verein kümmert sich drum und dann haben da auch keine wanderer mehr was drauf zu suchen.
trotzdem sehen die wälder bei denen eher wie echte wälder aus, anstatt wie bei uns nach holz fabriken.

wenn der Nabu und der Bund es wirklich ernst meinen mit naturschutz, dann sollen die einfach den golfplatz in holzlar/hoholz so lange verklagen, bis der dicht machen muss und die fläche uns MTB fahrern zur verfügung stellen... echt komisch, dass man für einen golfplatz hektarweise wald vernichten darf, aber ein paar trails zu viel für flora und fauna sein sollen... :spinner:
Jup, so sieht es leider aus. Der Wald hier in der Eifel ist auch nur noch ein Großer Kahlschlag. Zudem kommen Harvester Spuren sein Opa. Da wächst nix mehr.
Hab letzten Monat den Stoneman Arduenna gefahren, und muss dir da vollkommen Recht geben. Unglaublich viele und schöne Natur-Trail´s die legal zu fahren sind. Aber Vorsicht, alle Trail´s sind auch für Wanderer zugänglich und dürfen auch genutzt werden. Nur wissen die Wanderer auch, das dort viele Biker die Trail´s nutzen, und nehmen dem entsprechend Rücksicht. Es ist da so, wie es überall sein sollte, ein gemeinsames Betretungsrecht mit passenden Warnschildern für beide Seiten. In NRW ist es ja so geregelt.
 
Nabu + BUND haben den Schuss wohl nicht gehört, der Klimawandel heißt. Das bisschen, was angeblich durch MTBler:Innen "zerstört" wird, ist nichts gegen die Herausforderungen, die in den nächsten Jahrzehnten auf uns warten. Fauna & Flora, die die beiden Organisationen am Venusberg schützen wollen, werden bald nicht mehr in der jetzigen Form existieren, wenn der Klimawandel so rapide voranschreitet.
 
Was die Naturschutzverbände wohl noch nicht so wirklich wahr haben wollen, ist die kleine Änderung des BNatSchG zum 1.3.2022.
Da steht jetzt in §1:
(Neu hinzugekommenes in fetter Schrift)
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
...
(4) Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere

3. zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich sowie großflächige Erholungsräume zu schützen und zugänglich zu machen.
D.h. man braucht sich nicht mit den oft von Umweltverbänden gewünschten Minimallösungen für Erholungssuchende zufrieden geben, sondern hat jetzt laut Gesetz einen Anspruch auf entsprechend umfangreiche Bereiche.
Imho handelt es sich hier um eine Klarstellung des Gesetzgebers, da zuvor die Regelungen zu sehr gegen Erholungssuchende ausgelegt wurden.
 
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