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Muss mal wieder DITO sagen. Und auch 2 x Tracking Number bekommen.so. heute habe ich die meldung bekommen, dass die lampen verschickt worden sind^^.
allerdings hab ich jetzt 2 tracking number. ich meld mich dann wenn die lampen da sind
Freu mich schon auf den Besuch beim Zoll. Wenn die die Paypalrechnung sehen und 19% davon haben wollen, HeHeHe!!!
Also, als ich kurz vor Weihnachten meine Lenkeroriginalpreislampe abgeholt habe, waren das 2 sehr nette Männeken dort im Büro. Einer hat sich sogar brennend für die Lampe interessiert (musste sogar nen Leuchttest machen). Des wird schon.Du solltest lieber hoffen, dass die am Zoll vorbei gehen. Je nachdem, wie hell der abfertigende Beamte ist, wird er sehr schnell erkennen, dass der Warenwert viel höher ist, als das, was auf der Rechnung steht und dann einfach selbst einen Wert festsetzen.
Matze
selbst wenn der den wert höher schätzen würde. wir haben doch einen 100%igen beleg dafür, dass wir nur 8,88$ pro stück bezahlt haben. ich werde auf keinenfall die steuern für den normalen preis bezahlen
und danach kommt eine ganze Busladung von Ausnahmebestimmungen und dazu gibt's auch noch eine Zollkodex-Durchführungsverordnung, in der wiederum geregelt wird, wie der Zollkodex und die Ausnahmebestimmungen anzuwenden sind.Der Zollwert eingeführter Waren ist der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, gegebenenfalls nach Berichtigung gemäß den Artikeln 32 und 33 (bezieht sich auf Versandkosten usw. Anm. von mir) und unter der Voraussetzung, dass...

Nach dem GATT(-Zollwertkodex, Ergänzung von mir) ist der Zollwert entweder
1. der Transaktionswert für die eingeführte Ware (Artikel 1 GZK) oder
2. der Transaktionswert für gleiche Waren (Artikel 2 GZK) oder
3. der Transaktionswert für gleichartige Waren (Artikel 3 GZK) oder
4. ein nach bestimmten Kriterien berichtigter Verkaufspreis im Einfuhrland (sog. "Deduktive Methode", Artikel 5 GZK) oder
5. ein aus den Herstellungskosten errechneter Wert (Artikel 6 GZK) oder
6. der nach der so genannten Schlussmethode geschätzte Wert (Artikel 7 GZK).
Die Methoden sind der Reihe nach zu prüfen, d.h. es ist stets als erstes festzustellen, ob eine Zollwertermittlung nach Nr. 1 (Transaktionswert eingeführter Waren) durchgeführt werden kann. Erst wenn dies verneint wird, darf nach Nr. 2 vorgegangen werden usw. Diese stufenweise Prüfung hat man in der Literatur zu diesem Thema anschaulich als "Zollwerttreppe" bezeichnet, die Stufe für Stufe zu nehmen ist, bis der Erfolg (Zollwertbestimmung) eingetreten ist.


Gerade war die Post da
Sie ist da![]()
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Bei mir noch nicht.
Hast du denn auch die für $8,88 bestellt gehabt? Konnte hier im Fred noch nichts von dir dazu finden.
Gades, wie schauts bei dir aus?








































































doch ein wenig zu sehenAlso nichts mit der Schätzung des Wertes gewesen. Anhand der Rechnung und Basta. Will ich mal hoffen das dies bei mir auch so ist. Oder ich müßte Vater hinschicken, weil ich ja schon kurz vor Weihnachten 2 Originalpreislampen am Zoll abgeholt habe und die sich daran erinnern könnten, das ne Lampe 56 regulär kostet.Ja also zuerst war da echtes-reges Interesse an der Lampe. Habe ihn aber zappeln lassen und den Karton nicht geöffnet.
Nach dem Blick auf die Rechnung wirkte der Herr vom Z. auf einmal wie versteinert und stellte die Konversation mit mir ein und hat mich wortlos abgefertigt.(Im wahrsten Sinne)
Vielleicht war mein innerlichesdoch ein wenig zu sehen
ciao



