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Die Festlegung einer Mindestwegebreite im Wald, die sich an einem nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeug orientiert, halten die GRÜNEN für sehr unglücklich. Angemessener wäre eine Breite von 1,80m, die Radfahrern das Überholen ermöglicht.
Grandioser Verbesserungsvorschlag...
Mir scheint, als sei die Berichterstattung in den Medien etwas ausgewogener geworden. hna.de
Aber die Kommentare einiger Leser sind immer noch sehr anstrengend.
Ich frage mich, wie jemand aufgewachsen ist, um so eine Meinung zu haben.
aus dem selben Grund weshalb Du es wahrscheinlich nicht so gern hast wenn Autofahrer mit 10cm Seitenabstand an Dir vorbeifahrenwarum 1,80m? Mein Lenker ist Schulterbreit, warum sollten andere Bedingungen notwendig sein als wenn sich zwei Fussgänger begegnen?
aus dem selben Grund weshalb Du es wahrscheinlich nicht so gern hast wenn Autofahrer mit 10cm Seitenabstand an Dir vorbeifahren
1,8 m sind trotzdem nicht verhältnismäßig. Er gibt Urteile, welche von 1,7 m (OLG Frankfurt/M., 17 U 129/88) als ausreichenden Platz für zwei Radler auf Radwegen sprechen. In Gruppen reichen sogar nur 50 cm Überholabstand zueinander, also wieder unter 1,8 m (OLG Hamm, 6 U 105/03), jedenfalls bei normalen Lenkern. Pingelig, ich weiß, soll aber zeigen, wie aus der Luft gegriffen die 1,8 m eigentlich sind.aus dem selben Grund weshalb Du es wahrscheinlich nicht so gern hast wenn Autofahrer mit 10cm Seitenabstand an Dir vorbeifahren
Ja, das kenn` ich auch.
Der Unterschied zwischen Reitern und Radfahrern bleibt allerdings, dass die Rechtsprechung aktuell noch vom größeren Gefährdungspotential des Pferdes ausgeht...
aus dem selben Grund weshalb Du es wahrscheinlich nicht so gern hast wenn Autofahrer mit 10cm Seitenabstand an Dir vorbeifahren
Mir ging es eher darum, dass nicht nur der Wanderer der jenige ist, der kurz zur Seite geht und stehen bleibt. Auch auf dem schmalsten Weg sollten Wanderer und Rader ohne Probleme aneinander vorbeikommen.
aus Wiesbaden ganz frisch, der Landtag möge beschließen: [...]
http://www.gruene-hessen.de/landtag/pressemitteilungen/entwurf-des-waldgese/
Selbstverständlich wollen wir nicht, dass jeder kreuz und quer im Wald durchs Dickicht läuft oder fährt. Das ist auch nach gültiger Gesetzeslage nicht erlaubt.
Genau das ist die Position der DIMB. Wir haben dazu vorgeschlagen, im Gesetz Fußgängern grundsätzlich den Vorrang zu geben (Konkretisierung des allgemeinen Rücksichtnahmegebots) und das Prinzip der Gemeinverträglichkeit - Die Rechtsausübung anderer darf nicht verhindert oder mehr als nach den Umständen erforderlich beeinträchtigt werden (Gemeinverträglichkeit) - in das Gesetz aufzunehmen.
Das Rücksichtnahmegebot steht im Einklang mit den DIMB Trail Rules (dort Nr. 4). Ein grundsätzlicher Vorrang von Fußgängern bedeutet, dass wir im Begegnungsverkehr Fußgängern den Vortritt lassen bzw. den Vortritt anbieten, wenn ein Passieren aufgrund der Wegbreite nicht ohne weiteres möglich ist. In Kombination mit dem Gemeinverträglichkeitsprinzip bedeutet dies aber auch, dass Fußgänger uns dort, wo ein Passieren oder Überholen aufgrund einer ausreichenden Wegbreite möglich ist, dies auch ermöglichen.
Das können die meisten Reiter sicherlich so unterschreiben! Und für Begegnungen zwischen Radlern und Reitern bedarf es wohl keiner speziellen Regelung...![]()
hört sich gut an, aber mal abwarten, ob die fdp am ende nicht doch einknickt vor der cdu.
aus dem selben Grund weshalb Du es wahrscheinlich nicht so gern hast wenn Autofahrer mit 10cm Seitenabstand an Dir vorbeifahren
Das können die meisten Reiter sicherlich so unterschreiben! Und für Begegnungen zwischen Radlern und Reitern bedarf es wohl keiner speziellen Regelung...![]()
hört sich gut an, aber mal abwarten, ob die fdp am ende nicht doch einknickt vor der cdu.
die grünen nutzen den mißglückten gesetzentwurf für ihre eigene profilierung. verdenken kann man es ihnen nicht.
letztendlich ist es für uns biker unerheblich, in welcher farbe nach der nächsten landtagswahl das HMUELV angestrichen wird. schwarz will uns nicht biken lassen, damit die holzwirtschaft ungestört ist, grün würde am liebsten jeden wurm und halm und zweig per gesetz schützen lassen.