Änderung Forstgesetz Hessen

Die Festlegung einer Mindestwegebreite im Wald, die sich an einem nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeug orientiert, halten die GRÜNEN für sehr unglücklich. Angemessener wäre eine Breite von 1,80m, die Radfahrern das Überholen ermöglicht.

Grandioser Verbesserungsvorschlag...

warum 1,80m? Mein Lenker ist Schulterbreit, warum sollten andere Bedingungen notwendig sein als wenn sich zwei Fussgänger begegnen? Auf einem Single Trail letztlich muss einerer neben den Weg ausweichen und stehen beleiben, nicht anders unter Fußgängern. Wer ausweicht ist dann Kommunikation zwischen den Beteilignten.
 
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Mir scheint, als sei die Berichterstattung in den Medien etwas ausgewogener geworden. hna.de

Aber die Kommentare einiger Leser sind immer noch sehr anstrengend. :rolleyes:

Ich frage mich, wie jemand aufgewachsen ist, um so eine Meinung zu haben.

Ach, wenn man die Kommentare bei der HNA regelmässig liest, dann kennt man seine Pappenheimer; der o.g. ist halt einer der vielen autoritären, "Deutschland schafft sich ab!", "immer die Kanacken/Radfahrer" Vollidioten.

Sowas ist unbelehrbar, da kann man nur noch mit allen zu Gebote stehenden Mitteln versuchen, den durch solche Typen verursachten Schaden zu minimieren, d.h. solangs bloß um pseudonyme Kommentare geht: Ignorieren/Kontra geben.
 
zum Reiten:
Die gesamte Entwicklung wird noch durch ein zunehmend gestörtes Verhältnis der Beziehung
zwischen Mensch und Tier unterstützt, so dass auch das Pferd als unkalkulierbares
Naturwesen mit großem Gefahrenpotential gesehen wird. Solange ca. 5% der Menschen
Angst vor dem Pferd haben (vgl. AMMER 1991) , selbst wenn es im Schritt passiert , solange
werden die Reiter mit starken Ressentiments und Nichtakzeptanz rechnen müssen.

zum Radfahren:
Hingegen ist auf schmalen Wegen zwar eine Störung, aber eine relativ gefahrlose Begegnung zu
erwarten, sofern keine Absturzgefahr besteht (Hanglagen von Wegen in Gebirgsräumen).
 
aus dem selben Grund weshalb Du es wahrscheinlich nicht so gern hast wenn Autofahrer mit 10cm Seitenabstand an Dir vorbeifahren

Das ist aber noch sehr stark von der Geschwindigkeit abhängig: wenn z. B. auf Landstraßen Autos mit 100 km/h (und teilweise deutlich mehr!) dicht an mir vorbei fahren, könnte ich ausrasten - und dafür reichen schon Abstände von weniger als 1 Meter. Wenn aber z. B. im Dorf/in der Stadt ein Auto in einer Engstelle für mich erkennbar rücksichtsvoll und langsam (!) an mir vorbei fährt, machen mir selbst 30 cm nichts aus.
 
Ja, das kenn` ich auch.

Der Unterschied zwischen Reitern und Radfahrern bleibt allerdings, dass die Rechtsprechung aktuell noch vom größeren Gefährdungspotential des Pferdes ausgeht...
 
aus dem selben Grund weshalb Du es wahrscheinlich nicht so gern hast wenn Autofahrer mit 10cm Seitenabstand an Dir vorbeifahren
1,8 m sind trotzdem nicht verhältnismäßig. Er gibt Urteile, welche von 1,7 m (OLG Frankfurt/M., 17 U 129/88) als ausreichenden Platz für zwei Radler auf Radwegen sprechen. In Gruppen reichen sogar nur 50 cm Überholabstand zueinander, also wieder unter 1,8 m (OLG Hamm, 6 U 105/03), jedenfalls bei normalen Lenkern. Pingelig, ich weiß, soll aber zeigen, wie aus der Luft gegriffen die 1,8 m eigentlich sind.

Es macht mich verrückt, dass derart mit zweierlei Maß gemessen wird. Innerorts ist der handtuchbreite Radweg benutzungspflichtig, durch parkende Autos auf wenige Zentimeter Aktionsbreite eingeengt, da man ausreichenden Abstand zu sich öffnenden Türen halten muss, um keine Anspruchskürzung zu riskieren (LG Berlin, Az. 24 O 466/95) und im Wald, ohne Autoverkehr und deutlich geringeren Geschwindigkeitsdifferenzen, kann der erlaubte Platz nicht groß genug sein.
 
Ja, das kenn` ich auch.

Der Unterschied zwischen Reitern und Radfahrern bleibt allerdings, dass die Rechtsprechung aktuell noch vom größeren Gefährdungspotential des Pferdes ausgeht...

Sind von vielen Leuten einfach nur Erfahrungswerte. Bei mir auf den Wegen reitet immer ein älterer Herr mit einem supernervösen Rappen. Da stelle ich alle Arbeiten ein, Motor aus und mach Platz. Sonst geht der nicht vorbei und fängt das nervöse hin und hertänzeln an.
Wieder nur eine Ausnahme, aber sie bleibt hängen.
 
aus dem selben Grund weshalb Du es wahrscheinlich nicht so gern hast wenn Autofahrer mit 10cm Seitenabstand an Dir vorbeifahren

Mir ging es eher darum, dass nicht nur der Wanderer der jenige ist, der kurz zur Seite geht und stehen bleibt. Auch auf dem schmalsten Weg sollten Wanderer und Radler ohne Probleme aneinander vorbeikommen.
 
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Mir ging es eher darum, dass nicht nur der Wanderer der jenige ist, der kurz zur Seite geht und stehen bleibt. Auch auf dem schmalsten Weg sollten Wanderer und Rader ohne Probleme aneinander vorbeikommen.

Genau das ist die Position der DIMB. Wir haben dazu vorgeschlagen, im Gesetz Fußgängern grundsätzlich den Vorrang zu geben (Konkretisierung des allgemeinen Rücksichtnahmegebots) und das Prinzip der Gemeinverträglichkeit - Die Rechtsausübung anderer darf nicht verhindert oder mehr als nach den Umständen erforderlich beeinträchtigt werden (Gemeinverträglichkeit) - in das Gesetz aufzunehmen.


Das Rücksichtnahmegebot steht im Einklang mit den DIMB Trail Rules (dort Nr. 4). Ein grundsätzlicher Vorrang von Fußgängern bedeutet, dass wir im Begegnungsverkehr Fußgängern den Vortritt lassen bzw. den Vortritt anbieten, wenn ein Passieren aufgrund der Wegbreite nicht ohne weiteres möglich ist. In Kombination mit dem Gemeinverträglichkeitsprinzip bedeutet dies aber auch, dass Fußgänger uns dort, wo ein Passieren oder Überholen aufgrund einer ausreichenden Wegbreite möglich ist, dies auch ermöglichen.​
 
dennoch sollte der entwurf in gänze eingestampft werden, anstatt dieser totgeburt mittels rundem tisch einige kompromissformulierungen hinzuzufügen.
 
Aber Ahnung wovon sie reden haben sie trotzdem nicht:

Selbstverständlich wollen wir nicht, dass jeder kreuz und quer im Wald durchs Dickicht läuft oder fährt. Das ist auch nach gültiger Gesetzeslage nicht erlaubt.

Durchs Dickicht darf jeder zum Zwecke der Erholung kreuz und quer laufen...
 
die grünen nutzen den mißglückten gesetzentwurf für ihre eigene profilierung. verdenken kann man es ihnen nicht.
letztendlich ist es für uns biker unerheblich, in welcher farbe nach der nächsten landtagswahl das HMUELV angestrichen wird. schwarz will uns nicht biken lassen, damit die holzwirtschaft ungestört ist, grün würde am liebsten jeden wurm und halm und zweig per gesetz schützen lassen.
 
Genau das ist die Position der DIMB. Wir haben dazu vorgeschlagen, im Gesetz Fußgängern grundsätzlich den Vorrang zu geben (Konkretisierung des allgemeinen Rücksichtnahmegebots) und das Prinzip der Gemeinverträglichkeit - Die Rechtsausübung anderer darf nicht verhindert oder mehr als nach den Umständen erforderlich beeinträchtigt werden (Gemeinverträglichkeit) - in das Gesetz aufzunehmen.


Das Rücksichtnahmegebot steht im Einklang mit den DIMB Trail Rules (dort Nr. 4). Ein grundsätzlicher Vorrang von Fußgängern bedeutet, dass wir im Begegnungsverkehr Fußgängern den Vortritt lassen bzw. den Vortritt anbieten, wenn ein Passieren aufgrund der Wegbreite nicht ohne weiteres möglich ist. In Kombination mit dem Gemeinverträglichkeitsprinzip bedeutet dies aber auch, dass Fußgänger uns dort, wo ein Passieren oder Überholen aufgrund einer ausreichenden Wegbreite möglich ist, dies auch ermöglichen.​

Das können die meisten Reiter sicherlich so unterschreiben! Und für Begegnungen zwischen Radlern und Reitern bedarf es wohl keiner speziellen Regelung... ;)
 
Das können die meisten Reiter sicherlich so unterschreiben! Und für Begegnungen zwischen Radlern und Reitern bedarf es wohl keiner speziellen Regelung... ;)

Das Prinzip der Gemeinverträglichkeit gilt für alle, also nicht nur für Fußgänger und Radfahrer, sondern auch für Reiter. Und es gilt auch für Waldbesitzer, Jäger, Forstbeamte, etc. etc. ;)
 
hört sich gut an, aber mal abwarten, ob die fdp am ende nicht doch einknickt vor der cdu.

Es bleibt definitiv spannend

Aber es lohnt sich auch mal die Auffassung von Frank Sürmann am 25.07.2012 im Darmstädter Echo

"Der Bergsträßer FDP-Landtagsabgeordnete Frank Sürmann zeigte sich überrascht über die jüngsten Äußerungen des Parlamentarischen Geschäftsführers der FDP-Fraktion in Wiesbaden, Frank Blechschmidt. Dessen Forderungen nach weitgehenden Wegerechten für Mountainbiker seien so nicht innerhalb der FDP und auch nicht mit dem Koalitionspartner CDU abgestimmt gewesen, erklärte Sürmann, der umweltpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion in Wiesbaden ist. Ziel müsse es sein, massive Schäden an Pflanzungen, Naturverjüngungen und den Böden zu vermeiden, sagte Sürmann, der in seiner Freizeit auf die Jagd geht."


mit der aktuellen Pressemitteilung

"Unser Ziel ist es, beim Waldgesetz einen Ausgleich aller Interessen zu schaffen. Dies muss sich auch deutlich im Gesetzestext niederschlagen, so dass ein harmonisches Miteinander in den hessischen Wäldern gewährleistet ist. Daher begrüßen wir auch die Ankündigung von Ministerin Puttrich, alle Interessensgruppen an einen Tisch zu bringen, um über das neue Waldgesetz zu beraten. Die Debatten um das Waldgesetz sowie die geäußerten Bedenken seitens der Bürger müssen für die Politik ein Ansporn sein, eine bestmögliche Abstimmung zwischen waldwirtschaftlichen und waldökologischen Belangen, der Erholungsfunktion des Waldes, aber auch Grundeigentumsrechten und naturschutzfachlichen Bedingungen zu erwirken. Hierzu bedarf es zum Beispiel klarerer Formulierungen zur Bestimmung von geeigneten Waldwegen“, erklärte Frank SÜRMANN, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag."


zu vergleichen.

Aus einer ursprünglich sehr begrenzten Zielsetzung (Vermeidung von massiven Schäden) wird ein deutlich breiterer Ansatz (Ausgleich aller Interessen), der auch die Erholungsfunktion einbezieht. Ob der Jäger Sürmann damit vom Saulus zum Paulus geworden ist, wird die Zukunft zeigen. Ebenso wird die Zukunft zeigen, ob die FDP mit der klaren Aussage von Helmut von Zech

"Eine Einschränkung des Betretungsrechts für Spaziergänger oder Sportler wird es mit uns Liberalen keinesfalls geben. Dies war von der Regierungskoalition aus CDU und FDP auch zu keiner Zeit mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf beabsichtigt. Wir wollen nicht wegen des Fehlverhaltens einiger Weniger die Gesamtheit der hessischen Waldbesucher abstrafen. Vielmehr sollen vor allem in konfliktbehafteten Bereichen oder zur Förderung des Radtourismus anderweitige Wege-Angebote zum Radfahren, Reiten oder Wandern zukünftig noch besser und einfacher, jeweils in Abstimmung mit den Waldbesitzern, geschaffen werden können."


tatsächlich Ernst macht. Die FDP hat damit die Chance, sich als Bewahrer verfassungs- und bundesrechtlich garantierter Bürgerrechte zu profilieren und damit an gute liberale Traditionen anzuknüpfen. Drücken wir ihr die Daumen, dass sie diese Chance nutzt. Seitens der DIMB werden wir das konstruktiv, aber auch mit der gebotenen Distanz kritisch verfolgen.

Aber auch die CDU ist nun gefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der diesen Zielen entspricht und keine Einschränkungen des durch das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundeswaldgesetz vorgegebenen Betretungsrechts mehr vorsieht. Auch das werden wir konstruktiv und kritisch verfolgen.
 
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aus dem selben Grund weshalb Du es wahrscheinlich nicht so gern hast wenn Autofahrer mit 10cm Seitenabstand an Dir vorbeifahren


Sorry, aber hier vergleichst Du gerade Äpfel mit Birnen und gehst der Argumentation der Wandererlobby voll auf den Leim.
Bei der ganzen Diskussion wird nie erwähnt, dass der Radfahrer bei einer Kollision mit einem Wanderer ein ebenso hohes Verletzungsrisiko trägt. Wenn schon nicht aus Einsicht/Höflichkeit dann doch aus Selbsterhaltungstrieb wird er einen Zusammenstoß mit einem Fußgänger vermeiden wollen.
Ein Autofahrer ärgert sich bestenfalls über den Kratzer um Lack, wenn er einen Radler "abräumt". Sein Verletzungsrisiko geht gegen null.

Außerdem reden wir über ganz andere Geschwindikeitsbereiche und Begegnungshäufigkeiten auf einem schmalen Waldweg (im Vergleich zur Landstraße).
 
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die grünen nutzen den mißglückten gesetzentwurf für ihre eigene profilierung. verdenken kann man es ihnen nicht.
letztendlich ist es für uns biker unerheblich, in welcher farbe nach der nächsten landtagswahl das HMUELV angestrichen wird. schwarz will uns nicht biken lassen, damit die holzwirtschaft ungestört ist, grün würde am liebsten jeden wurm und halm und zweig per gesetz schützen lassen.

na, das ist ja mal ne tolle argumentation. da äußern sich die grünen absolut in unserm sinne, machen sinnvolle, realitätsnahe und bikefreundliche vorschläge und dann heißt's, sie wollen sich nur profilieren. so macht man sich echt freunde! wie soll denn bitte politik aussehen, wenn jegliche guten vorschläge und argumente als profilierung abgetan werden? von meiner seite ein fettes lob für die position der grünen, das ist seit langem das beste, was ich zu dem thema gelesen habe. und warum man sich als biker hier so vehement gegen umweltschutz positionieren muss, ist mir auch ein rätsel. wir treiben unsern sport in der natur, unter anderm weil es uns genau da gefällt, damit ist die natur doch auch für uns was durchaus schützenswertes.
 
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