Änderung Forstgesetz Hessen

Meiner Meinung nach steckt der Gesetzentwurf voller Nebelkerzen, die vom Wesentlichen ablenken sollen und die ohne den Wesensgehalt der gewünschten Regelung anzutasten leicht geändert werden können. Wir dürfen uns in der Diskussion nicht auf diese Nebenschauplätze verführen lassen. Das spielt dem Ministerium nur in die Hände.

sehe ich genauso. ich bin mir z.b. ziemlich sicher, dass das "ganzjährig befahrbar" und die regelung mit den gruppen, die zum selben zweck im wald sind, wieder entfernt oder geändert wird. das käme eh nicht durch, und ich glaube auch nicht, dass die so unglaublich blöde sein können, das ernsthaft zu denken. das ist taktik, dann kann man nämlich hinterher besser den samariter geben. lieber den kern der sache zur sprache bringen.
 
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und daher ist mir gerade eine kleine Anfrage an Frau Puttrich aus den Fingern gerutscht:
Sehr geehrte Frau Puttrich,
seitdem der erste Entwurf des geplanten neuen Forstgesetzes in der Öffentlichkeit ist, zeigt sich massive Kritik in weiten Bereichen der Bevölkerung sowohl am Inhalt wie auch an der Begründung. Selbst innerhalb der Jägerschaft ist die Unterstützung dafür sehr zurückhaltend. Ich hoffe sehr, dass dieser Entwurf nicht mehr zur Diskussion steht und Sie in Kürze einen neuen Entwurf vorlegen werden, der dann auch abstimmungsfähig sein sollte. Wann (bitte belastbare Daten) wird dieser zweite Entwurf vorgestellt werden, bis wann darf dazu Stellung bezogen werden, und wann sollte über diesen Entwurf dann abgestimmt werden?
Weiterhin stellt sich mir die Frage: Wer hat die geplante Neufassung initiiert, welche externen Experten haben am Entwurf mitgearbeitet (was ja per se erst einmal nicht falsch sein muss), und wer hat diese externen Experten finanziert?

Mit freundlichen Grüßen und dem Wunsch nach einer baldigen Antwort
 
Heute waren wir mit dem Thema nun auch im Fernsehen ;) SAT 1 in "17.30 Live"
Waren zwar nur 2 Minuten für Biker, Forst und Waldbesitzer, aber ein passabler Anfang ;) Wird spätestens am Montag auf der SAT 1 Seite angesehen werden können.

Und weiter gehts: übernächste Woche werden wir in einem Live-Talk in der selben Sendung deutlich mehr Zeit bekommen, unsere Sichtweise darzustellen.

Am Montag Früh wird das Interview in Radio FFH gesendet, in dem allerdings auch die Frau Ministerin wieder ihre Lügen verbreiten wird. Also gleich was zum wach werden, denn es wird in der Morningshow gesendet und wohl auch diskutiert.
 
Auf die HNA-Berichte der letzten Tage in Kassel und Nordhessen hat nun auch der Sprecher der SPD-Abgeordneten im Umweltausschuss des Landtages reagiert:

Novellierung des Waldgesetzes
Gremmels (SPD): "Fairer Interessenausgleich für Sport im Wald statt bürokratischer Überregulierung"
Der Sprecher der SPD-Abgeordneten im Umweltausschuss des Hessischen Landtags, Timon Gremmels (Niestetal), bezeichnete den Entwurf des neuen Waldgesetz in Bezug auf Sport im Wald insbesondere für Mountainbiker als überzogen.
"Wir wollen, dass Sportarten im Wald, wie Mountainbiking und Geocaching, einvernehmlich gesetzlich geregelt werden. Es darf nicht sein, dass Teilnehmer dieser oder auch anderer Sportarten automatisch kriminalisiert werden, wenn sie sich abseits breiter Forstwege aufhalten oder fahren." Gleichzeitig werde ein Großteil des Waldes bewirtschaftet, oder es müssen Belange des Naturschutzes berücksichtigt werden.
"Wir brauchen einen fairen Interessenausgleich zwischen allen Nutzern im Wald und vor allem praktikable Regelungen statt einer bürokratischen Überregulierung", betont Gremmels.
[FONT="]Die absolute Mehrheit der Sportler im Wald verhalte sich einwandfrei. Schwarze Schafe gebe es überall. Eine Verschärfung der Gesetzeslage, träfe auch die, die sich bisher vorbildlich verhalten haben. "Gegenseitige Rücksichtnahme hilft mehr als neue Restriktionen". Die SPD-Landtagsfraktion werde daher eine Expertenanhörung im Umweltausschuss beantragen und dazu auch die Radfahrverbände DIMB und ADFC einladen. "Wir hoffen, dass die Landesregierung gesprächsbereit ist. Anderenfalls werden wir eigene Vorschläge unterbreiten, die dem Interessenausgleich besser gerecht werden", kündigte Gremmels an.[/FONT]
 
Was macht nun grad HessenForst? :cool:

Letzte Woche wurden in Kassel kleine Flyer verteilt, zog da was an mir vorbei oder ist das neu:

"Mountain-Biken im Wald"

TRAIL RULES

Mountainbiken gehört zu den schönsten Freizeitsportarten in der freien Natur.

Diese Regeln helfen dir, im Wald konfliktfrei und sicher unterwegs zu sein:

1.Biken nur auf Wegen
2.ohne Spuren
3.Bike unter Kontrolle halten
4.Respektiere andere Naturnutzer
5.Rücksicht auf die Natur
6.Rettung

Langfassung wie anbei, gibt es dass anderswo auch schon von HessenForst in Anlehnung an die trail-rules vom DIMB?
 

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Was macht nun grad HessenForst? :cool:

Letzte Woche wurden in Kassel kleine Flyer verteilt, zog da was an mir vorbei oder ist das neu:

"Mountain-Biken im Wald"

[...]

Diese Regeln helfen dir, im Wald konfliktfrei und sicher unterwegs zu sein:

1.Biken nur auf Wegen

Hab ich noch nicht gesehen, wo wurde denn verteilt (in der FuZo :D)?

Schöner Titel, allerdings schliesst Punkt 1 "Trampelpfade und markierte Fusswege" aus, das sind doch eben genau die Singletrails (X-Trail, II-Trail, ∆-Trail, ∏-Trail am Bismarckturm, Jäger-/Förstersteig, Jägerpfad am Dörnberg, alles wo seit neuestem "Habichtswaldsteig" oder Eco/EsoDingsbums dransteht, etc.), die zwischen "querfeldein" und Forstautobahn liegen und den Hauptanteil des wohl nicht nur von mir genutzten Wegenetzes ausmachen.

Frecherweise wird meines Wissens ja schon jetzt versucht, für die neumarkierten Wegenetze, die über das bestehende (Symbol-)markierte Netz gelegt werden, das Radfahren einfach mal zu verbieten (also z.B. Serpentinen Hoher Dörnberg), so zumindest laut Webseite ("Der Habichtswaldsteig ist auf Pfaden nicht mit dem Rad oder Mountainbike zu befahren.")
 
Zuletzt bearbeitet:
Was macht nun grad HessenForst? :cool:

Letzte Woche wurden in Kassel kleine Flyer verteilt, zog da was an mir vorbei oder ist das neu:

"Mountain-Biken im Wald"

TRAIL RULES

Mountainbiken gehört zu den schönsten Freizeitsportarten in der freien Natur.

Diese Regeln helfen dir, im Wald konfliktfrei und sicher unterwegs zu sein:

1.Biken nur auf Wegen
2.ohne Spuren
3.Bike unter Kontrolle halten
4.Respektiere andere Naturnutzer
5.Rücksicht auf die Natur
6.Rettung

Langfassung wie anbei, gibt es dass anderswo auch schon von HessenForst in Anlehnung an die trail-rules vom DIMB?
Ich gehe mal davon aus, dass die DIMB sich die Bezeichnung "Trail Rules" in allen Schreibweisen, sowie artverwandte Ausdrücke wie "Fair on Trails" etc. hat schützen lassen, sodass sie gegen dies Machwerk, was offensichtlich ohne vorherige Rücksprache mit der DIMB produziert wurde, per Unterlassungsklage rechtlich vorgehen kann.
 
"Trampelpfade und markierte Fusswege" aus,

"Markierte Fußwege" sind als Sonderwege für Fußgänger gekennzeichnete Wege:

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Zeichen_239.svg&filetimestamp=20111113012546

Die findet man ziemlich selten im Wald ;)

Was ein Trampelpfad ist, darüber kann man streiten. Wenn der Forst damit Wege meint, die nicht fest sind, dann wäre das in Ordnung. Befahren dürfen wir bekanntlich derzeit schon nur "feste Wege".
 
Ich gehe mal davon aus, dass die DIMB sich die Bezeichnung "Trail Rules" in allen Schreibweisen, sowie artverwandte Ausdrücke wie "Fair on Trails" etc. hat schützen lassen, sodass sie gegen dies Machwerk, was offensichtlich ohne vorherige Rücksprache mit der DIMB produziert wurde, per Unterlassungsklage rechtlich vorgehen kann.

Das wäre jetzt erst mal ein Nebenkriegsschauplatz, ist aber notiert. Aber es zeigt mal wieder, dass Hessen-Forst überhaupt nicht an einer Zusammenarbeit mit Mountainbikern und ihren Interessensvertretungen interessiert ist, denn sonst hätte er die DIMB Trail Rules unverändert übernommen und diese als DIMB Trail Rules bezeichnet. Oder er hätte wenigstens mal vorher bei der DIMB angefragt, ob man den mal über eine Anpassung der DIMB Trail Rules sprechen möchte. Alles nicht geschehen.....
 
...
Frecherweise wird meines Wissens ja schon jetzt versucht, für die neumarkierten Wegenetze, die über das bestehende (Symbol-)markierte Netz gelegt werden, das Radfahren einfach mal zu verbieten (also z.B. Serpentinen Hoher Dörnberg), so zumindest laut Webseite ("Der Habichtswaldsteig ist auf Pfaden nicht mit dem Rad oder Mountainbike zu befahren.")

Ein Verbot ist das ja wohl nicht:
Der Habichtswaldsteig ist auf Pfaden nicht mit dem Rad oder Mountainbike zu befahren.
Das Symbol daneben ist eigentlich nur ein Versuch der Illustration - zumindest sieht das für mich so aus...
 
Diese Regeln helfen dir, im Wald konfliktfrei und sicher unterwegs zu sein:

1.Biken nur auf Wegen

"... Trampelpfade und markierte Fußwege sind leider tabu."

schön, dass das Gesetz schon verabschiedet wurde, vor der Gesetzesentwurf überhaupt zur Abstimmung gebracht wurde ;)

Mir kommt gerade das Frühstück wieder hoch :kotz:
So langsam verliere ich jeglichen Respekt vor unserer Politik und den Behörden. Wollen die uns Bürger "vertreten" oder wollen sie uns nur verar$chen? Ich fürchte, letzteres trifft alleinig zu.
:wut:
 
Ein wenig Offtopic, aber wenn du die mal die regelmäßige Missachtung des Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen anschaust, dann weißt du ganz genau wie sehr die Bürger die jetzige Landesregierung interessieren.
Das war aber unter Koch auch nicht besser, mit Putrich und Rhein haben wir halt nun 2 besonders große Dreckspatzen in der Regierung.
 
Sie [die Geocacher] sind im Gegensatz zu Bikern z.T. ein echtes Problem, weil viele von ihnen auch in der Brut- und Setzzeit abseits der Wege "stöbern", "Schätze" auch in Naturschutzgebieten deponieren (habe mich selber beruflich damit herumzuschlagen) und es mit der Rücksicht auf die Natur nicht so genau nehmen.

Möchte mich nochmal gegen die pauschale Verunglimpfung von Geocachern zur Wehr setzen. Hier, in diesem Bericht heißt es: "Ein Großteil der Cacher hält sich an die Verhaltensregeln."
Puttrich demonstrierte am Mittwoch, dass "Geocaching" nicht der Umwelt schaden muss.

Also ich denke, unter den Cachern gibt es genauso viele schwarze Schafe wie unter Bikern, Wanderern und sonstigen Bevölkerungsgruppen. So gibt es an die Cacher z.B. den Aufruf "Cache In Trash Out". Auf der Plattform, auf der ich tätig bin, werden Caches vor Veröffentlichung übrigens geprüft, u.a. auf Umweltverträglichkeit. Dass eine gewisse Belastung der Natur auftritt ist unbestritten. Das sehe ich auch. Aber auch hier muss man abwägen. Geocaching ist z.B. hervorragend geeignet, Kinder vom Sofa oder PC in die Natur zu bringen. Das wird ihr letztendlich mehr nützen als schaden.

Übrigens fällt in dem oben verlinkten Video (vom März) von der Frau Ministerin der bemerkenswerte Satz:
"Wir wollen zum richtigen Zeitpunkt auf bestimmte Dinge hinweisen, ohne mit dem drohenden Zeigefinger etwas zu verbieten."
Na dann, Frau Puttrich, halten Sie sich doch einfach an Ihre eigenen Worte!

Einstweilen werde ich mir ein paar Bilder von unserer obersten Naturschützerin übers Bett hängen und mir meinen Teil dabei denken:

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"Da haben wir diesen Radel-Rambos aber mal so richtig eins ausgewischt, mit unserem Gesetzentwurf. Hähä, der Peter Ramsauer wäre stolz auf uns."
"Ja, Lucia, den Bikern geht so richtig die Muffe im Internet. :lol:"
"Internet? Was is'n das? :confused: Kann man das verbieten?"


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"Mal unter uns: Diese vollvermummten Downhillraser gehen mir beim Joggen mächtig auf den Sack. Da muss sich doch was machen lassen...?"

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"...*überleg*... Aber wie könnte man es so dastehen lassen, als würden wir etwas Gutes für den Mountainbike-Sport und die allgemeine Volksgesundheit tun? ...*grübel*..."

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"Ach komm, Lucie, wir tragen diese ganzjährig von zweispurigen Kraftfahrzeugen befahrbare Schotterstraße einfach bei Openmtbmap.org ein und unser Pressesprecher, Thorsten Neels, verkauft sie der Öffentlichkeit dann als Singletrail der Kategorie S5. Das klappt schon. Ich glaub, der hessische Wähler ist eh nicht so helle."

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Pressemeldung Thorsten Neels: "Im Wangershäuser Wald wurde heute früh, unter reger Anteilnahme des Umweltministeriums, die von rücksichtslosen Mountainbikern, Rollstuhlfahrern und Reitern zerstörte Natur wieder instandgesetzt. Eigens dafür entwickelte umweltschonende Technik richtet einzelne umgefahrene Grashalme mühevoll wieder auf."

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"Liebe Frau Puttrich! Wir als oberste Landesforstbehörde sind schon lange der Meinung, dass man das Vorhandensein von Bäumen im Wald generell verbieten sollte. Das würde viele Probleme schlagartig lösen. Mountainbiker und Wanderer hätten bessere Sicht aufeinander, Jäger hätten ein offenes Schussfeld und Wildverbiss wäre gar kein Thema mehr. Ein Wald ohne Bäume! Oder wie der Wanderer sagt: Ohne Gepäck marschiert sich's leichter! Oder wie der Herr Zimmermann einst sang: When you got nothing, you got nothing to lose.
Dafür bekommen wir den Deutschen Innovationspreis. :daumen:
Und wohin wir das anfallende Holz entsorgen, weiß ich auch schon. Qualität aus Deutschlands Mitte sozusagen.
"

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Und so zeigt Ministerin Puttrich einmal mehr, dass sie eine Frau der Tat ist. Während andere noch über Gesetzentwürfe schwafeln, nimmt sie die Dinge selbst in die Hand. Hessen voran!
:winken:

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Danke!!! Endlich was zu lachen...

Das ist mir bei der neuen Standard-Antwort des Herrn Bauer nämlich vergangen:

Ihnen und anderen Interessierten habe ich wie folgt die wichtigsten Fragen und Antworten zu dieser Thematik zusammengestellt:

Was muss ich mir unter "festen Waldwegen" vorstellen?
Unter einem "festen Waldweg" kann man sich einen Weg vorstellen, der bereits von einem Kleinst-PKW, wie beispielsweise einem Smart oder Polo, befahren werden könnte. Feste Waldwege sind nicht ausschließlich die geschotterten LKW befahrbaren Holzabfuhrwege.
Feste Waldwege sind auch sogenannte "erdfeste Wege", also Wege, die nicht ausgebaut oder befestigt sind. Bei diesen erdfesten Wegen kommt es darauf an, in welchem Zustand sie sich – je nach Witterung und Jahreszeit – befinden.

Darf ich in Zukunft nur noch auf Waldwegen fahren, die auch für große Autos geeignet sind. Ist das so richtig?
Nein. Auch feste Waldwege, auf denen im Hinblick auf die Wegesbreite zum Beispiel ein Kleinstwagen wie ein Smart oder ein Polo fahren könnte, stehen für das Radfahren im Wald und für das Mountainbiking grundsätzlich zur Verfügung.
Hilfreich und förderlich, insbesondere für die Mountainbiker, soll die geplante Neuregelung im Hessischen Waldgesetz sein, dass Waldbesitzer im Zusammenwirken mit den Mountainbikern und ggf. den regionalen Tourismusorganisationen auch schmale Waldpfade für die Benutzung durch die Mountainbiker freigeben können. Sogenannte Single-Trails für Biker können somit auf unbürokratischere Weise als heute vereinbart und angeboten werden.

Es ist zu hören, dass nur Waldwege benutzt werden dürfen, die im Winter gestreut und geräumt werden. Stimmt das?
Nein, das stimmt nicht. Diese Behauptung beruht auf einem Missverständnis. Mountainbiker sollen grundsätzlich feste Waldwege benutzen dürfen, denn eine Räumung oder das Streuen von Salz ist auf Waldwegen ohnehin nicht üblich.
Um für den Gesetzestext Beschreibungen zu finden, die nicht zu derartigen Missverständnissen führen, findet vor der öffentlichen Diskussion eines Gesetzes im Landtag die so genannte Verbändeanhörung statt, die derzeit läuft.

Welche Flächen im Wald darf ich nicht betreten?
Von dem allgemeinen Recht des Betretens sind lediglich solche Flächen im Wald ausgenommen, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Dies sind insbesondere Verjüngungsflächen, Wildruhezonen, naturschutzfachlich sehr bedeutsame Flächen, Bereiche in denen Gefahr durch laufende Holzerntearbeiten besteht oder die aufgrund anderer Gefahrenlagen durch die Forstbehörden gesperrt werden müssen (zum Beispiel bei Waldbrandgefahr).

Werden in Zukunft die erlaubten Wege durch Schilder gekennzeichnet werden?
Es erscheint sinnvoll, dass die schmaleren Waldpfade, die als zusätzliches Angebot den Mountainbikern oder den Reitern zur Verfügung gestellt werden, im Bedarfsfall mit Hinweisschildern versehen werden. Dies ist kein zwingendes Erfordernis, aber die Möglichkeit hierzu wird durch die Neuregelung des Waldgesetzes geschaffen.
Es ist nicht generell vorgesehen, dass in Zukunft alle erlaubten Wege durch Schilder gekennzeichnet werden. Dies ist in der Umsetzung kaum leistbar und bezahlbar, es würde zu einem "Schilderwald" führen, den keiner will und keiner braucht.

Gibt es Wege, die nur von bestimmten Nutzergruppen, wie beispielweise Reitern, genutzt werden dürfen?
Es wird auch in Zukunft Wege im Wald geben, die nur für bestimmte Benutzergruppen ausgewiesen sind. Diese werden dann entsprechend gekennzeichnet.

Warum wird denn das hessische Forstgesetz geändert? Und warum heißt es dann Waldgesetz?
Das Forstgesetzt stammt aus den 70er Jahren. Es wurde seither durch verschiedene Verordnungen oder durch Änderungen einzelner Paragraphen immer wieder aktualisiert.
Nachdem 2010 das Bundeswaldgesetz novelliert wurde, passten viele Formulierungen dieser beiden Gesetze nicht mehr zusammen. Mit den Änderungen des hessischen Forstgesetzes werden vor allem Überregulierungen abgeschafft. Das Gesetz hat beispielsweise zukünftig noch 33 statt bisher 62 Paragraphen. Inhaltlich wird bei den Betretensrechten der Bürgerinnen und Bürger das Angebot vor das Gebot gestellt.

Wann tritt das neue Waldgesetz in Kraft?
Wann das derzeit auf den Weg gebrachte Hessische Waldgesetz in Kraft treten kann, hängt von dem Fortschritt des üblichen gesetzlichen Verfahrens ab. Seit dem 27. Juni 2012 befindet sich der Gesetzentwurf zum Waldgesetz in der Anhörung der Verbände, die bis zum 22. August 2012 die Möglichkeit haben ihre Anregungen oder Einwendungen anzubringen. Unter den angehörten Verbänden befinden sich unter anderem auch der Hessische Radfahrerverband e.V. und die Deutsche Initiative Mountain Bike e.V. (DIMB).
Erst nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und der dadurch für notwendig oder zweckmäßig erachteten Änderungen wird im Herbst der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht und dort öffentlich diskutiert. Der Landtag beschließt letztendlich, was in dem Gesetz steht und geregelt wird.

Was dürfen denn Fußgänger und Wanderer im Wald?
Deutschland ist ein sehr waldreiches Land, und schon seit jeher haben die Menschen in unserem Lande eine tief verwurzelte Beziehung zum Wald. Von den rund 2 Millionen Waldeigentümern in Deutschland wird daher auf der Grundlage des Grundgesetzes und des Bundeswaldgesetzes erwartet, dass sie ihr Eigentum, ihren Wald, den Menschen zu Zwecken der Erholung zur Verfügung stellen.
Jeder darf den Wald auch außerhalb der Waldwege oder Waldpfade frei betreten. Von dieser Betretungsregelung ausgenommen sind Verjüngungsflächen im Wald, Waldflächen und Waldwege, auf den Holzerntearbeiten stattfinden oder die wegen anderen Gefahrenlagen von den Forstbehörden gesperrt werden müssen.
Aus Gründen des Naturschutzes besteht zum Beispiel im hessischen Nationalpark Kellerwald-Edersee ein sogenanntes "Wegegebot" auch für Fußgänger; d.h. im Nationalpark darf abseits der Wege und Wanderpfade der Wald nicht betreten werden.

Was genau ändert sich für Waldbesucher durch das neue Waldgesetz?
Für die meisten Waldbesucher bleibt alles beim Alten. Dies gilt insbesondere für Spaziergänger und Wanderer, für Reiter, für Kutschfahrer und nicht zuletzt auch für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
In stark genutzten Waldgebieten kam es in den vergangenen Jahren infolge der technischen und sportlichen Entwicklung beim Mountainbiking mit den eben genannten Waldbesuchern und Nutzergruppen zu Konflikten. Das neue Hessische Waldgesetz soll hier einen Beitrag liefern und eine Grundlage schaffen, um derartige Konflikte und Gefahrensituationen zu vermeiden.
Für die Mountainbiker schaffen die Neuregelungen die Grundlage, dass - im Gegensatz zur bisherigen Regelung - attraktive Angebote für Strecken, Single-Trails oder Flow-Trails, und auch für sogenannte "Bikeparks" oder "Downhill-Racingstrecken" geschaffen werden können. Dies war bislang auf der Grundlage des Hessischen Forstgesetzes so nicht oder nur mit umständlichen bürokratischen Genehmigungsverfahren möglich.

Nach derzeitiger Rechtslage auf Basis des Bundeswaldgesetzes und des geltenden Hessischen Forstgesetzes ist nämlich das Radfahren im Wald nur auf festen Waldwegen, nicht aber auf schmalen Waldpfaden bzw. Single-Trails gestattet. Das ist bereits seit Jahrzehnten so, nach unserer Ansicht aber nicht mehr zeitgemäß. Um die gesetzliche Situation dem veränderten Freizeitverhalten anzupassen, soll das neue Waldgesetz im Gegensatz zu der bisherigen Gesetzeslage ermöglichen, dass ein Befahren mit Mountainbikes im Waldbestand auch auf schmalen Pfaden erlaubt oder geduldet werden kann. Waldbesitzer können sich - anders als bisher - einfacher und schneller mit Bikern auf Trails einigen.
Im Falle von Bikeparks, Racing-Strecken, Flow-Trails u. ä. sollen künftig über Rahmenvereinbarungen, Gestattungsverträge, Pachtverträge oder Regelungen zu Haftungsfragen attraktive Angebote geschaffen werden können. Diese Angebote sind auf der Basis der bisherigen gesetzlichen Regelung nicht oder nur schwer möglich.

Wie soll das mit den Angeboten für Mountainbiker geregelt werden?
Hessen ist mit 42 % seiner Landesfläche – gleichauf mit Rheinland-Pfalz – das waldreichste Bundesland. Für alle Waldbesucher wurden von der Landesregierung und insbesondere von der Hessischen Landesforstverwaltung seit jeher attraktive Angebote geschaffen. Dies soll auch zukünftig so sein.
Im Hinblick auf die Mountainbiker und insbesondere auf diejenigen Biker, die die besondere sportliche Herausforderung auf schmalen, steileren Waldpfaden suchen, sollen attraktive Möglichkeiten in den Regionen und vor Ort geschaffen werden.

Wie soll das praktisch gehen? Was machen die Forstämter?
Angebote sind nur gemeinsam und in einer vertrauensvollen Partnerschaft möglich. Den hessischen Forstämtern kommt hierbei sicherlich eine große Bedeutung und zentrale Rolle zu. Die hessischen Forstämter sind angewiesen, aktiv nach Strecken und attraktiven Trails zu suchen und sie bekannt zu machen.
Im Zusammenwirken und in Partnerschaft mit den Waldbesitzern, den Verbänden der Radfahrer und Mountainbiker, den Kommunen und Landkreisen, den Naturparken und Tourismusverbänden sollen die Forstämter aktiv auf ein attraktives Streckennetz für Radfahrer und Mountainbiker hinwirken. Hierfür schafft das geplante Waldgesetz die Grundlage.

Was können die Mountainbiker tun?
Insbesondere die Mountainbiker und deren Verbände haben selbst die Möglichkeit, Streckennetze oder Einrichtungen wie Bikeparks oder Flow-Trails zu konzipieren und vorzuschlagen. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung ist es für eine Realisierung dieser Projekte ausreichend, wenn die jeweiligen Waldbesitzer diesem Vorschlag zustimmen.
Insbesondere im Staatswald und in den Wäldern der Städte und Gemeinden in Hessen besteht bereits jetzt eine große Offenheit und Bereitschaft, derartigen Vorhaben zuzustimmen, sie zu dulden und ggf. durch flankierende Maßnahmen wie Streckenkennzeichnungen, Hinweisschilder zu unterstützen.

Wie sehen solche Angebote für Mountainbiker aus?
Die Angebote für Mountainbiker können sehr unterschiedlich sein. Das reicht von der Duldung, dass bestimmte Strecken befahren werden über die Beschilderung von Strecken bis hin zum Bau von Downhill-Trails oder Renn- und Trainingsstrecken für Wettkampsportler. Durch eine enge Abstimmung mit allen Beteiligten vor Ort konnten bereits in der Vergangenheit – allerdings leider nur schwerfällig und mit bürokratischen Hemmnissen - mehrere solcher Strecken ausgewiesen werden. Wir möchten, dass das Angebot für Mountainbiker stetig und auf einfache Art und Weise erweitert werden kann.

Wie verhält es sich in kommunalen und privaten Wäldern?
Auch im kommunalen und privaten Waldbesitz setzen sich die Forstämter für entsprechende Lösungen ein. So hat sich zum Beispiel eine enge Zusammenarbeit mit den Naturparken als sehr konstruktiv erwiesen. Im Werra-Meißner-Kreis und Vogelsbergkreis konnten Round- und Single-Trails festgelegt werden. Die Unterstützung bei der Einrichtung und des Betriebs von Bikepark und Abfahrtstrecke in den Kommunen Willingen und Beerfelden sind ebenfalls zu erwähnen.

Wie erkenne ich, ob ich einen privaten bzw. öffentlichen Wald betrete und gibt es hierbei Unterschiede bei der Freizeitnutzung?
In Hessen steht der Wald zu 40 % im Eigentum des Landes, zu 35 % gehört er den jeweiligen Kommunen und zu 25 % ist er im Eigentum von rund 60.000 privaten Waldbesitzern. Diese Waldbesitzarten sind in den Regionen sehr eng und mosaikartig miteinander verzahnt.
Es wäre ein hoffnungsloses Unterfangen, diese zum Teil sehr kleinparzellierten Waldflächen im Hinblick auf den jeweiligen Eigentümer mit Beschilderungen zu kennzeichnen.
Die Bürgerinnen und Bürger können folglich, wenn sie im Wald Erholung suchen, in der Regel nicht wissen und unterscheiden, ob sie sich nun in einem privaten, einem kommunalen oder einem staatlichen Wald befinden.
Dies ist auch nicht erforderlich, denn das sogenannte "Waldbetretungsrecht" eröffnet den Waldbesuchern den Zugang zum Wald unabhängig von der jeweiligen Waldbesitzart.
Auch bei der Freizeitnutzung im Wald gibt es hierbei zunächst keine Unterschiede. Wenn Freizeitnutzungen oder organisierte Veranstaltungen im Wald geplant werden, die über das forstrechtlich grundsätzlich erlaubte Maß hinausgehen, ist die Zustimmung des jeweiligen Waldbesitzers erforderlich.

Wie will man die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren?
Die Förster und Mitarbeiter der Forstverwaltung machen die Betroffenen auf falsches Handeln aufmerksam. Und sie können bei wiederholtem Zuwiderhandeln Ordnungsgelder verhängen. Das ist bei der heutigen Gesetzeslage so und wird in Zukunft auch so bleiben.

Mit freundlichem Gruß
Alexander Bauer



Sehr geehrter Herr Bauer,

vielen Dank für Ihre sehr ausführliche und aufschlussreiche Antwort.

Wie man Ihren Ausführungen entnehmen kann, beschäftigen Sie sich mittlerweile umfassend mit dem Thema und haben sich auch von dritter Stelle, wohl dem HMUELV, mit Informationen versorgt.

Aus dem Wortlaut von § 4 der 2. DVO zum HForstG: für eine Benutzung freigegeben:
1. für das Befahren mit Fahrrädern und Krankenfahrstühlen alle festen Waldwege,
2. für das Befahren mit Kutschen die festen Waldwege mit einer Nutzbreite von mindestens 2 m,
3. für das Reiten die festen Waldwege mit einer Nutzbreite von mindestens 2 m sowie die
gekennzeichneten Reitpfade.

Unredlich scheint mir deshalb, die erst mit dem aktuellen Gesetzentwurf des HMUELV aufgekommene, der Auslegung der Gerichte und dem Wortlaut der eigenen DVO widersprechende, Definition der "festen Wege" bereits für die Vergangenheit anzunehmen.

Kann Ihnen das Ministerium, oder Sie mir, eine Quelle nennen, die vor 2012 den "festen Weg" ausschließlich als durch "mit zweispurigen Kraftfahrzeugen befahrbar" definiert (gerne auch außerhalb Hessens)?

Es ist offensichtlich ein untauglicher Versuch des Ministeriums die Öffentlichkeit und auch die Abgeordneten im Sinne des Waldeigentums über die derzeitige Rechtslage und die Auswirkungen auf das Betretungsrecht zu täuschen.

Insoweit sind auch die Ausführungen zur derzeitig geltenden Rechtslage einfach nur falsch und die Ausführungen zu den vermeintlichen Verbesserungen für Radfahrer hinfällig.

Sehen Sie sich bitte die Begründung zu Art. 26 BayNatSchG (gilt auch für den Wald und entspricht dem aktuellen hessischen Betretungsrecht für Radfahrer) an.
http://www.bayern.landtag.de/www/El...en/Basisdrucksachen/0000003500/0000003511.pdf

Warum meint man in Hessen, anders als in Bayern oder NRW, auf der Grundlage der gleichen rechtlichen Voraussetzungen keinen fairen Ausgleich der verschiedenen Interessen hergestellt zu haben?

MfG
 
Man muss sich so langsam echt fragen, ob die im Ministerium und in den Fraktionen keine Juristen haben. Wenn der Herr Bauer und andere ankündigen, man werde trotz Verbot das Befahren von Singletrails dulden und nur in bestimmten Fällen eingreifen und das Verbot durchsetzen, dann zeigt sich darin ein höchst befremdliches Verfassungsverständnis. Man muss sich sogar die Frage stellen, auf welche Verfassung man hier seinen Eid abgelegt hat.

Etwas zu verbieten und gleichzeitig anzukündigen, man werde es überwiegend dulden und nur in Ausnahmefällen bestrafen, ist Willkür und hat in einem Rechtsstaat keine Berechtigung.
 
[...]Insbesondere die Mountainbiker und deren Verbände haben selbst die Möglichkeit, Streckennetze oder Einrichtungen wie Bikeparks oder Flow-Trails zu konzipieren und vorzuschlagen. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung ist es für eine Realisierung dieser Projekte ausreichend, wenn die jeweiligen Waldbesitzer diesem Vorschlag zustimmen.[...]

D.h. wenn ich in meinem privaten Wald eine DH-Strecke (ohne Holzkonstrukte), einen Pumptrack, Trail oder ähnliches bauen will darf ich das ;)?

Grüße,
Jan
 
@Innocent: :daumen:

Herr Neels wird nicht müde ...:
Thorsten Neels, Sprecher des Umweltministeriums, hält dagegen: Das Radfahren abseits von befestigten Wegen sei sowieso die ganze Zeit verboten gewesen. „Es wird so getan, als sei alles im Wald erlaubt, das stimmt aber nicht.“ Denn der momentane Gesetzestext lässt Raum für Interpretation: Es ist nicht definiert, was ein befestigter Weg ist. Das werde nun geregelt. Zumal das ursprüngliche Gesetz aus den siebziger Jahren stamme. Aus einer Zeit, in der Fahrräder höchstens mit einer Drei-Gang-Nabenschaltung ausgestattet waren. Mit dem neuen Gesetz werde dem neuen Freizeitverhalten der Fahrradfahrer Rechnung getragen. Neels: „Im Grunde ändere sich nichts. Aber mit dem neuen Gesetz sind wir in der Lage, mehr spezielle Angebote für Mountainbiker zu schaffen.“ Das war vorher nicht möglich. Waldbesitzer könnten dann entsprechende Pfade oder lenkerbreite Singletrails freigeben, die etwa im Wald lebende Wildtiere nicht stören. Außerdem relativiert der Sprecher: Keine Gruppe müsse sich vorher anmelden. Das sei lediglich bei offiziellen Veranstaltungen der Fall. Auch das war vorher die Regel. „Wir wollen vermeiden, dass es zu Konflikten unter den Waldbesuchern und der Natur kommt“, sagt Neels.

Wie wäre es mal mit einer offiziellen Gegendarstellung. Mir wird ja jedes mal schlecht.

aus: „Wir werden aus dem Wald verbannt“, EXTRA-TIPP


Auf Echo-online wenigstens ein Bericht ohne den Herrn Neels:

"Niemand will durch den Wald brettern"

Ebenso die MAIN-SPITZE:
Rüsselsheimer Mountainbiker protestieren gegen Gesetzesentwurf von Landesregierung
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Radfahren abseits von befestigten Wegen sei sowieso die ganze Zeit verboten gewesen. ... Denn der momentane Gesetzestext lässt Raum für Interpretation: Es ist nicht definiert, was ein befestigter Weg ist.

Ist der eigentlich so doof, dass er nicht mal merkt, wie er sich selbst innerhalb von 2 Sätzen widerspricht?
Wenn ein fester Weg (nicht befestigt, schon wieder falsch :mad:) nicht definiert sein soll (auch falsch, hat ja das VG Köln längst erledigt), wie kann dann das Radfahren auf festen (nicht befestigten) Wegen verboten sein? Mal abgesehen davon, dass hier gleich zwei Falschaussagen drin stecken, ergibt das nicht mal Sinn.
Mir ist jetzt auch schon wieder schlecht. Man sollte nicht den Fehler machen, morgens in diesen Thread reinzuschauen.

Offizielle Darstellung der DIMB speziell und alleinig zu diesem Thema fände ich auch nicht schlecht. Ruhig mit noch mehr Nachdruck als in der ersten Stellungnahme und wenn's sein muss in genauso dumpf-populistischem Tonfall wie die Statements der Politiker! Wenn der Herr Neels schon die Dauerschleife praktiziert, können wir das auch.
 
Hallo Leute,
offenbar springen nun immer mehr Medien auf das Thema an. Die Internet-Meldungen der Presse nehmen jedenfalls zu. Hier gilt es Flagge zu zeigen. Da müssen mehr Kommentare kommen!!!!! Auch wenn die Reichweiten der einzelnen Portale nicht besonders hoch sein mag. Viel wichtiger ist, dass die Botschaft in den Redaktionen ankommt. Die Redakteure müssen erkennen, welches Konfliktpotential in dem Gesetzentwurf steckt. Wenn wir das schaffen, ist viel erreicht und es kann ein Selbstläufer daraus werden. Also ran an den PC, das Wetter ist heute eh nicht so dolle zum Biken....
 
hallo zusammen,
hab da mal ne Rechtsfrage.
Ich hab mir den §15 jetzt schon öfter durchgelesen. Das Betretungsrecht wird doch für alle Waldbesucher eingeschränkt, oder sehe ich das falsch? Erlaubt sind prinzipiell nur die Forstraßen auch für Fußgänger u. Reiter. Das Reiten und Befahren ist ja dem Betreten gleichgestellt. Demnach wären die Trails für alle zu.
Wieso regen sich da nur die Biker drüber auf?
 
Ich ziehe mir ne Sturmhaube über & dann gehts ab durch den Wald.Wer soll mich denn dann kriegen oder erkennen.dann macht das biken noch mehr spass. Mal ehrlich wer will das kontrollieren??!!bei mir hier im Wald ist eh so wenig los da kann ich getrost auch weiter nackt fahren :)
 
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