Änderung Forstgesetz Hessen

Höre ich hier die ersten kleinen Rückzieher des forstpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion?

Arnold: Auch für Mountainbiker ist Platz im Wald

Im neuen Waldgesetz ist das Radfahren im Wald auf „festen Wegen gestattet, die von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können“. Diese Definition „fester Weg“ mag möglicherweise eine restriktive Regelung sein. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens gibt es noch Gelegenheiten, die Vorstellungen der Mountainbiker hierzu anzuhören und ggf. moderatere Regelungen zu finden.
 
Aus den aktuellen, also nicht den schon seit Wochen bekannten, Statements der CDU-Abgeordneten kann man schon eine Tendenz erkennen, dass sie den Gesetzentwurf des Umweltministeriums nicht als in Stein gemeißelt ansehen.
 
Höre ich hier die ersten kleinen Rückzieher des forstpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion?

Arnold: Auch für Mountainbiker ist Platz im Wald

genauer lesen bzw. auch den subtext einbeziehen in die interpretation: was arnold da von sich gibt, ist das gleiche gewäsch, dass alle vertreter von cdu/fdp bisher abgesondert haben und dient lediglich dazu, den unbedarften lesern sand in die augen zu streuen. schon hier fängt es an:

arnold schrieb:
Gerade für die Mountainbiker schaffen die Neuregelungen des Gesetzes Möglichkeiten, dass attraktive Angebote für Strecken, Single-Trails oder Flow-Trails und auch für sogenannte „Bikerparks“ oder „Downhill-Racingstrecken“ geschaffen werden können. Dies war nach der bisherigen Gesetzeslage gar nicht möglich oder nur mit umständlichen bürokratischen Genehmigungsverfahren.

die folgenden passagen hören sich an, als ob der entwurf quasi nur dazu diente, ein paradies für biker zu schaffen - faktisch ist nichts davon wahr und spätestens hier entlarvt sich das ganze als das was es ist: volksverdummung:

arnold schrieb:
Im Gegensatz zu der bisherigen Regelung ist es für eine Realisierung dieser Projekte ausreichend, wenn die jeweiligen Waldbesitzer diesem Vorschlag zustimmen.

ich kann es nur wiederholen: lasst euch nicht vera.rschen, fallt nicht rein auf das geblubber und haltet dagegen. auch mit kommentaren zu den artikeln, die das gesagte entlarven.
 
genauer lesen bzw. auch den subtext einbeziehen in die interpretation: was arnold da von sich gibt, ist das gleiche gewäsch, dass alle vertreter von cdu/fdp bisher abgesondert haben und dient lediglich dazu, den unbedarften lesern sand in die augen zu streuen.

Genau. Denn nach dem Gesetz ist erstmal alles verboten. Und dann sollen einzelne Singletrails ausnahmsweise durch "vereinfachte" Verfahren erlaubt werden...wer's glaubt.

Und selbst wenn, dann wäre das eine gravierende Schlechterstellung.
 

Ja, das ist schon klar! Aber trotzdem sehe ich in dem Zitierten, eine Tendenz in Richtung Entschärfung. Ich meine, was erwartet Ihr? Dass sich Frau Puttrich hinstellt und sagt, sorry, hab' mich da von den falschen Leuten ein bisschen zu sehr beeinflussen lassen und nehme alles zurück? Die werden ihren Gesetzentwurf zu Gunsten der Biker ändern (müssen) und so tun, als wäre es ihre eigene Idee. Soll uns doch recht sein.
 
Zitat von arnold:
Gerade für die Mountainbiker schaffen die Neuregelungen des Gesetzes Möglichkeiten, dass attraktive Angebote für Strecken, Single-Trails oder Flow-Trails und auch für sogenannte „Bikerparks“ oder „Downhill-Racingstrecken“ geschaffen werden können. Dies war nach der bisherigen Gesetzeslage gar nicht möglich oder nur mit umständlichen bürokratischen Genehmigungsverfahren.

Na, dafür muss man aber kein neues Gesetz schaffen, sonden die dafür geltenden Gesetze entsprechend abändern.
In Stromberg hat es doch auch mit der alten Gesetzeslage geklappt.....
Wer ist denn an der Gesetzesflut schuld?
Alles Augenwischerei!
Habe heute zusätzlich zur Petition, was ich als Bikerpflicht ansehe, noch eine mail direkt an Frau Puttrich geschrieben. Ob die von ihr gelesen wird?

Grüße:


Meister Alex
 
Zitat von arnold:
Gerade für die Mountainbiker schaffen die Neuregelungen des Gesetzes Möglichkeiten, dass attraktive Angebote für Strecken, Single-Trails oder Flow-Trails und auch für sogenannte „Bikerparks“ oder „Downhill-Racingstrecken“ geschaffen werden können. Dies war nach der bisherigen Gesetzeslage gar nicht möglich oder nur mit umständlichen bürokratischen Genehmigungsverfahren.

Keine Panik, das war auch nach dem alten Gesetz möglich, nicht mit mehr und nicht mit weniger Bürokratie. Denn selbstverständlich gilt anderes öffentliches Recht weiter wie bisher. Und genau da hängen so manche Fußangeln wie eh und je. So what!
 
Genau. Denn nach dem Gesetz ist erstmal alles verboten. Und dann sollen einzelne Singletrails ausnahmsweise durch "vereinfachte" Verfahren erlaubt werden.

Und genau das widerspricht dem Bundesrecht. Mit dem Bundesrecht wäre es verträglich, Ausnahmen vom Betreten zu machen (Sperrung aus vernünftigem Grunde), nicht aber Ausnahmen von einem Betretungsverbot zu machen. Das stelt das Bundesrecht auf den Kopf und m.E. Art. 62 der Hessischen Verfassung gleich mit..
 
Und genau das widerspricht dem Bundesrecht. Mit dem Bundesrecht wäre es verträglich, Ausnahmen vom Betreten zu machen (Sperrung aus vernünftigem Grunde), nicht aber Ausnahmen von einem Betretungsverbot zu machen. Das stelt das Bundesrecht auf den Kopf und m.E. Art. 62 der Hessischen Verfassung gleich mit..

Hallo Tilmann
kann man deine Aussage so der Presse gegenüber verwenden?
Wenn ja müsste noch etwas ergänzt werden?

Gruß

Martin
 
Zuletzt bearbeitet:
Eben gingen folgende Fragen an den inhaltlich Verantwortlichen des HMUELV.

Sehr geehrter Herr Roth

Sie sind der inhaltliche Verantwortliche laut Impressum des HMUELV. Daher gehen meine Fragen direkt an Sie:

In den FAQ`s zum neuen Waldgesetzt steht u.a. folgendes: "Entscheidender sind vielmehr die Belange der anderen Waldbesucher, insbesondere die Vermeidung von Konflikten oder Gefahrensituationen sowie die Belange des Natur- und Artenschutzes. Hierzu zählen auch Störungen der im Wald lebenden Tiere."
Aus dem Gesamtbild heraus ergibt sich, das dies für das Mountainbiking gedacht ist. Welcher Experte behauptet das die Mountainbiker die im Wald lebenden Tiere mehr stören würden als andere Nutzer. Wenn es kein Experte war, aus welcher Quelle haben Sie das? In welcher Quelle ist zu finden das Mountaibiking den Belangen des Naturschutzes im wege steht.
Selbst nach langer Recherche im Internet war hierzu nichts zu finden. Ganz im Gegenteil sogar. Wenn Sie mich bitte hier aufklären könnten wie das genau gemeint ist oder was man sich dabei gedacht hat?

Was soll mit der Frage 11 vermittelt werden? Im Prinzip bestätigen Sie die Frage, das nur noch auf breiten Wegen gefahren werden darf. Wo ist der Unterschied zwischen einem BMW und einem Polo. Beite sind bis auf einige wenige cm anähernd gleich groß?

Zur Frage 3: Nach derzeitiger Rechtslage auf Basis des Bundeswaldgesetzes und des geltenden Hessischen Forstgesetzes ist nämlich das Radfahren im Wald nur auf festen Waldwegen, nicht aber auf schmalen Waldpfaden bzw. Single-Trails gestattet. Das ist bereits seit Jahrzehnten so, nach unserer Ansicht aber nicht mehr zeitgemäß
Aus welchem derzeit geltenden Recht ( das neue Gesetz gilt noch nicht!!) nehmen sie die Aussage das nicht auf schmalen Wegen gefahren werden darf. Eine Wegbreitenregelung gibt es zur Zeit nicht?
 
Welche Opfer denn bitte?
Wir wollen, dass die 2-spurige Regelung in der Tonne verschwindet. Auch für Dein Revier. Und dann wollen wir in Starkdruckgebieten eine Entzerrung über ein richtiges Trailangebot an die Biker erreichen.
Die DIMB IG Taunus hat dazu einen Wegenetzvorschlag eingereicht, der ein super Angebot für die Biker darstellt. Wir haben insbesondere vorgeschlagen, in der Feldbergregion parallel zu den stark frequentierten Hauptwegen Flowtrails a la Stromberg anzulegen. Für jeden Spaß pur und besser als der Tourislalom. Lenkung durch Angebot funzt halt viel besser als durch Verbot.

Was wäre denn Dein strategischer Ansatz? Gar keine Besucherlenkung in Starkdruckgebieten unterstützen? Dann macht der Forst das völlig ohne die Biker. Und was dabei herauskommt, brauche ich Dir wohl nicht zu erklären. Bin aber sehr gespannt auf Deine Ideen & Vorschläge...

Und außerdem: wem das Trailangebot nicht passt, fährt doch eh weiterhin seine bisherigen Wege, oder nicht? Deswegen müssen die Bikertrails ja gut werden. Sonst funzt die ganze Geschichte nicht und wir tragen das Ergebnis auch nicht mit.


Nun, es geht mir an der Stelle weniger um Ideen & Vorschläge als mehr um die oberste Zieldefinition. Und als zweite Dimension dieses Oberziels um die politische ( i.w.S.) Herangehensweise bei der Darstellung des Oberziels nach aussen.
Vor dem Hintergrund habe ich meine Zweifel, ob das Oberziel in dieser Form richtig gewählt ist (m.E. wäre "Die Zweispurigkeit und/oder Breitendefinition muss weg."...PUNKT das richtige Oberziel).
Aber selbst wenn man in einem Anfall von rationalem Realismus sagen würde, dass dieses oder jene Ziel ohnehin nicht bzw. nur erreichbar wäre, erachte ich es als falsch, gleich mit dieser reduziereten realistischen Position zu starten. Insbesondere weil es sich hier zunächst um eine rein politische Debatte handelt, nicht um eine nette weil sachliche Diskussion. Die Gegenseite agitiert, desinformirt, überrumpelt, behauptet, spielt falsch....politisch halt. Die bauen erst einmal 150% auf, um daraus das Maximale durchzuholen. Da kann man nur gegenhalten, und nicht gleich mal am Anfang aus sachlich-realistschen Gründen 20% dreingeben. Den Realismus kann man zu späteren Zeitpunkten immer noch einfließen lassen. Üblicherweise kommen beide Seiten später ohnehin zu einer sachlicheren Umgangsweise. Am Anfang aber erst einmal Full-Pull im politischen Sinne, wie oben beschrieben. Ansonsten verzichtet man freiwillig auf einige Anfangswaffen (ebenfalls oben).
Ich jedenfalls freue mich immer, wenn meine Gegner so etwas tun.

Aber wie gesagt, im Voraus pure Ansichtssache.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber wie gesagt, im Voraus pure Ansichtssache.

Kein Grund zu Besorgnis. Die Forderung lautet "Open Trails! Kein Bikerverbot in Hessens Wäldern". Und diese Forderung basiert auch auf einem klaren Anspruch, der sich aus dem Bundeswaldgesetz ergibt:

§14 Betreten des Waldes

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.

(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.

Wie ist das zu verstehen:

Zuerst muss man § 14 Abs. 1 Satz 2 zusammen mit § 14 Abs. 2 Satz 1 betrachten. Daraus ergibt sich, dass das Radfahren auf Wegen gestattet ist und die Länder nur die Einzelheiten regeln dürfen.

Entscheidend ist dann aber § 14 Abs. 2 Satz 2, der ausführt, welche Einzelheiten gemeint sind. Und der besagt aber nur, dass die Länder das Recht zum Betreten - in Bezug auf uns das Recht zum Fahren auf Wegen - nur aus wichtigem Grund einschränken dürfen.

Wichtiger Grund klingt zwar zunächst sehr schwammig, ist es aber für den Juristen nicht. Ein wichtiger Grund setzt vielmehr ein erhebliches Gewicht voraus und muss bewiesen werden. Bloße Behauptungen genügen dafür nicht. Im konkreten Fall des Waldgesetzes wird überhaupt kein relevanter wichtiger Grund angeführt. Soweit das Fahren abseits von Wegen angeführt wird, so ist dies schon heute verboten und kann im Übrigen mangels juristisch hinreichender Kausalität ein Verbot des Befahrens von bestimmten Wegen nicht begründen. Soweit Konflikte mit anderen Nutzergruppen angeführt werden, so kann nach der Bestätigung durch den Pressesprecher des Umweltministerium, dass auf über 99% der Waldflächen gar keine Konflikte bestehen, der verbleibende Rest jedenfalls keinen landesweiten wichtigen Grund darstellen.

Bleiben noch die ganz wenigen "Hotspots" übrig, an denen tatsächlich, in der Praxis jedoch nur an bestimmten Wochen(end)tagen und bei entsprechendem Wetter, ein erhöhter Besucherdruck besteht. Hier kann man schon nach der derzeit schon geltenden Rechtslage regelnd eingreifen (Stichwort "Entflechtung"), woran auch das neue Waldgesetz nichts ändert. Insofern müssen wir das unabhängig von der Haupt- und Kernforderung betrachten und behandeln. Aber sowohl nach der aktuellen als auch nach der künftigen Rechtslage wäre eine Entflechtungsmaßnahme auf das Notwendigste zu beschränken (Übermaßverbot) und muss auch unsere Interessen ausreichend berücksichtigen. Dies sicher zu stellen, ist sicherlich eine Aufgabe der DIMB, aber auch von uns allen, d. h. wenn man seitens der Behörden zu diesem Mittel (gemeint Entflechtung) greifen sollte, müssen wir uns einmischen und unsere Rechts einfordern sowie dafür eintreten.
 
Hier dann noch die aktuelle Pressemitteilung der DIMB. Gestern an alle REdaktionen in Hessen und die Bikemagazine raus gegangen.

Außerdem die Info vom Bike-Chefredakteur:
das Statement zum "tollen Forst in Willingen" im Editorial der Ausgabe 8/2012 stammt aus Zeiten, als noch nicht bekannt war, was Hessen nun konkret macht. Soll heißen, als der Entwurf kam, war das Heft schon im Druck. Die Bike steht voll hinter uns und wird im nächsten Heft berichten.
 

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  • 120717_DIMB_PM_hessen_rechtslage.pdf
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Wollte ich auch gerade verlinken. Aber auch hier haben wir wieder die Gelegenheit zum Kommentieren im Morgenweb und die sollte unbedingt genutzt werden. Genügend Ansatzpunkte sind wieder darin. Macht deutlich, dass die Downhiller von der Politik selbst in die Illegalität gedrängt wurden, weil man - Beispiel Rinne - seit Jahren alle konstruktiven Lösungen von Seiten der Biker abblockt und selbst nichts anbietet. Macht deutlich, dass der immer wieder behauptete Nutzerkonflikt gar nicht besteht. Macht deutlich, dass die ausgewiesenen Strecken langweilig sind und nichts, aber auch wirklich gar nichts mit dem zu tun haben, was wir wollen. etc etc.
 
Hallöchen,

ich besitze zwar auch ein Mountainbike und fahr manchmal damit - eher zum Brötchenholen und auf Kinderausflügen, mehr km leg ich mit dem Rennrad zurück - mein überwiegendes Interesse an dieser Stelle betrifft die Geländereiter.
Ich sage Geländereiter und nicht bloss "Reiter", weil die naheliegende Annahme dass jeder der ein Pferd hat, auch intensiv draußen in der Natur reitet, (leider) nicht so ganz zutrifft. Wenn man Euch Bikern die singletrails verbietet, geht es bei uns Reitern um das Verbot der unbefestigten Wege. Das sind immer noch 3/4 der geschätzten 100.000km Waldwege in Hessen, wovon ein erheblicher Anteil allerdings zugefallen, zugewachsen, absichtlich von Jägern versperrt u.dergl. ist. Aber wenigstens darf man *versuchen* dort langzureiten. Insbesondere für diejenigen, die wie ich vorwiegend mit unbeschlagenen Pferden reiten (fast alle Tittschäden gehen von eisenbeschlagenen Pferden aus) sind diese Wege unverzichtbar. Wenn ich bloss noch - für die Pferdebeine gesundheitsschädliche - Schotterpisten entlangreiten darf, stellt sich für mich die Sinnfrage der ganzen Reiterei. Soviel zum Einstieg.

Zur FAQ des HMUELV habe ich gestern eine Anfrage an den Pressesprecher desselben eingereicht, über die ich auch Euch Radfahrer informieren möchte, insbesondere da sie auch konkrete Forderungen an's HMUELV enthält. Ich werde hier nicht den ganzen Text reinkopieren sondern setze nur einen Link auf den betreffenden Abschnitt meiner Infoseite.
Wie viele von Euch ja vielleicht wissen, haben die Reiter ebenfalls eine Petition gestartet (will heissen, ich war eher etwas skeptisch, bin aber von unserem Reiterstammtisch dazu aufgefordert worden) die allerdings noch beträchtlich weniger Unterstützer als die der Biker hat. Was vielleicht auch daran liegt dass unsere Verbände bisher eher noch im Stillen agieren (wenn überhaupt)... Euren Slogan "Open Trails Hessen" fand ich dabei so gut dass ich ihn mir mal kurzerhand ausgeborgt hab. Ich habe mir auch schon mehrmals Hinweise auf Euer Forum erlaubt, das schon sowas wie die Speerspitze des Protests gegen diesen Gesetzentwurf darstellt. Leider lassen sich die "offiziellen" Reitervertreter nur zu gern durch Vernebelungstaktiken wie jüngst die "FAQ" des HMUELV blenden. "Es wird schon nicht so schlimm kommen" ist irgendwie sowas wie ein offizielles Reiter-Mantra...

Ich wünsche uns, dass es trotzdem, mit vereinten Kräften gelingt diesen Gesetzentwurf zu kippen - horrido...
 
Zuletzt bearbeitet:
Kein Grund zu Besorgnis. ...

Wichtiger Grund klingt zwar zunächst sehr schwammig, ist es aber für den Juristen nicht. Ein wichtiger Grund setzt vielmehr ein erhebliches Gewicht voraus und muss bewiesen werden. Bloße Behauptungen genügen dafür nicht. Im konkreten Fall des Waldgesetzes wird überhaupt kein relevanter wichtiger Grund angeführt. Soweit das Fahren abseits von Wegen angeführt wird, so ist dies schon heute verboten und kann im Übrigen mangels juristisch hinreichender Kausalität ein Verbot des Befahrens von bestimmten Wegen nicht begründen. Soweit Konflikte mit anderen Nutzergruppen angeführt werden, so kann nach der Bestätigung durch den Pressesprecher des Umweltministerium, dass auf über 99% der Waldflächen gar keine Konflikte bestehen, der verbleibende Rest jedenfalls keinen landesweiten wichtigen Grund darstellen.

Wenns so einfach wäre, hätten wir in BW keine 2m-Regelung!
 
Hallo bassenheimer,
herzlich willkommen!
Seh ich ähnlich, wir sollten die Kräfte bündeln. Das entzieht dem HMUELV die Möglichkeit auf eine "böse" Gruppe einzudreschen und den Widerstand zu spalten. Ferner zeigt das auf, dass hier nicht nur eine handvoll "böse" MTBler betroffen sind!
Deshalb habe ich "eure" Pettition schon unterschrieben.
Gruss
Micha
 
Unter uns... wenn wir uns ausschließlich auf § 14 BWaldG verlassen würden, zögen wir wieder den Kürzeren.

Tatsächlich ist es der öffentliche Druck, der den Erfolg in der Sache bringen wird.
 
@Bassenheimer

ich gebe Dir mit Deiner Argumentation vollkommen Recht und habe ebenfalls unterzeichnet.

Sun on Tour hat mit seiner Vermutung wohl auch Recht... reine Paragraphenfeilscherei wird uns nicht zum Erfolg führen...
 
http://www.morgenweb.de/region/sudh...mountainbiker-kritisieren-waldgesetz-1.652747

<Bildunterschrift>
Wanderer und Mountainbiker im Konflikt - eine neue Regelung des Betretungsrechts im Wald soll verhindern, dass sich beide Parteien in die Quere kommen.

Wenn ich soetwas schon lese, dann weiß ich wer dem Schreiberling diese Worte diktiert hat. Das ist wirklich absolut dummes Zeugs und hat mit der Realität überhaupt nichts zu tun.
Ich bin derzeit in NRW und bin gestern durch das derzeit von Wanderern überfüllte 7G geradelt (auch auf dem eigentlich "verbotenen" Rheinsteig) und alle Begegnungen waren zu 100% konfliktfrei. Ein freundliches "Hallo!" wird von den Wanderern dann meistens ebenso freundlich erwidert.
 
Auch auf die Gefahr hin, daß es hier schonmal geschrieben wurde....

Wenn ich den Gesetzesentwurf richtig verstehe, so müsste ich in Hessen dann auch meine Hausrunde als Bikepark deklarieren und genehmigen lassen, um sie zu legalisieren..mal ganz stammtisch-like formuliert?!
Das ist ja mehr als völlig weltfremd!!

Petition hab ich schon seit längerem unterzeichnet und verfolge das Ganze weiterhin gespannt!

Viel Glück nach Hessen...und daß andere Bundesländer NICHT auch noch nachziehen!
 
Übrigens mal was zum Thema "Verschrecken von Wild"



Das war gestern Nachmittag, die Perspektive ist etwas blöd, aber es waren nicht mal 10 Meter.

Keine Spur von Aufregung, stand einfach da hat mir zugeschaut wie ich gemütlich das Handy ausgepackt habe und ist dann gemächlich weggetrabt.

Auf dem Bild nicht zu sehen mein Labrador, der saß neben mir. Auch der war dem Wild egal.....
Umgekehrt übrigens auch :)

Danke für das schöne Foto und den netten Text.

Da habe ich doch gleich noch etwas Passendes zum dem Thema, wie mit vermeintlichen Gründen des Naturschutzes argumentiert wird.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist hierfür ein ausgesprochenes Beispiel, wie der Naturschutz als vorgeschobener Grund missbraucht wird.
Da wird bezüglich des Betretungsrechts faktisch aus dem gesamten hessischen Waldbestand ein "Naturschutzgebiet" für seltene bedrohte Tierarten.

Relativ häufig stößt der Freizeitsportler im Wald außerhalb von Schutzgebieten
auf Schilder, die ihn auffordern, Rehe und Hirsche nicht zu beunruhigen und
daher die Wege nicht zu verlassen. Dabei wird vielfach der Anschein erwekt,
diese Wildtiere seien durch Erholungsuchende gefährdet und es sei ein Gebot des
Naturschutzes, dass sich der Freizeitsportler bestimmten Restriktionen unterwirft,
um solche Gefährdungen zu vermeiden. Eine typische Argumentation aus den
Reihen der Jägerschaft wird im folgenden Kasten dargestellt und kommentiert.


Eine typische Argumentation aus jagdlicher Sicht mit Kommentar
Der Präsident des Deutschen Jagdschutz-Verbandes hat eine räumliche und zeitliche
Beschränkung des Waldbetretungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland gefordert.
Er begründete diese Forderung damit, dass Rückzugsgebiete bedrohter Tierarten zu
erhalten seien. Häufige Störungen durch Waldbesucher ergäben bei Tieren eine Stressbelastung
und beeinträchtigten sie in ihrem natürlichen Lebensrhythmus. Wie massiv
"die touristische Eroberung der deutschen Wälder" schon fortgechritten sei, zeige
allein der Umstand, dass das Rotwild als größte Wildtart in der Bunderepublik im
Laufe der Jahre zu einem nachtaktiven Tier geworden sei. Auch das Problem der Wildschäden
im Wald könne auf Erholungsuchende zurückgeführt werden. Da das Rotwild
in mehrstündigem Wechsel Nahrung zu sich nehmen müsse, wegen der Störung durch
den Menschen aber nicht zur Äsung komme, werde häufig stattdessen die Rinde von
Bäumen geschält (Südd. Zeitung vom 14/1 5.8. 1992).

Die zitierten Aussagen des DJV-Präsidenten erwecken den Anschein, Freizeitaktivitäten
der Waldbesucher seien die entscheidenden Stör- und Stressfaktoren für die Wildtiere.
Es wird unterstellt, die Tiere seien von Natur aus scheu und würden daher durch
Erholungsuchende beunruhigt. Die Tatsache bleibt unerwähnt, dass die Wildtiere
durch die üblichen Formen der Bejagung erst scheu gemacht wurden (erhebliche Vergrößerung
der Fluchtdistanzen) und dass sie daher - weil sie häufig nicht zwischen
Jäger und "ungefährlichem" Waldbesucher unterscheiden können - entsprechend empfindlich
reagieren. Es fällt auch auf, dass der DJV-Präsident von "bedrohten Tierarten"
spricht und damit offensichtlich das jagdbare Wild meint, da er das Beispiel Rotwild
anführt. Rot- und Rehwild zählen Jedoch nicht zu den bedrohten Arten, im Gegenteil:
Aus ökologischen Gründen ist eine deutliche Verringerung der Wilddichte geboten.
Schutzwürdig (d.h. vor Beunruhigung durch Erholungsuchende und Jäger zu schützen)
sind die tatsächlich bedrohten Arten, wie z.B. das Birk· und das Auerhuhn, Schwarzstorch,
Wanderfalke und andere.

Die zitierte Argumentation mündet in die von jagdlicher Seite häufig vorgebrachte
Forderung, Sportler und andere Erholungsuchende müssten in der freien Landschaft
(insbesonder im Wald) überall gelenkt, auf Wegen gehalten und auf andere Weise
reglernentiert werden. Denn die Lebensräume des jagdbaren Wildes erstrecken sich
fast über die gesamte für Erholung geeignete Kulturlandschaft. Das Motiv Naturschutz
wird rnissbraucht, indem der Anschein erweckt wird, es handele sich um seltene,
bedrohte Tierarten. Die unbestreitbare Notwendigkeit, für tatsächlich seltene Arten
(z.B. für Populationen von Raufußhühnern) ungestörte Rückzugsräurne zu schützen,
wird ohne naturschutzfachliche Begründung einfach auf das intensiv bejagte Wild
bezogen. Obwohl es also bei der zitierten Forderung um jagdliche Interessen geht (der
Jäger möchte in Ruhe seiner Beschäftigung nachgehen), werden Gründe des Naturschutzes
vorgeschoben. Ein solches Vorgehen zerstört die Glaubwürdigkeit des Naturschutzes,
wenn sich die Vertreter des Naturschutzes nicht deutlich genug von solchen
Forderungen distanzieren.



Naturschutzfachliche Gründe kann man natürlich auch im Sinne der Waldbesitzer vorschieben ;-)

Aus dem Handbuch Sport und Umwelt, das man für 23,90 Euro auch dem Hessichen Umweltministerium schicken kann.
 
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