Änderung Forstgesetz Hessen

Das Umweltministerium scheint ja sehr überzeugt, dass auch jetzt schon alle Wege, die nicht mit einem zweispurigen KFZ zu befahren sind, für Mountainbiker tabu sind.

Evtl. sollten sie auch mal ihre Tourismus-Marketing-Agentur "HA Hessen Agentur GmbH" darüber informieren.

Denn auf deren Website "hessen-tourismus.de" steht doch da tatsächlich unter Aktivurlaub:

"Mit dem Mountainbike unterwegs in Hessen

Mit dem Mountainbike auf der Suche nach den schönsten Trails ... In den Mittelgebirgsregionen Hessens kann man immer wieder neue Pfade entdecken und neue Herausforderungen annehemen."
[Hervorhebungen von mir, den Rechtschreibfehler habe ich mal so stehen lassen :-) ]

Und dann schaue man sich nochmal das dazugehörige Bild an, also die nette Familie auf den Rädern. Da will ich mal den Smart sehen, der auf diesem Weg ganzjährig fahren kann (naja, ich gebe zu, es ist wahrscheinlich kein Waldweg):

http://www.hessen-tourismus.de/dynasite.cfm?dsmid=6399
 
Leute, vergesst doch die ganze Aufregung!! Ist doch alles halb so schlimm!!

Anbei mal ein Beispiel des gut ausgebauten Puttrichen MTB Wegenetz in optimaler "neuer" Trailqualität am Beispiel der Heppenheimer Strecke des Geoparks Bergstrasse Odenwald



Gut zu erkennen, die naturnahe Nachbildung eines Wurzeltrails sowie die links und rechts vorhandenen Northshores, oder sind es doch Drops?

Vor allem ist die Konformität des festen Weges eindeutig an den Fahrzeugen erkennbar.

Vielen Dank HMUELV davon brauchen wir mehr :daumen:


:lol::heul:
 
(....)

Und dann schaue man sich nochmal das dazugehörige Bild an, also die nette Familie auf den Rädern. Da will ich mal den Smart sehen, der auf diesem Weg ganzjährig fahren kann (naja, ich gebe zu, es ist wahrscheinlich kein Waldweg):

http://www.hessen-tourismus.de/dynasite.cfm?dsmid=6399

Genau, das ist kein Waldweg, wo sich diese gesetzlose Familie herumtreibt. Und auf Feldwegen ist in Hessen das Radfahren gar nicht dem Betreten gleichgestellt, sondern, vgl. §27 Abs.1 HAGBNatSchG, nur das Reiten und Kutschfahren!
 
Ich hatte die bereits vor 3 Wochen schonmal um ein Statement gebeten. Fehlanzeige. Keine Reaktion. Habe jetzt nochmal hingeschrieben.

Da kommt nichts, allenfalls Ausflüchte oder leeres Geschwafel, wir haben das hier auf regionaler Ebene (Odenwald und Bergstrasse) schon gemacht, die Reaktion der Tourismus Agenturen war ein Witz.....
Und die meisten Stellen gehören auch noch zumindest um 5 Ecken dem Land oder Kreis und wenn nicht sitzt meist einer der CDU in einem Aufsichtsgremium.
Hilfe kann man sich aus der Ecke nicht erwarten.
Dann wird halt der Text auf der HP geändert und mit den tollen ausgeschilderten Strecken geworben (wie hier) und dann ist das Thema für die erledigt....:(
 
Da kommt nichts, allenfalls Ausflüchte oder leeres Geschwafel, (....)

Ich hab' da noch einen.

  • Lt Ministeriumssprecher Neels stamme das ursprüngliche Gesetz aus den siebziger Jahren.
    .
    • Das ist Unsinn, das erste Hessische Forstgesetz stammt aus dem Jahr 1954 (GVBl. S.211 ff.).
      .
  • Lt Ministeriumssprecher Neels stamme das ursprüngliche Gesetz aus einer Zeit, in der Fahrräder höchstens mit einer Drei-Gang-Nabenschaltung ausgestattet waren.
    .
    • Nur dumm, daß es zwar Nabenschaltungen schon im 19. Jahrhundert gab, aber sowohl in den 50er Jahren und umsomehr in den 70er Jahren gab es selbstverständlich auch schon Kettenschaltungen. Und viele Reifen waren damals allemal so dick wie die heutiger Trecking Bikes. Mein erstes Fahrrad mit Kettenschaltung für 550 DM (TI Raleigh) hatte Ende 1972 (!) vorne zwei und hinten 5 Ritzel.
Es muß jemanden im HMUELV geben, der es wirklich nicht gut mit Herrn Neels meint. Sonst würde er Herrn Neels nicht permanent die Grundlagen für neue Zeitungsenten liefern.
 
Anfrage bei Walter Arnold ergab fast selbe Antwort wie schon im April :kotz::

[FONT=Tahoma, Verdana, Arial]Ihre E-Mail vom 21. Juli 2012
Sehr geehrter Herr xyz
tatsächlich beschäftigen sich die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen aktuell mit den Fragen eines fairen Ausgleichs der unterschiedlichen Nutzungsinteressen in Hessens Wäldern. Leider hat die jüngere Vergangenheit gezeigt, dass es vermehrt zu Konflikten der unterschiedlichen Interessengruppen – insbesondere zwischen Waldeigentümern und Erholungssuchenden unterschiedlichster Ausprägung – gekommen ist. Vereinzelt waren bedauerlicherweise auch Probleme mit rücksichtslosen Radfahrern zu beobachten, die punktuell zu massiven Schäden und damit nicht zuletzt Vermögensverlusten im Wald geführt haben. Dies ist sicherlich nicht zu verallgemeinern; kann aber im Zuge eines gerechten Interessenausgleiches auch nicht gänzlich ausgeblendet werden.
Ohne einer sicherlich alsbald vorliegenden gesetzlichen Regelung vorgreifen zu wollen, bin ich überzeugt, dass die berechtigten Interessen der Radfahrer mit den ebenso berechtigten Interessen der Waldbesitzer in einen fairen Ausgleich gebracht werden müssen. Aktuell in der Diskussion befindlich ist ein Modell, wonach befestigte Wege in jedem Fall für Radfahrer weiterhin freigegeben sind – dies sollte aus unserer Sicht zwingend so bleiben.
Darüber hinaus ist vorgesehen, abseits befestigter Wege auf ein Einverständnis zwischen Waldbesitzern und Interessengruppen hinzuwirken, um in definierten Bereichen auch ein Befahren abseits befestigter Wege zuzulassen – dieses aber an anderer Stelle auch auszuschließen. Dies ist bewährte Praxis und hat dazu geführt, dass in Hessen ein dichtes Netz an ausgezeichneten Wegen für Mountainbike-Sportler existiert, welches nicht nur beibehalten, sondern noch ausgeweitet werden soll. Diese Ausweisung wird bewährter maßen mit den entsprechenden Radsportverbänden vor Ort abgestimmt, um sicherzustellen, dass entsprechend der Nachfrage auch Wegeangebote zur Verfügung stehen.

Ich darf Sie in diesem Zusammenhang aber auch darauf hinweisen, dass das Radfahren abseits befestigter Wege im Wald schon nach geltendem Recht (§ 24, Abs. 4 Hessisches Forstgesetz i.V.m. Bundeswaldgesetz) nicht erlaubt ist. Mit der angestrebten Novelle soll die erfolgreiche Praxis, definierte Wege auszuweisen um von dieser Grundsatzregel abzuweichen, auch gesetzlich manifestiert werden. Damit wird aber nichts verboten, was heute erlaubt wäre.
Ein absolutes Recht, ohne Rücksicht auf die Belange der Besitzer und/oder des Naturschutzes überall im Wald mit dem Mountainbike zu fahren, kann es unseres Erachtens auch nicht geben – dies würde nicht zuletzt massiv die Eigentumsrechte der Waldbesitzer einschränken. Wir sind der Überzeugung, dass wir im Konsens und Dialog zwischen den betroffenen Interessengruppen mehr erreichen können, als mittels staatlicher Vorschriften.
Mit einer solchen Regelung könnten unseres Erachtens die verschiedenen Interessen
angemessen gewahrt bleiben, indem Ihnen und allen Radfahrern ausreichend Raum für Ihr Hobby eingeräumt wird, während den Waldbesitzern, aber auch dem Natur- und
Umweltschutz ebenfalls zu ihrem Recht verholfen wird. Darüber hinaus werden wir als CDU darauf hinwirken, dass im Staatswald, aber auch in den Wäldern im kommunalen Besitz, in einem transparenten Verfahren zwischen den Betroffenen ausreichende Flächen für die Nutzung als Radfahrer zur Verfügung gestellt werden.
Ich hoffe, dass wir Ihre Anliegen damit ausreichend berücksichtigen, bitte aber auch um Verständnis, dass die von Ihnen geforderte generelle Freigabe aller Flächen im Sinne eines gerechten Ausgleichs nicht zielführend erscheint.
Gern stehe ich Ihnen und Ihrem Verband für den weiteren Dialog über diese Fragestellungen, insbesondere über die Frage der Wege-Definition zur Verfügung und werde dafür Sorge tragen, dass die Radfahrverbände die Gelegenheit bekommen, sich mit Ihren Interessen im Rahmen der Gesetzesanhörungen einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Arnold
Forstpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion
[/FONT]
 
Eine interessante Studie aus der Schweiz, die sicherlich ähnlich auf Deutschland übertragbar ist:

"Fragt man nicht nach den Sportarten, welche von den Wanderwegnutzern ausgeübt werden,
sondern ungekehrt, wie viele Prozent der Jogger, Walker, Mountainbiker sich zu den Wanderwegnutzern
zählen, so tritt die Bedeutung der Schweizer Wanderwege für die verschiedenen
Sportarten noch deutlicher in Erscheinung. 94 Prozent der (Nordic) Walker, 85 Prozent der
Jogger und Reiter sowie 91 Prozent der Mountainbiker gehören zu den Nutzern der Schweizer
Wanderwege. 69 Prozent der Nordic Walker, 64 Prozent der Walker, 57 Prozent der
Mountainbiker, 44 Prozent der Jogger und 33 Prozent der Reiter sprechen dabei sogar von einer
häufigen Nutzung von Wanderwegen.
"

"Trennung verschiedener Verkehrsträger: Im Vordergrund steht die Entflechtung von
Wanderwegen und Verkehrsflächen für den motorisierten Verkehr. Dagegen scheint der
Konflikt zwischen Wandernden und Mountainbikern, weniger gravierend zu sein, als dies
mit Blick auf die Berichterstattung in den Medien scheinen mag. Auch hier existieren jedoch
noch Optimierungsmöglichkeiten."

http://www.schwyzer-wanderwege.ch/dokumente/studie08.pdf

Die Seite 41 beinhaltet einen Hinweis auf das Verhalten der Nachwuchssportler.
Ab Seite 60 wird es für uns informativ.
 
Zuletzt bearbeitet:
Immer diese Lügen! :mad:

"Ich darf Sie in diesem Zusammenhang aber auch darauf hinweisen, dass das Radfahren abseits befestigter Wege im Wald schon nach geltendem Recht (§ 24, Abs. 4 Hessisches Forstgesetz i.V.m. Bundeswaldgesetz) nicht erlaubt ist."

Schnell nochmal im Gesetz nachgesehen (gegoogelt):

"Radfahren, Fahren mit Kutschen und Krankenfahrstühlen und Reiten ist nur auf Wegen und Straßen gestattet."

Das ist eine völlig andere Aussage! Ich könnte :kotz:
 
Was mich immernoch interessieren wuerde ist, wie die Herren und Damen darauf kommen, dass Mountainbiker mehr Schaden im Wald verursachen, als andere Erholungssuchende. Alle wissenschaftlichen Untersuchungen, die ich dazu bis jetzt gelesen habe, besagen, dass es da zwischen Wanderern und Mountaibikern eigentlich keine Unterschiede gibt. Zugegeben, alles was ich dazu bis jetzt gelesen habe, wurde hier gepostet, aber trotzdem. Wenn jemand ein Gesetz machen/aendern will, dann sollte er es fundiert begruenden koennen. Und einfach nur Meinungen sind eben keine ordentliche Grundlage.
Natuerliche gibt es immer ein paar Affen, die quer durch den Wald heizen, oder Wanderer uebelst schneiden, aber das sind zum einen sehr wenige und hat zum anderen auch nichts mit dem Fahren auf Trails zu tun. Wo ist da bitteschoen der Zusammenhang? In der Studie von der Uni Freiburg (wurde hier vor ein paar Tagen verlinkt) steht, dass Konflikte vor allem auf breiten und viel frequentierten Wegen entstehen. Das Gesetz nuetzt in dieser Hinsicht also grade mal ueberhaupt nichts.

EDITH meint, dass ich jetzt erstmal einen Schnapps brauche, bevor ich schlafen gehen kann...
 
Zuletzt bearbeitet:
Anfrage bei Walter Arnold ergab fast selbe Antwort wie schon im Apri

[FONT=Tahoma, Verdana, Arial]Ihre E-Mail vom 21. Juli 2012

Sehr geehrter Herr xyz (....)

Ich hoffe, dass wir Ihre Anliegen damit ausreichend berücksichtigen, bitte aber auch um Verständnis, dass die von Ihnen geforderte generelle Freigabe aller Flächen im Sinne eines gerechten Ausgleichs nicht zielführend erscheint.

(....)

Mit freundlichen Grüßen
Walter Arnold
Forstpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion
[/FONT]

[FONT=Tahoma, Verdana, Arial]"Die von Ihnen geforderte generelle Freigabe aller Flächen[/FONT]"

Die generelle Freigabe aller Flächen (so 'was Beklopptes) hat genauso nie jemand ernsthaft gefordert wie bisher niemand ernsthaft gefordert hat, daß der Wald ein rechtsfreier Raum (dto.) sein soll.

[FONT=Tahoma, Verdana, Arial]Selbst, wenn die jüngere Vergangenheit gezeigt haben sollte, dass es vermehrt zu Konflikten der unterschiedlichen Interessengruppen – insbesondere zwischen Waldeigentümern und Erholungssuchenden unterschiedlichster Ausprägung – gekommen sein könnte und vereinzelt bedauerlicherweise auch Probleme mit rücksichtslosen Radfahrern zu beobachten gewesen sein sollten, die punktuell zu massiven Schäden und damit nicht zuletzt Vermögensverlusten im Wald geführt haben könnten, wäre dies mit der aktuellen Gesetzeslage zu bewältigen gewesen oder auch künftig zu bewältigen.[/FONT] Das ist keine Gesetzes- sondern eine Personalfrage.

Dahingehend fällt beim näheren Hinsehen in den Erläuterungsteil auf, daß von der in soliden Gesetzesvorlagen im Erläuterungsteil voranzustellenden Passage

(vgl. z.B. Bt-Drs 17/9145)

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

  • für Bürgerinnen und Bürger
  • für die Wirtschaft
  • der Verwaltung
F. Weitere Kosten

bis auf die ersten beiden Punkte alles, insbes. "E" fehlt. Ein Schelm ist, wer dabei denkt, hier sei etwas mit heißer Nadel gestrickt worden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Tilman,

das selbe Geseiere wurde schon im April so verfasst. Ich nerve ja gerade die CDU Hessen auf Ihrer Facebook-Seite (dazu ist übrigens jeder HErzlich eingeladen) und habe mich dort beschwert, dass ich auf meine Anfragen keine Antworten erhalte. Naja, Herr Arnold ist dann mal flux zum Kopierer hin und hat den Schrieb den ich im April von Frau Koerberich erhalten habe und diesen um 3 Sätze ergänzt.

Konkrete Frage nicht beantwortet, also werde ich weiter im FB fragen.
 
Konkrete Frage nicht beantwortet, also werde ich weiter im FB fragen.

Das ist die richtige Einstellung, denn steter Tropfen höhlt den Stein:daumen:

Wie schon in diesem Thread ebenfalls erkannt, gibt es nur Studien, die zu dem Ergebnis kommen, dass Mountainbiker grundsätzlich nicht mehr Schäden als Wanderer verursachen und das Fahren auf breiten Wegen zu mehr Konflikten führt. Auch die seriösen Naturschützer wie der BUND melden sich ja schon zu Wort und bestätigen, dass das Fahren auf allen Wegen, auch auf den schmalen Wegen, aus Sicht des Naturschutzes gar kein Problem ist.

Was Ihr meines Erachtens in Kommentaren auch anführen könnt, ist die Frage, was denn die Hessische Landesregierung in der Vergangenheit getan haben, um vermeintliche Probleme zu lösen und zu einer Befriedung beizutragen. Auf der DIMB-Homepage haben wir in der Mediathek als Beispiel eine Vereinbarung zum Mountainbiken in Bayern veröffentlicht; lest Euch das mal durch. Nach Ansicht der Bayern ist das so erfolgreich gewesen, dass man noch 2010 der Meinung war, dass die bestehende Rechtslage ("geeigneter Weg") zur Befriedung von Konflikten beigetragen habe. Lesenswert dazu ist auch folgendes Interview http://www.spd-trostberg.de/downloads/interviewzumthemamountainbike.pdf aus dem Ihr auch einige Argumente ziehen könnt.
 
Habe jetzt schon 3x die im Impressum des HMUELV genannten angeschrieben und um Aufklärung gebeten woher Sie Ihre Erkenntnise in den FAQ´s haben und um Quellenangaben gebeten bzgl. "dem bereits bestehenden Wegeverbot und dem Naturschutz".
Ebenfalls habe ich sie mehrfach darauf hingewiesen das es maximal eine Meinung des HMUELV sein kann und als solche kenntlich gemacht werden sollte. So wird es z.Z. immer noch als geltendes Recht und bewiesene Tatsachen verkauft wird.

Auch die Abgeordneten sind darauf hingewiesen, das hier gemogelt wird:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-487-43408--f350669.html#q350669
 
... Vermögensverlusten im Wald geführt haben ...

Was ist das den für ein Unsinn ? Zerstört ein Harvester keine Waldwege, die solche schweren Maschinen (+ LKW) nicht tragen können und für viel Geld wieder hergerichtet werden müssen ? Mal ganz abgesehen von dem Geld, was das Anlegen von z.T. über 5m breiten Forstautobahnen kostet, damit dieser ganze Fuhrpark überhaupt in den Wald hinein kommt ...
 
Das ist gemeint, dass Jagdpächter ihre Pacht kürzen um ihrer Beschwerde über die störenden MTB Fahrer im Wald Nachdruck zu verleihen, dass MTBler zu tausenden frisch angelegte Schonungen platt fahren (von den vielen, vielen Kilometern Trails die ich kenne, geht ein einziger durch eine Schonung und da war der Trail lange vor der Schonung da... nämlich als da noch ein natürlicher Altbestand vorhanden war der dann gefällt wurde), etc.
 
Ich habe gerade eine Antwort von der FDP bekommen.
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Sehr geehrter Herr xyz,
ich leite Ihnen zu Ihrer Information eine PM der FDP-Fraktion weiter.
In Bezug auf das neue Forstgesetz gibt es wohl noch weiteren Klärungsbedarf.
Die bisher vorliegende Fassung halte ich ebenfalls nicht für gut.

mit freundlichen Grüßen
Raimo Biere

----- Original Message -----
From: [email protected]
To: Undisclosed recipients
Sent: Tuesday, July 24, 2012 8:41 AM
Subject: FDP-Fraktion: Mountainbiking im Wald - Eine Verschärfung des Waldgesetzes wird es mit der FDP nicht geben

Mountainbiking im Wald
DR. BLECHSCHMIDT: Eine Verschärfung des Waldgesetzes wird es mit der FDP nicht geben

WIESBADEN – „Was mit dem neuen Entwurf für ein Hessisches Waldgesetz beabsichtigt ist, nämlich die Erholungs- und Sportmöglichkeiten im Wald zu verbessern, wird durch die Formulierungen des Gesetzentwurfs nicht erreicht. Als FDP-Fraktion werden wir uns daher klar für eine Änderung des Gesetzentwurfs einsetzen“, so Dr. Frank BLECHSCHMIDT, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

In Anlehnung an zahlreiche Bürgerbriefe, aus denen einen große Verunsicherung zur Neuregelung des Waldbetretungsrechts und der Definition „fester Waldwege“ hervorgeht, stellte Blechschmidt jetzt öffentlich klar:

„Uns ist enorm wichtig, dass die Erholungsfunktion des Waldes und die Freizeitmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger unterstützt und gefördert werden. Waldwege sind natürlich dazu da, als Wege genutzt zu werden – ob mit dem Rad, zu Fuß oder zu Pferde. Hierzu gehören selbstverständlich auch schmale Waldpfade oder andere, in Abstimmung mit den Waldbesitzern geschaffenen Rad-, Wander- und Reitwege. Darüber hinaus gehende Einschränkungen wird es mit der FDP aber definitiv nicht geben. Auch Ministerin Puttrich hat dieses Anliegen uns gegenüber bekräftigt. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir dies entsprechend berücksichtigen. Gleiches gilt auch für die einspurigen Trails, die von vielen Bikern gerne befahren werden und künftig explizit nicht als befestigte und damit auch nicht als befahrbare Wege gelten.

Was bereits heute schon gilt – dass sich jeder im Wald so zu verhalten hat, dass die Lebensgemeinschaft des Waldes nicht gestört, die Bewirtschaftung des Waldes nicht behindert, der Wald nicht gefährdet, geschädigt oder verunreinigt und die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird – muss auch zukünftig Bestand haben. Neben der Erholungsfunktion des Waldes gilt es eben auch ökologische und wirtschaftliche Belange, aber auch Grundeigentumsrechte und Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen. Die Erziehung von einzelnen Rücksichtslosen sollte aber nicht durch Gesetz erfolgen, so dieses dann zu Lasten der Allgemeinheit geht. Hier spreche ich mich klar dagegen aus. Gemeinsam mit den Sportverbänden, mit denen unsere Fraktion das Gespräch suchen wird, wollen wir auf konstruktive Lösungen hinarbeiten.“

Daniel Rudolf
Pressesprecher
FDP-Fraktion im Hessischen Landtag

Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Telefon: (0611) 350 566
Fax: (0611) 350 579

[email protected]
www.fdp-fraktion-hessen.de
 
Noch ein paar Auszüge aus dem Regionalen Waldbericht Hessen 2010

Im Betretungsrecht eingeschränkte Flächen
Das Bundeswaldgesetz gestattet das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung. Das Radfahren, das Fahren
mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist dabei nur auf Straßen und Wegen erlaubt. Gemäß HForstG
ist auch das Fahren mit Kutschen auf Wegen und Straßen gestattet. Vom Betretungsrecht ausgenommen sind:
 Verjüngungsflächen,
 Pflanzgärten,
 bestellte und nicht abgeerntete Ländereien,
 Waldflächen und -wege bei Waldarbeiten und Holzlagerung,
 forst- und jagdbetriebliche Einrichtungen sowie
 aus zwingenden Gründen (z.B. Waldbrandverhütung) gesperrte Waldflächen und -wege.
Die Forstbehörde kann im Einvernehmen mit dem Waldbesitzer bei besonderen Verhältnissen Maßnahmen zur
Entmischung des Reit-, Fahr- und Fußgängerverkehrs ergreifen. Eingeschränkte Betretensrechte gibt es in den
meisten Natur- und Wildschutzgebieten sowie Wildruhezonen. In diesen Gebieten ist meistens ein Wegegebot
verhängt worden. Nur in ganz seltenen Fällen sind größere Areale einschließlich der Wege gesperrt.


Das allgemeine Betretensrecht des Waldes zu Erholungszwecken ist Kernbestand der Sozialbindung des
Eigentums (Art. 14 GG und Art. 45 Hess. Verfassung) und wird von der Mehrheit der Bevölkerung genutzt.
Die Waldbesitzer orientieren sich bei der Bewirtschaftung an diesen Erfordernissen und leisten
zum Teil freiwillig Beiträge zur Förderung der Erholungsfunktion durch die Gestellung von speziellen
Erholungseinrichtungen.


Zur Lösung denkbarer Konflikte im Einzelfall wird die Bildung von Allianzen und Vereinbarungen auf
freiwilliger Basis zwischen Waldbesitzern und Waldbesuchern bzw. Waldnutzergruppen angeregt. Damit
könnte eine größere Akzeptanz der Beteiligten gegenüber den Regelungen geschaffen werden.


Auch in den Waldberichten 2000 und 2005 finden sich keine Hinweise auf konkrete Konflikte mit Erholungssuchenden oder gar Radfahrern und Mountainbikern im Speziellen.

Und so liest sich das im Regionalen Waldbericht Bayern 2010
Freier Zugang in allen Wäldern
Bayerische Wälder können von jedermann betreten werden. Das Recht auf Genuss der Naturschönheiten
und auf Erholung in der freien Natur ist in der bayerischen Verfassung verankert. Einschränkungen ergeben
sich dort, wo Eigentümer-, Natur- oder Gemeinwohlinteressen Vorrang gebieten. Dies ist z. B. beim
Zugang von umzäunten Forstkulturen, in ausgewiesenen Kerngebieten der Nationalparke oder auch in
Wildschutzgebieten der Fall. Die Betretungsbeschränkungen sind in einschlägigen Rechtsnormen (z. B.
Bayerische Naturschutzgesetz, Bayerische Jagdgesetz) nachvollziehbar für jedermann geregelt.
Darüber hinaus ist es Ziel der Bayerischen Staatsregierung das Verständnis für Umwelt und Natur zu fördern
und zu stärken. Der Bayerischen Forstverwaltung wurde daher die Aufgabe der Waldpädagogik übertragen.
Durch eine Vielzahl von Maßnahmen und Veranstaltungen wird das Ökosystem Wald in seiner
Vielschichtigkeit anschaulich dargestellt. Die immens steigende Teilnehmerzahl bei diesen Veranstaltungen
zeigt das wachsende Interesse der Bevölkerung den Wald nicht nur als Erholungsort zu genießen,
sondern auch den nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen im eigenen Bewusstsein zu verankern.
Der Erholungsnutzung im Wald in Bayern wird großer Wert beigemessen. Die Waldfunktionsplanung ist
ausreichender Garant für die Vermeidung von Konflikten mit anderen Funktionen. Mit dem Recht auf
freien Naturgenuss ist jedoch gleichzeitig eine Pflicht verbunden: Artikel 141 Absatz 3 der Bayerischen
Verfassung verpflichtet jedermann, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Durch das Betre-
tungsrecht wird das Eigentumsrecht des Waldbesitzers eingeschränkt; es ist daher selbstverständlich, dass
ein verantwortungsbewusster Waldbesucher auch dieses Recht respektiert und dem Wald und somit dem
Waldbesitzer keinen Schaden zufügt.
 
Hallo Leute,

auch wenn von verschiedenen Seiten ein Einlenken und "darüber nachdenken" signalisiert wird, sollten wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen. Genau das wird von der Politik und der Waldbesitzerlobby bezweckt.
Bis jetzt haben wir nur erreicht, dass wir mit an den "Tisch" dürfen. Ob wir Gehör finden, steht auf einem anderen Blatt. Man nimmt uns und unser Anliegen nur ernst, wenn wir noch viel mehr Unterstützer finden. Also weiter die Petition vorantreiben und Verbündete suchen.

OPEN TRAILS - Der Weg ist das Ziel.
 
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