Das sagt Wikipedia zur praktischen Relevanz von Gesetzeskommentaren:
Gesetzeskommentare sind in der juristischen Praxis überaus wichtig.[1] Da es sich bei ihnen nicht um staatliche Erlasse im Sinne von Gesetzen handelt, ist ihre Befolgung nicht geboten. Teilweise ist sie sogar unmöglich, wenn beispielsweise im Kommentar mehrere sich widersprechende Meinungen nebeneinander dargestellt werden. Dennoch setzen sich Gerichte wo keine Rechtsprechung zu einem Thema vorliegt und die Gesetze zu wenig bestimmt sind in ihren Urteilen sehr häufig mit dem Inhalt von Gesetzeskommentaren auseinander.
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Am Anfang jeder Gesetzesauslegung steht der Wortlaut (vgl. hier unter Rdnr. 22
http://www.igsz.eu/RV/VG-K_14-K-5008()07.pdf), der lautet wie folgt:
(1) Straßen und Wege, deren Benutzung nach § 25 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes gestattet ist, sind
1.für das Befahren mit Fahrrädern und Krankenfahrstühlen alle festen Waldwege,
2.für das Befahren mit Kutschen die festen Waldwege mit einer Nutzbreite von mindestens 2 m,
3.für das Reiten die festen Waldwege mit einer Nutzbreite von mindestens 2 m sowie die gekennzeichneten Reitpfade.
Und jeder der diesen Wortlaut lesen kann, wie z. B. wir, stellt fest, dass da an zwei Stellen eine Nutzbreite bestimmte Nutzungsarten geregelt ist, nicht aber für das Radfahren
Dann kann man sich noch mit der Frage beschäftigen, was die Rechtsprechung zum Begriff fester Weg meint, z. B. hier
http://www.igsz.eu/RV/VG-K_14-K-5008()07.pdf, und auch da findet man nichts von einer Wegbreite.
Und wenn man das getan hat, dann kann man sich Kommentare reinziehen. Allerdings nicht unkritisch, sondern mit dem Wissen um die vorgenannten Grundlagen und die Abhängigkeiten der Autoren
Jeder Jurist kennt die Arbeitsweise des Produzierens von "Veröffentlichungen" (die werden gezielt dafür in Auftrag gegeben), um sich dann auf solche Authoritäten berufen zu können. Paradebeispiel dafür ist das Arbeitsrecht, zu dem es sehr viele Kommentare von "arbeitnehmerfreundlichen" und von "arbeitgeberfreundlichen" Autoren gibt. Und in den landesrechtlichen Spezialmaterien, zu denen sich Literatur nur in homöopathischen Auflagen verkaufen lässt, so dass unabhängige Autoren daran kein Interesse haben, schreiben eben vielfach Mitarbeiter von Ministerien und Behörden und das ist dann häufig aus rechtswissenschaftlicher Sicht mit "Vorsicht" zu genießen