Änderung Forstgesetz Hessen

Sicher wird es schon deshalb bald einen neuen Gesetzesentwurf geben.
In dem sollte stehen: "Fester Weg im Sinne des Gesetzes bedeutet, dass die Benutzung keine länger sichtbaren Spuren zurücklässt oder Schäden verursacht. Auf schmalen Wegen haben Fußgänger Vorrang".

Dann vermeidet man sowohl unsinnige Zollstockaktionen im Wald, wie auch Spekulationen über Befahrbarkeit mittels Autokategorien, die nicht mal eindeutig sind, wo es doch um Räder oder Pferde und die durch sie bedingten möglichen Wegschäden geht.
 
Westernacher / Riedesel Freiherr zu Eisenbach
Hessisches Forstgesetz
Grundwerk mit Ergänzungslieferung
Loseblatt-Kommentar
Kommentar
2010. Loseblatt. 436 S. Im Kunststoffordner
Kommunal- und Schul-Verlag ISBN 978-3-86115-402-0
Stand: 2010

Was steht da denn jetzt genau drin? Würde mich ja doch mal interessieren. Gibt es da eine Version von online?
 
@bassenheimer: Ich hatte es fast so verstanden, dass Tilmans Vorschlag für ein neues Gesetz sich wohl eher auf die Mitnahme von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen in der U-Bahn bezog... ;-)

Ansonsten hast Du Recht.
 
Was steht da denn jetzt genau drin? Würde mich ja doch mal interessieren. Gibt es da eine Version von online?

Ist nicht online. Wenn sich die Exekutive (Ministerium) von ihren eigenen Mitarbeitern (Ministerialräten) eine Gesetzeskommentierung schreiben lässt, dann ist das aus der Sicht der Rechtswissenschaft eher fragwürdig. Was auch immer darin stehen sollte, kann sich weder auf den Wortlaut des Gesetzes und der 2. Durchführungsverordnung noch auf die Rechtsprechung berufen.
 
Ist nicht online. Wenn sich die Exekutive (Ministerium) von ihren eigenen Mitarbeitern (Ministerialräten) eine Gesetzeskommentierung schreiben lässt, dann ist das aus der Sicht der Rechtswissenschaft eher fragwürdig. Was auch immer darin stehen sollte, kann sich weder auf den Wortlaut des Gesetzes und der 2. Durchführungsverordnung noch auf die Rechtsprechung berufen.
Vor allem wenn man laut Werbung für den Limes-Wanderführer Forstmann ist. Aber vll. ist er ja Dr. jur.?
Da fällt mit Ludwig Thoma ein: Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand ;)
 
Hier noch ein 4-minüter aus der Hessenschau zur besten Sendezeit. Dank NABU und FDP ein sehr ausgewogener Beitrag ;)
http://www.hr-online.de/website/fer...=fs/hessenschau/201207291930_Waldgesetz__2575

Wegen Kommentierung:

ich habe diese gelesen und sie zitiert keine Urteile, sondern gibt die Einschätzung des Autors wieder... Kann sich jeder seinen TEil denken, was man davon zu halten hat. Sowas ist auch für nichts und niemanden verbindlich. Also abhaken. Die sollen sich endlich mit den Urteilen beschäftigen, dann komme sie auch zu einem gescheiten Ergebnis.
 
Beim Stöbern im Internet gerade entdeckt:

"Mountainbike-Fahren im Wald
- forstpolitische und forstrechtliche Aspekte
Martin Küthe
HMUELV, Referatsleiter Oberste Forstbehörde –Forstpolitik
Vortag in der Naturschutzakademie Hessen in Wetzlar
im Rahmen der Veranstaltung am 30.März 2012:
Mit dem Mountainbike im Wald"


http://www.na-hessen.de/plaintext/downloads/12n36mountainbikefahrenimwald.pdf

(Falls es schonmal gepostet wurde: sorry wegen Doppelpost)

Eigentlich auch nichts neues, interessant ist aber z.B. Folie Nr. 15, auf der explizit nochmal die festen Waldwege ohne die Breitenbeschränkung - im Gegensatz z.B. zum Reiten - genannt werden. Da kannte der Hr.Referatsleiter der oberen Forstbehörde wohl auch keine entsprechende Gesetzeskommentierung von unserem Freiherrn zu Eisenach, auf die sich Hr.Arnold beruft... :)
 
Wegen Kommentierung:[/B]
ich habe diese gelesen und sie zitiert keine Urteile, sondern gibt die Einschätzung des Autors wieder... Kann sich jeder seinen TEil denken, was man davon zu halten hat. Sowas ist auch für nichts und niemanden verbindlich. Also abhaken. Die sollen sich endlich mit den Urteilen beschäftigen, dann komme sie auch zu einem gescheiten Ergebnis.

Das sagt Wikipedia zur praktischen Relevanz von Gesetzeskommentaren:

Gesetzeskommentare sind in der juristischen Praxis überaus wichtig.[1] Da es sich bei ihnen nicht um staatliche Erlasse im Sinne von Gesetzen handelt, ist ihre Befolgung nicht geboten. Teilweise ist sie sogar unmöglich, wenn beispielsweise im Kommentar mehrere sich widersprechende Meinungen nebeneinander dargestellt werden. Dennoch setzen sich Gerichte – wo keine Rechtsprechung zu einem Thema vorliegt und die Gesetze zu wenig bestimmt sind – in ihren Urteilen sehr häufig mit dem Inhalt von Gesetzeskommentaren auseinander.

.
 
Ich sag mal so: Die Gerichte haben sich bisher nicht mit dem Thema Radfahrer und Wegbreite beschäftigt, weil es weder aus ökologischen Gründen noch aus Gründen des Erholungsverkehr ein Problem darstellt - außer für ein paar Bundesländer, die das in ihren Waldgesetzen regeln wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sagt Wikipedia zur praktischen Relevanz von Gesetzeskommentaren:

Gesetzeskommentare sind in der juristischen Praxis überaus wichtig.[1] Da es sich bei ihnen nicht um staatliche Erlasse im Sinne von Gesetzen handelt, ist ihre Befolgung nicht geboten. Teilweise ist sie sogar unmöglich, wenn beispielsweise im Kommentar mehrere sich widersprechende Meinungen nebeneinander dargestellt werden. Dennoch setzen sich Gerichte – wo keine Rechtsprechung zu einem Thema vorliegt und die Gesetze zu wenig bestimmt sind – in ihren Urteilen sehr häufig mit dem Inhalt von Gesetzeskommentaren auseinander.

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Am Anfang jeder Gesetzesauslegung steht der Wortlaut (vgl. hier unter Rdnr. 22 http://www.igsz.eu/RV/VG-K_14-K-5008()07.pdf), der lautet wie folgt:

(1) Straßen und Wege, deren Benutzung nach § 25 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes gestattet ist, sind
1.für das Befahren mit Fahrrädern und Krankenfahrstühlen alle festen Waldwege,
2.für das Befahren mit Kutschen die festen Waldwege mit einer Nutzbreite von mindestens 2 m,
3.für das Reiten die festen Waldwege mit einer Nutzbreite von mindestens 2 m sowie die gekennzeichneten Reitpfade.
Und jeder der diesen Wortlaut lesen kann, wie z. B. wir, stellt fest, dass da an zwei Stellen eine Nutzbreite bestimmte Nutzungsarten geregelt ist, nicht aber für das Radfahren;)

Dann kann man sich noch mit der Frage beschäftigen, was die Rechtsprechung zum Begriff fester Weg meint, z. B. hier http://www.igsz.eu/RV/VG-K_14-K-5008()07.pdf, und auch da findet man nichts von einer Wegbreite.

Und wenn man das getan hat, dann kann man sich Kommentare reinziehen. Allerdings nicht unkritisch, sondern mit dem Wissen um die vorgenannten Grundlagen und die Abhängigkeiten der Autoren :)

Jeder Jurist kennt die Arbeitsweise des Produzierens von "Veröffentlichungen" (die werden gezielt dafür in Auftrag gegeben), um sich dann auf solche Authoritäten berufen zu können. Paradebeispiel dafür ist das Arbeitsrecht, zu dem es sehr viele Kommentare von "arbeitnehmerfreundlichen" und von "arbeitgeberfreundlichen" Autoren gibt. Und in den landesrechtlichen Spezialmaterien, zu denen sich Literatur nur in homöopathischen Auflagen verkaufen lässt, so dass unabhängige Autoren daran kein Interesse haben, schreiben eben vielfach Mitarbeiter von Ministerien und Behörden und das ist dann häufig aus rechtswissenschaftlicher Sicht mit "Vorsicht" zu genießen;)
 
Ich sag mal so: Die Gerichte haben sich bisher nicht mit dem Thema Radfahrer und Wegbreite beschäftigt, weil es weder aus ökologischen Gründen noch aus Gründen des Erholungsverkehr ein Problem darstellt - außer für ein paar Bundesländer, die das in Ihren Waldgesetzen regeln wollen.


Dann wird es Zeit, dass sich die Gerichte mit dem Thema beschäftigen!
Dazu sollten wir die "Kriegskasse" des DIMB mal füllen, um dem Heer von "Forstanwälten" etwas entgegenstellen zu können:D
 
Dann wird es Zeit, dass sich die Gerichte mit dem Thema beschäftigen!
Dazu sollten wir die "Kriegskasse" des DIMB mal füllen, um dem Heer von "Forstanwälten" etwas entgegenstellen zu können:D

ich habe an anderer stelle ja schon mal gesagt: der nächste, der einen förster auf einem markierten wanderweg trifft, sollte doch dem förster nett um ein bußgeld bitten gegen das er dann widerspruch einlegen kann.

;)


HelmutK schrieb:
eder Jurist kennt die Arbeitsweise des Produzierens von "Veröffentlichungen" (die werden gezielt dafür in Auftrag gegeben), um sich dann auf solche Authoritäten berufen zu können.

so ist es. sobald irgendwo urteile vorliegen, die unbestimmte rechtsbegriffe definieren, sind kommentare dazu im prinzip nur noch altpapier - jedenfalls für rechtspraktiker.


es schadet sicher nichts, die cdu und arnold auf diesen sachverhalt nochmals dezidiert hinzuweisen, damit sie merken, dass auch dieses argument ins leere geht ...

:)
 
Jeder Jurist kennt die Arbeitsweise des Produzierens von "Veröffentlichungen" (die werden gezielt dafür in Auftrag gegeben), um sich dann auf solche Authoritäten berufen zu können.

Ohne jetzt selber mal eine Suchmaschine zu fragen: Darf jeder, der sich berufen fühlt, solche Kommentare schreiben? Ok, wir haben in Deutschland Rede- und Pressefreiheit... Diese Dinger taugen also nur, um sich Anregungen zu holen, haben aber ansonsten keine weitere Autorität, wenn ich das richtig sehe.

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Was mir noch zu den Fernsehberichten einfällt: Da wird ein einer Szene gezeigt, wie zwei Biker auf einer breiten Forststrasse an einer Gruppe älterer Spaziergänger vorbei heizen. Dieser Weg war gut 2 m breit und geschottert. Inwieweit soll da jetzt das neue Gesetz helfen?
 
Ohne jetzt selber mal eine Suchmaschine zu fragen: Darf jeder, der sich berufen fühlt, solche Kommentare schreiben? Ok, wir haben in Deutschland Rede- und Pressefreiheit... Diese Dinger taugen also nur, um sich Anregungen zu holen, haben aber ansonsten keine weitere Autorität, wenn ich das richtig sehe.

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Was mir noch zu den Fernsehberichten einfällt: Da wird ein einer Szene gezeigt, wie zwei Biker auf einer breiten Forststrasse an einer Gruppe älterer Spaziergänger vorbei heizen. Dieser Weg war gut 2 m breit und geschottert. Inwieweit soll da jetzt das neue Gesetz helfen?


kommentare im rechtswesen dienen vor allem dazu, unklare normen und / oder unbestimmte rechtsbegriffe näher zu bestimmen, um klarzustellen, wie ein gesetz oder norm auszulegen ist.

um einen kommentar zu verfassen, ist deshalb unbedingt umfassende rechtskenntnis nötig - auch die kenntnis von der rechtsgeschichte gehört dazu. denn letztendlich versucht der autor zu klären, was der, der das gesetz formuliert hat, damit gemeint hat oder nur gemeint haben kann, weil es sich anders aus den existierenden rechtsnormen und dem entstehungszusammenhang nicht erklären lässt.

das ist eine aufgabe für rechtswissenschaftler also. und wie in jeder wissenschaft, in der es auch um auslegungen geht und nicht nur um mathematik: zwei wissenschaftler, drei meinungen.

autorität haben diese kommentare nicht, d.h. sie sind nicht bindend. aber: gerichte schauen sich schon an, was die rechtswissenschaftler zu einem thema zu sagen haben, bevor sie urteilen und wägen dann schon ab, welche der auffassungen am sinnvollsten erscheint. und logisch fließt in diese abwägung auch ein, wer der kommentar verfasst hat - jedenfalls, wenn man einen wirklich unabhägingen richter erwischt.

und wie helmut k schon ausgeführt hat: sobald urteile (erst recht wenn es urteile höherer gerichte sind) vorliegen, braucht man die kommentare eigentlich nicht mehr, weil durch das urteil geklärt ist, wie ein gesetz oder rechtsbegriff auszulegen ist.
 
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und wie helmut k schon ausgeführt hat: sobald urteile (erst recht wenn es urteile höherer gerichte sind) vorliegen, braucht man die kommentare eigentlich nicht mehr, weil durch das urteil geklärt ist, wie ein gesetz oder rechtsbegriff auszulegen ist.

Nicht ganz - Kommentare haben schon ihre Berechtigung für die Alltagsarbeit und/oder den Einstieg in eine Recherche und/oder die Zusammenfassung des Stands von Rechtsprechung und Wissenschaft. Insoweit reicht das Spektrum bei Kommentaren von kompakten Kurz-/Praxiskommentaren bis hin zu gewaltigen Mammutwerken (z. B. der so genannte Staudinger mit 83 Bänden und über 58.000 Seiten).
 
Nicht ganz - Kommentare haben schon ihre Berechtigung für die Alltagsarbeit und/oder den Einstieg in eine Recherche und/oder die Zusammenfassung des Stands von Rechtsprechung und Wissenschaft. Insoweit reicht das Spektrum bei Kommentaren von kompakten Kurz-/Praxiskommentaren bis hin zu gewaltigen Mammutwerken (z. B. der so genannte Staudinger mit 83 Bänden und über 58.000 Seiten).

stimmt, habe ich zu sehr vereinfacht. aber danke, dass du mich an den staudinger erinnerst :mad:

;)


aber jetzt zurück zum thema - denn wir haben die 20.000 unterstützer aus hessen noch nicht ganz erreicht.
 
Mal was ganz anders. Auch auf die Gefahr hin, dass das schon irgendwann Thema war und ich es übersehen habe.
Hat jemand mal den "Zweirad-Industrie-Verband" (http://www.ziv-zweirad.de/) auf das Thema angesetzt??? Weder auf der Homepage, noch auf Facebook kann ich irgendeine Reaktion des Verbandes auf das neue Waldgesetz finden. Immerhin haben die ihren Sitz in Bad Soden.
Also wenn ich deren Mitgliederliste anschaue und mal durchschnittlich 30 Mitarbeiter pro Firma unterstelle (was eher zu wenig ist), sind das ja schon 2.500 Menschen, die gegen das neue Gesetz sein sollten. Die haben bestimmt noch nicht alle unterschrieben. Wir müssen noch mehr unsere "Lobby" mobilisieren!!! Da geht es ja auch um Jobs.
 
Ohne jetzt selber mal eine Suchmaschine zu fragen: Darf jeder, der sich berufen fühlt, solche Kommentare schreiben?

Ja, aber wer kauft den Mist denn hinterher? Der schafft es ja noch nicht mal bis zu Bchmesse. Das reguliert sich also von selbst. Und viele Juristen, die ich kenne, haben ohnehin mehrere Kommentare im Regal oder im PC.
 
Das sagt Wikipedia zur praktischen Relevanz von Gesetzeskommentaren:

Gesetzeskommentare sind in der juristischen Praxis überaus wichtig.[1] Da es sich bei ihnen nicht um staatliche Erlasse im Sinne von Gesetzen handelt, (....).

"staatliche Erlasse im Sinne von Gesetzen", was soll denn das sein :confused::confused::confused:

da muß bei Wiki wohl dringend mal editiert werden.
 
@bassenheimer: Ich hatte es fast so verstanden, dass Tilmans Vorschlag für ein neues Gesetz sich wohl eher auf die Mitnahme von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen in der U-Bahn bezog... ;-)

Ansonsten hast Du Recht.

Beides trifft zu :D Immerhin sind (bin heute früh wieder ´mal U-Bahn gefahren) in den neuen Zügen jetzt nicht mehr so viele Stangen im Weg.
 
Mal was ganz anders. Auch auf die Gefahr hin, dass das schon irgendwann Thema war und ich es übersehen habe.
Hat jemand mal den "Zweirad-Industrie-Verband" (http://www.ziv-zweirad.de/) auf das Thema angesetzt??? Weder auf der Homepage, noch auf Facebook kann ich irgendeine Reaktion des Verbandes auf das neue Waldgesetz finden. Immerhin haben die ihren Sitz in Bad Soden.
Also wenn ich deren Mitgliederliste anschaue und mal durchschnittlich 30 Mitarbeiter pro Firma unterstelle (was eher zu wenig ist), sind das ja schon 2.500 Menschen, die gegen das neue Gesetz sein sollten. Die haben bestimmt noch nicht alle unterschrieben. Wir müssen noch mehr unsere "Lobby" mobilisieren!!! Da geht es ja auch um Jobs.

Nein, hat anscheinend niemand getan - ich habe eben mal schnell mit deren Geschäftsführer, Herr Siegfried Neuberger, telefoniert. Er wußte zwar davon und sagte, er würde die Sache "verfolgen". Er meinte aber, der Verband würde ja gar nicht die Einzelhändler vertreten, sondern nur die Zweiradindustrie, also die Hersteller. Ich habe ihm gesagt, daß die Industrie auf die Händler und deren Bestellungen angewiesen ist und somit ein Interesse daran haben sollte. Das Gesetz würde ja sehr wahrscheinlich den Umsatz negativ beinflussen (darauf hätte er auch selbst kommen können, oder?).

Nach diesen Erläuterungen bat er mich, ihm Informationen zu der Sache zuzusenden. Er würde das dann an die Mitglieder des Verbandes weiterleiten, die wiederum ihre Händler informieren könnten.

Ist schon seltsam, daß H. Neuberger das nicht schon selbst eingefallen ist - er sagte, er sei selbst Mountainbiker und würde im Taunus fahren ... :confused:

@ Svenos: Danke, der Tipp war gut. Vielleicht wurde er schon mal kontaktiert, dann aber wohl nicht mit dem richtigen "Nachdruck". ;)
 
Wieso wundert es mich nicht das sich ein Verteter der Industrie sich in Sachen "Weltfremdheit" sich auf der gleichen Stufe bewegt wie ein Grossteil der Politiker...

Wenn er wirklich im Taunus MTB fährt und nen Draht zu seinem Business hat, hätte ihm wohl schon was zu Ohren kommen müssen bezüglich der geplanten Gesetzesänderungen
 
Es gibt auch Fahrradhändler, die z.Z. vor lauter Arbeit nichts mitkriegen. Man sollte sich momentan wirklich die Mühe machen mit was Gedrucktem für die Schaufenster bei ihnen aufzukreuzen.
Auch wären Handzelttel ( auch mit den Aussagen des Oberjägers im HR ) für die Ausflugsgaststätten an den Radwegen nicht schlecht:
Wald in Zukunft für Wanderer und Radler tabu?
 
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