Herr Beuth hat mir geschrieben:
[FONT="]Sehr geehrter Herr Dr. xxx,[/FONT]
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[FONT="]vielen Dank für Ihr Schreiben bezüglich der geplanten Veränderungen des Hessischen Waldgesetzes.[/FONT]
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[FONT="]Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass ich die Ziele und die sportlichen Aktivitäten der Mountainbiker im Rahmen meiner Möglichkeiten unterstützen werde.[/FONT]
[FONT="]Natürlich sehen Sie ganz richtig, dass eine Verallgemeinerung aller Radfahrer, die sich im Wald aufhalten, nicht vorgenommen und auch nicht zugrunde gelegt werden darf. Bei den Überlegungen hinsichtlich der geplanten Änderungen werden natürlich die unterschiedlichen Gegebenheiten und Voraussetzungen berücksichtigt. Durch die Neuregelungen soll ein Interessenausgleich für alle Betroffenen geschaffen werden. [/FONT]
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[FONT="]Auch bisher war die Nutzung des Waldes den Grundsätzen der Rücksichtnahme in der Art unterstellt, dass vor allem dem Naturschutz und der im Wald lebenden Tiere und Pflanzen gedient wurde. Dies soll auch beibehalten werden. Weiterhin wird angestrebt, sowohl die Interessen der Waldbesucher, seien es Spaziergänger oder Radfahrer, als auch die Interessen der Eigentümer zu berücksichtigen.[/FONT]
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[FONT="]Eine Nutzung der Waldwege auch für Radfahrer wird auch weiterhin möglich sein. Um das Radfahren im Wald konstruktiv zu gestalten, ist es sinnvoll und notwendig, den berechtigten Belangen der Forstwirtschaft, der Jagd und der übrigen Waldbesucher Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund muss eine gewisse Reglementierung geschaffen werden und auch damit verbundene Einschränkungen hingenommen werden. Eine komplette Verbannung der Radfahrer aus dem Wald ist jedoch nicht geplant oder angestrebt, da natürlich auch deren Interessen genauso berücksichtigt werden, wie die aller Anderen. So soll im Vergleich zur bisherigen Regelung, die ein Befahren der schmalen Waldwege nicht gestattet, ein Fahren auf im Waldbestand auch auf schmalen Pfaden erlaubt oder gestattet werden. Auch wird angestrebt, durch den Abschluss von Rahmenvereinbarungen, Gestattungsverträgen, Pachtverträgen und Regelungen zu Haftungsfragen attraktive Angebote im Bereich der Bike-Parks, Racing-Strecken und ähnlichem bereitzustellen.[/FONT]
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[FONT="]Die Änderung des Waldgesetzes soll insgesamt dazu führen, dass gerade durch die Regelung bisher noch nicht geregelter Materie für alle Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen wird. So soll auch den Interessen und Bedürfnissen der Mountainbiker durch die Bereitstellung überhaupt einer Regelung entsprochen werden. [/FONT]
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[FONT="]Falls Sie noch weitere Fragen, Bedenken oder auch Anregungen haben, kontaktieren Sie uns bitte.[/FONT]
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[FONT="]Mit freundlichen Grüßen[/FONT]
[FONT="]Peter Beuth[/FONT][/COLOR][/B][COLOR=#1F497D][FONT="][/FONT]
[FONT="]Generalsekretär[/FONT]