AGB Specialized

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Servus Jungs,

brauche schnelle und ernste Hilfe.
Hat jemand die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) von Specialized?
Ist sehr wichtig.

VIelen Dank
 
Hast du denn einen Vertrag mit Specialized, und wurden dir deren AGB vor Vertragsabschluss kenntlich gemacht? Englischsprachige Texte werden in D ohnehin kaum gelten.
Viel interessanter sind wie von Fusel Wusel gesagt, die AGB deines Händlers. Mit dem hast du einen Vertrag, nicht mit Specialized.
 
Hast du denn einen Vertrag mit Specialized, und wurden dir deren AGB vor Vertragsabschluss kenntlich gemacht? Englischsprachige Texte werden in D ohnehin kaum gelten.
Viel interessanter sind wie von Fusel Wusel gesagt, die AGB deines Händlers. Mit dem hast du einen Vertrag, nicht mit Specialized.
Ohne den Hintergrund zu kennen kann man ja nur vermuten.
Aber ich denke nicht, dass du in den AGB irgendeines Radhändlers Passagen zu Garantieleistungen der einzelnen Hersteller finden kannst.
Wenn z.B. Cannondale für verschiedene Rahmen eine lebenslange Garantie gibt und in den Radunterlagen diese "freiwillige" Leistung nur auf englisch verfasst ist, dann hast du ja keinen Anspruch darauf, oder? Es soll schließlich auch ein Leben nach der gesetzlichen Gewährleistung existieren und es soll auch Hersteller geben, welche die Art der Nutzung von Rahmen einschränken. Das wirst du aus den Händler AGBs nicht entnehmen können.

Gruß
Christoph
 
Ich entnehme: Englische AGBs bringen mir nichts + AGBs des Händlers sind von größerer Wichtigkeit als die von Specialized, richtig?

Jedoch sind beide AGBs weder auf deutsch noch auf englisch im Internet zu finden.
Habe zwar einige AGBs von Specialized Händlern gefunden, die mir, wie ihr schon festgestellt habt, reichlich wenig nützen.
Weder auf der offiziellen noch auf der Händlerseite sind die AGBs zu finden. Müssen die nicht sogar AGBs angeben?

Von daher meine Frage: Hat vielleicht schonmal jemand diese erhalten oder weiß wo ich sie finden kann.

Ich will nicht unhöflich sein aber die Zeit drängt. Um genau zu sein habe ich noch knapp 20 Tage Zeit;).

Hoffe ihr könnt mir helfen.
Trotzdem schonmal vielen Dank für die vorherigen Kommentare.
 
Wenn du vielleicht doch mal den Grund deines Anliegens nennen würdes könnte dir da vielleicht auch anders geholfen werden. Da du daraus aber wohl ein Geheimniss machen willst kann es schon sein das der ein oder andere keine Lust hat dir zu Helfen. Ich kann dir nicht Helfen ich hab keine AGBs von der Firma auch hab ich keine Unterlagen von einem Händler die sowas beinhalten.
 
Was bringen Dir AGB einer Firma (besser gesagt: einer Gesellschaft), mit der Du keinen Vertrag geschlossen hast ? Denn einen Kaufvertrag hast Du mit deinem Händler geschlossen, nicht mit "Specialized". Oder geht es Dir um die Bedingungen der Herstellergarantie von Specialized ? Die dürften m.E. nicht Gegenstand der AGB von Specialized sein, sondern sind hier zu finden.
 
Wenn du vielleicht doch mal den Grund deines Anliegens nennen würdes könnte dir da vielleicht auch anders geholfen werden. Da du daraus aber wohl ein Geheimniss machen willst kann es schon sein das der ein oder andere keine Lust hat dir zu Helfen ................n.

er will Spezialized verklagen ... was denn sonst :daumen::D:lol:
 
Vielleicht hat er ja das Bike gebraucht gekauft und es ist nun kaputt. Sein Händler vor Ort lehnt die Garantie ab und er möchte sich nun über die AGBs was zusammen Suchen.
 
Also,
ich bin euch dankbar über die Antworten, weiß aber sehr gut warum ich das bisher verheimlicht habe.

Verstehe nicht was ist an der ürsprüunglichen Frage so misszuverstehen ist, ob mir bitte jemand (nur sagen kann), ob er vielleicht schonmal die AGB von Sepcialized erhalten hat.
Mehr möchte ich gar nicht.

Für die, die es wissen möchten (gehört aber nicht zum Thema):

Habe ein Problem mit meinem Demo Rahmen.
Vor 6 Monaten ist dieser leider über die Wupper gegangen - gerissen und befindet sich mittlerweile seit 4 Monaten bei "meinem" Händler.

Ich bin nicht der Erstbesitzer des Fahrrades. Selbstverständlich bin ich mir bewusst, dass mir die AGBs von dem Erstbesitzer übertragen werden müssen, damit ich Garantieansprüche erheben kann.
Allerdings hat der Händler mir garantiert (der Händler wo das Bike damals gekauft wurde), dass es kein Problem wäre den Rahmen bei Specialized einzuschicken.

Im Endeffekt habe ich in den letzten Wochen dauernd versucht Kontakt aufzunehmen. Kein Telefon, keine Email funktionierte. Jetzt habe ich Antwort erhalten und bekomme meinen GERISSENEN Rahmen zurück. Ohne Kulanz ohne Garantie mit der Begründung ich sei nicht Erstbesitzer. Vorher wurde mir aber garantiert, dass es "kein Problem" sei.

Meiner Meinung nach ist das nicht in Ordnung und als Student gebe ich nicht so gerne 1500Euro aus der Hand.

Ich bitte, auch wenn es verstädnlicher Weiße schwer ist, nur auf meine ürsprüngliche Frage zu antworten.

Danke euch;)
 
Und genau das ist dir in Post Nr.8 ja schon verlinkt wurden. Dort ist ganz klar zu lesen wie und wann die Garantie greift. Was dir dein Händler erzählt ist Sepci schnuppe da haben die nichts am Hut. Wenn er dir erzählt du als Zweitbesitzer kommst damit immer noch in Anpruchnahme von Garantie durch und es dir schriftlich gegeben hat bist du fein raus. Denn da ist der Händler dran. Hat er es aber nur gesagt und du aber nichts auf der Hand kannst du das vergessen.
 
Habe ein Problem mit meinem Demo Rahmen.
Vor 6 Monaten ist dieser leider über die Wupper gegangen - gerissen und befindet sich mittlerweile seit 4 Monaten bei "meinem" Händler.

Ich bin nicht der Erstbesitzer des Fahrrades. Selbstverständlich bin ich mir bewusst, dass mir die AGBs von dem Erstbesitzer übertragen werden müssen, damit ich Garantieansprüche erheben kann.
Allerdings hat der Händler mir garantiert (der Händler wo das Bike damals gekauft wurde), dass es kein Problem wäre den Rahmen bei Specialized einzuschicken.

Im Endeffekt habe ich in den letzten Wochen dauernd versucht Kontakt aufzunehmen. Kein Telefon, keine Email funktionierte. Jetzt habe ich Antwort erhalten und bekomme meinen GERISSENEN Rahmen zurück. Ohne Kulanz ohne Garantie mit der Begründung ich sei nicht Erstbesitzer. Vorher wurde mir aber garantiert, dass es "kein Problem" sei.


AGB werden wohl kaum übertragen ;)
Wie sehen denn die Garantiebedingungen von Specialized aus? Garantie NUR für den Erstbesitzer. Punkt.
Dir hat dein Händler aber zugesichert, bei Problemen sich drum zu kümmern. Hast du das schriftlich? Verträge können auch mündlich geschlossen werden, aber dann solltest du 'nen Zeugen haben. Jedefalls wäre hier der Ansatzpunkt, nicht Specialized. Was geht die Firma Vereinbarungen zwischen dir und irgendeinem Händler an? Die Herstellergarantie ist für dich als Zweitbesitzer erloschen. Halte dich an den Händler, der dir die "Garantie" gab, "Garantiefälle" problemlos anzuwickeln. Wie dein Händler seiner Verpflichtung letztlich nachkommt (also auf Deutsch: Er besorgt dir auf seine Kosten einen neuen Rahmen oder macht eben, was die Garantiebedingungen in deinem speziellen Fall vorsehen), kann dir völlig Titte sein.
Wenn du es schriftlich hast und dir sicher bist, es wäre ein Garantiefall (Rahmen können ja aus vielen Gründen reißen), würde sich bei der Summe sicher ein Anwalt lohnen. Auch für Studenten (ich wette, nicht Germanistik, oder? ;)).
 
Selbstverständlich bin ich mir bewusst, dass ich eine schriftliche Bestätigung meines Händlers benötige, die ich jeweils von Specialized und dem Händler versucht habe zu bekommen. Jedoch, wie oben beschrieben, habe ich auf keine meiner Emails eine Antwort erhalten.
Im Großen und Ganzen habe ich die Informationen erhalten/ bzw. nicht erhalten die ich haben wollte.
Des Weiteren bin ich euch dankbar, dass ihr euch die Mühe gemacht habt mich aufzuklären;). Trotz allem werde ich es weiter versuchen.
@hackspechtchen:
Einen Anwalt habe ich bereits befragt, da ich glücklicherweise in der günstigen Situation bin einen zu kennen.

Gruß
 
Du verwechselst tatsächlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den Garantiebedingungen.
Wenn Specialized die Garantie für Zweitbesitzer ausschließt, hast du die A-Karte. Hast du das Bike gebraucht beim Händler gekauft? Falls ja, hast du einen gewissen Gewährleistungsanspruch über ihn. Das hängt aber vom konkreten Fall ab.
Hast du es von einer Privatperson abgekauft, ist dann wohl jegliche Garantie futsch.

Was kannst du dann tun?
1) Ist auf dem Rahmen noch "offiziell" Garantie?
- Nein: Pech gehabt
- Ja: Den vorherigen Besitzer darum bitten, es in seinem Namen einzusenden. Wenn die Garantie nur für den Erstbesitzer greifen sollte, greift sie eben, wenn der Erstbesitzer das Bike einschickt. Außer natürlich, der Verkauf ist bei Specialized irgendwie registriert. Gerüchteweise vermerken die sowas ja. Zu deiner Rahmennummer dürfte im deren System dann vermutlich sowas wie "Zweitbesitzer; Garantie erloschen" oder so vermerkt sein.
Versuchen kann man es trotzdem mal, obwohl es in gewissen Hinsicht Betrug ist, wobei es da sicherlich rechtlichen Spielraum gibt. Gibts nen neuen Kaufvertrag? Falls nein, hat der Erstbesitzer dir das Bike nur mal ausgeliehen und Du hast ihm Pfand gegeben... :rolleyes:
 
Wenn du den Anwalt eh kennst, könnte da ein schöner Präzedenzfall draus werden. Je nach Richter könnte man hier Analogie zu Autos sehen. Wenn du 'nen Gebrauchten Wagen beim Händler kaufst, gibts 1 Jahr Händlergarantie.

Bei Bikes geht es um Werte, die denen eines Autos vergleichbar sind und man geht ja eben zum Händler und zahlt mehr, weil man Gewissheit haben möchte.

Aber hängt stark vom Richter ab. Denke mal, dass eine Klage eher abgelehnt würde.

Aber: Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass wenn man zu Specialized nett ist, die auch nett zum Kunden sind. So würd ich das mal probieren...
 
Zuletzt bearbeitet:
mE nach ist Speci da recht kalkulant --> geringer Aufpreis für neuen Rahmen
wenn nix geht, dann liegt es üblicherweise am Händler.
Ist der nicht Willens, oder eine Schlafmütze, dann geht nix
 
Wenn du den Anwalt eh kennst, könnte da ein schöner Präzedenzfall draus werden.
Damit würde man sich selbst bloßstellen und die Menschheit in den Bann der unendlichen Dummheit ziehen.
Rahmen geschrottet + Zweitbesitzer = Pech!
Hauptsache erstmal mit dem heiligen Wort und Gedankengut "Anwalt" herauspoltern und Revier abstecken. Zum Pissen geht man normalerweise aufs Klo und nimmt sich nicht des Nächstbesten Bein zur Hand.
 
Ich hab den ganzen Post gelesen.
Beim Auto steckt was ganz anderes dahinter als hinter der popligen Fahrradindustrie.
 
Beim Auto deckt aber die Garantie auch der Händler ab und nicht der Hersteller. Es gibt auch beim Fahrradgebrauchtkauf den ein oder anderen Händler hier der dir auf gebrauchte Bikes Garantie von 6 Monaten einräumt und dieses dir auch schriftlich geben. Was aber nur vom Händler kommt und als Service zum Kunden verstanden werden soll.
 
Falls du den Erstbesitzer/VK greifbar hast,mach mit ihm doch einen Deal das er dir den Rahmen unter seinem Namen gegen kleinen Obulus einschickt.

Für 1-200 Euro ist das billiger und schneller als jeder Anwalt, der vermutlich eh nichts bringt und sowieso günstiger als einen neuen Rahmen zu kaufen.
 
Falls du den Erstbesitzer/VK greifbar hast,mach mit ihm doch einen Deal das er dir den Rahmen unter seinem Namen gegen kleinen Obulus einschickt.

Für 1-200 Euro ist das billiger und schneller als jeder Anwalt, der vermutlich eh nichts bringt und sowieso günstiger als einen neuen Rahmen zu kaufen.

Wird aber nix mehr bringen. Der Rahmen war ja schon bei Speci und somit ist die Nummer im System schon an den Zweitbesitzer, der ja abgelehnt wurde, vergeben.
 
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