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FlyingChriz
Guest
Schauts euch das mal an!...was sagt ihr dazu?
Urteil: Führerscheinentzug mit Verzögerung
Einem Radfahrer kann auch dreieinhalb Jahre nach einer Promillefahrt mit dem Drahtesel noch der Autoführerschein entzogen werden. Mit diesem Beschluss wies das Verwaltungsgericht Neustadt am Mittwoch (29.3.) den Antrag eines Mannes auf vorläufigen Rechtsschutz ab.
Die Führerscheinbehörde hatte dem Pfälzer dreieinhalb Jahre nach einem Fahrradunfall unter Alkoholeinfluss die Fahrerlaubnis entzogen, weil er nicht bereit war, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu seiner Fahreignung vorzulegen (Az.: 3 L 357/06.NW).
Danach kam der Radler auf acht Punkte, von denen sieben auf die Trunkenheitsfahrt zurückgingen. Als der Mann der Aufforderung der Behörde nicht nachkam, seine Fahrtüchtigkeit in einem Gutachten nachzuweisen, wurde ihm der Führerschein mit sofortiger Wirkung entzogen. Der Pfälzer beantragte dagegen vorläufigen Rechtsschutz.
Die Richter entschieden im Eilverfahren, dass der Entzug nicht zu beanstanden sei. Wenn jemand mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr im Verkehr mit einem Fahrzeug unterwegs sei, so könne von ihm ein solches Gutachten verlangt werden. Die Tatsache, dass die Fahrt mehrere Jahre zurückliege, ändere daran nichts. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.
http://www.freenet.de/freenet/auto/service/060330radlerfuehrerschein/index.html
Urteil: Führerscheinentzug mit Verzögerung
Einem Radfahrer kann auch dreieinhalb Jahre nach einer Promillefahrt mit dem Drahtesel noch der Autoführerschein entzogen werden. Mit diesem Beschluss wies das Verwaltungsgericht Neustadt am Mittwoch (29.3.) den Antrag eines Mannes auf vorläufigen Rechtsschutz ab.
Die Führerscheinbehörde hatte dem Pfälzer dreieinhalb Jahre nach einem Fahrradunfall unter Alkoholeinfluss die Fahrerlaubnis entzogen, weil er nicht bereit war, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu seiner Fahreignung vorzulegen (Az.: 3 L 357/06.NW).
Danach kam der Radler auf acht Punkte, von denen sieben auf die Trunkenheitsfahrt zurückgingen. Als der Mann der Aufforderung der Behörde nicht nachkam, seine Fahrtüchtigkeit in einem Gutachten nachzuweisen, wurde ihm der Führerschein mit sofortiger Wirkung entzogen. Der Pfälzer beantragte dagegen vorläufigen Rechtsschutz.
Die Richter entschieden im Eilverfahren, dass der Entzug nicht zu beanstanden sei. Wenn jemand mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr im Verkehr mit einem Fahrzeug unterwegs sei, so könne von ihm ein solches Gutachten verlangt werden. Die Tatsache, dass die Fahrt mehrere Jahre zurückliege, ändere daran nichts. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.
http://www.freenet.de/freenet/auto/service/060330radlerfuehrerschein/index.html