Anhupen ohne erkennbaren Grund?

Das ist nur ein Beispiel von Dutzenden jedes Jahr. Rennradfahrer, besser eigentlich Schwucken genannt, sind die Pestbeulen des Straßenverkehrs.
Gesetze und Regeln im Straßenverkehr gelten für die anderen Verkehrsteilnehmer, aber nicht für die selbsternannten Könige des Radsports.

Bei mir in der Gegend gibt es viele hervorragend asphaltierte Nebenstrecken, für Motorfahrzeuge gesperrt, zwischen den Dörfern und Städten.
Wo fahren die Schwucken?! Zu 99,9 % auf der Straße!
Was hast du denn für ein verqueres Bild von Rennradlern? Die meisten reißen nur unauffällig ihre Kilometer ab und sind froh, wenn sie dabei nicht über den Haufen gefahren werden. Natürlich gibt es für alles auch Gegenbeispiele, aber die bleiben, meiner Erfahrung nach, eher in der Minderheit.

Zuerst mal etwas über die Fahrbahn-/Radwegbenutzung. Das Risiko eines Unfalls steigt durch Hochbordradwege um bis zu 1200%, sicheres Radfahren als Begründung für Radwege ist eine dreiste Lüge. Bereits seit 1997 gehören Fahrräder wieder auf die Straße, nur besondere Sicherheitsaspekte können Radwege genehmigungsfähig werden lassen. Bloß haben die zuständigen Behörden dies nicht verstanden. Baulich müssen sie mindestens 1,5 m breit sein, eine befahrbare Fahrbahn besitzen und durch eines der drei Schilder (Z.237, 240 oder 241) als benutzungspflichtig deklariert werden.

Besonders linksseitige Radwege ignoriere ich völlig, da kaum ein Autofahrer mit diesen "Geisterradlern" rechnet. Ich kann mir auch anders Schmerzen zufügen, da brauche ich nicht die Hilfe der Autofahrer. Häufig fahre ich mir unbekannte Überlandstrecken. Woher weiß ich denn, wohin der Radweg führt? Da bleibe ich lieber auf der ausgeschilderten Straße. Das große Problem ist aber, dass der Autofahrer gar nicht erkennen kann, ob der Radweg wirklich benutzungspflichtig ist. Er mutmaßt nur und stellt die Radfahrer unter Generalverdacht, dass sie ihn aus Mutwillen behindern wollen.

Gemäß § 2 Abs. 4 StVO dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, wenn der nachfolgende Verkehr nicht behindert wird. Wo bleibt denn die Behinderung, wenn ich als Autofahrer eh die Spur beim Überholen wechseln muss? Dann ist es doch egal, ob ich einen oder zwei Radler überhole. Außerdem verkürzt es den Überholvorgang sogar. Da aber die meisten Autofahrer sich nicht an den Abstand von 1,5 + X m halten, wird das als Belastung wahrgenommen.

Hier werden Umstände im Fahrbetrieb mit Angriffen auf die körperliche Unversehrtheit gegengerechnet, was für ein Schwachsinn. Wenn ich mich an Ampeln über jedes Auto aufregen würde, dass durch seine schiere Masse dermaßen viel unnötigen Platz verbraucht, würde ich gar nicht mehr an meinem Ziel ankommen. Auf einer 10 m breiten Straße kosten Parkplätze etwa die Hälfte des Platzes, schon ohne Zweite-Reihe-Parker und andere Nervensägen und da erdreisten sich diese Blechdosenlenker von Radlern als Behinderung zu sprechen? Hoffentlich steigt der Benzinpreis bis zur Kotzgrenze.
 
Ich hab mein Auto etwas umgerüstet um die ganzen RR von der Straße zu scheuchen

hupen-unterm-auto.jpg
 
@dickerbert: und weil es nur zwanzig sekunden sind, kannst du den anderen verkehrsteilnehmern ruhig auf die nüsse gehe, oder wie?

....


"Was kränkt Sie?
....
Die Bedingungen von Kränkungen beziehen sich auf drei Bereiche:
1. Auf die Situation
=Straßenverkehr (dancing Queen)
2. Auf die Menschen, die uns kränken =Radfahrer (dancing Queen)
3. Auf die persönliche Kränkungsverarbeitung =Aggression gegen Radfahrer (dancing Queen)

........
Die häufigsten Gefühle der Kränkungssituation sind Ohnmacht, Minderwertigkeitsgefühl, Racheimpuls, Trotz, Empörung und Wut.
Wir erleben uns als Opfer der bösen anderen, denen wir ausgeliefert sind."


@dancing Queen
Wenn ich mit 50 cm "Sicherheitsabstand" und 100km/h -auf dem Rad fahrend- auf der Landstraße von Kraftfahrzeugen überholt werde, dann habe ich ohne zweifel auch Wut im Bauch.
Aber auf dich trifft der Auszug aus einem Buch von Bärbel Wardetzki sicher aus anderen Gründen zu.
Lass dir helfen, bevor du -wie eine durchgeknallte Ärztin erst jüngst- tatsächlich einen Radfahrer über den Haufen fährst.
Es fehlt dir vermutlich stellenweise an persönlicher Reife, denn ein gesunder, selbstbewußter Mensch schreibt sicher nicht solche Sätze in ein MTB Forum: "....oder bist du ein "richtiger Öko", ....die Wörter könnten von meinem Vater stammen,.....als dich dein dummes gejaule, welches ich im Rückspiegel gucken könnte, ....fragt meine Chefin,....Meine Oma hat immer gesagt,..." !


Ich glaube, Du hast dich noch nicht so richtig von deiner Familie abgenabelt und bemerkt, dass ein Erwachsener für sich und seine Handlungen selbst Verantwortung übernehmen muss.
Und diesen, deinen, inneren Konflikt fokussierst du auf selbstbewusste Menschen, wie zum Beispiel auf Radfahrer, die es selbst entscheiden, ob sie auf der Straße fahren oder auf einen akzeptablen Radweg.
 
Was hast du denn für ein verqueres Bild von Rennradlern? Die meisten reißen nur unauffällig ihre Kilometer ab und sind froh, wenn sie dabei nicht über den Haufen gefahren werden. Natürlich gibt es für alles auch Gegenbeispiele, aber die bleiben, meiner Erfahrung nach, eher in der Minderheit.

Zuerst mal etwas über die Fahrbahn-/Radwegbenutzung. Das Risiko eines Unfalls steigt durch Hochbordradwege um bis zu 1200%, sicheres Radfahren als Begründung für Radwege ist eine dreiste Lüge. Bereits seit 1997 gehören Fahrräder wieder auf die Straße, nur besondere Sicherheitsaspekte können Radwege genehmigungsfähig werden lassen. Bloß haben die zuständigen Behörden dies nicht verstanden. Baulich müssen sie mindestens 1,5 m breit sein, eine befahrbare Fahrbahn besitzen und durch eines der drei Schilder (Z.237, 240 oder 241) als benutzungspflichtig deklariert werden.

Besonders linksseitige Radwege ignoriere ich völlig, da kaum ein Autofahrer mit diesen "Geisterradlern" rechnet. Ich kann mir auch anders Schmerzen zufügen, da brauche ich nicht die Hilfe der Autofahrer. Häufig fahre ich mir unbekannte Überlandstrecken. Woher weiß ich denn, wohin der Radweg führt? Da bleibe ich lieber auf der ausgeschilderten Straße. Das große Problem ist aber, dass der Autofahrer gar nicht erkennen kann, ob der Radweg wirklich benutzungspflichtig ist. Er mutmaßt nur und stellt die Radfahrer unter Generalverdacht, dass sie ihn aus Mutwillen behindern wollen.

Gemäß § 2 Abs. 4 StVO dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, wenn der nachfolgende Verkehr nicht behindert wird. Wo bleibt denn die Behinderung, wenn ich als Autofahrer eh die Spur beim Überholen wechseln muss? Dann ist es doch egal, ob ich einen oder zwei Radler überhole. Außerdem verkürzt es den Überholvorgang sogar. Da aber die meisten Autofahrer sich nicht an den Abstand von 1,5 + X m halten, wird das als Belastung wahrgenommen.

Hier werden Umstände im Fahrbetrieb mit Angriffen auf die körperliche Unversehrtheit gegengerechnet, was für ein Schwachsinn. Wenn ich mich an Ampeln über jedes Auto aufregen würde, dass durch seine schiere Masse dermaßen viel unnötigen Platz verbraucht, würde ich gar nicht mehr an meinem Ziel ankommen. Auf einer 10 m breiten Straße kosten Parkplätze etwa die Hälfte des Platzes, schon ohne Zweite-Reihe-Parker und andere Nervensägen und da erdreisten sich diese Blechdosenlenker von Radlern als Behinderung zu sprechen? Hoffentlich steigt der Benzinpreis bis zur Kotzgrenze.

:daumen:
Sehr gute Beschreibung der Sachlage.
 
@ 4mate:
Unabhängig davon, ob die Rennradler nebeneinander fahren oder hintereinander. Ein vorschriftsmäßiges Überholen mit 1,5m Seitenabstand ist nur dann möglich, wenn kein Gegenverkehr kommt. Und dann musst du so oder so auf die Gegenspur. [...]

Vorschriftsmäßig muss man bei zwei Fahrradfahrern auch hintereinander fahren und darf nicht nebeneinander fahren!
 
Ich fühle mich mit meiner Meinung über Rennradler mit jedem neuen Post bestätigt

Allerdings sind ja warscheinlich doch nicht alle so -fahren ja auch zum Glück längst nicht alle auf der Straße.

Ein Wunder da die KTWRler uns hier noch nicht entdeckt haben.:D
 
Na dann schau doch mal in die Vorschriften.

Ich glaube das hilft bei denen auch nicht. Selbst die Polizei (oder gerade weil es die Polizei ist:rolleyes:) interpretiert die zutreffende Passage häufig falsch.
Wie soll dann der gemeine Autofahrer, der vor Jahren mit Mühe und Not durch die Prüfung gemogelt wurde, diesen nicht ganz unkomplizierten Sachverhalt verstehen?
 
und da nunmal eine Behinderung des Verkehrs vorliegt, sobald der hinter mit Bremsen muss, trifft das wohl zu

Gerade habe ich es geschrieben, und schon lieferst du die Bestätigung.:rolleyes:

Eine Behinderung stellt es nur dann dar, wenn der Autofahrer mit mit vorgeschriebenen Sicherheitsabstand überholen kann, OHNE die Gegenfahrbahn mitbenutzen zu müssen. Das sind mal eben: Fahrbahnrand - Radfahrer = 1,0 m, Sicherheitsabstand - KFZ = 1,5 m, KFZ - Fahrbahnmitte = ca. 2,5 m. Hast du mitgerechnet? Das sind 5,0 m Fahrbahnbreite, so viel Straßen mit dieser Fahrbahnbreite gibt es nicht.

Dazu kommt: die 1,5 m Sichheitsabstand schreibt nicht die STVO explizit vor, sondern diesen Abstand hat die Rechtsprechung geschaffen. Das heißt nichts anderes als, dieser Abstand darf nur mit größter Vorsicht und bei niedrigem Tempo unterschritten werden, muß aber u. U., bei schlechten Straßenverhältnissen, vergrößert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne diesbzgl. nur Linksblinker und Lichthupe (bspw. auf Autobahn). Definitv erlaubt, aber stets Sicherheitsabstand einhalten.
 
ich wusste nicht, dass man überholen durch hupen ankündigen darf. Darf ich hupen, wenn ich ein Auto überhole? Klingt unglaublich -das wäre der Knaller. Stellt euch das mal vor!
Nein, das geht nur hierarchisch nach unten.
Also: LKW > Auto > Fahrrad > Fußgänger

Bei Verstößen entgegengesetzt der Hierarchie oder auf gleichem Niveau darf der Verkehrsgegner gegenhupen und Maßnahmen gegen den Überholvorgang einleiten.
 
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